Wird der Vermittlungsgutschein 2011 noch an ALG2-Bezieher ausgegeben?

Liebe Leser von www.vermittlungsgutschein.info,

aus aktuellem Anlass möchten wir auf eine Entwicklung hinweisen, die weder Arbeitsvermittlern, noch Arbeitslosen gefallen wird.

Vermittlungsgutschein in Hamburg nur noch bei ALG1-Status?
Vermittlungsgutschein in Hamburg nur noch bei ALG1-Status?

Ein Arbeitsvermittler aus Hamburg hat uns Informationen zukommen lassen, dass die Jobcenter in Hamburg 2011 nur noch Vermittlungsgutscheine für Arbeitslose mit „komplexen Problemlagen“ ausgeben werden.

Hintergrund seien die drastischen Kürzungen des Bundes im sog. Eingliederungsbudget (2011 stehen in Hamburg vorläufig über 40 Mio. € weniger zur Verfügung) und die in letzter Zeit massiven Warnungen vor Mißbrauch von Vermittlungsgutscheinen. Hierbei handelt es sich um die Gruppe der ALG2-Bezieher (Hartz IV).

Eine schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Badde (SPD) wird in den nächsten Tagen durch den Hamburger Senat beantwortet werden und für mehr Klarheit sorgen. Im folgenden die Anfrage, die sich mit dem Vermittlungsgutschein und privaten Arbeitsvermittlern in Hamburg befasst, im Original:

Durch die drastischen Einsparungen der von CDU und FDP getragenen Bundesregierung bei den Eingliederungsleistungen in den Arbeitsmarkt stehen der team.arbeit.hamburg für 2011 130 Mio. Euro und damit 57 Mio. Euro weniger als noch in diesem Jahr für Maßnahmen zur Verfügung.
Bisher hat sich der Senat bedeckt gehalten, wie die Einsparungen in Hamburg im Einzelnen erfolgen sollen, lediglich zur geplanten Reduzierung der Arbeitsgelegenheiten gab es am 5. November eine gemeinsame Pressemitteilung mit der Agentur für Arbeit und der team.arbeit.hamburg.
Nach unseren Informationen sind am 1. Dezember Private Jobvermittlungsagenturen per Anruf darüber informiert worden, dass ab sofort keine Vermittlungsgutscheine für Arbeitslose, die sich in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II – im allgemeinen Sprachgebrauch „Hartz IV) befinden, mehr ausgestellt werden.
Die Ausgabe von Vermittlungsgutscheinen für SGB II-Empfängerinnen und Empfänger ist eine Ermessensentscheidung nach § 16 SGB II in Verbindung mit § 421g SGB III. Die team.arbeit.hamburg hielt dieses Instrument bisher für sinnvoll – es gab keine Hinweise darauf, dass es eingestellt werden soll. 2009 sollten 3500 Vermittlungsgutscheine ausgegeben werden (vgl. Drs. 19/4287). 2010 waren bis zum 10. November 2010 bereits 2.638.500 Euro für dieses Instrument abgeflossen (vgl. Drs. 19/7818). Eine derart abrupte Einstellung einer Maßnahme, ohne dass dies vorher zur Diskussion gestellt und mit den betroffenen Unternehmen gesprochen wurde, ist nicht nur ausgesprochen schlechter Umgang, es gefährdet auch Arbeitsplätze bei den betroffenen Unternehmen, denen nicht einmal genügend Zeit gegeben wird, sich auf die veränderten Bedingungen einzustellen.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wie war die Integrationsquote von Vermittlungsgutscheinen im Rahmen des SGB II in den Jahren 2009 und 2010?
2. Wir beurteilt der Senat die bisherige Arbeit der Privaten Arbeitsvermittler allgemein und in Hamburg?
3. Hält der Senat den Vermittlungsgutschein für ein gutes und geeignetes Instrument, um SGB II – Empfängerinnen und Empfänger in eine sozialversicherungspflichtige Arbeit zu vermitteln?
4. Wie viele Vermittlungsgutscheine wurden 2009 und 2010 bis zum 30. November jeweils von der team.arbeit.hamburg an SGB II – Empfängerinnen und Empfänger ausgegeben? Wie viele wurden in den gleichen Zeiträumen eingelöst?
5. Wie viele Agenturen bzw. Private Vermittler sind bisher in Hamburg aufgrund von Vermittlungsgutscheinen für SGB II – Empfängerinnen und Empfänger tätig geworden?
6. Ist es richtig, dass ab dem 1. Dezember 2010 keine Vermittlungsgutscheine mehr für die Arbeitslose in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) mehr ausgestellt werden? Gibt es Ausnahmen? Wenn ja, welche und auf welcher Grundlage?
7. Ist es richtig, dass die Vermittler und Agenturen, die Vermittlungsgutscheine ausgeben, erst am 1. Dezember 2010 telefonisch darüber informiert wurden, dass mit sofortiger Wirkung keine Vermittlungsgutscheine an SGB II – Empfängerinnen und –Empfänger mehr ausgegeben werden? Wenn ja, warum wurde diese Vorgehensweise gewählt?
8. Werden die entsprechenden Vermittler und Agenturen noch schriftlich über diese Entscheidung und deren Beweggründe informiert?
a. Wenn ja, wann und warum ist dies bisher nicht passiert?
b. Wenn nein, warum hält die team.arbeit.hamburg, bzw. der Senat dies nicht für erforderlich?
9. Werden bundesweit keine Vermittlungsgutscheine für diesen Personenkreis mehr ausgestellt oder handelt es sich um eine Entscheidung der team.arbeit.hamburg, um einen Teil der Sparvorgaben des Bundes auf diese Weise umzusetzen?
a. Falls es ein bundesweite Vorgehensweise ist, was ist hierfür die rechtliche Grundlage? Ist die Ausgabe von Vermittlungsgutscheinen ab dem 1.1.2011 im SGB II nicht mehr vorgesehen oder handelt es sich weiterhin um eine Ermessensentscheidung? Gibt es dazu eine entsprechende Fachanweisung oder Richtlinie? Wenn ja, welche und mit welchem Datum?
b. Falls es sich um eine Entscheidung der team.arbeit.hamburg handelt, wann wurde diese in welchem Rahmen getroffen? Wer war in die Entscheidung einbezogen?
c. Falls es sich um eine Entscheidung auf Hamburger Ebene handelt, was waren die Gründe dafür, zukünftig keine Vermittlungsgutscheine für SGB II – Empfängerinnen und Empfänger mehr auszugeben?

