Sie denken darüber nach, einen Vermittlungsgutschein zu beantragen? Das für Sie kostenlose Instrument der Bundesagentur für Arbeit, um einen privaten Personalvermittler einzuschalten, sollten Sie sich nicht entgehen lassen – vorausgesetzt, Sie erfüllen die notwendigen Voraussetzungen für den Vermittlungsgutschein der Arbeitsagentur.
Natürlich macht ein solcher Antrag nur Sinn, wenn Sie auch tatsächlich motiviert sind, eine neue Stelle anzunehmen. Zwar sparen Sie durch das Beantragen eines Vermittlungsgutscheins eine Menge Arbeit – denn der beauftragte Arbeitsvermittler hat natürlich ein wirtschaftliches Interesse an einer schnellen Vermittlung und wird sich hier sehr engagieren. Doch letzterer muß letztendlich unternehmerisch denken und handeln – ist bei der Person, die den Vermittlungsgutschein beantragt und – wichtig – auch erhalten hat, keine ausreichende Motivation zu erkennen, wird es sich auch nicht sonderlich engagieren. Sie müssen also deutlich machen, dass Sie unbedingt einen Job annehmen möchten – und dies durch professionell erstellte Bewerbungsunterlagen und eine gute Vorbereitung auf die Bewerbungsgespräche unterstreichen. Hierbei wird Sie ein guter Personalvermittler in der Regel auch beraten.
Zuletzt sollte man beachten, dass auch der Vermittlungsgutschein nicht garantiert, dass tatsächlich eine geeignete Stelle gefunden wird – stimmen Qualifikation und das lokale Angebot nicht miteinander überein und ist man zu keinem Wechsel bereit (regional oder in eine andere Branche), so kann man sich das Thema Vermittlungsgutschein beantragen eigentlich auch sparen. Zeigen Sie sich also motiviert und flexibel!
Ich habe 2 jopangebote,da ich aber erst ab01.05.14 arbeitslos bin ,bekomme ich keinen vermitlungsgutschein.Das entscheiten die arbeitsberater wie sie lustig sind-
ja ist mir auch bekannt.ich bin ein Nichtleistungsbezieher nach der neuesten Regelung bekomme ich auch einen .
Genau diese Erfahrung habe ich heute auch gemacht.
Die willigt sind zu Arbeiten schmeißen sie nur Steine in den Weg. Da brauchen sie sich echt nicht wundern das man die Lust verliert.
Der Rechtsanspruch – Sie müssen also einen AVGS bekommen – besteht erst nach 6 Wochen der Arbeitslosigkeit.
Der Gesetzgeber geht hier davon aus, dass bei Bekanntwerden der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zunächst selbst versucht wird, wieder in Arbeit zu gehen („Job to Job“) und unterstützt diese Eigeninitiative mit anderen Förderinstrumenten.
Ich bin ein Flüchtling und siet 7 Monaten bin ich in Deutschland. Ich habe Aufenthaltserlaubnis und habe ein Vermittlungsgutschein vom Jobcenter beantragt. Sie haben nein gesagt.
Was soll ich jetzt machen? Can ich nocheinmal vom Arbeitsagentur beantragen?
Können Sie bitte mir helfen?