FAQ zum AVGS

Was bedeutet AVGS?

AVGS steht für „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“ und ist ein Instrument der Agentur für Arbeit, das Arbeitsuchenden bei der Integration in den Arbeitsmarkt unterstützt.

Wer hat Anspruch auf einen AVGS?

Arbeitsuchende, die bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter arbeitslos gemeldet sind und Unterstützung bei der Aktivierung und Vermittlung in den Arbeitsmarkt benötigen, können Anspruch auf einen AVGS haben.

Welche Leistungen kann ich mit einem AVGS in Anspruch nehmen?

Mit einem AVGS können Sie verschiedene Leistungen finanzieren, darunter Weiterbildungen, Umschulungen, Coaching-Maßnahmen oder Eingliederungszuschüsse für Arbeitgeber, die Sie einstellen möchten.

Gibt es unterschiedliche Arten von AVGS?

Ja, es gibt verschiedene Arten von AVGS, die auf unterschiedliche Zielgruppen und Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dazu gehören AVGS für Arbeitslose, für von Arbeitslosigkeit bedrohte Beschäftigte und für Rehabilitanden.

Wie lange ist ein AVGS gültig?

Grundsätzlich ist der Vermittlungsgutschein nur für eine bestimmte Dauer gültig. Dies hat die Bundesagentur für Arbeit deutlich formuliert, meist sind das 3 bis 6 Monate. Die Gültigkeitsdauer eines AVGS kann aber in bestimmten Fällen verlängert werden.

Wo kann ich den AVGS einlösen?

Sie können den AVGS bei zugelassenen Bildungs- und Weiterbildungseinrichtungen, Coaching-Anbietern oder Arbeitgebern einlösen, die bereit sind, Eingliederungszuschüsse zu erhalten.

Muss ich den AVGS selbst bezahlen?

Nein, der AVGS wird von der Agentur für Arbeit finanziert. Sie müssen in der Regel keine eigenen Mittel aufbringen, um die Leistungen in Anspruch zu nehmen.

Kann ich den AVGS auch für eine selbstständige Tätigkeit verwenden?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, den AVGS für eine selbstständige Tätigkeit zu nutzen. Hierfür müssen jedoch bestimmte Kriterien erfüllt sein und eine positive Prognose für die Selbstständigkeit vorliegen.

Was passiert, wenn mein AVGS abläuft und ich noch nicht alle Leistungen in Anspruch genommen habe?

Wenn Ihr AVGS abläuft und Sie noch nicht alle Leistungen nutzen konnten, sollten Sie sich rechtzeitig bei der Agentur für Arbeit melden und eine Verlängerung beantragen. In bestimmten Fällen kann eine Verlängerung gewährt werden.

Kann ich den AVGS für Vermittlungen in ganz Deutschland einlösen?

In manchen Fällen ist die Region festgelegt, in die vermittelt werden soll. Grundsätzlich kann man dies aber mit seinem Sachbearbeiter aushandeln – wenn es gute Gründe für eine Arbeitsaufnahme in bspw. einem anderen Bundesland gibt, sollte eine Vermittlung auch über einen AVGS möglich sein.

6 Gedanken zu „FAQ zum AVGS“

  1. Kann ein Altersrentner, der aufgrund niedriger Rente aufstockt über das Jobcenter, und der, weil noch sehr rüstig, sich selbständig machen möchte, um mehr Geld zur Verfügung zu haben, auch einen AVGS für Gründungsberatung/Businessplanerstellung bekommen?

    1. Das liegt – wie immer – im Ermessen der Arbeitsagentur. Sie sollten sich keine allzu großen Hoffnungen machen, aber Fragen kostet ja nichts.

  2. Hallo,
    ich habe meinen Ansprechpartner im Job center nach Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) gefragt und der hat folgendes geantwortet ‚Guten Tag Herr Al-Asadi,

    wie bereits 2mal mit Ihnen besprochen, benötige ich zu allererst den von Ihnen ausgefüllten Fragebogen!

    Dann erfolgt eine Prüfung dieses Bogens beim Standort für Selbstständige/Gründungswillige. Erst danach kann nach ggf. positiver Prüfung Ihre Übernahme in das Team für Selbstständige/Gründungswillige erfolgen und auch erst dann KANN man mit Ihnen ggf. über einen solchen Gutschein sprechen. Ich gebe diesen Gutschein also, wie bereits mehrfach besprochen, nicht aus.

    Ich bitte von weiteren Anfragen Ihrerseits abzusehen, bis Sie den Fragebogen bei mir eingereicht haben!

    Freundliche Grüße
    Max Mustermann ‚

    hat er mich falsch verstanden ?

    LG
    Kareem

    1. Hallo, wir können hier keine Rechtshilfe geben, aber Sie haben erst einmal keinen Rechtsanspruch, die Vergabe erfolgt nach pflichtgemäßen Ermessen (Ermessensentscheidung). Also KANN.

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