Die Jobbörse der Arbeitsagentur (Bundesagentur für Arbeit) ist eine der beliebtesten Anlaufstellen für Menschen, die sich beruflich verändern möchten. Täglich werden hier hunderte, wenn nicht gar tausende an neuer Stellenanzeigen veröffentlicht. Sowohl von Mitarbeitern der Arbeitsagentur, als auch von Arbeitgebern (also Unternehmen, die einstellen möchten) oder Personalvermittlern findet man Inserate.
Gerade die Stellenanzeigen der Personalvermittler beinhalten oft Hinweise auf den Vermittlungsgutschein, etwa „nur mit Vermittlungsgutschein“ – denn schließlich finanzieren sich diese privaten Arbeitsvermittler zu einem großen Teil über diese Gutscheine.
Die Jobbörse der Arbeitsagentur wurde in der Vergangenheit wiederholt als „altbacken“ und technisch überholt bezeichnet. Die Behörde hat sich diese Kritik zu Herzen genommen und führte einen großen Relaunch zu, der zu einer Vielzahl an neuen Funktionalitäten führte. Man braucht etwas Zeit, um die diversen Möglichkeiten der Jobsuche zu nutzen, die die Jobbörse der Arbeitsagentur bietet.
Ich habe eine Frage:
Bekommt man einen Job nicht, wenn man diesen Gutschein nicht besitzt, weil man z. B. sich seinen Job immer ohne die Jobbörse gesucht hat.
Oder, andersrum gefragt, bekommt ein junger Mann auch diesen Gutschein für eine Arbeitsstelle, wenn er sie meistens seine Jobs selbst am freien Markt gesucht hat undnicht über die Jobbörse sucht, aber übers Internet, d. h. die Angebote der Jobbörse, sich eine Arbeitsstelle ausgesucht hat, aber durch die eigene Suche ohne AA keinen Jobgutschein vorweisen kann.
Wie verhält es sich damit? Würde mich interessieren und für eine Auskunft wäre ich dankbar.
MfG
Christel Selig