Vermittlungsgutscheine: Der Koalitionsvertrag verspricht neue Ansätze

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP behandelt auch das Thema Vermittlungsgutscheine. Hier wird engekündigt, marktgerecht ausgestaltete Vermittlungsgutscheine bereits ab Beginn der Arbeitslosigkeit einzusetzen. Unter der Überschrift „Effizienzsteigerung bei den Arbeitsmarktinstrumenten“ ist im Koalitionsvertrag folgendes zu erfahren (Punkt 7.1.):

Wir stehen für eine effektive und effiziente Arbeitsmarktpolitik, die Arbeitslose dabei unterstützt, rasch wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu finden. Denn unser Ziel der aktiven Arbeitsmarktpolitik ist es, Arbeitssuchende erfolgreich in Beschäftigung zu vermitteln. Das gilt insbesondere auch für diejenigen Arbeitssuchenden, die spezifische Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt haben und einen großen Bedarf an Qualifizierung und Weiterbildung aufweisen. Die Arbeitsmarktinstrumente der Arbeitsverwaltung müssen mit dieser Maßgabe auf den Prüfstand gestellt werden. Wir wollen die Vielzahl der bestehenden Arbeitsmarktinstrumente deutlich reduzieren. Unser Ziel ist es, vor Ort ein hohes Maß an Ermessenspielraum – kombiniert mit einem wirksamen Controlling – zu erreichen und dadurch die Integration in den Arbeitsmarkt entsprechend den regionalen Bedingungen deutlich zu verbessern. Die Koalition wird deshalb Voraussetzungen dafür schaffen, dass neue Lösungsansätze wie z. B. die „Bürgerarbeit“ oder marktgerecht ausgestaltete Vermittlungsgutscheine ab Beginn der Arbeitslosigkeit erprobt werden können.

Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zu mehr Wachstum und Beschäftigung sowie zur Stabilisierung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung. Wir begegnen den Sorgen vieler Menschen vor Abstieg und Überforderung, indem wir marktgerechte Arbeitsplätze fördern statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Das Prinzip des „Förderns und Forderns“ bleibt Maßstab unseres Handelns.

Quelle: http://cdu.de/

Es bleibt zu hoffen, dass unter „marktgerechter Augestaltung“ eine Erhöhung der Summen zu verstehen ist, die Arbeitsvermittlern bei einer erfolgreichen Vermittlung zustehen. Denn nur so kann eine stärkere Dynamik in die Nutzung der für die Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit so sinnvollen Vermittlungsgutscheine erreicht werden. Gerade in der derzeitig schwierigen Lage am Arbeitsmarkt ist die Tätigkeit der Arbeitsvermittler schwieriger als je zuvor – dies sollte von staatlicher Seite auch finanziell honoriert werden, indem der Wert der ermittlungsgutscheine aufgestockt werden.

Die Möglichkeit, Vermittlungsgutscheine bereits ab Beginn der Arbeitslosigkeit zu nutzen, muss offensiv angegangen werden und darf sich nicht auf Pilotprojekte beschränken.