Messebeteiligungen der Arbeitsagentur 2011

Die Bundesagentur für Arbeit ist auf zahlreichen Messen unterschiedlicher Branchen vertreten. Sowohl für Arbeitgeber, aber auch für Arbeitnehmer bieten sich hierdurch Möglichkeiten, mit Vertretern der Arbeitsagentur in Kontakt zu treten. Gerade wenn eine Karriere in einer bestimmten Branche beabsichtigt ist (bzw. aus Arbeitgebersicht Personalbedarf für Fachkräfte besteht), kann sich der direkte Kontakt mit den Vermittlern der Arbeitsagentur als sinnvoll erweisen: Zumindest besteht die Gelegenheit, sich mit fachlich kompetenten und mit der jeweiligen Branche vertrauten Mitarbeitern auszutauschen.

In der Rubrik „Messebeteiligungen der Arbeitsagentur“ hatten wir bereits im letzten Jahr auf Messebeteiligungen hingewiesen.

Hier die anstehenden Termine für den Monat März, in dem gleich eine ganze Reihe von Messen anstehen:

„didacta“

(22.02. – 26.02.2011)

Die „didacta“, Europas größte Fachmesse rund um das Thema Bildung, findet 2011 in Stuttgart statt. Die BA ist in Halle 7, Stand Nr. E68 täglich von 09.00 bis 18.00 Uhr vertreten. Sie zeigt dort unter anderem die „LERNBÖRSE“, ihr E-Learningprogramm für Arbeitssuchende, mit Lernmodulen z.B. zu Office 2007, Zeitmanagement, Geschäftssprachen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen

Einstieg Hamburg

(25.02. – 26.02.2011)

Die jährlich stattfindende Messe „Einstieg Hamburg“ gilt als hervorragendes Forum für die Berufsorientierung. Die Bundesagentur für Arbeit finden Sie in Halle B6, Stand A18 täglich von 09.00 bis 17.00 Uhr.

CeBIT

(01.03. – 05.03.2011)

In diesem Jahr findet die Computermesse CeBIT vom 01. bis 05. März 2011 statt. Neben den vier Ausstellerplattformen (CeBIT life, CeBIT pro, CeBIT lab und CeBIT gov) finden Messebesucherinnen und Messebesucher ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm mit Foren, Workshops, Vorträgen und Podiumsveranstaltungen.

Die BA ist in Halle 6, Stand E34 täglich von 09.00 bis 18.00 Uhr vertreten und bietet zahlreiche Informationen unter anderem zu Leben und Arbeiten im Ausland und Qualifizierung mit der Lernbörse.

Jobbörse Kreuzfahrt auf der ITB Berlin

(09.03. – 13. 03.2011)

Am Stand 101 der Halle 5.1 werden gemeinsam mit maritimen Unternehmen Arbeitsplätze im Kreuzfahrtbereich beworben. Vorträge und Vorstellungen der verschiedenen Berufsbilder runden das Angebot dieser besonderen Saisonbeschäftigung ab.

Einstieg Abi Köln

(11.03. – 12.03.2011)

Die Bundesagentur für Arbeit finden Sie in Halle 7, Stand A15 am Freitag von 09.00 – 17.00 Uhr und am Samstag von 09.00 – 16.00 Uhr. Schüler und ihre Eltern erfahren dort im persönlichen Gespräch Nützliches rund um das Thema Studium und Beruf.

Entscheidungsjahr für Vermittlungsgutschein

Wir wünschen allen Lesern von Vermittlungsgutschein.info ein frohes und erfolgreiches Jahr 2011. Wie die jüngsten Ereignisse in Hamburg zeigen (vielen Dank für die zahlreichen Mails aus der Hansestadt), muss sich der Vermittlungsgutschein im neuen Jahr beweisen. In Zeiten knapper Kassen ist kein Instrument der Arbeitsmarktpolitik gegen Einsparungen immun. Die Wirksamkeit und die hohe Effizienz des VGS zu zeigen wird auch in diesem Jahr unser Ziel sein – damit dieses marktnahe Instrument langfristig erhalten bleibt und vielen Arbeitslosen die Chance auf einen beruflichen Neuanfang gibt.

Private Arbeitsvermittler alle kriminell?

Leider ist das „Image“ von VGS und privaten Arbeitsvermittlern in den letzten Monaten durch eine relativ einseitige Berichtserstattung in den Medien beschädigt worden. Jüngstes Beispiel: Die aktuelle Print-Ausgabe des SPIEGEL (1/2011) widmete sich der Hartz-Industrie. Unter der Überschrift „Die Hartz-Fabrik: Das Geschäft mit der Arbeitslosigkeit brummt.“ werden dabei ausgerechnet die privaten Arbeitsvermittler als die wirklich „bösen Buben“ dargestellt:

Die privaten Arbeitsvermittler sind sozusagen das Rotlichtmilieu im milliardenschweren Hartz-IV-Business, ihr Geschäft ist eine Art Kuppelei. Wem es gelingt, einem Arbeitslosen zu einer Stelle zu verhelfen, der darf einen Gutschein beim Jobcenter einlösen. Die Provision beträgt bis zu 2500 Euro. Die ersten 1000 Euro gibt es nach sechs Wochen, den Rest nach sechs Monaten.

