Infografik Vermittlungsgutschein

Bilder sagen mehr als Tausend Worte. Deshalb haben wir eine kleine Infografik erstellt, die in vier Schritten das System „Vermittlungsgutschein“ leicht verständlich erklärt. Viel Spaß damit!

Infografik Vermittlungsgutschein
Infografik Vermittlungsgutschein

Nutzung: Die Grafik können Sie gerne für Ihre Arbeit verwenden. Sollten Sie eine Nutzung auf Ihrer Internetseite beabsichtigen, setzen Sie bitte unter der Grafik einen Link auf die Seite www.vermittlungsgutschein.info. Wenn Sie eine größere Auflösung benötigen oder sonstige Wünsche haben – mailen Sie uns einfach an!

Weise: Mehr als 2 Millionen ausländische Fachkräfte bis 2025 notwendig

Der Vorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Frank Weise, hat sich in einem Interview mit der Tageszeitung „Die Welt“ für eine verstärkte Anwerbung von qualifizierten Fachkräften im Ausland ausgesprochen. Anders sei der zu erwartende Mangel an Fachkräften nicht zu bewältigen.

Frank Weise, Chef der Bundesagentur für Arbeit
Frank Weise, Chef der Bundesagentur für Arbeit

Bis zum Jahr 2025 werde in der deutschen Wirtschaft ein Bedarf an Fachkräften in einer Größenordnung von sechs bis sieben Millionen entstanden sein. Dieser lasse sich „über das Mobilisieren von Arbeitskräften bei uns im Lande vielleicht zur Hälfte füllen“, so Weise.

Er wies auf das Potenzial hin, das erziehende Mütter darstellen, die mangels adäquater Kinderbetreungsangebot nicht für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Auch bei den Langzeitarbeitslosen sieht er Chancen, Arbeitskräfte für den Arbeitsmarkt zu gewinnen. Derzeit sind bei im Mai 2011 vermutlich wieder unter drei Millionen Arbeitslosen etwa 30 Prozent kurzzeitarbeitslos. „Der Rest, also mehr als zwei Drittel, sind Hartz-IV-Empfänger, die oft schwieriger zu vermitteln sind“, so Weise.

Fachkräfte müssen im Ausland gewonnen werden, damit Wirtschaft weiter wachse

„Im schlimmsten Fall werden die Firmen verlagern, also dahin gehen, wo Fachkräfte sind, und sie werden rationalisieren, um auf weniger Fachkräfte angewiesen zu sein“ befürchtet Weise. „Doch auch dann werden der Wirtschaft immer noch mehr als zwei Millionen qualifizierte Arbeitskräfte fehlen. Die müssen im Ausland gewonnen und hierzulande integriert werden, damit unsere Wirtschaft weiter gut wachsen kann.“

Weiter kritisiert der Bundesagenturchef den überbordenden Gebrauch der sogenannten Ein-Euro-Jobber. Die durch die Politik gewollte Zurückführung dieser Maßnahme bezeichnet er als richtig.

Bezug nehmend auf die Zeitarbeit, die derzeit wieder boomt, äußert sich Weise gespalten. Einerseits sei diese wichtig, um Auftragsspitzen abzudecken. Der Jobmotor seien jedoch die festen Beschäftigungsverhältnisse. Die Tatsache, dass in Deutschland bald wieder eine Million Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Zeitarbeiter beschäftigt seien, bezeichnet Weise als kritisch. Diese Entwicklung hätte Rückwirkungen auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, „weil bei Zeitarbeit die Tätigkeit und damit die Beitragszahlung oft unterbrochen werden. Man müsste sich fragen, ob eine solche Entwicklung im Sinne der sozialen Marktwirtschaft ist.“

Für das eigene Haus, die Bundesagentur für Arbeit, stellte Weise einen Stellenabbau von 10.000 Arbeitsplätzen bis zum Jahr 2015 in Aussicht. Angesichts zurückgehender Haushaltsmittel – bis 2013/14 müssen sieben Milliarden Euro eingespart werden – helfe auch die anziehende Konjunktur und die dadurch steigenden Beiträge nur zum Teil bei der Finanzierung der Arbeitsagentur. Ohne Einsparungen werde es bei der Bundesagentur für Arbeit ein Defizit geben. Beitragserhöhungen lehnte Weise jedoch ab, da diese den wirtschaftlichen Aufschwung gefährden könnten.

