Vermittlungsgutschein wird immer weniger genutzt

Der Vermittlungsgutschein (AVGS-MPAV), der 2002 zunächst befristet eingeführt wurde, ist ein Instrument zur Unterstützung von Arbeitsuchenden. Ziel ist es, Arbeitslose beim Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu unterstützen und gleichzeitig den Wettbewerb zwischen öffentlicher und privater Arbeitsvermittlung zu fördern. Der Gutschein richtet sich vor allem an Arbeitslose, die Arbeitslosengeld beziehen und die mindestens sechs Wochen arbeitslos waren, ohne eine neue Anstellung zu finden. Diese Personengruppe hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf den Vermittlungsgutschein und kann damit eine private Arbeitsvermittlung ihrer Wahl in Anspruch nehmen.

Funktionsweise und Anforderungen des Vermittlungsgutscheins

Arbeitslose, die den Gutschein erhalten, können ihn bei einer zugelassenen privaten Arbeitsvermittlung einlösen. Die Vermittlungsdienste umfassen sowohl die Vorbereitung der Arbeitsvermittlung, wie die Feststellung der vorhandenen Qualifikationen, als auch die Durchführung der eigentlichen Stellenvermittlung. Erst nach einer erfolgreichen Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird die private Arbeitsvermittlung vergütet. Die reguläre Vergütung beträgt 2.500 Euro und kann in bestimmten Fällen, wie bei der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen oder Menschen mit Behinderungen, auf bis zu 3.000 Euro ansteigen. Diese Zahlung erfolgt gestaffelt: 1.250 Euro nach einer sechswöchigen Beschäftigungsdauer und der verbleibende Betrag nach sechs Monaten, sofern das Arbeitsverhältnis fortbesteht.

Damit eine erfolgreiche Vermittlung mit dem Gutschein abgerechnet werden kann, muss das Arbeitsverhältnis spezifische Bedingungen erfüllen: Es darf nicht von Beginn an auf weniger als drei Monate begrenzt sein, muss mindestens 15 Wochenstunden umfassen und darf kein Minijob sein. Zusätzlich darf die vermittelte Person nicht zum selben Arbeitgeber zurückkehren, bei dem sie zuletzt angestellt war; für solche Fälle gibt es zeitliche Einschränkungen.

Gründe für die sinkende Nutzung des Vermittlungsgutscheins

Obwohl der Vermittlungsgutschein ursprünglich als bedeutendes arbeitsmarktpolitisches Instrument eingeführt wurde, ist die Nutzung in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Während im Jahr 2013 noch rund 43.000 dieser Gutscheine eingelöst wurden, fiel diese Zahl bis 2022 auf knapp 4.000. Die Gründe für diesen Rückgang sind vielfältig: Einerseits sehen private Arbeitsvermittlungen die Vergütung als zu niedrig und beklagen, dass die bürokratischen Hürden und die restriktiven Zahlungsbedingungen die Abrechnung und damit die Wirtschaftlichkeit der Dienstleistung erschweren. Arbeitsuchende selbst könnten den Markt für private Arbeitsvermittlungen als wenig transparent oder unattraktiv empfinden, da viele Vermittlungsdienste ihre Effizienz nur bedingt unter Beweis stellen konnten. Zudem könnten Arbeitsagenturen und Jobcenter dem Vermittlungsgutschein ein eher geringes Erfolgspotential zuschreiben, da nur ein kleiner Teil der ausgegebenen Gutscheine tatsächlich eingelöst wird.

Ein weiterer wesentlicher Faktor ist der Rückgang der Arbeitslosenzahlen in Deutschland. Zwischen 2013 und 2022 sank die Zahl der Arbeitslosen von rund 3 Millionen auf 2,4 Millionen, was ebenfalls zur geringeren Nachfrage nach arbeitsmarktpolitischen Förderinstrumenten wie dem Vermittlungsgutschein beigetragen haben könnte.

Erfolg und Langfristigkeit der Vermittlungen

Trotz des Rückgangs bei der Inanspruchnahme gibt es Hinweise darauf, dass der Vermittlungsgutschein für einige Arbeitsuchende durchaus eine nachhaltige Perspektive bietet. Die Statistik zeigt, dass etwa die Hälfte der vermittelten Beschäftigten mit bewilligtem Gutschein nach mindestens sechs Monaten noch im Arbeitsverhältnis verbleibt. Insgesamt blieben im Zeitraum von Oktober 2020 bis September 2021 rund drei Viertel aller Personen, die aus der Arbeitslosigkeit in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit wechselten (mit oder ohne Gutschein), für mindestens sechs Monate durchgängig beschäftigt – allerdings nicht zwangsläufig beim gleichen Arbeitgeber.

