BA-X Januar 2026: Was der Stellenindex jetzt über den Arbeitsmarkt verrät

Der Jahresstart ist für viele Jobsuchende so etwas wie ein Neustart-Knopf: neue Vorsätze, neue Bewerbungen, neue Chancen. Gleichzeitig fragen sich Arbeitssuchende (und auch Vermittler): Zieht der Stellenmarkt im Januar an – oder wird es zäher? Eine gute, monatlich verfügbare Orientierung liefert der BA-X, der Stellenindex der Bundesagentur für Arbeit. Die Kurzinfo für Januar 2026 zeigt ein Bild, das man in einem Satz zusammenfassen kann: Die Nachfrage nach Arbeitskräften ist leicht zurückgegangen – aber auf einem Niveau, das sich rund um den langfristigen Referenzwert einpendelt. Also noch kein positiver Merz-Effekt sichtbar – wir haben jetzt ja eine gute Zeit mit einer neuen Auswertung gewartet.

BA-X Index 2026

BA-X Januar 2026: Leichter Rückgang zum Jahresbeginn

Im Januar 2026 ist der BA-X um 1 Punkt gefallen und liegt jetzt bei 100 Punkten. Damit liegt der Index 5 Punkte unter dem Vorjahreswert. Das klingt erst einmal nach „Abkühlung“, ist aber nicht automatisch ein Warnsignal. Denn 100 Punkte sind nicht irgendeine Zahl – sie entsprechen dem Referenzwert, der als Durchschnitt des Jahres 2015 festgelegt wurde. Anders gesagt: Der Stellenindex bewegt sich aktuell ungefähr auf dem Niveau, das als „Normalmaß“ für den Index gesetzt wurde.

Spannend ist auch der Hinweis, dass die Schwankungen der letzten Monate auf Großaufträge zurückgeführt werden. Das ist ein wichtiger Kontext: Wenn einzelne große Recruiting-Wellen (zum Beispiel im Rahmen größerer Projekte, Ausschreibungen oder saisonaler Personalaufstockungen) in die Statistik hineinwirken, kann das die Monatswerte stärker bewegen, ohne dass sich der Arbeitsmarkt „im Kern“ komplett dreht. In Summe spricht die Kurzinfo daher nicht von einem Einbruch, sondern von einem Einpendeln.

Was misst der BA-X überhaupt – und warum ist er für Jobsuchende relevant?

Der BA-X ist ein saison- und kalenderbereinigter Indikator für die Arbeitskräftenachfrage in Deutschland. Er basiert auf gemeldeten ungeförderten Arbeitsstellen, die bei der Bundesagentur eingehen. Für die Berechnung werden nicht nur „Wie viele Stellen sind gemeldet?“ betrachtet, sondern zwei Perspektiven zusammengeführt: Stellenzugänge und Stellenbestände.

Das ist praktisch, weil sich daraus ein besseres Bild ergibt als aus nur einer Kennzahl. Stellenzugänge zeigen, wie dynamisch Unternehmen gerade einstellen wollen – also die „Bewegung“ im Markt. Stellenbestände zeigen das „Niveau“: Wie groß ist die Nachfrage insgesamt und wie lange bleiben Stellen offen? Genau diese Kombination hilft dabei, nicht nur die Einstellungsbereitschaft zu sehen, sondern auch indirekt Hinweise auf mögliche Besetzungsprobleme zu erkennen.

Für Jobsuchende (und Vermittler) ist das relevant, weil der BA-X ein schneller Frühindikator ist. Er sagt nicht, ob ein einzelner Beruf boomt – aber er gibt eine Richtung, ob der Markt insgesamt gerade eher „zieht“ oder eher „bremst“.

Branchenblick Januar 2026: Wo Stellenbestände fallen – und wo sie steigen

Die Kurzinfo macht deutlich: Der Bestand gemeldeter Arbeitsstellen ist gegenüber Januar 2025 in den meisten Wirtschaftszweigen gesunken, teilweise sogar zweistellig prozentual. Das ist die klare Grundtendenz: mehr Gegenwind als Rückenwind, wenn man nur die Breite betrachtet.

Umso wichtiger sind die Ausnahmen, denn genau dort entstehen oft die realistischeren Chancen – besonders, wenn man nicht nur „irgendeinen Job“, sondern eine nachhaltige Beschäftigung sucht. Über dem Vorjahr rangieren laut Kurzinfo der öffentliche Bereich, Banken/Finanzen/Versicherung, qualifizierte Unternehmensdienstleistungen, das Gesundheitswesen sowie das Baugewerbe. Das sind Felder, die in der Praxis häufig auch dann weiter einstellen, wenn andere Bereiche vorsichtiger werden – weil sie entweder strukturell gebraucht werden (Gesundheit), langfristige Aufgaben haben (öffentlicher Bereich) oder projektgetrieben sind (Teile der Unternehmensdienstleistungen).

Auf der anderen Seite nennt die Kurzinfo besonders starke prozentuale Rückgänge bei Information und Kommunikation, im Gastgewerbe, bei Verkehr und Logistik sowie bei sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen. Diese Branchen sind oft empfindlicher gegenüber Konjunktur- und Kostendruck, weil Budgets, Nachfrage oder Auslastung schneller schwanken.

Und noch eine Einordnung, die gerade für Vermittler wichtig ist: Absolut betrachtet – also in der „reinen Menge“ – sind die größten Rückgänge in der Zeitarbeit sowie im Handel zu beobachten. Das sind zwei Bereiche, die in vielen Vermittlungsprozessen traditionell eine große Rolle spielen, weil sie viele Einstiegs- und Wechselchancen bieten. Wenn dort die gemeldeten Stellen spürbar weniger werden, wird es im Alltag oft schneller merkbar: mehr Wettbewerb pro Stelle, längere Suchzeiten, mehr Anforderungen.

Verteilung der gemeldeten Stellen: Wer prägt den Markt?

Neben der Veränderung zum Vorjahr liefert die Kurzinfo auch eine Momentaufnahme zur Struktur der gemeldeten Stellen. Im Januar 2026 entfallen 13 % des Bestands auf qualifizierte Unternehmensdienstleistungen. Jeweils 11 % kommen aus dem Gesundheits- und Sozialwesen, dem Handel und dem verarbeitenden Gewerbe. Das Baugewerbe steht bei 8 %.

Ein Wert sticht besonders heraus: 21 % der gemeldeten Arbeitsstellen gehen auf Zeitarbeitsunternehmen zurück. Das ist wichtig, weil es erklärt, warum Veränderungen in der Zeitarbeit so stark „durchschlagen“ können. Wenn ein Fünftel der gemeldeten Stellen aus diesem Kanal stammt, wirken sich Rückgänge dort auf den Gesamtmarkt spürbar aus – und gleichzeitig bleibt Zeitarbeit (trotz Rückgang) ein relevanter Zugang in Beschäftigung, insbesondere für Branchenwechsel oder schnelle Übergänge.