Vermittlungsgutschein: Dramatischer Rückgang zum Jahresbeginn 2011

VGS brechen in Q1/2011 um 68 Prozent gegenüber dem ersten Quartal 2010 ein

Der durch die Bundesagentur für Arbeit ausgegebene Vermittlungsgutschein findet immer weniger Verwendung. Im ersten Quartal 2011, also den Monaten Januar, Februar und März, sank die Zahl der ausgezahlten ersten Raten an die privaten Arbeitsvermittler gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 68 Prozent ab. Nur 3774 mal fand im gesamten ersten Quartal 2011 eine Auszahlung der ersten Rate des Vermittlungsgutscheins statt, die nach einer Beschäftigungsaufnahme des vermittelten Arbeitnehmers und einer anschließenden sechwöchigen Beschäftigungsdauer erfolgt. Alleine im März 2010 waren es mit 3059 Auszahlungen fast genau so viele.

Vermittlungsgutscheine Anfang 2010 und Anfang 2011
Vermittlungsgutscheine Anfang 2010 und Anfang 2011

Die Ratenzahlung ist eine gute Metrik, um den Erfolg des Vermittlungsgutscheins, der sich in den letzten Jahren als fester Bestandteil der deutschen Arbeitsmarktpolitik etablieren konnte, zu quantifizieren. Nach einem Zeitraum von 6 Monaten erfolgt die zweite Ratenauszahlung, wenn der vermittelte Arbeitnehmer weiterhin einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht. Viele private Personalvermittler finanzieren sich zu einem großen Teil über dieses staatliche Gutscheinsystem.

Warum werden weniger Vermittlungsgutscheine ausgezahlt?

Für den Rückgang drängen sich zwei mögliche Erklärungen auf: Ein veränderter Arbeitsmarkt oder eine veränderte Vergabepraxis der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Argen. Die anziehende konjunkturelle Entwicklung wird den Arbeitsmarkt zweifelsohne belebt haben, doch wo Unternehmen verstärkt einstellen, dürfte auch die Nachfrage nach Vermittlungsgutscheinen steigen bzw. die Erfolgsquote der privaten Arbeitsvermittler zunehmen. Indizien, dass die Vergabe restriktiver erfolgt, konnten zuletzt bei der lokalen Vermittlungsgutschein-Praxis in Hamburg erkannt werden. Ob sich der drastische Rückgang alleine auf das Handeln der Arbeitsagentur bzw. weiterer mit der Ausgabe der Vermittlungsgutscheine betrauten Einrichtungen erklären lässt, kann hier nicht beantwortet werden. Fakt ist, dass diese Entwicklung dramatisch ist und viele private Arbeitsvermittler in ihrer Existenz bedrohen wird, sollte sich dieser Trend über die nächsten Monate hinaus fortsetzen.

BA-X: Stellenangebote nehmen deutlich zu

Der Stellenindex BA-X setzt seinen Aufwärtstrend fort – mit zunehmenden Tempo! Der BA-X übersteigt im Februar das Maximum des letzten Aufschwungs aus dem Jahr 2007, als er einen Maximalwert von 165 Punkten erreichte. Im Februar notierte der Index, der das tatsächliche Stellenangebot in Deutschland abbilden soll, bei 166 Punkten – vor einem Jahr, im Februar 2010, waren es noch 120. Interessant ist, dass das Wachstum seit November 2010 beträchtlich ist – die Kurve zeigt verlichen mit unserem Chart, der die Entwicklung bis zum November darstellte (als das Vorkrisenniveau auf dem deutschen Arbeitsmarkt erreicht wurde), jetzt noch deutlicher nach oben.

Stellenindex BA-X im Februar 2011
Stellenindex BA-X im Februar 2011

„Inwieweit der BA-X in den kommenden Monaten noch weiter steigt, bleibt abzuwarten. Aktuell signalisieren die Betriebe auf jeden Fall hohe Einstellungsbereitschaft und berichten teilweise von Problemen, ausreichend (hoch-)qualifzierte Fachkräfte zu finden.“, so der Kommentar der Bundesagentur für Arbeit zum aktuellen Februar-Bericht.

Durch die Vorkommnisse in Japan könnte die Weltkonjunktur möglicherweise in Mitleidenschaft gezogen werden. Dies würde auch die deutschen Joblokomotiven betreffen, die stark auf den Export angewiesenen Branchen Chemie, Maschinenbau und Automobilindustrie. Doch darüber kann derzeit nur spekuliert werden. Die Februarwerte waren davon noch vollkommen unbelastet.

 

Messebeteiligungen der Arbeitsagentur 2011

Die Bundesagentur für Arbeit ist auf zahlreichen Messen unterschiedlicher Branchen vertreten. Sowohl für Arbeitgeber, aber auch für Arbeitnehmer bieten sich hierdurch Möglichkeiten, mit Vertretern der Arbeitsagentur in Kontakt zu treten. Gerade wenn eine Karriere in einer bestimmten Branche beabsichtigt ist (bzw. aus Arbeitgebersicht Personalbedarf für Fachkräfte besteht), kann sich der direkte Kontakt mit den Vermittlern der Arbeitsagentur als sinnvoll erweisen: Zumindest besteht die Gelegenheit, sich mit fachlich kompetenten und mit der jeweiligen Branche vertrauten Mitarbeitern auszutauschen.