Wettbewerb zwischen öffentlicher und privater Arbeitsvermittlung

Ein Ziel des Vermittlungsgutscheins ist es, den Wettbewerb zwischen öffentlichen und privaten Arbeitsvermittlungen zu stärken. Dies soll dazu beitragen, die Effizienz im Bereich der Arbeitsvermittlung zu erhöhen und Arbeitslosen mehr Eigenverantwortung zu geben. Für Arbeitgeber kann die Zusammenarbeit mit privaten Arbeitsvermittlern von Vorteil sein, da sie den Aufwand für die Personalrekrutierung reduzieren kann. Private Arbeitsvermittler, die den Gutschein einlösen, können sowohl gewinnorientierte als auch gemeinnützige Unternehmen sein, die neben der Arbeitsvermittlung teilweise zusätzliche Dienstleistungen wie Weiterbildung oder Beratung anbieten. Diese ergänzenden Leistungen können jedoch nicht über den Vermittlungsgutschein abgerechnet werden.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass der Vermittlungsgutschein trotz seiner ursprünglichen Bedeutung an Relevanz verloren hat. Die Nutzung ist aus verschiedenen strukturellen und institutionellen Gründen rückläufig, während der allgemeine Rückgang der Arbeitslosenzahlen eine verringerte Nachfrage nach Vermittlungsdienstleistungen zur Folge hat. Dennoch bleibt der Gutschein für bestimmte Personengruppen ein nützliches Mittel, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden. Angesichts des derzeitigen wirtschaftlichen Abschwungs in Deutschland, insbesondere auch im Industriesektor, ist jedoch mit einer Zunahme der Nachfrage nach Vermittlungsgutscheinen zu rechnen.

Immer mehr Angestellte im Öffentlichen Dienst


In Deutschland verzeichnete der öffentliche Dienst von 2006 bis 2022 eine stetige Zunahme seiner Mitarbeiterzahl, trotz einer weitgehend gleichbleibenden Bevölkerung. Im Jahr 2006 lag die Anzahl der Angestellten bei 4576,0 Tausend und stieg kontinuierlich an, erreichte 2022 jedoch einen Höchststand von 5206,0 Tausend.

Diese Zunahme deutet auf ineffiziente Ressourcennutzung hin, der wachsende Bürokratieapparat ist gerade in Zeiten eines angeblichen Fachkräftemangel nicht plausibel. Trotz der Bemühungen, die öffentlichen Ausgaben zu kontrollieren, scheint der öffentliche Dienst in Deutschland weiter zu expandieren, was auf ineffektive Verwaltungsstrukturen und mangelnde Reformen zurückzuführen ist.

Beschäftigung Öffentlicher Dienst in Deutschland Statistik

Der kontinuierliche Anstieg der Mitarbeiterzahl gleichbleibender Bevölkerungszahl wirft Fragen zur Effizienz und Nachhaltigkeit des öffentlichen Sektors auf. Es ist wichtig, diese Entwicklungen kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um eine übermäßige Bürokratisierung zu vermeiden und die Effizienz der öffentlichen Verwaltung zu verbessern.

Vermittlungsgutschein kaum noch bei Arbeitsvermittlern genutzt

Die aktuellste Statstik (die Werte für 2023 werden erst im April veröffentlich) zeigen ein trauriges Bild: Die Nutzung der Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine, eingelöst bei Trägern der privaten Arbeitsvermittlung (AVGS-MPAV), ist auf einen Tiefststand von nur noch 3819 für das gesamte Jahr 2022 gesunken.

Wie ist dies zu erklären bei einer nach wie vor hohen Arbeitslosigkeit (typischerweise wird der AVGS gerade von Personen nachgefragt, die trotz Fachkräftemangel Probleme auf dem Arbeitsmarkt haben)? Vor zehn Jahren waren das die Zahlen für zwei Monate.

Sicherlich gibt es hier mehrere Gründe: Die Gutscheine werden trotz einer Rekordinflation nicht angepasst, sind dadurch für Private Arbeitsvermittler unattraktiver geworden. Auch scheint die Arbeitsagentur hier gezielt darauf hinzuwirken, das dieses bewährte Instrument immer weniger eingesetzt wird: Möglicherweise werden in Frage kommende Arbeitssuchende überhaupt nicht über diese Möglichkeit informiert.

