Informationen für Vermittlungsgutscheine

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Für den Vermittlungsgutschein werden als Voraussetzungen verlangt, dass der Antragsteller Arbeitslosengeld 1 empfängt. Beim Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld 2) hat er erst einmal keinen Rechtsanspruch, die Vergabe erfolgt nach pflichtgemäßen Ermessen (Ermessensentscheidung).

Ihren konkreten Fall besprechen Sie am besten mit dem zuständigen Sachbearbeiter bei der Bundesagentur für Arbeit (ehemals Arbeitsamt).

3 Gedanken zu „Informationen für Vermittlungsgutscheine“

    1. Da greift nur der Jobvermittler 2000 Euro ab,wenn er dich 1 Jahr in Vollzeitbeschäftigung setzt. Meistens macht Dir der Job dann noch nicht einmal Spaß und Du bekommst für die gleiche Arbeit 30 Prozent weniger Geld ,als die anderen.WENN DU AUFHÖRST MUßT DU DIR SEHR UNANGENEHME FRAGEN VOM ARBEITSAMT GEFALLEN LASSEN!!!

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