In der Rubrik „Messebeteiligungen der Arbeitsagentur“ hatten wir bereits im letzten Jahr auf Messebeteiligungen hingewiesen.

Hier die anstehenden Termine für den Monat März, in dem gleich eine ganze Reihe von Messen anstehen:

„didacta“

(22.02. – 26.02.2011)

Die „didacta“, Europas größte Fachmesse rund um das Thema Bildung, findet 2011 in Stuttgart statt. Die BA ist in Halle 7, Stand Nr. E68 täglich von 09.00 bis 18.00 Uhr vertreten. Sie zeigt dort unter anderem die „LERNBÖRSE“, ihr E-Learningprogramm für Arbeitssuchende, mit Lernmodulen z.B. zu Office 2007, Zeitmanagement, Geschäftssprachen und betriebswirtschaftlichen Grundlagen

Einstieg Hamburg

(25.02. – 26.02.2011)

Die jährlich stattfindende Messe „Einstieg Hamburg“ gilt als hervorragendes Forum für die Berufsorientierung. Die Bundesagentur für Arbeit finden Sie in Halle B6, Stand A18 täglich von 09.00 bis 17.00 Uhr.

CeBIT

(01.03. – 05.03.2011)

In diesem Jahr findet die Computermesse CeBIT vom 01. bis 05. März 2011 statt. Neben den vier Ausstellerplattformen (CeBIT life, CeBIT pro, CeBIT lab und CeBIT gov) finden Messebesucherinnen und Messebesucher ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm mit Foren, Workshops, Vorträgen und Podiumsveranstaltungen.

Die BA ist in Halle 6, Stand E34 täglich von 09.00 bis 18.00 Uhr vertreten und bietet zahlreiche Informationen unter anderem zu Leben und Arbeiten im Ausland und Qualifizierung mit der Lernbörse.

Jobbörse Kreuzfahrt auf der ITB Berlin

(09.03. – 13. 03.2011)

Am Stand 101 der Halle 5.1 werden gemeinsam mit maritimen Unternehmen Arbeitsplätze im Kreuzfahrtbereich beworben. Vorträge und Vorstellungen der verschiedenen Berufsbilder runden das Angebot dieser besonderen Saisonbeschäftigung ab.

Einstieg Abi Köln

(11.03. – 12.03.2011)

Die Bundesagentur für Arbeit finden Sie in Halle 7, Stand A15 am Freitag von 09.00 – 17.00 Uhr und am Samstag von 09.00 – 16.00 Uhr. Schüler und ihre Eltern erfahren dort im persönlichen Gespräch Nützliches rund um das Thema Studium und Beruf.

Entscheidungsjahr für Vermittlungsgutschein

Wir wünschen allen Lesern von Vermittlungsgutschein.info ein frohes und erfolgreiches Jahr 2011. Wie die jüngsten Ereignisse in Hamburg zeigen (vielen Dank für die zahlreichen Mails aus der Hansestadt), muss sich der Vermittlungsgutschein im neuen Jahr beweisen. In Zeiten knapper Kassen ist kein Instrument der Arbeitsmarktpolitik gegen Einsparungen immun. Die Wirksamkeit und die hohe Effizienz des VGS zu zeigen wird auch in diesem Jahr unser Ziel sein – damit dieses marktnahe Instrument langfristig erhalten bleibt und vielen Arbeitslosen die Chance auf einen beruflichen Neuanfang gibt.

Private Arbeitsvermittler alle kriminell?

Leider ist das „Image“ von VGS und privaten Arbeitsvermittlern in den letzten Monaten durch eine relativ einseitige Berichtserstattung in den Medien beschädigt worden. Jüngstes Beispiel: Die aktuelle Print-Ausgabe des SPIEGEL (1/2011) widmete sich der Hartz-Industrie. Unter der Überschrift „Die Hartz-Fabrik: Das Geschäft mit der Arbeitslosigkeit brummt.“ werden dabei ausgerechnet die privaten Arbeitsvermittler als die wirklich „bösen Buben“ dargestellt:

Die privaten Arbeitsvermittler sind sozusagen das Rotlichtmilieu im milliardenschweren Hartz-IV-Business, ihr Geschäft ist eine Art Kuppelei. Wem es gelingt, einem Arbeitslosen zu einer Stelle zu verhelfen, der darf einen Gutschein beim Jobcenter einlösen. Die Provision beträgt bis zu 2500 Euro. Die ersten 1000 Euro gibt es nach sechs Wochen, den Rest nach sechs Monaten.