Wenn man mal beiseite lässt, dass hier nicht darauf hingewiesen, wird, dass es sich bei der Prämie um einen Bruttobetrag handelt – die Bezeichnung „Rotlichtmilieu im Hartz-IV-Business“ ist nicht nur eine Beleidigung, sondern sie erweckt irrigerweise noch den Eindruck, dass der Vermittlungsgutschein nur für Hartz-IV-Bezieher genutzt werden kann. Gerade das ist aber nicht der Fall, und die Vergabe an diese Gruppe wird zunehmend erschwert.

Dass hier durch das wichtigste deutsche Nachrichtenmagazin eine Zuordnung der Arbeitsvermittler in ein (mehr oder weniger) kriminelles Milieu unternommen wird, ist eine Beleidigung für alle ehrlichen Personalvermittler, und dazu kann man ruhigen Gewissens die überwiegende Mehrheit zählen. Für uns, die Autoren von Vermittlungsgutschein.info, sind solche „Diskussionsbeiträge“ überaus motivationsfördernd – denn wir möchten den VGS populärer machen und mit Vorurteilen aufräumen. Dies werden wir auch 2011 versuchen.


Vermittlungsgutschein

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VGS 2011 – Antwort des Hamburger Senats

Im Beitrag Wird der Vermittlungsgutschein 2011 noch ans ALG2-Bezieher ausgegeben? sind wir zuletzt der Entwicklung in Hamburg nachgegangen. Ein freundlicher Leser von Vermittlungsgutschein.info hatte uns darauf hingewiesen, dass in Hamburg für das neue Jahr (bzw. eigentlich bereits ab Anfang Dezember) anscheinend erhebliche Einschränkungen bei der Vergabe des Vermittlungsgutscheins an ALG2-Empfänger beabsichtigt sein.

Zwischenzeitlich wurde die schriftliche kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Badde (SPD) durch den Hamburger Senat beantwortet. Zum besseren Verständnis zuerst noch einmal die Fragen an den Hamburger Senat:

1. Wie war die Integrationsquote von Vermittlungsgutscheinen im Rahmen des SGB II in den Jahren 2009 und 2010?
2. Wir beurteilt der Senat die bisherige Arbeit der Privaten Arbeitsvermittler allgemein und in Hamburg?
3. Hält der Senat den Vermittlungsgutschein für ein gutes und geeignetes Instrument, um SGB II – Empfängerinnen und Empfänger in eine sozialversicherungspflichtige Arbeit zu vermitteln?
4. Wie viele Vermittlungsgutscheine wurden 2009 und 2010 bis zum 30. November jeweils von der team.arbeit.hamburg an SGB II – Empfängerinnen und Empfänger ausgegeben? Wie viele wurden in den gleichen Zeiträumen eingelöst?
5. Wie viele Agenturen bzw. Private Vermittler sind bisher in Hamburg aufgrund von Vermittlungsgutscheinen für SGB II – Empfängerinnen und Empfänger tätig geworden?
6. Ist es richtig, dass ab dem 1. Dezember 2010 keine Vermittlungsgutscheine mehr für die Arbeitslose in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) mehr ausgestellt werden? Gibt es Ausnahmen? Wenn ja, welche und auf welcher Grundlage?
7. Ist es richtig, dass die Vermittler und Agenturen, die Vermittlungsgutscheine ausgeben, erst am 1. Dezember 2010 telefonisch darüber informiert wurden, dass mit sofortiger Wirkung keine Vermittlungsgutscheine an SGB II – Empfängerinnen und –Empfänger mehr ausgegeben werden? Wenn ja, warum wurde diese Vorgehensweise gewählt?
8. Werden die entsprechenden Vermittler und Agenturen noch schriftlich über diese Entscheidung und deren Beweggründe informiert?
a. Wenn ja, wann und warum ist dies bisher nicht passiert?
b. Wenn nein, warum hält die team.arbeit.hamburg, bzw. der Senat dies nicht für erforderlich?
9. Werden bundesweit keine Vermittlungsgutscheine für diesen Personenkreis mehr ausgestellt oder handelt es sich um eine Entscheidung der team.arbeit.hamburg, um einen Teil der Sparvorgaben des Bundes auf diese Weise umzusetzen?
a. Falls es ein bundesweite Vorgehensweise ist, was ist hierfür die rechtliche Grundlage? Ist die Ausgabe von Vermittlungsgutscheinen ab dem 1.1.2011 im SGB II nicht mehr vorgesehen oder handelt es sich weiterhin um eine Ermessensentscheidung? Gibt es dazu eine entsprechende Fachanweisung oder Richtlinie? Wenn ja, welche und mit welchem Datum?
b. Falls es sich um eine Entscheidung der team.arbeit.hamburg handelt, wann wurde diese in welchem Rahmen getroffen? Wer war in die Entscheidung einbezogen?
c. Falls es sich um eine Entscheidung auf Hamburger Ebene handelt, was waren die Gründe dafür, zukünftig keine Vermittlungsgutscheine für SGB II – Empfängerinnen und Empfänger mehr auszugeben?