Was bedeutet das für Jobsuchende mit Vermittlungsgutschein?

Wenn der BA-X leicht fällt und unter dem Vorjahr liegt, heißt das nicht, dass „nichts mehr geht“. Es heißt vor allem: Bewerbungs- und Vermittlungsprozesse müssen noch sauberer sitzen. In einem etwas engeren Markt gewinnen drei Dinge an Gewicht: Zielklarheit, Geschwindigkeit und Passung.

Zielklarheit bedeutet: Nicht „alles, was irgendwie passt“, sondern ein Fokus auf Branchen und Funktionen, die stabiler nachfragen. Wer zum Beispiel im Gesundheitsbereich, in Teilen des öffentlichen Sektors, im Bau oder in qualifizierten Dienstleistungen realistische Anknüpfungspunkte hat, sollte diese Felder strategisch priorisieren – nicht nur in der Stellensuche, sondern auch im Profil, in der Argumentation und in der Auswahl der Arbeitgeber.

Geschwindigkeit bedeutet: Sobald passende Stellen auftauchen, zählt Tempo. Wenn weniger Stellen da sind, sind sie oft schneller „weg“. Unterlagen aktuell halten, Bewerbungsprozesse schlank machen und bei Einladungen flexibel reagieren ist dann kein „nice to have“, sondern ein echter Vorteil.

Passung bedeutet: Arbeitgeber werden selektiver. Ein Vermittlungsgutschein kann hier besonders helfen, weil eine gute private Arbeitsvermittlung nicht einfach nur „weiterleitet“, sondern die Passung aktiv verbessert – etwa durch kluge Zielstellen-Definition, Profil-Schärfung und professionelles Matching.

Was Vermittler aus dem BA-X Januar 2026 ableiten können

Für Personalvermittler ist Januar 2026 ein Monat, in dem Qualität im Prozess den Unterschied macht. Wenn große Rückgänge in Handel und Zeitarbeit sichtbar sind, lohnt es sich, alternative Suchräume stärker zu bespielen: öffentliche Arbeitgeber, regulierte Wachstumsbereiche wie Gesundheit oder Spezialrollen in Unternehmensdienstleistungen. Gleichzeitig ist es ein guter Zeitpunkt, den eigenen Funnel kritisch zu prüfen: Wie schnell kommen Kandidaten in Interviews? Wo brechen Prozesse ab? Wie gut sind Arbeitgeberkontakte wirklich gepflegt?

Der Hinweis auf Großaufträge als Treiber der jüngsten Schwankungen ist außerdem ein Reminder: Es kann sich lohnen, „Wellen“ früh zu erkennen – etwa saisonale Recruiting-Schwerpunkte oder projektbasierte Einstellungen. Wer dafür Arbeitgebernetzwerke hat, kann Kandidaten genau in diesen Phasen besser platzieren.

Fazit: Stabiler Referenzwert, aber anspruchsvolleres Umfeld

Der BA-X Januar 2026 signalisiert einen leichten Rückgang der Kräftenachfrage gegenüber dem Vormonat und ein Niveau unter Vorjahr, gleichzeitig aber eine Stabilisierung rund um den Referenzwert 2015 = 100. Der Stellenmarkt ist damit nicht „abgerutscht“, aber er ist spürbar anspruchsvoller als ein Jahr zuvor – besonders in Bereichen wie Zeitarbeit und Handel.

Für Jobsuchende ist die Botschaft: Chancen sind da, aber sie liegen stärker in der Strategie als im Zufall. Und für Vermittler bedeutet es: Wer den Markt datenbasiert liest, Branchenbewegungen ernst nimmt und Prozesse sauber steuert, kann auch in einem etwas engeren Umfeld sehr erfolgreich vermitteln.

AZAV-Trägerzulassung für Arbeitsvermittlungen

Da wir jetzt mehrmals Anfragen von privaten Arbeitsvermittlern zum Zulassungsprozedere erhalten haben, möchten wir dies nun einmal in einem vollständige Leitfaden Schritt für Schritt erklären.

Wer als private Arbeitsvermittlung (pAV) mit der Bundesagentur für Arbeit zusammenarbeiten und etwa AVGS abrechnen möchte, benötigt eine Trägerzulassung nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung). Diese Zulassung bestätigt Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und ein tragfähiges Qualitätsmanagement. Was formal klingt, lässt sich mit einem klaren Plan gut bewältigen. Dieser Leitfaden führt Schritt für Schritt durch den Prozess – von der Vorbereitung bis zur Überwachung nach der Zertifikatserteilung.

Was ist die AZAV und warum ist sie unverzichtbar?

Die AZAV regelt, unter welchen Bedingungen Träger in der Arbeitsförderung zugelassen werden. Für Arbeitsvermittlungen ist die Trägerzulassung der Schlüssel, um vermittlungsbezogene Leistungen – insbesondere im Rahmen des AVGS-MPAV – mit der öffentlichen Hand abzurechnen. Gleichzeitig dient das Zertifikat als Qualitätsnachweis gegenüber Bewerberinnen und Bewerbern sowie Arbeitgebern und stärkt das Vertrauen in Prozesse, Datenschutz und Professionalität.

Träger- oder Maßnahmezulassung: Was brauchen Vermittler wirklich?

In der Praxis reicht für private Arbeitsvermittlungen in der Regel die Trägerzulassung im Fachbereich der erfolgsbezogenen Vermittlung aus. Eine Maßnahmezulassung wird erst dann relevant, wenn zusätzlich Trainings, Coachings oder andere förderfähige Maßnahmen angeboten werden sollen. Dann wird die Zulassung wesentlich komplizierter und teurer. Wer ausschließlich vermittelt, startet sinnvollerweise mit der Trägerzulassung und erweitert den Geltungsbereich später, falls neue Leistungsangebote dazukommen.

Der Ablauf von der Idee bis zum Zertifikat

Am Anfang steht die Entscheidung für den passenden Fachbereich. Es folgt die Auswahl einer fachkundigen Stelle (FKS), also einer akkreditierten Zertifizierungsstelle, die das Verfahren durchführt. Parallel dazu setzen Sie ein Qualitätsmanagementsystem auf, dokumentieren Abläufe und Zuständigkeiten und stellen die erforderlichen Nachweise zusammen. Nach der Einreichung prüft die FKS zunächst die Dokumente und führt anschließend ein Vor-Ort-Audit durch. Sind eventuelle Abweichungen fristgerecht behoben, wird das Zertifikat erteilt. Es gilt in der Regel fünf Jahre, begleitet von jährlichen Überwachungsaudits und einer Rezertifizierung zum Zyklusende.