Wenn man mal beiseite lässt, dass hier nicht darauf hingewiesen, wird, dass es sich bei der Prämie um einen Bruttobetrag handelt – die Bezeichnung „Rotlichtmilieu im Hartz-IV-Business“ ist nicht nur eine Beleidigung, sondern sie erweckt irrigerweise noch den Eindruck, dass der Vermittlungsgutschein nur für Hartz-IV-Bezieher genutzt werden kann. Gerade das ist aber nicht der Fall, und die Vergabe an diese Gruppe wird zunehmend erschwert.

Dass hier durch das wichtigste deutsche Nachrichtenmagazin eine Zuordnung der Arbeitsvermittler in ein (mehr oder weniger) kriminelles Milieu unternommen wird, ist eine Beleidigung für alle ehrlichen Personalvermittler, und dazu kann man ruhigen Gewissens die überwiegende Mehrheit zählen. Für uns, die Autoren von Vermittlungsgutschein.info, sind solche „Diskussionsbeiträge“ überaus motivationsfördernd – denn wir möchten den VGS populärer machen und mit Vorurteilen aufräumen. Dies werden wir auch 2011 versuchen.


Vermittlungsgutschein

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VGS 2011 – Antwort des Hamburger Senats

Im Beitrag Wird der Vermittlungsgutschein 2011 noch ans ALG2-Bezieher ausgegeben? sind wir zuletzt der Entwicklung in Hamburg nachgegangen. Ein freundlicher Leser von Vermittlungsgutschein.info hatte uns darauf hingewiesen, dass in Hamburg für das neue Jahr (bzw. eigentlich bereits ab Anfang Dezember) anscheinend erhebliche Einschränkungen bei der Vergabe des Vermittlungsgutscheins an ALG2-Empfänger beabsichtigt sein.

Zwischenzeitlich wurde die schriftliche kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Badde (SPD) durch den Hamburger Senat beantwortet. Zum besseren Verständnis zuerst noch einmal die Fragen an den Hamburger Senat:

1. Wie war die Integrationsquote von Vermittlungsgutscheinen im Rahmen des SGB II in den Jahren 2009 und 2010?
2. Wir beurteilt der Senat die bisherige Arbeit der Privaten Arbeitsvermittler allgemein und in Hamburg?
3. Hält der Senat den Vermittlungsgutschein für ein gutes und geeignetes Instrument, um SGB II – Empfängerinnen und Empfänger in eine sozialversicherungspflichtige Arbeit zu vermitteln?
4. Wie viele Vermittlungsgutscheine wurden 2009 und 2010 bis zum 30. November jeweils von der team.arbeit.hamburg an SGB II – Empfängerinnen und Empfänger ausgegeben? Wie viele wurden in den gleichen Zeiträumen eingelöst?
5. Wie viele Agenturen bzw. Private Vermittler sind bisher in Hamburg aufgrund von Vermittlungsgutscheinen für SGB II – Empfängerinnen und Empfänger tätig geworden?
6. Ist es richtig, dass ab dem 1. Dezember 2010 keine Vermittlungsgutscheine mehr für die Arbeitslose in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) mehr ausgestellt werden? Gibt es Ausnahmen? Wenn ja, welche und auf welcher Grundlage?
7. Ist es richtig, dass die Vermittler und Agenturen, die Vermittlungsgutscheine ausgeben, erst am 1. Dezember 2010 telefonisch darüber informiert wurden, dass mit sofortiger Wirkung keine Vermittlungsgutscheine an SGB II – Empfängerinnen und –Empfänger mehr ausgegeben werden? Wenn ja, warum wurde diese Vorgehensweise gewählt?
8. Werden die entsprechenden Vermittler und Agenturen noch schriftlich über diese Entscheidung und deren Beweggründe informiert?
a. Wenn ja, wann und warum ist dies bisher nicht passiert?
b. Wenn nein, warum hält die team.arbeit.hamburg, bzw. der Senat dies nicht für erforderlich?
9. Werden bundesweit keine Vermittlungsgutscheine für diesen Personenkreis mehr ausgestellt oder handelt es sich um eine Entscheidung der team.arbeit.hamburg, um einen Teil der Sparvorgaben des Bundes auf diese Weise umzusetzen?
a. Falls es ein bundesweite Vorgehensweise ist, was ist hierfür die rechtliche Grundlage? Ist die Ausgabe von Vermittlungsgutscheinen ab dem 1.1.2011 im SGB II nicht mehr vorgesehen oder handelt es sich weiterhin um eine Ermessensentscheidung? Gibt es dazu eine entsprechende Fachanweisung oder Richtlinie? Wenn ja, welche und mit welchem Datum?
b. Falls es sich um eine Entscheidung der team.arbeit.hamburg handelt, wann wurde diese in welchem Rahmen getroffen? Wer war in die Entscheidung einbezogen?
c. Falls es sich um eine Entscheidung auf Hamburger Ebene handelt, was waren die Gründe dafür, zukünftig keine Vermittlungsgutscheine für SGB II – Empfängerinnen und Empfänger mehr auszugeben?