Gerade bei der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt wäre es sehr sinnvoll, mehr AGVS zu genehmigen.

IAB-Experte Enzo Weber zum Abschwung am Arbeitmarkt

Nachdem die deutsche Wirtschaft bereits im Winterhalbjahr 2022/23 leicht geschrumpft ist, hat sie die Wachstumsschwäche auch im Frühjahr nicht überwinden können und stagniert seither. Enzo Weber, Leiter des Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“ am IAB, spricht im Interview über die aktuelle IAB-Prognose zur Entwicklung von Wirtschaft und Arbeitsmarkt.

Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Aussagen (also nicht wortwörtlich), das komplette Interview kann hier nachgelesen werden:

Zur prognostizierten Erholung der deutschen Wirtschaft

Der Wirtschaftsabschwung hat sich in Deutschland festgesetzt. Die Inflation befindet sich immer noch auf hohem Niveau und fällt nur langsam, während die Zinsen steigen. Das beeinträchtigt natürlich den Konsum und auch das Baugewerbe. Hinzu kommt eine schwache Auslandsnachfrage. Die Erholung der Konjunktur setzt aus all diesen Gründen später ein, als wir noch zu Jahresbeginn angenommen hatten. Für dieses Jahr prognostizieren wir dementsprechend jetzt einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts von 0,6 Prozent.

Optimismus für 2024 berechtigt?

Ja, davon gehen wir aus. Für nächstes Jahr erwarten wir eine niedrigere Inflation und damit einhergehend auch wieder eine wirtschaftliche Erholung mit einem Wachstum von 1,1 Prozent. Die Konjunkturdynamik sollte global wieder anziehen, und damit auch unser Außenhandel. Auch die Industrieproduktion dürfte sich wieder erholen. Die hohen Tarifabschlüsse und die Inflationsprämien unterstützen den Konsum. Das gilt auch für das neu eingeführte Bürgergeld. Es wird im Jahr 2024 noch einmal erhöht und unterstützt einkommensschwächere Haushalte.

Lässt der aktuell noch anhaltende Wirtschaftsabschwung die Arbeitslosigkeit wieder steigen?

Der Arbeitsmarkt wird durch den anhaltenden Wirtschaftsabschwung natürlich beeinträchtigt. Gemessen an der schwachen Konjunktur hält er sich aber vergleichsweise gut. Die Zahl der Arbeitslosen wird unseren Prognosen zufolge dennoch um 190.000 in diesem und um 60.000 Personen im kommenden Jahr zunehmen. Das IAB-Arbeitsmarktbarometer signalisiert in den nächsten Monaten eine ungünstige Entwicklung für die Arbeitslosigkeit. Dies liegt auch daran, dass viele Ukrainerinnen und Ukrainer derzeit noch an Integrationskursen und anderen Maßnahmen teilnehmen und anschließend auf Jobsuche gehen werden. Ich sehe aber die größere Herausforderung bei der Verfestigung der Langzeitarbeitslosigkeit.

Die Arbeitslosigkeit von Niedrigqualifizierten liegt deutlich über dem Stand von 2019. Und trotzdem wächst die Beschäftigung?

Die Erwerbstätigkeit reagiert in Deutschland seit der Weltfinanzkrise im Jahr 2009 wesentlich robuster auf konjunkturelle Schwankungen als davor. Angesichts der gestiegenen Arbeitskräfteknappheit versuchen viele Betriebe, ihre Beschäftigten selbst in konjunkturellen Schwächephasen zu halten. Diese grundsätzliche Stabilität kommt dem Arbeitsmarkt auch bei der Verarbeitung des wirtschaftlichen Schocks infolge des Krieges gegen die Ukraine zugute. Wir gehen davon aus, dass sich der Aufwärtstrend bei der Beschäftigung fortsetzen wird – aufgrund des nun mehrere Quartale anhaltenden Wirtschaftsabschwungs gibt es aber zunächst einen Dämpfer.

Wie bewertet er den sehr hohen Arbeitskräftebedarf in einigen Branchen?

In der Pflege steigt der Bedarf aufgrund der alternden Bevölkerung, in der Bildung durch den Ausbau von Kindertagesstätten, im Handwerk unter anderem wegen der Energiewende und in der IT im Zuge der Digitalisierung. Allerdings wird das Beschäftigungswachstum langfristig durch Personalmangel in vielen Bereichen begrenzt.