Die richtige fachkundige Stelle auswählen

Bei der Wahl der FKS lohnt es sich, Angebote zu vergleichen und auf Branchenkenntnis mit Arbeitsvermittlungen zu achten. Wichtig sind nachvollziehbare Tagessätze, transparente Angaben zu Nebenkosten und eine realistische Schätzung der Auditzeit. Ebenso zählt die Terminsicherheit, insbesondere wenn interne Meilensteine und geplante AVGS-Aktivitäten aufeinander abgestimmt werden sollen. Wer mehrere Standorte hat oder aus dem Ausland agiert, klärt frühzeitig, wie Vor-Ort-Prüfungen organisiert werden und welche Sprachen im Audit möglich sind.

Qualitätsmanagement pragmatisch aufsetzen

Das QM-System ist das Herzstück der Zulassung – und es muss gelebt werden. Formulieren Sie ein kurzes Leitbild und messbare Qualitätsziele, beschreiben Sie den Kernprozess vom Erstkontakt über Matching und Arbeitgeberansprache bis zur Dokumentation des Vermittlungserfolgs und definieren Sie Verantwortlichkeiten mit klaren Vertretungsregeln. Halten Sie Qualifikationen und Fortbildungen Ihres Teams fest, etablieren Sie ein schlankes Beschwerde- und Korrekturverfahren und legen Sie Kennzahlen fest, etwa zu Vermittlungsquoten oder Durchlaufzeiten. Datenschutz und IT-Sicherheit gehören in jeden Prozessschritt: von Einwilligungen über Auftragsverarbeitungsverträge bis zu Löschkonzepten. Eine ISO 9001 kann hilfreich sein, ist aber nicht zwingend erforderlich – entscheidend ist die AZAV-Konformität.

Welche Unterlagen Auditorinnen und Auditoren sehen wollen

Für das Auditpaket bündeln Sie Unternehmensnachweise wie Rechtsform, Register- oder Gewerbeeintrag, Versicherungen und eine solide Finanzdarstellung. Ergänzend benötigt die FKS ein Organigramm, Stellenprofile und Ihr QM-Handbuch mit Prozessbeschreibungen und Vorlagen. Fügen Sie Musterverträge für die Vermittlung und ggf. Kooperationsvereinbarungen mit Arbeitgebern bei, dokumentieren Sie Qualifikationen und Berufserfahrung des Teams und legen Sie Ihre Datenschutzunterlagen vor. Ziel ist Nachvollziehbarkeit: Die Auditorin oder der Auditor muss erkennen, dass Ihr System in der Praxis funktioniert und die Qualität dauerhaft gesichert ist.

So läuft das Audit ab

Die Prüfung startet mit einer Dokumentenbewertung. Dabei überprüft die FKS, ob Ihre Unterlagen die AZAV-Anforderungen vollständig und konsistent abbilden. Anschließend folgt das Vor-Ort-Audit, bei dem Interviews mit der Leitung und den Vermittlerinnen und Vermittlern geführt, Prozesse nachverfolgt und Stichproben in Akten gezogen werden. Empfehlenswert ist ein internes „Generalproben-Audit“, bei dem Sie Abläufe einmal real nachspielen, Dokumente griffbereit halten und typische Fragen durchgehen. Häufig auftretende kleinere Abweichungen – etwa unvollständige Schulungsnachweise – lassen sich mit klaren Korrekturmaßnahmen zügig schließen.

Nach dem Audit ist vor der Überwachung

Mit dem Zertifikat beginnt die Phase der Überwachungsaudits, die sicherstellen, dass Ihr System auch im Alltag stabil läuft. Bleiben Sie deshalb nah an Ihren Prozessen, aktualisieren Sie Dokumente, protokollieren Sie Schulungen und werten Sie Beschwerden sowie Kennzahlen regelmäßig aus. Melden Sie wesentliche Änderungen wie Leitungswechsel, neue Standorte oder eine Erweiterung des Geltungsbereichs frühzeitig an die FKS. Zur Rezertifizierung nach fünf Jahren wird der Ablauf – in verkürzter Form – wiederholt.

Was die Zulassung für AVGS praktisch bedeutet

Mit der Trägerzulassung können Sie Vermittlungserfolge aus AVGS-MPAV abrechnen. Voraussetzung ist, dass die Zulassung zu drei Zeitpunkten besteht: beim Abschluss des Vermittlungsvertrags, bei der Vermittlung und bei der Arbeitsaufnahme. Zudem muss es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handeln, die entsprechend nachgewiesen wird. Zahlungen vom Bewerber oder der Bewerberin sind nicht vorgesehen; die Abrechnung erfolgt über den Gutschein. In der Praxis hat es sich bewährt, die erforderlichen Arbeitgeberbestätigungen frühzeitig anzukündigen und Vorlagen bereitzustellen, damit der Nachweisprozess reibungslos läuft.

Typische Stolpersteine – und die bessere Alternative

Viele Probleme entstehen, wenn das QM nur auf dem Papier existiert.

  • Binden Sie das Team deshalb von Anfang an ein, erklären Sie die Ziele und üben Sie die Abläufe.
  • Achten Sie darauf, dass Verträge rechtlich sauber formuliert sind und keine unzulässigen Klauseln enthalten.
  • Kennzahlen sollten nicht nur gesammelt, sondern auch bewertet und in Verbesserungsmaßnahmen überführt werden.
  • Und behandeln Sie den Datenschutz nicht als Anhängsel, sondern als Querschnittsaufgabe: vom ersten Kontakt bis zur Löschung nach Abschluss der Vermittlung.

Zeit- und Budgetplanung realistisch angehen

Für die interne Vorbereitung – inklusive Dokumentation und „Generalprobe“ – sollten je nach Ausgangslage sechs bis zehn Wochen eingeplant werden. Die externen Termine hängen von der Verfügbarkeit der FKS ab. Kosten ergeben sich aus Tagessätzen für Auditzeit, ggf. Zertifikats- und Reisekosten sowie – falls gewünscht – einer externen Beratung für den Aufbau des QM-Systems. Trennen Sie diese Posten sauber, um den Überblick zu behalten und nicht an der falschen Stelle zu sparen.