10. Gab es im Vorwege der Entscheidung von Seiten der team.arbeit.hamburg Hinweise, dass dieses Instrument für SGBII – Empfängerinnen und Empfänger reduziert oder vollständig abgeschafft werden soll? Wenn ja, wann und in welcher Form?
11. Gab es im Vorwege der Entscheidung von Seiten der team.arbeit.hamburg Gespräche mit den Agenturen, bzw. Vermittlern, die bisher Vermittlungsgutscheine für SGB II – Empfängerinnen und Empfänger ausgegeben haben? Wenn ja, wann, in welchem Rahmen und mit wem?
12. Welchen Einspareffekt erwartet der Senat bzw. die team.arbeit.hamburg 2011 von der Einstellung des Vermittlungsgutscheins für SGB II – Empfängerinnen und Empfänger?

Antwort des Senats der Hansestadt Hamburg (datiert auf den 10.12.2010)

Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der team.arbeit.hamburg, Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II (team.arbeit.hamburg) und der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Nord. Ein Teil der abgefragten Daten wird statistisch nicht gesondert erhoben beziehungsweise kann in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht ermittelt werden.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

Zu 1. und 5.:
Siehe Vorbemerkung

Zu 2.:
Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.

Zu 3.:
Siehe Drucksache 19/4287. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.

Zu 4.:
Im Jahr 2009 wurden bis zum 30. November 2.820 Vermittlungsgutscheine eingelöst. Im Jahr 2010 waren es bis zum 30. November 2.868 Vermittlungsgutscheine. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Zu 6. bis 8., 8. b), 9. bis 11.:
Nein. Es können weiterhin Vermittlungsgutscheine ausgegeben werden. team.arbeit.hamburg hat zur Inanspruchnahme des Vermittlungsgutscheins eine ermessenslenkende Weisung herausgegeben, die am 1. Dezember 2011 in Kraft getreten ist.
Siehe
https://www.team-arbeit-hamburg.de/deutsch/informationen/weisungen/arbeitsanleitungen/index.php.
unter Hinweise auf arbeitsmarktpolitische Instrumente.

Zu 8. a):
Entfällt.

Zu 12.:
Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.

Anmerkung von Vermittlungsgutschein.info

Hier der Direktlink zur erwähnten PDF-Datei, in der die „ermessenslenkende Weisung“ konkretisiert wird: Download „Hinweise auf arbeitsmarktpolitische Instrumente“ (leider nicht mehr aktiv)

Daraus der für den Vermittlungsgutschein relevante Abschnitt f)

Angesichts der verbesserten Situation auf dem Arbeitsmarkt und der planerischen Rahmenbedingungen im Eingliederungshaushalt von team.arbeit.hamburg sind steuernde Maßnahmen erforderlich, um der steigenden Inanspruchnahme des VGS (§ 421g SGB III) zu begegnen.

Vermittlungsgutscheine werden ab 01.12.2010 ausschließlich an arbeitsuchende und arbeitslose Kunden von team.arbeit.hamburg ausgegeben, mit mindestens 3 Handlungsbedarfen aus 2 verschiedenen Schlüsselgruppen, die das Ziel der Aufnahme einer Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt hat. VGS können daher nur an Kunden mit einer komplexen Profillage ausgehändigt werden. Im Übrigen sind die gesetzlichen Regelungen zum VGS zu beachten.

Wir meinen: Die Zeiten für Arbeitsvermittler in Hamburg (und nicht nur da) werden härter. Die „verbesserten Situation auf dem Arbeitsmarkt“ würde also zu einer steigenden Inanspruchnahme des VGS führen – diese Begründung widerspricht nicht nur jeder Logik, sondern läuft auch dem Ziel des Vermittlungsgutscheins entgegen, Menschen schneller in Beschäftigungsverhältnisse zu führen.

Wird der Vermittlungsgutschein 2011 noch an ALG2-Bezieher ausgegeben?

Liebe Leser von www.vermittlungsgutschein.info,

aus aktuellem Anlass möchten wir auf eine Entwicklung hinweisen, die weder Arbeitsvermittlern, noch Arbeitslosen gefallen wird.

Vermittlungsgutschein in Hamburg nur noch bei ALG1-Status?
Vermittlungsgutschein in Hamburg nur noch bei ALG1-Status?

Ein Arbeitsvermittler aus Hamburg hat uns Informationen zukommen lassen, dass die Jobcenter in Hamburg 2011 nur noch Vermittlungsgutscheine für Arbeitslose mit „komplexen Problemlagen“ ausgeben werden.

Hintergrund seien die drastischen Kürzungen des Bundes im sog. Eingliederungsbudget (2011 stehen in Hamburg vorläufig über 40 Mio. € weniger zur Verfügung) und die in letzter Zeit massiven Warnungen vor Mißbrauch von Vermittlungsgutscheinen. Hierbei handelt es sich um die Gruppe der ALG2-Bezieher (Hartz IV).