Die Herausforderungen der deutschen Wirtschaft und des Arbeitsmarktes

Die deutsche Wirtschaft hat im Winterhalbjahr 2022/23 einen leichten Rückgang verzeichnet und konnte diese Wachstumsschwäche auch im Frühjahr nicht überwinden, was zu einer anhaltenden Stagnation geführt hat. Enzo Weber, Leiter des Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“ am IAB, gibt in diesem Interview Einblick in die aktuelle IAB-Prognose zur Entwicklung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes.

Optimistischer Ausblick für 2024

Können wir für das Jahr 2024 optimistischer sein? Ja, das ist durchaus möglich. Für das kommende Jahr erwarten wir eine niedrigere Inflation, was wiederum eine wirtschaftliche Erholung mit einem Wachstum von 1,1 Prozent zur Folge haben sollte. Die weltweite Konjunktur dürfte sich wieder beleben, was sich positiv auf unseren Außenhandel auswirken wird. Auch die Industrieproduktion sollte wieder Fahrt aufnehmen. Die hohen Tarifabschlüsse und die Inflationsprämien werden den Konsum weiterhin stützen. Dies gilt auch für das neu eingeführte Bürgergeld, das im Jahr 2024 erneut erhöht wird und einkommensschwächere Haushalte unterstützt.

Arbeitslosigkeit in Zeiten des anhaltenden Wirtschaftsabschwungs

Natürlich wird der Arbeitsmarkt durch den anhaltenden wirtschaftlichen Abschwung beeinflusst. Im Vergleich zur schwachen Konjunktur hält er sich jedoch vergleichsweise gut. Unsere Prognosen zeigen dennoch, dass die Arbeitslosenzahlen in diesem Jahr um 190.000 und im kommenden Jahr um 60.000 Personen steigen werden. Das IAB-Arbeitsmarktbarometer signalisiert in den nächsten Monaten eine ungünstige Entwicklung in Bezug auf die Arbeitslosigkeit. Dies hängt auch damit zusammen, dass viele Ukrainerinnen und Ukrainer derzeit an Integrationskursen und anderen Maßnahmen teilnehmen und anschließend auf Jobsuche gehen werden. Die größte Herausforderung sehe ich jedoch in der Verfestigung der Langzeitarbeitslosigkeit.

Langzeitarbeitslosigkeit als Herausforderung

Warum ist das so? Die Jobchancen für Arbeitslose sind seit Beginn der Pandemie gesunken und haben sich seitdem nicht wieder erholt. Demzufolge liegt die Langzeitarbeitslosigkeit deutlich über dem Niveau vor der Pandemie, obwohl wir insgesamt einen hohen Bedarf an Arbeitskräften haben. Auch die Arbeitslosigkeit von Geringqualifizierten liegt deutlich über dem Stand von 2019. Dennoch wächst die Beschäftigung. Wie lässt sich das erklären?

Robuste Erwerbstätigkeit in Deutschland

Die Erwerbstätigkeit in Deutschland reagiert seit der Weltfinanzkrise im Jahr 2009 wesentlich stabiler auf konjunkturelle Schwankungen als zuvor. Angesichts des gestiegenen Fachkräftemangels versuchen viele Unternehmen, ihre Mitarbeiter auch in wirtschaftlich schwächeren Phasen zu halten. Diese grundlegende Stabilität wirkt sich auch positiv auf den Arbeitsmarkt im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Auswirkungen des Ukraine-Konflikts aus. Wir gehen davon aus, dass der positive Trend bei der Beschäftigung anhalten wird, aber aufgrund des langanhaltenden wirtschaftlichen Abschwungs in den nächsten Quartalen gedämpft wird.

Fazit

Die wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Entwicklung steht angesichts der anhaltenden wirtschaftlichen Schwäche, tiefgreifender Transformationen und des Fachkräftemangels vor zahlreichen Herausforderungen. Die grundlegende Knappheit an Arbeitskräften dürfte sich durch die in den Ruhestand gehenden Babyboomer weiter verschärfen. Der hohe Wettbewerb um Arbeitskräfte bietet jedoch die Möglichkeit, Potenziale auf dem Arbeitsmarkt zu nutzen und die vorhandenen Arbeitskräfte produktiver einzusetzen. Die grüne Transformation und die fortschreitende Digitalisierung bringen Chancen für Innovation, Technologieentwicklung und neue Wertschöpfung mit sich. Hierfür ist ein umfassendes Transformationsprogramm erforderlich, das auf Investitionsförderung, Infrastruktur, Kompetenzentwicklung und Datenpolitik setzt und gleichzeitig die Fachkräftesicherung gewährleistet.