Kompakte Handlungsanleitung zum Mitnehmen

Definieren Sie Ihren Geltungsbereich und holen Sie zwei bis drei Angebote von fachkundigen Stellen ein. Bauen Sie ein schlankes, praxistaugliches QM-System auf, das Ihre realen Prozesse abbildet, und schließen Sie die Datenschutzdokumentation ab. Prüfen Sie Musterverträge, bündeln Sie Nachweise zu Team, Finanzen und Netzwerkpartnern, führen Sie ein internes Pre-Audit durch und reichen Sie die Unterlagen ein. Nach dem Vor-Ort-Audit beheben Sie eventuelle Abweichungen zeitnah, erhalten das Zertifikat und integrieren Überwachung und Kennzahlenreviews fest in den Jahreszyklus.

Keine Angst – es ist machbar!

Die AZAV-Trägerzulassung ist weniger Hürde als Rahmen, der Ihrer Vermittlung Struktur, Transparenz und Glaubwürdigkeit gibt – und den Zugang zum AVGS-Geschäft eröffnet. Wer sauber vorbereitet, die passende FKS auswählt und sein Qualitätsmanagement im Alltag lebt, erreicht das Zertifikat zügig und hält die Qualität anschließend ohne großen Mehraufwand stabil. Und ja, es ist nicht ganz einfach – aber durch die Zertifizierung gewinnen Sie mit Ihrem Unternehmen auch an Akzeptanz und Seriosität, auch über den Bereich AZAV hinaus – sowohl gegenüber Kundenfirmen als auch gegenüber Kandidaten.

BA‑X im Mai 2025: Deutlicher Rückgang

Der Stellenindex BA‑X der Bundesagentur für Arbeit ist im Mai 2025 auf 100 Punkte gefallen. Das bedeutet einen deutlichen Rückgang um 5 Punkte gegenüber dem Vormonat und liegt ganze 11 Punkte unter dem Niveau von Mai 2024. Damit markiert der aktuelle Wert einen neuen Tiefstand für das laufende Jahr und bestätigt eine sich verschärfende Zurückhaltung bei der Arbeitskräftenachfrage in Deutschland: Der Arbeitsmarkt hat offensichtlich ein massives Problem.

Stellenindex im Abflug
Arbeitsmarkt Deutschland 2025

Rückgang nach Sondereffekt: Korrektur des Aprilhochs

Der starke Rückgang im Mai ist nicht nur saisonal bedingt, sondern spiegelt vor allem eine Korrektur eines kurzfristigen Sondereffekts im April wider. Im Vormonat war der Index auf 105 Punkte gestiegen – allerdings nicht aufgrund eines realen Booms, Experten sehen die Ursache in einem administrative Effekte und Nachmeldungen von offenen Stellen, die den Index künstlich nach oben getrieben hatten.

Mit dem Abflauen dieses Einmaleffekts zeigt sich erst jetzt die tatsächliche, trübe Lage: Eine spürbare Abkühlung der Nachfrage nach Arbeitskräften, wie sie sich bereits seit mehreren Monaten andeutet.

Branchenspezifische Entwicklung: Kaum Lichtblicke

Besonders betroffen von der schwächeren Entwicklung sind zahlreiche Dienstleistungsbranchen, die typischerweise besonders unter einer Verunsicherung der Konsumenten und Unternehmen leiden:

  • Qualifizierte Unternehmensdienstleistungen wie Beratung oder IT-Dienstleistungen
  • Das Gastgewerbe, das bereits im Frühjahr mit rückläufigen Buchungszahlen zu kämpfen hatte
  • Der Einzel- und Großhandel, der die Konsumzurückhaltung besonders deutlich zu spüren bekommt
  • Information und Kommunikation, eine sonst oft wachstumsstarke Branche

Lediglich der öffentliche Dienst konnte im Jahresvergleich einen leichten Zuwachs verzeichnen – vermutlich getrieben durch Stellenbesetzungen im Bildungs- und Gesundheitswesen.

Historische Einordnung: Abstand zum Hoch ist groß

Im Vergleich zum Allzeithoch im Mai 2022 mit 138 Punkten liegt der aktuelle Index um 38 Punkte niedriger. Das zeigt, dass die Arbeitskräftenachfrage in Deutschland derzeit deutlich unter Vorkrisenniveau verharrt.

Im Jahresverlauf 2025 bleibt der BA‑X bislang unter dem Vorjahresniveau:

  • März: 103 Punkte (–10 zum Vorjahr)
  • April: 105 Punkte (Sondereffekt)
  • Mai: 100 Punkte (–11 zum Vorjahr)

Diese Entwicklung deutet auf eine anhaltende strukturelle Schwäche hin, nicht nur auf kurzfristige Schwankungen.

Ursachen: Wirtschaftslage, Unsicherheit, Zurückhaltung

Die Gründe für die schwache Entwicklung sind vielfältig:

  • Konjunkturelle Unsicherheit, etwa durch geopolitische Spannungen und schleppende Investitionen
  • Sparmaßnahmen vieler Unternehmen, die bei Neueinstellungen zögern
  • Demografische Effekte: Während der Fachkräftemangel langfristig bleibt, werden offene Stellen aktuell weniger gemeldet oder langsamer besetzt

Zudem ist ein Teil der Zurückhaltung wohl auch durch die abwartende Haltung vieler Betriebe bei der Digitalisierung und Transformation bedingt – Investitionen in neue Projekte verzögern sich, was sich direkt in geringerer Stellennachfrage niederschlägt.

Fazit: Arbeitsmarkt unter Druck – Zeit für gezielte Maßnahmen

Der deutliche Rückgang des BA‑X im Mai 2025 ist ein klares Signal: Der deutsche Arbeitsmarkt kühlt sich ab. Unternehmen halten sich mit Neueinstellungen zurück, viele Branchen spüren die konjunkturelle Schwäche deutlich. Damit wächst der Druck auf die Politik, den Arbeitsmarkt gezielt zu stützen – etwa durch Investitionsanreize, Weiterbildungsoffensiven oder Maßnahmen zur Digitalisierung im Mittelstand.

Wer sich beruflich neu orientieren oder als Unternehmen Fachkräfte gewinnen möchte, sollte die aktuelle Entwicklung genau beobachten – und strategisch reagieren, bevor sich die Lage weiter verschärft.

Keine Frühjahrsbelebung am Arbeitsmarkt

Die saisonbereinigten Daten zum deutschen Arbeitsmarkt im April 2025 zeigen nur geringfügige Veränderungen. Zwar ist ein Rückgang der Arbeitslosigkeit im Vergleich zum Vormonat erkennbar, jedoch fällt dieser im Rahmen der üblichen Frühjahrsbelebung schwächer aus als in früheren Jahren. Laut Andrea Nahles, Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, „ändert sich die Lage saisonbereinigt nur wenig“. Die Frühjahrsbelebung – traditionell eine Phase zunehmender Beschäftigung – bleibt somit auch 2025 eher verhalten.

