Die Schweiz ist ein interessanter Ort, um eine Beschäftigung aufzunehmen. Hohes Lohnniveau und ein allgemein hoher Lebensstandard ziehen auch viele deutsche Staatsbürger an. Doch eine Vermittlung in die Schweiz ist privaten Arbeitsvermittlern untersagt – so will es das schweizerische Recht. Dadurch ist es auch nicht möglich, einen Vermittlungsgutschein für die Schweiz zu beantragen – schließlich darf eine rechtswidrige Handlung nicht auch noch mit deutschen Steuergeldern unterstützt werden. Mehr Infos liefert der entsprechende Beitrag auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit – kein VGS für Vermittlung in die Schweiz
Bei Vermittlungen in Mitgliedsstaaten der EU ist es jedoch möglich, den Vermittlungsgutschein in Anspruch zu nehmen. Vielleicht tritt die Schweiz ja eines Tages noch der EU zu, dann würde sich der Status der deutschen Arbeitssuchenden verbessern.