Eine schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Badde (SPD) wird in den nächsten Tagen durch den Hamburger Senat beantwortet werden und für mehr Klarheit sorgen. Im folgenden die Anfrage, die sich mit dem Vermittlungsgutschein und privaten Arbeitsvermittlern in Hamburg befasst, im Original:

Durch die drastischen Einsparungen der von CDU und FDP getragenen Bundesregierung bei den Eingliederungsleistungen in den Arbeitsmarkt stehen der team.arbeit.hamburg für 2011 130 Mio. Euro und damit 57 Mio. Euro weniger als noch in diesem Jahr für Maßnahmen zur Verfügung.
Bisher hat sich der Senat bedeckt gehalten, wie die Einsparungen in Hamburg im Einzelnen erfolgen sollen, lediglich zur geplanten Reduzierung der Arbeitsgelegenheiten gab es am 5. November eine gemeinsame Pressemitteilung mit der Agentur für Arbeit und der team.arbeit.hamburg.
Nach unseren Informationen sind am 1. Dezember Private Jobvermittlungsagenturen per Anruf darüber informiert worden, dass ab sofort keine Vermittlungsgutscheine für Arbeitslose, die sich in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II – im allgemeinen Sprachgebrauch „Hartz IV) befinden, mehr ausgestellt werden.
Die Ausgabe von Vermittlungsgutscheinen für SGB II-Empfängerinnen und Empfänger ist eine Ermessensentscheidung nach § 16 SGB II in Verbindung mit § 421g SGB III. Die team.arbeit.hamburg hielt dieses Instrument bisher für sinnvoll – es gab keine Hinweise darauf, dass es eingestellt werden soll. 2009 sollten 3500 Vermittlungsgutscheine ausgegeben werden (vgl. Drs. 19/4287). 2010 waren bis zum 10. November 2010 bereits 2.638.500 Euro für dieses Instrument abgeflossen (vgl. Drs. 19/7818). Eine derart abrupte Einstellung einer Maßnahme, ohne dass dies vorher zur Diskussion gestellt und mit den betroffenen Unternehmen gesprochen wurde, ist nicht nur ausgesprochen schlechter Umgang, es gefährdet auch Arbeitsplätze bei den betroffenen Unternehmen, denen nicht einmal genügend Zeit gegeben wird, sich auf die veränderten Bedingungen einzustellen.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wie war die Integrationsquote von Vermittlungsgutscheinen im Rahmen des SGB II in den Jahren 2009 und 2010?
2. Wir beurteilt der Senat die bisherige Arbeit der Privaten Arbeitsvermittler allgemein und in Hamburg?
3. Hält der Senat den Vermittlungsgutschein für ein gutes und geeignetes Instrument, um SGB II – Empfängerinnen und Empfänger in eine sozialversicherungspflichtige Arbeit zu vermitteln?
4. Wie viele Vermittlungsgutscheine wurden 2009 und 2010 bis zum 30. November jeweils von der team.arbeit.hamburg an SGB II – Empfängerinnen und Empfänger ausgegeben? Wie viele wurden in den gleichen Zeiträumen eingelöst?
5. Wie viele Agenturen bzw. Private Vermittler sind bisher in Hamburg aufgrund von Vermittlungsgutscheinen für SGB II – Empfängerinnen und Empfänger tätig geworden?
6. Ist es richtig, dass ab dem 1. Dezember 2010 keine Vermittlungsgutscheine mehr für die Arbeitslose in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) mehr ausgestellt werden? Gibt es Ausnahmen? Wenn ja, welche und auf welcher Grundlage?
7. Ist es richtig, dass die Vermittler und Agenturen, die Vermittlungsgutscheine ausgeben, erst am 1. Dezember 2010 telefonisch darüber informiert wurden, dass mit sofortiger Wirkung keine Vermittlungsgutscheine an SGB II – Empfängerinnen und –Empfänger mehr ausgegeben werden? Wenn ja, warum wurde diese Vorgehensweise gewählt?
8. Werden die entsprechenden Vermittler und Agenturen noch schriftlich über diese Entscheidung und deren Beweggründe informiert?
a. Wenn ja, wann und warum ist dies bisher nicht passiert?
b. Wenn nein, warum hält die team.arbeit.hamburg, bzw. der Senat dies nicht für erforderlich?
9. Werden bundesweit keine Vermittlungsgutscheine für diesen Personenkreis mehr ausgestellt oder handelt es sich um eine Entscheidung der team.arbeit.hamburg, um einen Teil der Sparvorgaben des Bundes auf diese Weise umzusetzen?
a. Falls es ein bundesweite Vorgehensweise ist, was ist hierfür die rechtliche Grundlage? Ist die Ausgabe von Vermittlungsgutscheinen ab dem 1.1.2011 im SGB II nicht mehr vorgesehen oder handelt es sich weiterhin um eine Ermessensentscheidung? Gibt es dazu eine entsprechende Fachanweisung oder Richtlinie? Wenn ja, welche und mit welchem Datum?
b. Falls es sich um eine Entscheidung der team.arbeit.hamburg handelt, wann wurde diese in welchem Rahmen getroffen? Wer war in die Entscheidung einbezogen?
c. Falls es sich um eine Entscheidung auf Hamburger Ebene handelt, was waren die Gründe dafür, zukünftig keine Vermittlungsgutscheine für SGB II – Empfängerinnen und Empfänger mehr auszugeben?

10. Gab es im Vorwege der Entscheidung von Seiten der team.arbeit.hamburg Hinweise, dass dieses Instrument für SGBII – Empfängerinnen und Empfänger reduziert oder vollständig abgeschafft werden soll? Wenn ja, wann und in welcher Form?
11. Gab es im Vorwege der Entscheidung von Seiten der team.arbeit.hamburg Gespräche mit den Agenturen, bzw. Vermittlern, die bisher Vermittlungsgutscheine für SGB II – Empfängerinnen und Empfänger ausgegeben haben? Wenn ja, wann, in welchem Rahmen und mit wem?
12. Welchen Einspareffekt erwartet der Senat bzw. die team.arbeit.hamburg 2011 von der Einstellung des Vermittlungsgutscheins für SGB II – Empfängerinnen und Empfänger?