Der Rückgang der Arbeitslosigkeit um 36.000 auf insgesamt 2,932 Millionen Menschen zeigt, dass saisonale Effekte wie verbesserte Witterungsbedingungen und steigende Nachfrage in bestimmten Branchen (z. B. Bau, Gastronomie, Landwirtschaft) zwar wirken, aber nicht ausreichen, um die Gesamtentwicklung positiv zu beeinflussen. Saisonbereinigt, also unter Herausrechnung jahreszeitlich bedingter Effekte, ist die Arbeitslosenzahl sogar leicht gestiegen – um 4.000 Personen.

Arbeitsmarkt Deutschland 2025
Der Arbeitsmarkt in Deutschland sieht im Frühjahr 2025 nicht rosig aus

Arbeitslosigkeit im Jahresvergleich weiterhin erhöht

Im Vergleich zum April 2024 zeigt sich ein negativer Trend: Die Zahl der Arbeitslosen liegt aktuell um 182.000 über dem Vorjahresniveau. Auch die Arbeitslosenquote, die nun bei 6,3 % liegt, stieg gegenüber dem Vorjahr um 0,3 Prozentpunkte an. Diese Entwicklung deutet darauf hin, dass strukturelle Faktoren – wie konjunkturelle Schwächen, Transformation in Industrie und Handel sowie geopolitische Unsicherheiten – den Arbeitsmarkt stärker belasten als noch vor einem Jahr.

Besonders alarmierend: Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) erwartet in seiner aktuellen Konjunkturprognose für das Jahr 2025 einen weiteren Anstieg der Arbeitslosenzahl auf rund drei Millionen Menschen bis zum Sommer. Das wäre der höchste Stand seit 2010 – ein deutliches Warnsignal für Politik und Wirtschaft.

Unterbeschäftigung und verdeckte Arbeitslosigkeit

Ein umfassenderes Bild vom Zustand des Arbeitsmarkts ergibt sich bei Betrachtung der sogenannten Unterbeschäftigung. Diese Kennziffer schließt neben der registrierten Arbeitslosigkeit auch Personen ein, die an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen teilnehmen oder kurzfristig arbeitsunfähig sind. Im April 2025 lag die Unterbeschäftigung bei 3,638 Millionen Menschen – ein Anstieg um 69.000 im Vergleich zum Vorjahr. Saisonbereinigt ist sie allerdings leicht um 3.000 Personen zurückgegangen.

Die hohe Zahl verdeutlicht die verborgenen Herausforderungen auf dem Arbeitsmarkt: Viele Menschen gelten formal nicht als arbeitslos, befinden sich aber dennoch nicht in regulärer Erwerbstätigkeit. Diese sogenannte „verdeckte Arbeitslosigkeit“ bleibt ein strukturelles Problem, das durch wirtschaftliche Unsicherheit und branchenspezifische Umbrüche verschärft wird.

Kurzarbeitergeld: Rückgang gegenüber Vormonat, Anstieg zum Vorjahr

Ein weiteres wichtiges Instrument zur Stabilisierung des Arbeitsmarktes ist das konjunkturelle Kurzarbeitergeld. Es ermöglicht Unternehmen, vorübergehende Auftragsrückgänge zu überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Im Februar 2025 – den aktuellsten verfügbaren Daten zufolge – erhielten rund 244.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Kurzarbeitergeld. Das sind 14.000 weniger als im Januar, aber 43.000 mehr als im Februar 2024.

Der Anstieg im Jahresvergleich deutet auf eine wieder zunehmende Inanspruchnahme dieser Maßnahme hin, was auf anhaltende Unsicherheiten in bestimmten Branchen – etwa im verarbeitenden Gewerbe oder im Einzelhandel – hindeutet. Gleichzeitig zeigt der Rückgang gegenüber dem Vormonat eine mögliche Stabilisierung auf niedrigem Niveau.

Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung steigt leicht

Positive Impulse kommen von der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, die nach aktuellen Hochrechnungen der BA von Januar auf Februar 2025 um 12.000 Personen zugenommen hat. Im Jahresvergleich ergibt sich ein Plus von 67.000 Beschäftigten auf insgesamt 34,84 Millionen. Dieses moderate Wachstum zeigt, dass trotz konjunktureller Schwäche weiterhin neue Arbeitsplätze entstehen, wenn auch in geringerem Tempo als in Boomphasen.

Besonders in dienstleistungsorientierten Branchen wie Gesundheit, Bildung und IT werden weiterhin Arbeitskräfte gesucht. Dagegen zeigen sich in Industrie, Bau und Handel schwächere Entwicklungen – was sich mit den düsteren Erwartungen des IW deckt, das für 2025 einen weiteren Rückgang der industriellen Wertschöpfung und der Bauleistungen prognostiziert.

IW-Konjunkturprognose: Deutschland bleibt in der Rezession

Laut der aktuellen Konjunkturprognose des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) wird die deutsche Wirtschaft im Jahr 2025 um 0,2 Prozent schrumpfen – als einzige große Volkswirtschaft weltweit. Während der Euroraum um 0,8 Prozent und die USA sogar um 1,3 Prozent wachsen, bleibt Deutschland in der Rezession. In China wird mit einem Wachstum von vier Prozent gerechnet.

Ursachen für die schwache Entwicklung sind unter anderem die hohe Bürokratiebelastung, teure Standortkosten, zögerliche Investitionen sowie die Auswirkungen der US-Zollpolitik. Besonders die Industrie und das Baugewerbe leiden unter hohen Energiekosten, steigenden Löhnen und umfangreichen Regulierungen. Die Zahl der Erwerbstätigen sinkt bereits seit Mitte 2024 – mit deutlich spürbaren Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt.

IW-Konjunkturchef Michael Grömling sieht politischen Handlungsbedarf: „Die neue Regierung hat es jetzt in der Hand. Eine Trendwende ist möglich und überfällig.“ Hoffnung liegt auf dem geplanten Infrastruktursondervermögen und schnelleren Planungsverfahren. Nur mit mutigen Reformen lassen sich neue Impulse für Beschäftigung und Wachstum schaffen.

Fazit: Geringe saisonbereinigte Dynamik trifft auf wirtschaftliche Rezession

Der Arbeitsmarkt im April 2025 zeigt sich trotz leichter Verbesserungen angespannt. Die saisonbereinigten Zahlen signalisieren Stagnation, während die konjunkturelle Gesamtlage weiterhin schwierig ist. Die IW-Prognose bestätigt: Deutschland steckt in einer Rezession, mit steigender Arbeitslosigkeit und schwachem Beschäftigungszuwachs. Die Entlastungsversprechen der neuen Regierung könnten dringend benötigte Impulse liefern – vorausgesetzt, sie werden zügig und wirkungsvoll umgesetzt. Die neue Bundesregierung hatte ja bereits angekündigt, die Vermittlung in den Arbeitsmarkt stärken zu wollen – und weniger auf reine Qualifizierungsmaßnahmen zu setzen. Jetzt wäre der passende Moment, um sinnvolle Instrumente wie den AVGS zu stärken!

