Bildungsgutschein

Oft wird der Bildungsgutschein mit dem Vermittlungsgutschein verwechselt. Bei beiden Gutscheinen handelt es sich um finanzielle Hilfen der Bundesagentur für Arbeit.

Der Bildungsgutschein hat jedoch nicht das direkte Ziel, den Nutznießer in eine neue Beschäftigung zu vermitteln. Vielmehr soll seine Qualifizierung erhöht werden mit der Absicht, so seine Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Insofern ist es durchaus möglich, zuerst einen Bildungsgutschein in Anspruch zu nehmen, und sich anschließend über einen Vermittlungsgutschein in eine Beschäftigung vermitteln zu lassen.

Voraussetzungen für den Bildungsgutschein

Die Teilnahme muss notwendig sein, um Arbeitnehmer bei Arbeitslosigkeit beruflich einzugliedern, eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden, oder weil die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses anerkannt ist. Die Feststellung dieser Notwendigkeit erfolgt durch Agentur für Arbeit, die die Qualifizierung der jeweiligen Personal berücksichtigt – also prüft, ob sie nicht auch jetzt schon ausreichend qualifiziert ist, um sich eine Tätigkeit zu suchen.

Die Antragsteller für den Bildungsgutschein müssen in der Regel entweder eine Berufsausbildung abgeschlossen oder drei Jahre eine berufliche Tätigkeit ausgeübt haben. Vor Beginn der Teilnahme an einer Weiterbildung muss eine Beratung durch die Agentur für Arbeit erfolgt sein.

Dem Arbeitnehmer wird das Vorliegen der Voraussetzungen mit dem Bildungsgutschein bescheinigt. Der Bildungsgutschein ist eine Zusicherung, dass die durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten übernommen werden.

Neben den eigentlichen Kosten, die der Bildungsträger in Rechnung stellt, können auch Fahrkosten und eine auswärtige Unterkunft, so notwendig, übernommen werden. Normalerweise sollte aber ein Bildungsinstitut gewählt werden, das sich in der Nähe des Arbeitnehmers befindet. Ausnahmen sind natürlich in Fällen möglich, in denen ein sehr spezialisierter Bildungsträger erforderlich ist, der seine Schulungen nicht in bequemer Fahrreichweite anbietet.

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