Die kleine Anfrage von Frau Badde zum Thema Vermittlungsgutschein ist auch auf ihrer Internetseite nachzulesen.

Die Kürzungen im Eingliederungsbudget werden vermutlich kein nur auf auf die Hansestadt Hamburg beschränktes Phänomen sein. Wer uns ähnliche Entwicklungen aus anderen Teilen der Republik mitteilen kann und möchte, soll dies bitte in den Kommentaren tun oder uns eine E-Mail zukommen lassen.

Gibt es in Bayern, Berlin oder NRW vergleichbare Pläne für das Jahr 2011, eine Ausgabe des Vermittlungsgutscheins an ALG2-Bezieher (Hartz IV) nur noch in Härtefällen zu ermöglichen? Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird diese Einschränkung realisiert und wie sieht es hier mit dem Thema Vertrauensschutz aus? Wir werden weiter dazu berichten.

Wenn Sie unsere Seite und den Vermittlungsgutschein als solchen unterstützen möchten, können Sie gerne einen Vermittlungsgutschein-Banner auf Ihrer Internetseite einbauen. Hier mehr dazu. Kreative Einfälle für weitere Bannertexte o.ä. sind herzlich willkommen und werden sofort umgesetzt!

Institut der deutschen Wirtschaft: Wartezeit für VGS sollte wegfallen

Das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) hat in einer Meldung, die sich auf die veröffentlichte und hier bereits vorgestellte Studie zum Vermittlungsgutschein bezog, für einen Wegfall der Wartezeit plädiert, ab der ein Vermittlungsgutschein beantragt werden darf.

Institut der deutschen Wirtschaft in Köln
Institut der deutschen Wirtschaft in Köln

Nach der derzeitigen Rechtslage besteht für Arbeitslosengeld-1-Bezieher (ALG1) nur dann ein Rechtsanspruch auf den Vermittlungsgutschein, wenn sie vor der Beantragung mindestens zwei Monate arbeitslos gemeldet waren. Die zweimonatige Wartefrist wird ab 2011 auf sechs Wochen reduziert. „Im Interesse einer zügigen Vermittlung wäre allerdings die ersatzlose Streichung der Wartezeit die beste Lösung“, so das IW.

Hier finden Sie die aktuellen Voraussetzungen für den Vermittlungsgutschein in unserer Inforubrik.

In der Meldung wird auch darauf Bezug genommen, dass sich Private Vermittler in ihrer Arbeit oft behindert fühlten. Diese argumentierten, dass die bürokratischen Hürden zur Einlösung der Gutscheine bei einer erfolgreichen Vermittlung unnötig hoch seien. Zudem sei die Vergütung für die Vermittlung schwieriger Fälle zu niedrig und obendrein seit der Einführung des Instruments im Jahr 2002 nicht angehoben worden.

Das IW weist ferne darauf hin, dass der Vermittlungsgutschein im Portfolio der arbeitsmarktpolitischen Instrumente  ein Nischendasein führe: Von den Gesamtausgaben für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen in Höhe von insgesamt 16,8 Milliarden Euro entfallen darauf ganze 45 Millionen Euro. Hier finden Sie die zitierte Meldung des Institut der deutschen Wirtschaft zum Vermittlungsgutschein.

Dem IW-Standpunkt wird sich vermutlich jeder Arbeitsvermittler anschließen können. Die Wartezeiten erhöhen letztlich nur die Arbeitslosenzahlen, und jeder Monate, den ein Arbeitssuchender ohne Beschäftigung in der Warteschleife verbringt, reduziert dessen Chancen auf eine Festanstellung.

Studie zum Vermittlungsschein

Studie Vermittlungsgutschein des IAB
Studie Vermittlungsgutschein des IAB

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit hat vor ein paar Tagen eine sehr interessante und ausführliche Studie zum Vermittlungsgutschein veröffentlicht. Jeder, der professionell mit dem Vermittlungsgutschein in Berührung kommt oder sich einfach für dieses Instrument der Arbeitsmarktpolitik interessiert, sollte sich die Studie einmal durchlesen:

Hier gibt es die Studie des IAB zum kostenlosen Download.

Ein paar erste Erkenntnisse: Seit 2004 wurden jährlich zwischen 50.000 und 68.000 Vermittlungsgutscheine eingelöst. Das sind weniger als 10 Prozent der ausge­gebenen Vermittlungsgutscheine.
Eine Beschäftigung wird oft ohne seine Nutzung aufgenommen. Inhaber von Gutschei­nen waren eher Arbeitslose mit besse­ren Beschäftigungschancen. Diese Positivauswahl hat sich zwischen
2004 und 2007 verstärkt.