Was plant Kanzler Merz für den Arbeitsmarkt?

Deutschland hat einen neuen Kanzler! Mit Friedrich Merz ist wieder ein Unionspolitiker am Steuer. Aber das Arbeitsministerium wird wie gehabt von einem SPD-Politiker geführt, genauer gesagt einer Dame: Bärbel Bas.

Fünf Punkte, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurden und die einen Bezug zum AVGS haben:

1. Stärkung der Vermittlungsaktivitäten

Die Koalition plant, den Vermittlungsvorrang für erwerbsfähige Leistungsberechtigte wieder einzuführen. Das bedeutet, dass die schnelle Vermittlung in Arbeit gegenüber Qualifizierungsmaßnahmen priorisiert wird. Ziel ist es, Arbeitsuchende zügig in den Arbeitsmarkt zu integrieren.


2. Einsatz von Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen (AVGS)

Der AVGS bleibt ein zentrales Instrument zur Unterstützung von Arbeitsuchenden. Er kann für verschiedene Maßnahmen eingesetzt werden:

  • Coaching und Qualifizierung: Maßnahmen zur Heranführung an den Arbeitsmarkt oder zur Beseitigung von Vermittlungshemmnissen.
  • Private Arbeitsvermittlung: Der AVGS kann für die Inanspruchnahme privater Arbeitsvermittler genutzt werden. Für ALG-I-Empfänger besteht nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit ein Rechtsanspruch auf den AVGS; für ALG-II-Empfänger liegt die Vergabe im Ermessen des Jobcenters.

3. Digitalisierung und Bürokratieabbau

Die Koalition strebt eine stärkere Digitalisierung der Arbeitsvermittlung an. Dazu gehört die Einführung eines digitalen Bürokratieportals, über das bürokratische Hemmnisse gemeldet und Verbesserungsvorschläge eingereicht werden können. Zudem sollen Verwaltungsvorschriften reduziert und Dokumentationspflichten abgebaut werden, um die Arbeit der BA und der Jobcenter zu erleichtern.


4. Finanzielle Ausstattung der Jobcenter

Die Jobcenter sollen ausreichend Mittel erhalten, um ihre Vermittlungs- und Unterstützungsleistungen effektiv erbringen zu können. Gleichzeitig wird eine Überprüfung der Wirksamkeit bestehender Instrumente und Strukturen angekündigt.


5. Anreize zur Erwerbsaufnahme

Um den Übergang von der Grundsicherung in Beschäftigung zu erleichtern, plant die Koalition die Reform von Hinzuverdienstregeln und Transferentzugsraten. Ziel ist es, finanzielle Anreize für die Aufnahme oder Ausweitung einer Erwerbstätigkeit zu schaffen.

Erst einmal abwarten…

Wie jede Regierung sollte man auch dieser die berühmten 100 Tage gewähren, um sich einzuarbeiten und erste Ergebnisse zu liefern. Auch wenn es dann genau in die Sommerpause hereinkommt… Wirtschafts ist bekanntlich vor allem Psychologie, und ein neuer Kanzler Merz kann vielleicht zumindest für eine bessere Stimmung sorgen, die sich dann in tatsächlichen Resultaten und mit einer gewissen Verzögerung auch in besseren Arbeitsmarktdaten widerspiegelt. Der AVGS wäre jetzt eigentlich das ideale Instrument, um marktwirtschaflich Impulse in einer bessere und schneller Vermittlung einfließen zu lassen. Leider ist er in den letzten Jahren vernachlässigt wurden. Ein erster Schritt wäre eine Anhebung auf ein marktübliches Niveau.

Deutscher Arbeitsmarkt 2024 war schwach

Das Jahr 2025 hat begonnen – Zeit für einen kurzen Rückblick. Was haben die vergangenen zwölf Monate für die Beschäftigung gebracht?

Die Entwicklung des Arbeitsmarktes in Deutschland im Jahr 2024 zeigt eine deutliche Verschlechterung, die sich vor allem in einem Anstieg von Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung bemerkbar macht. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich die Zahl der Arbeitslosen um 178.000 auf insgesamt 2.787.000 Personen. Auch die Unterbeschäftigung, die neben der Arbeitslosigkeit auch Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik sowie vorübergehende Arbeitsunfähigkeit einschließt, stieg merklich um 130.000 auf 3.578.000 Personen an. Diese Zahlen spiegeln die angespannte Lage auf dem Arbeitsmarkt wider und stehen im Zusammenhang mit einer insgesamt schwachen konjunkturellen Entwicklung in Deutschland.

Wirtschaftliche Unsicherheit – weniger Einstellungen

Die wirtschaftliche Situation im Jahr 2024 war geprägt von einer anhaltenden Unsicherheit, die vor allem durch externe Faktoren wie geopolitische Spannungen, steigende Energiepreise und die nach wie vor spürbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie verstärkt wurde. Diese Entwicklungen belasteten insbesondere die exportorientierten Sektoren der deutschen Wirtschaft. Das Produzierende Gewerbe verzeichnete einen merklichen Rückgang, was sich negativ auf die Beschäftigung in diesem Bereich auswirkte. Gleichzeitig waren die Dienstleistungsbranchen weiterhin ein Stabilitätsanker, da sie durch einen anhaltenden Bedarf in Bereichen wie Gesundheit, Bildung und Informationstechnologie gestützt wurden.

Um die Beschäftigung zu sichern, setzten viele Unternehmen vermehrt auf Kurzarbeit. Nach einer ersten Schätzung lag die durchschnittliche Zahl der Kurzarbeiter im Jahr 2024 bei rund 320.000, verglichen mit 241.000 im Vorjahr. Diese Maßnahme half, größere Entlassungswellen zu verhindern, unterstreicht jedoch die Fragilität der wirtschaftlichen Lage. Besonders kleinere und mittelständische Unternehmen standen unter Druck, da sie oft weniger Ressourcen hatten, um konjunkturelle Schwankungen abzufedern.