10. Gab es im Vorwege der Entscheidung von Seiten der team.arbeit.hamburg Hinweise, dass dieses Instrument für SGBII – Empfängerinnen und Empfänger reduziert oder vollständig abgeschafft werden soll? Wenn ja, wann und in welcher Form?
11. Gab es im Vorwege der Entscheidung von Seiten der team.arbeit.hamburg Gespräche mit den Agenturen, bzw. Vermittlern, die bisher Vermittlungsgutscheine für SGB II – Empfängerinnen und Empfänger ausgegeben haben? Wenn ja, wann, in welchem Rahmen und mit wem?
12. Welchen Einspareffekt erwartet der Senat bzw. die team.arbeit.hamburg 2011 von der Einstellung des Vermittlungsgutscheins für SGB II – Empfängerinnen und Empfänger?

Antwort des Senats der Hansestadt Hamburg (datiert auf den 10.12.2010)

Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der team.arbeit.hamburg, Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II (team.arbeit.hamburg) und der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Nord. Ein Teil der abgefragten Daten wird statistisch nicht gesondert erhoben beziehungsweise kann in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht ermittelt werden.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

Zu 1. und 5.:
Siehe Vorbemerkung

Zu 2.:
Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.

Zu 3.:
Siehe Drucksache 19/4287. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.

Zu 4.:
Im Jahr 2009 wurden bis zum 30. November 2.820 Vermittlungsgutscheine eingelöst. Im Jahr 2010 waren es bis zum 30. November 2.868 Vermittlungsgutscheine. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Zu 6. bis 8., 8. b), 9. bis 11.:
Nein. Es können weiterhin Vermittlungsgutscheine ausgegeben werden. team.arbeit.hamburg hat zur Inanspruchnahme des Vermittlungsgutscheins eine ermessenslenkende Weisung herausgegeben, die am 1. Dezember 2011 in Kraft getreten ist.
Siehe
http://www.team-arbeit-hamburg.de/deutsch/informationen/weisungen/arbeitsanleitungen/index.php.
unter Hinweise auf arbeitsmarktpolitische Instrumente.

Zu 8. a):
Entfällt.

Zu 12.:
Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.

Anmerkung von Vermittlungsgutschein.info

Hier der Direktlink zur erwähnten PDF-Datei, in der die „ermessenslenkende Weisung“ konkretisiert wird: Download „Hinweise auf arbeitsmarktpolitische Instrumente“ (leider nicht mehr aktiv)

Daraus der für den Vermittlungsgutschein relevante Abschnitt f)

Angesichts der verbesserten Situation auf dem Arbeitsmarkt und der planerischen Rahmenbedingungen im Eingliederungshaushalt von team.arbeit.hamburg sind steuernde Maßnahmen erforderlich, um der steigenden Inanspruchnahme des VGS (§ 421g SGB III) zu begegnen.

Vermittlungsgutscheine werden ab 01.12.2010 ausschließlich an arbeitsuchende und arbeitslose Kunden von team.arbeit.hamburg ausgegeben, mit mindestens 3 Handlungsbedarfen aus 2 verschiedenen Schlüsselgruppen, die das Ziel der Aufnahme einer Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt hat. VGS können daher nur an Kunden mit einer komplexen Profillage ausgehändigt werden. Im Übrigen sind die gesetzlichen Regelungen zum VGS zu beachten.

Wir meinen: Die Zeiten für Arbeitsvermittler in Hamburg (und nicht nur da) werden härter. Die „verbesserten Situation auf dem Arbeitsmarkt“ würde also zu einer steigenden Inanspruchnahme des VGS führen – diese Begründung widerspricht nicht nur jeder Logik, sondern läuft auch dem Ziel des Vermittlungsgutscheins entgegen, Menschen schneller in Beschäftigungsverhältnisse zu führen.

Wird der Vermittlungsgutschein 2011 noch an ALG2-Bezieher ausgegeben?

Liebe Leser von www.vermittlungsgutschein.info,

aus aktuellem Anlass möchten wir auf eine Entwicklung hinweisen, die weder Arbeitsvermittlern, noch Arbeitslosen gefallen wird.

Vermittlungsgutschein in Hamburg nur noch bei ALG1-Status?
Vermittlungsgutschein in Hamburg nur noch bei ALG1-Status?