Einige Ergebnisse der Studie

Der Vermittlungsgutschein scheint im Osten der Republik besser zu funktionieren, Hartz-IV-Empfänger sind jedoch eine eher schlechte Kundschaft für Arbeitsvermittler, da Sie öfter die neue Stelle abbrechen:

Ostdeutsche Arbeitslose haben eine höhere Wahrscheinlichkeit als westdeutsche, sowohl einen VGS zu erhalten als auch einen Job mit Ein­ lösung des Gutscheins anzutreten. Arbeitslosengeld-II-Empfänger
haben dieselben Chancen auf einen Job mit Einlösung des Gutscheins wie andere Arbeitslose. Sie blei­ben nach der Einlösung jedoch mit geringerer Wahrscheinlichkeit für mindestens ein halbes Jahr be­schäftigt.

Der Vermittlungsgutschein ist derzeit befristet – bis zum Ende des nächsten Jahres (2011) wird er auf jeden Fall noch ausgegeben, danach könnte er ins Regelinstrumentarium übernommen werden.

Die geringe Einlösungsquote der Vermittlungsguscheine von 7 bis 9 Prozent erklärt die Studie folgendermaßen:

Arbeitslosengeld-II-Empfänger haben dieselben Chancen auf einen Job mit Einlösung des Gutscheins wie andere Arbeitslose. Sie blei­ben nach der Einlösung jedoch mit geringerer Wahrscheinlichkeit für mindestens ein halbes Jahr be­schäftigt.
Aufseiten der privaten Arbeitsvermittlungen bestehen Selektionsmechanismen, die systematisch zum Ausschluss bzw. zur Aufwandsminimierung für manche Gruppen von Arbeitslosen führen. Viele Gutscheininhaber suchen sich deshalb selbst eine Stelle oder finden sie mit Unterstützung der Arbeitsagentur oder Grundsicherungsstelle. Ihre Zahl übersteigt zu jeder Zeit die Zahl derjenigen, die mit Einlösung des Gutscheins einen neuen Job finden.

Die Studie liefert so viele Daten für den Vermittlungsgutschein und dessen Einsatz von 2004 bis heute, dass wir sie sicherlich in ein paar weiteren Beiträgen noch etwas genauer auswerten werden. Die Autoren Sarah Bernhard und Dr. Thomas Kruppe, beide wissenschaftliche Mitarbeiter im Forschungsbereich „Arbeitsförderung und Erwerbstätigkeit“ im IAB, haben eine sehr gute Untersuchung verfasst.

Wirtschaftsweise: Gute Aussicht für Arbeitsmarkt

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, umgangssprachlich als Rat der „Wirtschaftsweisen“  bekannt, legte heute sein Jahresgutachten 2010/11 mit dem Titel Chancen für einen stabilen Aufschwung vor. In den Gutachten wird regelmäßig eine Darstellung der wirtschaftlichen Lage und deren absehbaren Entwicklung skizziert. Der Sachverständigenrat, den es bereits seit 1963 gibt, besteht aus fünf Mitgliedern: Aktuell gehören dem Rat Herr Prof. Wolfgang Franz als Vorsitzender, Prof. Peter Bofinger, Prof. Christoph M. Schmidt, Prof. Wolfang Wiegard und Prof. Beatrice Weder di Mauro an.

Was können wir dem aktuellen Gutachten nun aus der Sicht eines Personalvermittlers entnehmen? Wie der Titel bereits andeutet, geben sich die Wirtschaftsweisen recht optimistisch. Auch was den Arbeitsmarkt angeht sehen sie einige Anzeichen für eine weitere Verbesserung, also ein höheres Beschäftigungsniveau bei sinkenden Arbeitslosenzahlen:

Der Arbeitsmarkt hat sich im Jahr 2010 unerwartet positiv entwickelt. Die jahresdurchschnittliche Anzahl der Arbeitslosen belief sich auf 3,2 Millionen Personen, die Beschäftigung stieg auf fast 40,5 Millionen Erwerbstätige an. Die Kurzarbeit ging massiv zurück. Im Jahr 2011 wird sich die Lage voraussichtlich weiter entspannen. (S. 257)

Der Bericht weist auf die erfreulichen Arbeitslosenzahlen hin, ohne die Effekte einer statistischen Neuberechnung zu vergessen, die die Zahlen kleiner erscheinen lassen, als sie es tatsächlich sind:

Entgegen den Befürchtungen, die Anzahl der registriert Arbeitslosen könnte im Jahr 2010 in Deutschland wieder knapp 5 Millionen Personen erreichen (OECD, 2009), ist sie im Oktober 2010 erstmals seit 18 Jahren auf
unter drei Millionen Personen gesunken. Zu diesem günstigen Ergebnis hat allerdings ein statistischer Effekt beigetragen, denn seit dem Jahr 2009 werden Arbeitslose, die in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen durch externe Dritte betreut werden, nicht mehr als registriert Arbeitslose erfasst. (S.258)

Langfristig positive Entwicklungen seien durch die Wirtschaftskrise nur unterbrochen worden und setzten sich nun weiter fort:

Die Belebung auf dem Arbeitsmarkt nahm im Jahr 2010 – nach einer leichten Abschwächung im Jahr 2009 – wieder zu. Besonders die Vielzahl der (Langzeit-) Arbeitslosen, die im ersten Halbjahr 2010 wieder eine Beschäftigung gefunden haben, stimmt positiv. Die Dynamisierung des Arbeitsmarkts in Folge der Reformen am Arbeitsmarkt scheint damit durch die Krise nur kurz unterbrochen worden zu sein und dürfte noch nicht abgeschlossen sein. (S.259)