Trotz der Herausforderungen stieg die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten weiter an, allerdings deutlich langsamer als in den Vorjahren. Von Juni 2023 bis Juni 2024 erhöhte sich diese Zahl um 128.000 auf 34,84 Millionen. Bemerkenswert ist, dass dieses Wachstum vollständig auf die Beschäftigung von Ausländern zurückzuführen ist. Dieser Trend zeigt die zunehmende Bedeutung ausländischer Arbeitskräfte für den deutschen Arbeitsmarkt, insbesondere in Branchen, die von einem Fachkräftemangel betroffen sind. Gleichzeitig verdeutlicht er aber auch, dass das inländische Arbeitskräftepotenzial nicht in gleichem Maße mobilisiert werden konnte.

Die schwache konjunkturelle Dynamik wurde auch durch strukturelle Probleme verstärkt. Der Fachkräftemangel, der bereits in den Vorjahren ein zentrales Thema war, blieb 2024 ein Hemmnis für das Wachstum in vielen Bereichen. Hinzu kamen Unsicherheiten bei der Transformation hin zu einer nachhaltigeren und digitaleren Wirtschaft, die Investitionen und Innovationsfähigkeit der Unternehmen bremsten. Die hohen Energiepreise belasteten vor allem energieintensive Industrien, die bereits unter internationalem Wettbewerbsdruck stehen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Arbeitsmarkt im Jahr 2024 durch ein schwieriges gesamtwirtschaftliches Umfeld geprägt war. Während die Dienstleistungsbranchen Stabilität boten, litt die deutsche Industrie unter konjunkturellen und strukturellen Herausforderungen. Der Anstieg von Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sowie die verstärkte Nutzung von Kurzarbeit sind Ausdruck dieser schwierigen Lage. Gleichzeitig zeigt das verlangsamte Beschäftigungswachstum, dass die wirtschaftlichen Herausforderungen nicht nur kurzfristiger Natur sind, sondern auch langfristige Maßnahmen erfordern, um den Arbeitsmarkt widerstandsfähiger und zukunftssicher zu machen.

Vermittlungsgutschein wird immer weniger genutzt

Der Vermittlungsgutschein (AVGS-MPAV), der 2002 zunächst befristet eingeführt wurde, ist ein Instrument zur Unterstützung von Arbeitsuchenden. Ziel ist es, Arbeitslose beim Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu unterstützen und gleichzeitig den Wettbewerb zwischen öffentlicher und privater Arbeitsvermittlung zu fördern. Der Gutschein richtet sich vor allem an Arbeitslose, die Arbeitslosengeld beziehen und die mindestens sechs Wochen arbeitslos waren, ohne eine neue Anstellung zu finden. Diese Personengruppe hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf den Vermittlungsgutschein und kann damit eine private Arbeitsvermittlung ihrer Wahl in Anspruch nehmen.

Funktionsweise und Anforderungen des Vermittlungsgutscheins

Arbeitslose, die den Gutschein erhalten, können ihn bei einer zugelassenen privaten Arbeitsvermittlung einlösen. Die Vermittlungsdienste umfassen sowohl die Vorbereitung der Arbeitsvermittlung, wie die Feststellung der vorhandenen Qualifikationen, als auch die Durchführung der eigentlichen Stellenvermittlung. Erst nach einer erfolgreichen Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird die private Arbeitsvermittlung vergütet. Die reguläre Vergütung beträgt 2.500 Euro und kann in bestimmten Fällen, wie bei der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen oder Menschen mit Behinderungen, auf bis zu 3.000 Euro ansteigen. Diese Zahlung erfolgt gestaffelt: 1.250 Euro nach einer sechswöchigen Beschäftigungsdauer und der verbleibende Betrag nach sechs Monaten, sofern das Arbeitsverhältnis fortbesteht.

Damit eine erfolgreiche Vermittlung mit dem Gutschein abgerechnet werden kann, muss das Arbeitsverhältnis spezifische Bedingungen erfüllen: Es darf nicht von Beginn an auf weniger als drei Monate begrenzt sein, muss mindestens 15 Wochenstunden umfassen und darf kein Minijob sein. Zusätzlich darf die vermittelte Person nicht zum selben Arbeitgeber zurückkehren, bei dem sie zuletzt angestellt war; für solche Fälle gibt es zeitliche Einschränkungen.

Gründe für die sinkende Nutzung des Vermittlungsgutscheins

Obwohl der Vermittlungsgutschein ursprünglich als bedeutendes arbeitsmarktpolitisches Instrument eingeführt wurde, ist die Nutzung in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Während im Jahr 2013 noch rund 43.000 dieser Gutscheine eingelöst wurden, fiel diese Zahl bis 2022 auf knapp 4.000. Die Gründe für diesen Rückgang sind vielfältig: Einerseits sehen private Arbeitsvermittlungen die Vergütung als zu niedrig und beklagen, dass die bürokratischen Hürden und die restriktiven Zahlungsbedingungen die Abrechnung und damit die Wirtschaftlichkeit der Dienstleistung erschweren. Arbeitsuchende selbst könnten den Markt für private Arbeitsvermittlungen als wenig transparent oder unattraktiv empfinden, da viele Vermittlungsdienste ihre Effizienz nur bedingt unter Beweis stellen konnten. Zudem könnten Arbeitsagenturen und Jobcenter dem Vermittlungsgutschein ein eher geringes Erfolgspotential zuschreiben, da nur ein kleiner Teil der ausgegebenen Gutscheine tatsächlich eingelöst wird.

Ein weiterer wesentlicher Faktor ist der Rückgang der Arbeitslosenzahlen in Deutschland. Zwischen 2013 und 2022 sank die Zahl der Arbeitslosen von rund 3 Millionen auf 2,4 Millionen, was ebenfalls zur geringeren Nachfrage nach arbeitsmarktpolitischen Förderinstrumenten wie dem Vermittlungsgutschein beigetragen haben könnte.

Erfolg und Langfristigkeit der Vermittlungen

Trotz des Rückgangs bei der Inanspruchnahme gibt es Hinweise darauf, dass der Vermittlungsgutschein für einige Arbeitsuchende durchaus eine nachhaltige Perspektive bietet. Die Statistik zeigt, dass etwa die Hälfte der vermittelten Beschäftigten mit bewilligtem Gutschein nach mindestens sechs Monaten noch im Arbeitsverhältnis verbleibt. Insgesamt blieben im Zeitraum von Oktober 2020 bis September 2021 rund drei Viertel aller Personen, die aus der Arbeitslosigkeit in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit wechselten (mit oder ohne Gutschein), für mindestens sechs Monate durchgängig beschäftigt – allerdings nicht zwangsläufig beim gleichen Arbeitgeber.

