Kein Vermittlungsgutschein für Schweiz

Die Schweiz ist ein interessanter Ort, um eine Beschäftigung aufzunehmen. Hohes Lohnniveau und ein allgemein hoher Lebensstandard ziehen auch viele deutsche Staatsbürger an. Doch eine Vermittlung in die Schweiz ist privaten Arbeitsvermittlern untersagt – so will es das schweizerische Recht. Dadurch ist es auch nicht möglich, einen Vermittlungsgutschein für die Schweiz zu beantragen – schließlich darf eine rechtswidrige Handlung nicht auch noch mit deutschen Steuergeldern unterstützt werden. Mehr Infos liefert der entsprechende Beitrag auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit – kein VGS für Vermittlung in die Schweiz

Bei Vermittlungen in Mitgliedsstaaten der EU ist es jedoch möglich, den Vermittlungsgutschein in Anspruch zu nehmen. Vielleicht tritt die Schweiz ja eines Tages noch der EU zu, dann würde sich der Status der deutschen Arbeitssuchenden verbessern.

Ausreichend Haushaltsmittel für Vermittlungsgutscheine

Dem Geschäftsbericht 2008 der Bundesagentur für Arbeit ist zu enthehmen, dass im letzten Jahr  mehr als ausreichende Haushaltsmittel für Vermittlungsgutscheine zur Verfügung gestanden haben. Diese wurden jedoch nur zu knapp zwei Dritteln abgerufen.

Für Vermittlungsgutscheine waren für 2008 genau 72 Millionen Euro fest eingeplant. Der Ist-Betrag, also die Mittel, die tatsächlich verwendet wurden, betrug jedoch 49,4 Million und lag somit 22,6 Millionen unter dem Haushaltssoll.

Für 2009 sind nur noch 49 Millionen Euro als Soll eingeplant, um Vermittlungsgutscheine zu finanzieren. Im ersten Quartal 2009 wurden hiervon nur 10 Millionen gebraucht, bei einem planmäßigen Soll von 12. Somit erscheint zum gegenwärtigen Zeipunkt eine ausreichende Finanzierung gesichert.

Linkhinweis: Hier gibt es die Quartals- und Jahresberichte der Bundesanstalt für Arbeit als PDF zum Download..

Zu beachten ist jedoch, dass es durch die Finanz- und Wirtschaftskrise zu Arbeitsplatzverlusten kommen wird, die mit einiger Zeitverzögerung eintreten werden (ein Grund hierfür ist die Kurzarbeit). Somit dürfte die Nachfrage nach Vermittlungsgutscheinen im weiteren Jahresverlauf 2009 deutlich ansteigen.

Bundesagentur für Arbeit

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Internetseite Vermittlungsgutschein.info in keiner Weise mit der Bundesagentur für Arbeit verbunden ist. Das Informationsangebot rund um den Vermittlungsgutschein wird als privat finanziertes  informationelles Ergänzungsangebot zu den umfangreichen Informationen der Bundesagentur für Arbeit betrieben.

Wir freuen uns über Kommentare! Gerne mit persönlichen Vermittlungsgutschein-Erfahrungen.

Infos zum Vermittlungsgutschein

Guten Tag! Sie suchen Infos zum Vermittlungsgutschein? Dann sind Sie hier genau richtig, denn dieser Internetauftritt möchte über genau dieses arbeitsmarktpolitische Mittel Vermittlungsgutschein Informationen liefern.

Wir werden Schritt für Schritt darlegen, was bei einem Antrag des Vermittlungsscheins zu beachten ist. Erst einmal muß natürlich geklärt werden, ob eine Berechtigung vorliegt. Dann ist ein Arbeitsvermittler bzw. Personalvermittler zu finden. Im Idealfall sollte so auch schnell eine Beschäftigung gefunden sein. Alles muß natürlich mit der Bundesagentur für Arbeit abgestimmt werden, die für die Verwaltung der Vermittlungsgutscheine zuständig ist.