Ein Arbeitsvermittler aus Hamburg hat uns Informationen zukommen lassen, dass die Jobcenter in Hamburg 2011 nur noch Vermittlungsgutscheine für Arbeitslose mit „komplexen Problemlagen“ ausgeben werden.

Hintergrund seien die drastischen Kürzungen des Bundes im sog. Eingliederungsbudget (2011 stehen in Hamburg vorläufig über 40 Mio. € weniger zur Verfügung) und die in letzter Zeit massiven Warnungen vor Mißbrauch von Vermittlungsgutscheinen. Hierbei handelt es sich um die Gruppe der ALG2-Bezieher (Hartz IV).

Eine schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Badde (SPD) wird in den nächsten Tagen durch den Hamburger Senat beantwortet werden und für mehr Klarheit sorgen. Im folgenden die Anfrage, die sich mit dem Vermittlungsgutschein und privaten Arbeitsvermittlern in Hamburg befasst, im Original:

Durch die drastischen Einsparungen der von CDU und FDP getragenen Bundesregierung bei den Eingliederungsleistungen in den Arbeitsmarkt stehen der team.arbeit.hamburg für 2011 130 Mio. Euro und damit 57 Mio. Euro weniger als noch in diesem Jahr für Maßnahmen zur Verfügung.
Bisher hat sich der Senat bedeckt gehalten, wie die Einsparungen in Hamburg im Einzelnen erfolgen sollen, lediglich zur geplanten Reduzierung der Arbeitsgelegenheiten gab es am 5. November eine gemeinsame Pressemitteilung mit der Agentur für Arbeit und der team.arbeit.hamburg.
Nach unseren Informationen sind am 1. Dezember Private Jobvermittlungsagenturen per Anruf darüber informiert worden, dass ab sofort keine Vermittlungsgutscheine für Arbeitslose, die sich in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II – im allgemeinen Sprachgebrauch „Hartz IV) befinden, mehr ausgestellt werden.
Die Ausgabe von Vermittlungsgutscheinen für SGB II-Empfängerinnen und Empfänger ist eine Ermessensentscheidung nach § 16 SGB II in Verbindung mit § 421g SGB III. Die team.arbeit.hamburg hielt dieses Instrument bisher für sinnvoll – es gab keine Hinweise darauf, dass es eingestellt werden soll. 2009 sollten 3500 Vermittlungsgutscheine ausgegeben werden (vgl. Drs. 19/4287). 2010 waren bis zum 10. November 2010 bereits 2.638.500 Euro für dieses Instrument abgeflossen (vgl. Drs. 19/7818). Eine derart abrupte Einstellung einer Maßnahme, ohne dass dies vorher zur Diskussion gestellt und mit den betroffenen Unternehmen gesprochen wurde, ist nicht nur ausgesprochen schlechter Umgang, es gefährdet auch Arbeitsplätze bei den betroffenen Unternehmen, denen nicht einmal genügend Zeit gegeben wird, sich auf die veränderten Bedingungen einzustellen.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wie war die Integrationsquote von Vermittlungsgutscheinen im Rahmen des SGB II in den Jahren 2009 und 2010?
2. Wir beurteilt der Senat die bisherige Arbeit der Privaten Arbeitsvermittler allgemein und in Hamburg?
3. Hält der Senat den Vermittlungsgutschein für ein gutes und geeignetes Instrument, um SGB II – Empfängerinnen und Empfänger in eine sozialversicherungspflichtige Arbeit zu vermitteln?
4. Wie viele Vermittlungsgutscheine wurden 2009 und 2010 bis zum 30. November jeweils von der team.arbeit.hamburg an SGB II – Empfängerinnen und Empfänger ausgegeben? Wie viele wurden in den gleichen Zeiträumen eingelöst?
5. Wie viele Agenturen bzw. Private Vermittler sind bisher in Hamburg aufgrund von Vermittlungsgutscheinen für SGB II – Empfängerinnen und Empfänger tätig geworden?
6. Ist es richtig, dass ab dem 1. Dezember 2010 keine Vermittlungsgutscheine mehr für die Arbeitslose in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) mehr ausgestellt werden? Gibt es Ausnahmen? Wenn ja, welche und auf welcher Grundlage?
7. Ist es richtig, dass die Vermittler und Agenturen, die Vermittlungsgutscheine ausgeben, erst am 1. Dezember 2010 telefonisch darüber informiert wurden, dass mit sofortiger Wirkung keine Vermittlungsgutscheine an SGB II – Empfängerinnen und –Empfänger mehr ausgegeben werden? Wenn ja, warum wurde diese Vorgehensweise gewählt?
8. Werden die entsprechenden Vermittler und Agenturen noch schriftlich über diese Entscheidung und deren Beweggründe informiert?
a. Wenn ja, wann und warum ist dies bisher nicht passiert?
b. Wenn nein, warum hält die team.arbeit.hamburg, bzw. der Senat dies nicht für erforderlich?
9. Werden bundesweit keine Vermittlungsgutscheine für diesen Personenkreis mehr ausgestellt oder handelt es sich um eine Entscheidung der team.arbeit.hamburg, um einen Teil der Sparvorgaben des Bundes auf diese Weise umzusetzen?
a. Falls es ein bundesweite Vorgehensweise ist, was ist hierfür die rechtliche Grundlage? Ist die Ausgabe von Vermittlungsgutscheinen ab dem 1.1.2011 im SGB II nicht mehr vorgesehen oder handelt es sich weiterhin um eine Ermessensentscheidung? Gibt es dazu eine entsprechende Fachanweisung oder Richtlinie? Wenn ja, welche und mit welchem Datum?
b. Falls es sich um eine Entscheidung der team.arbeit.hamburg handelt, wann wurde diese in welchem Rahmen getroffen? Wer war in die Entscheidung einbezogen?
c. Falls es sich um eine Entscheidung auf Hamburger Ebene handelt, was waren die Gründe dafür, zukünftig keine Vermittlungsgutscheine für SGB II – Empfängerinnen und Empfänger mehr auszugeben?