Wettbewerb zwischen öffentlicher und privater Arbeitsvermittlung

Ein Ziel des Vermittlungsgutscheins ist es, den Wettbewerb zwischen öffentlichen und privaten Arbeitsvermittlungen zu stärken. Dies soll dazu beitragen, die Effizienz im Bereich der Arbeitsvermittlung zu erhöhen und Arbeitslosen mehr Eigenverantwortung zu geben. Für Arbeitgeber kann die Zusammenarbeit mit privaten Arbeitsvermittlern von Vorteil sein, da sie den Aufwand für die Personalrekrutierung reduzieren kann. Private Arbeitsvermittler, die den Gutschein einlösen, können sowohl gewinnorientierte als auch gemeinnützige Unternehmen sein, die neben der Arbeitsvermittlung teilweise zusätzliche Dienstleistungen wie Weiterbildung oder Beratung anbieten. Diese ergänzenden Leistungen können jedoch nicht über den Vermittlungsgutschein abgerechnet werden.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass der Vermittlungsgutschein trotz seiner ursprünglichen Bedeutung an Relevanz verloren hat. Die Nutzung ist aus verschiedenen strukturellen und institutionellen Gründen rückläufig, während der allgemeine Rückgang der Arbeitslosenzahlen eine verringerte Nachfrage nach Vermittlungsdienstleistungen zur Folge hat. Dennoch bleibt der Gutschein für bestimmte Personengruppen ein nützliches Mittel, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden. Angesichts des derzeitigen wirtschaftlichen Abschwungs in Deutschland, insbesondere auch im Industriesektor, ist jedoch mit einer Zunahme der Nachfrage nach Vermittlungsgutscheinen zu rechnen.

Zehn Prozent weniger offene Stellen als vor einem Jahr

Im ersten Quartal 2024 wurden bundesweit 1,57 Millionen vakante Stellen registriert. Im Vergleich zum Vorquartal sank die Anzahl der offenen Positionen um etwa 158.000, was einem Rückgang von rund 9 Prozent entspricht. Verglichen mit dem ersten Quartal 2023 zeigt sich ein ähnlicher Rückgang mit einem Minus von 180.000 oder rund 10 Prozent. Dies geht aus der IAB-Stellenerhebung hervor, einer regelmäßigen Umfrage des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). „Der Arbeitsmarkt zeigte sich im ersten Quartal deutlich abgekühlt“, erklärte Arbeitsmarktforscher Alexander Kubis.

In Westdeutschland waren im ersten Quartal 2024 1,28 Millionen Stellen zu besetzen, in Ostdeutschland 285.000. Auf 100 ausgeschriebene Stellen kamen bundesweit im ersten Quartal 2024 etwa 180 arbeitslos gemeldete Personen, was im Vergleich zum Vorquartal und Vorjahresquartal ein Anstieg von rund 30 Arbeitslosen bedeutet. Das Verhältnis von Arbeitslosen zu offenen Stellen lag somit bei 1,8. In Ostdeutschland kamen durchschnittlich 230 und in Westdeutschland 170 arbeitslos gemeldete Personen auf 100 offene Stellen. „Der Anstieg ist in beiden Regionen eine Folge der saisonbereinigt weiter gestiegenen Arbeitslosigkeit sowie der sinkenden Zahl an offenen Stellen“, erläutert IAB-Arbeitsmarktforscher Alexander Kubis.

Der primäre und sekundäre Sektor zusammen – also die Bereiche Landwirtschaft, Bergbau, verarbeitendes Gewerbe, Bau-, Wasser- und Energiewirtschaft – verzeichneten mit rund 328.000 offenen Stellen einen Rückgang von 17 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal und 19 Prozent im Vergleich zum Vorquartal. Im Dienstleistungsbereich – dem sogenannten tertiären Sektor – fiel der Rückgang mit minus 8 Prozent zum Vorjahresquartal und minus 6 Prozent zum Vorquartal auf 1,24 Millionen offene Stellen hingegen etwas moderater aus. „Mit Ausnahme der öffentlichen Verwaltung, des Bereichs Information und Kommunikation sowie dem Handel sind auch hier die meisten Betriebe bei Neueinstellungen derzeit zurückhaltender als noch vor einem Jahr“, so Kubis weiter.

Quelle: IAB

Immer mehr Angestellte im Öffentlichen Dienst


In Deutschland verzeichnete der öffentliche Dienst von 2006 bis 2022 eine stetige Zunahme seiner Mitarbeiterzahl, trotz einer weitgehend gleichbleibenden Bevölkerung. Im Jahr 2006 lag die Anzahl der Angestellten bei 4576,0 Tausend und stieg kontinuierlich an, erreichte 2022 jedoch einen Höchststand von 5206,0 Tausend.

Diese Zunahme deutet auf ineffiziente Ressourcennutzung hin, der wachsende Bürokratieapparat ist gerade in Zeiten eines angeblichen Fachkräftemangel nicht plausibel. Trotz der Bemühungen, die öffentlichen Ausgaben zu kontrollieren, scheint der öffentliche Dienst in Deutschland weiter zu expandieren, was auf ineffektive Verwaltungsstrukturen und mangelnde Reformen zurückzuführen ist.

Beschäftigung Öffentlicher Dienst in Deutschland Statistik

Der kontinuierliche Anstieg der Mitarbeiterzahl gleichbleibender Bevölkerungszahl wirft Fragen zur Effizienz und Nachhaltigkeit des öffentlichen Sektors auf. Es ist wichtig, diese Entwicklungen kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um eine übermäßige Bürokratisierung zu vermeiden und die Effizienz der öffentlichen Verwaltung zu verbessern.

Vermittlungsgutschein kaum noch bei Arbeitsvermittlern genutzt

Die aktuellste Statstik (die Werte für 2023 werden erst im April veröffentlich) zeigen ein trauriges Bild: Die Nutzung der Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine, eingelöst bei Trägern der privaten Arbeitsvermittlung (AVGS-MPAV), ist auf einen Tiefststand von nur noch 3819 für das gesamte Jahr 2022 gesunken.

Wie ist dies zu erklären bei einer nach wie vor hohen Arbeitslosigkeit (typischerweise wird der AVGS gerade von Personen nachgefragt, die trotz Fachkräftemangel Probleme auf dem Arbeitsmarkt haben)? Vor zehn Jahren waren das die Zahlen für zwei Monate.

Sicherlich gibt es hier mehrere Gründe: Die Gutscheine werden trotz einer Rekordinflation nicht angepasst, sind dadurch für Private Arbeitsvermittler unattraktiver geworden. Auch scheint die Arbeitsagentur hier gezielt darauf hinzuwirken, das dieses bewährte Instrument immer weniger eingesetzt wird: Möglicherweise werden in Frage kommende Arbeitssuchende überhaupt nicht über diese Möglichkeit informiert.

Gerade bei der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt wäre es sehr sinnvoll, mehr AGVS zu genehmigen.