Auszahlung des Vermittlungsgutschein

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Die Auszahlung des Vermittlungsgutschein erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit direkt an der Arbeitsvermittler. Der Arbeitnehmer ist hieran nicht beteiligt. Eine Aufteilung des Vermittlungsgutschein sieht der Gesetzgeber nicht vor, sollte etwa ein Arbeitsvermittler Ihnen 300 Euro Prämie anbieten, wenn Sie 6 Monate in der vermittelten Stelle durchhalten (und er den Anspruch auf die volle Vermittlungssumme hat), so sollten Sie vorsichtig sein. Denn dies könnte als Betrug ausgelegt werden.

Die Auszahlung des Vermittlungsgutscheins, d.h. der Vermittlungsvergütung an den eingeschalteten Arbeits- oder Personalvermittler erfolgt in zwei gleichgroßen Raten: Die erste wird ausgezahlt, nachdem der vermittelte Arbeitnehmer mindestens 6 Wochen in der vermittelten Position beschäftigt ist. Die zweite Rate des Vermittlungsgutscheins wird nach einer Beschäftigungsdauer von 6 Monaten ausgezahlt (also üblicherweise zweimal 1250 Euro, was insgesamt 2500 Euro ergibt).

Muster eines Antrag auf Auszahlung des Vermittlungsgutschein

(Anklicken und als PDF-Version downloaden)

Muster eines Antrag auf Auszahlung des AVGS
Muster eines Antrag auf Auszahlung des VGS

2 Gedanken zu „Auszahlung des Vermittlungsgutschein“

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