10. Gab es im Vorwege der Entscheidung von Seiten der team.arbeit.hamburg Hinweise, dass dieses Instrument für SGBII – Empfängerinnen und Empfänger reduziert oder vollständig abgeschafft werden soll? Wenn ja, wann und in welcher Form?
11. Gab es im Vorwege der Entscheidung von Seiten der team.arbeit.hamburg Gespräche mit den Agenturen, bzw. Vermittlern, die bisher Vermittlungsgutscheine für SGB II – Empfängerinnen und Empfänger ausgegeben haben? Wenn ja, wann, in welchem Rahmen und mit wem?
12. Welchen Einspareffekt erwartet der Senat bzw. die team.arbeit.hamburg 2011 von der Einstellung des Vermittlungsgutscheins für SGB II – Empfängerinnen und Empfänger?

Die kleine Anfrage von Frau Badde zum Thema Vermittlungsgutschein ist auch auf ihrer Internetseite nachzulesen.

Die Kürzungen im Eingliederungsbudget werden vermutlich kein nur auf auf die Hansestadt Hamburg beschränktes Phänomen sein. Wer uns ähnliche Entwicklungen aus anderen Teilen der Republik mitteilen kann und möchte, soll dies bitte in den Kommentaren tun oder uns eine E-Mail zukommen lassen.

Gibt es in Bayern, Berlin oder NRW vergleichbare Pläne für das Jahr 2011, eine Ausgabe des Vermittlungsgutscheins an ALG2-Bezieher (Hartz IV) nur noch in Härtefällen zu ermöglichen? Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird diese Einschränkung realisiert und wie sieht es hier mit dem Thema Vertrauensschutz aus? Wir werden weiter dazu berichten.

Wenn Sie unsere Seite und den Vermittlungsgutschein als solchen unterstützen möchten, können Sie gerne einen Vermittlungsgutschein-Banner auf Ihrer Internetseite einbauen. Hier mehr dazu. Kreative Einfälle für weitere Bannertexte o.ä. sind herzlich willkommen und werden sofort umgesetzt!

Institut der deutschen Wirtschaft: Wartezeit für VGS sollte wegfallen

Das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) hat in einer Meldung, die sich auf die veröffentlichte und hier bereits vorgestellte Studie zum Vermittlungsgutschein bezog, für einen Wegfall der Wartezeit plädiert, ab der ein Vermittlungsgutschein beantragt werden darf.

Institut der deutschen Wirtschaft in Köln
Institut der deutschen Wirtschaft in Köln

Nach der derzeitigen Rechtslage besteht für Arbeitslosengeld-1-Bezieher (ALG1) nur dann ein Rechtsanspruch auf den Vermittlungsgutschein, wenn sie vor der Beantragung mindestens zwei Monate arbeitslos gemeldet waren. Die zweimonatige Wartefrist wird ab 2011 auf sechs Wochen reduziert. „Im Interesse einer zügigen Vermittlung wäre allerdings die ersatzlose Streichung der Wartezeit die beste Lösung“, so das IW.

Hier finden Sie die aktuellen Voraussetzungen für den Vermittlungsgutschein in unserer Inforubrik.