Dem Bericht ist auch zu entnehmen, dass das Kurzarbeit-Volumen deutlich zurückgegangen ist:

Die Anzahl der Kurzarbeiter ist seit dem Höchststand im Mai 2009 bis April 2010 von 1,47 Millionen Personen auf 631 000 Personen zurückgegangen. In Vollzeitäquivalenten gemessen, hat die Kurzarbeit seit dem Höchststand im April 2009 bis April 2010 um mehr als die Hälfte abgenommen und belief sich im April 2010 auf 193 000 Kurzarbeiter. Inwieweit mit dem Rückgang der Kurzarbeiter Entlassungen verbunden waren oder die Kurzarbeiter
wieder Vollzeit im Unternehmen beschäftigt wurden, lässt sich aufgrund fehlender Daten nicht belegen. Zu vermuten ist, dass ohne Kurzarbeit die Arbeitslosigkeit stärker angestiegen wäre. (S.261)

Zuletzt sei noch auf diese interessante Grafik verwiesen, die ebenfall dem Jahresgutachten 2010/11 der Wirtschaftsweisen entnommen ist:

Prognose für den Arbeitsmarkt 2011
Prognose für den Arbeitsmarkt 2011

Auch hier ist erkennbar: Die Krise scheint überwunden, der Arbeitsmarkt funktioniert wieder und viele Branchen stellen ein.

Hier geht es weiter zum Internetauftritt des Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Dort können Sie auch die komplette Fassung des Berichts 2010/2011 abrufen.

Stellenindex BA-X auf Vorkrisenniveau

Der Stellenindex BA-X ist nach einer kleinen Verschnaufpause erneut gestiegen. Gegenüber dem August notierte der Index um 2 Punkte höher. Der BA-X wird durch die Bundesagentur für Arbeit ermittelt und soll das Angebot an Arbeitsplätzen auf dem deutschen Arbeitsmarkt abbilden.

Der Wert notiert im September 2010 bei 143 Punkten, gegenüber Vormonatswerten von 141 (September 2010), 142 (August 2010) und 141 (Juli 2010). Einen höheren Wert als im vergangenen Monat hatte der BA-X zuletzt im August 2008 mit damals 145 Punkten erreichen können.

Seinen Tiefpunkt erreichte der Stellenindex in den Monaten Juni, Juli und August 2009, als er drei Monate nacheinander bei 108 Punkten verharrte. Seitdem ging es stetig aufwärts, insbesondere im Frühjahr 2010 konnte der BA-X um einige Punkte zulegen.

Stellenindex BA-X in unserer Grafik
Aktueller Stellenindex BA-X in unserer Grafik

In der vergrößerten Ansicht der Grafik (einfach draufklicken) können Sie schön erkennen, dass sich der BA-X jetzt in einer stabilen Aufwärtsbewegung befindet. Ein weiteres Indiz also, dass der Aufschwung den deutschen Arbeitsmarkt erreicht hat.

Hier können Sie erfahren,wie der BA-X berechnet wird.

Vermittlungsgutscheine 2010 – Zwischenstand

Nachdem unsere letzte Statistik zum Vermittlungsgutschein bereits einige Monate zurück liegt, wurde es höchste Zeit für eine Aktualisierung. Um das ganze etwas überschaulicher zu gestalten, haben wir uns gegen eine Tabelle und für eine Darstellung in Diagrammform entschieden. Unsere Vermittlungsstatistik für die Monate Dezember 2009 bis April 2010 zeigte ja einen starken Rückgang für den Aprilmonat. Dieser war wohl auf eine Haushaltssperre seitens der Bundesagentur für Arbeit zurückzuführen.

Wie hat sich die Auszahlung des Vermittlungsgutscheins seitdem entwickelt? Wir beginnen die Statistik der besseren Übersicht wegen mit dem Monat April, wobei damals wie beschrieben nur sehr wenige Vermittlungsgutscheine ausgezahlt wurden (alle Werte beziehen sich auf eine ausgezahlte erste Rate):

Statistik Vermittlungsgutscheine II-2010
Statistik Vermittlungsgutscheine II-2010

Wir sehen, dass nach dem Tiefpunkt im April ein deutlicher Anstieg zu beobachten ist. Nach 1939 ausgezahlten Vermittlungsgutscheinen im Mai sind es im Juni bereits 3471. Danach gehen die Zahlen aber wieder zurück, im September zahlt die Bundesagentur für Arbeit den ersten Teil der Prämie nur noch an 2007 Arbeitsvermittler aus. Wie ist dieser Rückgang angesichts der anziehenden Konjunktur und der Zunahme von offenen Stellen zu bewerten?

Konjunktur hin oder her – die Sommermonate sind der Zeitraum, in dem Betriebe bei Neueinstellungen zurückhaltender sind. Der – aus Vermittlungsgutschein-Sicht – sehr gute Monat Juni mag auch darauf zurückzuführen sein, dass aus den Vormonaten noch ein Bestand nachzuarbeiten war. Somit müssten wir eigentlich in den verbleibenden Monaten des Jahres 2010 mit wieder höheren Zahlen an ausgezahlten Vermittlungsgutscheinen rechnen.