10. Gab es im Vorwege der Entscheidung von Seiten der team.arbeit.hamburg Hinweise, dass dieses Instrument für SGBII – Empfängerinnen und Empfänger reduziert oder vollständig abgeschafft werden soll? Wenn ja, wann und in welcher Form?
11. Gab es im Vorwege der Entscheidung von Seiten der team.arbeit.hamburg Gespräche mit den Agenturen, bzw. Vermittlern, die bisher Vermittlungsgutscheine für SGB II – Empfängerinnen und Empfänger ausgegeben haben? Wenn ja, wann, in welchem Rahmen und mit wem?
12. Welchen Einspareffekt erwartet der Senat bzw. die team.arbeit.hamburg 2011 von der Einstellung des Vermittlungsgutscheins für SGB II – Empfängerinnen und Empfänger?

Die kleine Anfrage von Frau Badde zum Thema Vermittlungsgutschein ist auch auf ihrer Internetseite nachzulesen.

Die Kürzungen im Eingliederungsbudget werden vermutlich kein nur auf auf die Hansestadt Hamburg beschränktes Phänomen sein. Wer uns ähnliche Entwicklungen aus anderen Teilen der Republik mitteilen kann und möchte, soll dies bitte in den Kommentaren tun oder uns eine E-Mail zukommen lassen.

Gibt es in Bayern, Berlin oder NRW vergleichbare Pläne für das Jahr 2011, eine Ausgabe des Vermittlungsgutscheins an ALG2-Bezieher (Hartz IV) nur noch in Härtefällen zu ermöglichen? Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird diese Einschränkung realisiert und wie sieht es hier mit dem Thema Vertrauensschutz aus? Wir werden weiter dazu berichten.

Wenn Sie unsere Seite und den Vermittlungsgutschein als solchen unterstützen möchten, können Sie gerne einen Vermittlungsgutschein-Banner auf Ihrer Internetseite einbauen. Hier mehr dazu. Kreative Einfälle für weitere Bannertexte o.ä. sind herzlich willkommen und werden sofort umgesetzt!