Vermittlungsgutschein für Arbeitsvermittlung 2022

Sie interessieren sich für den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) und möchten wissen, wie dieser aktuell für eine Vermittlung in einen neuen Job genutzt werden kann? Hier haben wir die wichtigsten Informationen, Stand 2022, zusammengefasst:

Voraussetzungen für den Vermittlungsgutschein

Die folgenden drei Punkte müssen erfüllt sein, sonst kann eine Auszahlung des Vermittlungsgutscheins nicht erfolgen:

  • Sie haben von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für die Inanspruchnahme einer privaten Arbeitsvermittlung (AVGS MPAV) erhalten
  • Es muss eine Vermittlung in eine Beschäftigung mit Sozialversicherung erfolgen, also keine Selbstständigkeit und kein sogenannter Minijob
  • Die von Ihnen gewählte private Arbeitsvermittlung ist durch eine fachkundige Stelle zertifiziert

Treffen diese Punkte alle zu, können Sie mit einer Vermittlungsfirma (Personalvermittlung, Arbeitsvermittlung, … – es gibt hier verschiedene Titulierungen) einen Vertrag abschließen. Dieser ist für den Arbeitssuchenden kostenlos. Achten Sie darauf, dass dies auch so im Vertrag steht und dass auf den Vermittlungsgutschein Bezug genommen wird.

Den Vermittlungsgutschein, den Sie von der Agentur für Arbeit oder ihrem Jobcenter erhalten haben, geben Sie der Vermittlungsfirma erst, nachdem eine Vermittlung erfolgt ist, Sie also einen Arbeitsvertrag unterschrieben haben. Um die Auszahlung des Gutscheins müssen Sie sich dann nicht weiter kümmern.

Für welche Beschäftigung ist der Vermittlungsgutschein gültig?

Grundsätzlich kann er für jede beliebige Beschäftigung eingesetzt werden. Jedoch wird durch Arbeitsagentur bzw. Jobcenter üblicherweise eine zeitliche Begrenzung (z.B gültig für sechs Monate) oder eine räumliche Begrenzung (nur für eine Beschäftigung im Land Niedersachsen) erfolgen.

Auch besteht grundsätzlich kein Anspruch, dass ein AVGS überhaupt ausgestellt wird. Hier kann man als Arbeitssuchender jedoch verhandeln. Wichtig ist, dass man gut vorbereitet ist und klar macht, dass es passende Jobs gibt, die gerade durch einen privaten Arbeitsvermittler angeboten werden.

Website mit neuem Design

Wir haben hier umgebaut! Sowohl das allgemeine Design (ein neues, moderneres Template wird verwendet) als auch das Logo wurden geändert. Wir hoffe, es gefällt unseren Lesern. Wichtig für uns ist vor allem, dass die Seite problemlos auf mobilen Endgeräten (iPhone, Tablet, Android-Handy, usw.) dargestellt wird. Das Logo soll den Wiedererkennungswert steigern. Und so sieht das neue Logo aus:

Vermittlungsgutschein

Website der Arbeitsagentur mit neuem Design

Die Bundesagentur für Arbeit hat Mitte Februar 2014 ihrer Website ein neues Design verordnet. Bei nach eigenen Angaben 430 Millionen Besuchern pro Kalenderjahr war es auch höchste Zeit, hier etwas „moderneres“ an den Start zu bringen. Den die BA-Website sah doch sehr nach altem Arbeitsamt aus. Wobei die Änderungen dann doch – zumindest auf den ersten Blick – moderat ausgefallen sind.

Website Bundesagentur für Arbeit

Responsive soll es sein

Vorstand Raimund Becker: „Ab jetzt passt sich die Bildschirmansicht dem Gerät des Nutzers an. Das so genannte Responsive Design sorgt dafür, dass sich die Ansicht jeweils ideal auf Smartphone, Tablet oder PC einstellt.“

Soweit, so gut. Unsere Test ergaben aber, dass sich die Navigation bei kleinen Geräten versteckt und an den unteren Rand des Bildschilms wandert. Da ist sie schwer zu finden. Gutes und userorientiertes Design ist das nicht. Aber immerhin besser als die alte Version.

Weitere Features geplant

Für den Jahresverlauf kündigt die BA weitere Features an. Hier soll auch der neue elektronische Personalausweis beteiligt sein, der es ja erlaubt, sich im Internet zu identifizieren. Vielleicht überlegt man bis dahin ja auch einmal, wie man das mit dem Responsive Design noch etwas benutzerfreundlicher hinbekommt.