Der Vermittlungsgutschein – oft noch unbekannt

Die Vermittlungsgutschein Voraussetzungen können Sie in unserer Inforubrik nachlesen. Viele Arbeitsuchende sind sich immer noch nicht bewusst, dass sie einen Anspruch auf den Vermittlungsgutschein haben, den sie sogar gerichtlich durchsetzen können. Ein Ziel unseres Blogs ist es, den Vermittlungsgutschein populärer zu machen – helfen Sie mit und geben Sie Arbeitssuchenden den Ratschlag, einen Vermittlungsgutschein zu beantragen. Dann sollten auch die Zahlen wieder ansteigen. Gerade in der jetzigen wirtschaftlichen Lage sollte das marktnahe Mittel Vermittlungsgutschein besonders effektiv bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit wirken.

Aufschwung am Arbeitsmarkt: Welche Branchen stellen ein

Die Stimmung am deutschen Arbeitsmarkt hellt sich immer weiter auf.  Seitens der Bundesregierung wird in diesem Jahr mit einem Absinken der Arbeitslosigkeit um 190.000 auf 3,2 Millionen gerechnet. 2011 werde die Zahl der Arbeitslosen dann im Jahresschnitt auf 2,9 Millionen sinken – die psychologisch wichtige Drei-Millionen-Marke dürfte damit deutlich unterschritten werden. „Der deutsche Arbeitsmarkt hat sich vom Sorgenkind zum Musterschüler entwickelt, auch im internationalen Vergleich“, gibt sich Bundeswirtschaftminister Brüderle zuversichtlich.Der Aufschwung scheint am Arbeitsmarkt angekommen zu sein.

DIHK-Geschäftsführer Martin Wansleben (Foto: DIHK)
DIHK-Geschäftsführer Martin Wansleben (Foto: DIHK)

Auch der Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) geht mittlerweile von einem nachhaltigen Aufwärtstrend aus: „Der Aufschwung wird selbsttragend“, so DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben, als er die Ergebnisse der Herbst-Konjunkturumfrage gemeinsam mit DIHK-Chefvolkswirt Volker Treier in Berlin präsentierte. „Angeschoben von den Exporterfolgen zieht die Binnennachfrage in den nächsten Monaten verstärkt an.“

Aus der Umfrage, die auf der Seite des DIHK abrufbar ist, lassen sich auch Informationen zur Arbeitsmarktentwicklung ziehen. Die teilnehmden Unternehmen wurden im August/September 2010 nach ihren Beschäftigungsplänen gefragt. 19 Prozent gaben an, dass sie eine steigende Anzahl an Beschäftigten in ihrem Betrieb planen, bei 69 Prozent  beabsichtigte man konstante Mitarbeitsrzahlen. Lediglich 12 Prozent der Firmen hatten demnach Pläne, ihre Belegschaft zu reduzieren.

Interessant ist der Vergleich mit den vorherigen Konjunkturumfragen des DIHK, die dreimal jährlich durchgeführt werden. So planten im Frühsommer 2010 erst 16 Prozent, zusätzliches Personal einzustellen während 15 Prozent Stellen abbauen wollten. Anhand der folgenden Tabelle lässt sich gut erkennen, dass mit der Frühjahrsumfrage ein Gleichgewicht bzgl. Einstellen/Entlassen erreicht war und jetzt klar ein Trend hin zur Schaffung neuer Arbeitsplätze erkennbar ist.

Die Grafik zeigt es: Ab jetzt wird wieder eingestellt

Personalbedarf Umfrage des DIHK
Personalbedarf Umfrage des DIHK

Branchen mit einem zusätzlichen Personalbedarf

Der Wille von Unternehmen, tatsächlich neue Arbeitsplätze zu schaffen, ist von Branche zu Branche verschieden. Während im Bausektor auch jetzt noch mehr Firmen einen Abbau von Arbeitsplätzen planen als Firmen neue Stellen schaffen möchten (gegenüber der Frühsommerumfrage haben sich die Werte hier sogar noch leicht verschlechtert) ist in anderen Zweifen eine deutlich höhere Bereitschaft zur Schaffung von Arbeitsplätzen vorhanden. Beim Bau wirkt sich als ein wichtiger Faktor das Auslaufen der Konjunkturprogramme aus, von denen insbesondere der Tiefbau profitieren konnte.

Besonders stark zieht die Industrie an, gerade auch wenn man die Werte der beiden letzten Befragungen miteinander vergleicht. Der Untschied von Firmen, die einstellen zu Firmen, die entlassen macht hier 9 Prozentpunkte aus. Besonders positive Tendenzen sind hierbei bei den Unternehmen aus der Elektrotechnik und mit etwas Abstand bei Maschinenbaufirmen zu erkennen. Sehr optimistisch geben sich auch Betriebe der Metallerzeugung und der Gummi- und Kunststoffindustrie.

Aber auch in der Industrie gibt es Branchen, die weiter Personal reduzieren: Insbesondere im Bergbau und um Druckgewerbe lassen sich solche Pläne aus der Umfrage ablesen.

Insgesamt also positive Nachrichten für den deutschen Arbeitsmarkt. Und auch der Vermittlungsgutschein sollte als marktnahes Element bei der Besetzung neuer Stellung unter diesen wirtschaftlichen Vorzeichen wieder vermehrt genutzt werden.