In der Meldung wird auch darauf Bezug genommen, dass sich Private Vermittler in ihrer Arbeit oft behindert fühlten. Diese argumentierten, dass die bürokratischen Hürden zur Einlösung der Gutscheine bei einer erfolgreichen Vermittlung unnötig hoch seien. Zudem sei die Vergütung für die Vermittlung schwieriger Fälle zu niedrig und obendrein seit der Einführung des Instruments im Jahr 2002 nicht angehoben worden.

Das IW weist ferne darauf hin, dass der Vermittlungsgutschein im Portfolio der arbeitsmarktpolitischen Instrumente  ein Nischendasein führe: Von den Gesamtausgaben für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen in Höhe von insgesamt 16,8 Milliarden Euro entfallen darauf ganze 45 Millionen Euro. Hier finden Sie die zitierte Meldung des Institut der deutschen Wirtschaft zum Vermittlungsgutschein.

Dem IW-Standpunkt wird sich vermutlich jeder Arbeitsvermittler anschließen können. Die Wartezeiten erhöhen letztlich nur die Arbeitslosenzahlen, und jeder Monate, den ein Arbeitssuchender ohne Beschäftigung in der Warteschleife verbringt, reduziert dessen Chancen auf eine Festanstellung.

Studie zum Vermittlungsschein

Studie Vermittlungsgutschein des IAB
Studie Vermittlungsgutschein des IAB

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit hat vor ein paar Tagen eine sehr interessante und ausführliche Studie zum Vermittlungsgutschein veröffentlicht. Jeder, der professionell mit dem Vermittlungsgutschein in Berührung kommt oder sich einfach für dieses Instrument der Arbeitsmarktpolitik interessiert, sollte sich die Studie einmal durchlesen:

Hier gibt es die Studie des IAB zum kostenlosen Download.

Ein paar erste Erkenntnisse: Seit 2004 wurden jährlich zwischen 50.000 und 68.000 Vermittlungsgutscheine eingelöst. Das sind weniger als 10 Prozent der ausge­gebenen Vermittlungsgutscheine.
Eine Beschäftigung wird oft ohne seine Nutzung aufgenommen. Inhaber von Gutschei­nen waren eher Arbeitslose mit besse­ren Beschäftigungschancen. Diese Positivauswahl hat sich zwischen
2004 und 2007 verstärkt.

Einige Ergebnisse der Studie

Der Vermittlungsgutschein scheint im Osten der Republik besser zu funktionieren, Hartz-IV-Empfänger sind jedoch eine eher schlechte Kundschaft für Arbeitsvermittler, da Sie öfter die neue Stelle abbrechen:

Ostdeutsche Arbeitslose haben eine höhere Wahrscheinlichkeit als westdeutsche, sowohl einen VGS zu erhalten als auch einen Job mit Ein­ lösung des Gutscheins anzutreten. Arbeitslosengeld-II-Empfänger
haben dieselben Chancen auf einen Job mit Einlösung des Gutscheins wie andere Arbeitslose. Sie blei­ben nach der Einlösung jedoch mit geringerer Wahrscheinlichkeit für mindestens ein halbes Jahr be­schäftigt.

Der Vermittlungsgutschein ist derzeit befristet – bis zum Ende des nächsten Jahres (2011) wird er auf jeden Fall noch ausgegeben, danach könnte er ins Regelinstrumentarium übernommen werden.

Die geringe Einlösungsquote der Vermittlungsguscheine von 7 bis 9 Prozent erklärt die Studie folgendermaßen:

Arbeitslosengeld-II-Empfänger haben dieselben Chancen auf einen Job mit Einlösung des Gutscheins wie andere Arbeitslose. Sie blei­ben nach der Einlösung jedoch mit geringerer Wahrscheinlichkeit für mindestens ein halbes Jahr be­schäftigt.
Aufseiten der privaten Arbeitsvermittlungen bestehen Selektionsmechanismen, die systematisch zum Ausschluss bzw. zur Aufwandsminimierung für manche Gruppen von Arbeitslosen führen. Viele Gutscheininhaber suchen sich deshalb selbst eine Stelle oder finden sie mit Unterstützung der Arbeitsagentur oder Grundsicherungsstelle. Ihre Zahl übersteigt zu jeder Zeit die Zahl derjenigen, die mit Einlösung des Gutscheins einen neuen Job finden.

Die Studie liefert so viele Daten für den Vermittlungsgutschein und dessen Einsatz von 2004 bis heute, dass wir sie sicherlich in ein paar weiteren Beiträgen noch etwas genauer auswerten werden. Die Autoren Sarah Bernhard und Dr. Thomas Kruppe, beide wissenschaftliche Mitarbeiter im Forschungsbereich „Arbeitsförderung und Erwerbstätigkeit“ im IAB, haben eine sehr gute Untersuchung verfasst.