Vermittlungsoffensive für Hartz-IV-Empfänger

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hat eine groß angelegte Vermittlungsoffensive angekündigt. Mit einer Reihe von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen soll vor allem alleinerziehenden Müttern, Jugendlichen und älteren Menschen unter die Arme gegriffen werden. „Jetzt werfen wir den Blick auf die Gruppen, die vom letzten Aufschwung vor der Krise nicht profitiert haben“, sagte von der Leyen gegenüber der Tageszeitung „Die Welt“.

Ministerin Ursula von der leyen (Foto: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
Ministerin Ursula von der Leyen (Foto: Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

So sollen die Jobcenter alleinerziehende Mütter mit Hartz-IV-Bezug dabei unterstützen, die Betreuung ihrer Kinder zu organisieren, indem sie beispielsweise bei der Vermittlung einer Tagesmutter oder eines Kita-Platzes helfen. Da mehr als die Hälfte der rund 600.000 Alleinerziehenden in Deutschland die finanzielle Unabhängigkeit ohne Hartz-IV anstrebt, könne man vielen Müttern mit dieser Maßnahme einen Wiedereinstieg in das Berufsleben ermöglichen.

Das geplante Förderprogramm für Jugendliche setzt ähnliche Schwerpunkte. So soll jungen Hartz-IV-Empfängern künftig innerhalb von sechs Wochen ein Arbeits- oder Ausbildungsplatzangebot unterbreitet werden. „Keine Seite darf sich an Arbeitslosigkeit gewöhnen – nicht die Jugendlichen und auch nicht die Behörde“, sagte von der Leyen im Interview. Zudem soll jedem Jugendlichen ein „Coach“ zur Verfügung gestellt werden, der beim Übergang von der Schule in den Beruf unterstützend zur Seite steht.

Für die rund 1,2 Millionen Arbeitslosen, die über 50 Jahre alt sind, plant die Bundesarbeitsministerin gezielte Weiterbildungsmaßnahmen. Falls im Anschluss daran trotzdem kein Wiedereinstieg in das Berufsleben in Aussicht steht, komme jedoch auch eine öffentliche Beschäftigung nach dem Vorbild der Bürgerarbeit in Betracht.

Das „Innovationspaket“ der CDU-Politikerin beschränkt sich jedoch nicht nur auf Hartz-IV-Empfänger. So soll beispielsweise auch Arbeitnehmern geholfen werden, die nach der „Methode Schlecker“ entlassen und später „quasi durch die Drehtür zu schlechteren Bedingungen wieder eingestellt werden“.

Zwar hoffe von der Leyen, dass das Problem der Zeitarbeit innerhalb Branche gelöst werden kann, wenn dieser Fall jedoch nicht eintritt, müsse der Gesetzgeber die Arbeitnehmer künftig vor dem „Drehtüreffekt“ schützen.

Zudem verteidigte von der Leyen die bis März 2012 verlängerte Förderung der Kurzarbeit. So habe die Kurzarbeit in Zeiten der Krise rund 300.000 Arbeitsplätze sichern können.

Dieses Prinzip sei zwar keine dauerhafte Lösung, doch dürfe man die Subventionen auf keinen Fall von heute auf morgen streichen. „Es ist wie bei der Therapie einer Krankheit. Wenn man zu früh abbricht, zerstört man alles, was man zuvor geschaffen hat“ erklärte die Ministerin.

Jobcenter werden reformiert

Seit drei Jahren wurde gerungen, jetzt scheint eine Einigung erreicht worden zu sein: Die Jobcenter können endlich reformiert werden.

Das Bundesverfassungsgericht hatte 2007 in einem Urteil klargestellt, dass der jetzige Zustand, also eine Überschneidung von Zuständigkeiten von Bund und Ländern, in der jetzigen Form nicht verfassungsgemäß sei. Jetzt haben sich Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen und die Unions-Ministerpräsidenten darauf geeinigt, diesen Mangel durch eine Änderung des Grundgesetzes abzustellen. Die Fragen und Antworten zur Reform der Jobcenter kann man auf Tagesschau.de in einer Zusammenfassung nachlesen.