Im Zuge der Einführung des Bürgergelds ergeben sich auch für den Bereich Ausbildung und Umschulung Änderungen. Der AVGS bleibt davon unberührt, jedoch ist eine Kombination von Leistungen gegebenenfalls möglich.
Wenn Sie mit Unterstützung des Jobcenters einen Berufsabschluss durch eine Ausbildung oder Umschulung nachholen möchten, ist dies ab sofort auch über einen Zeitraum von 3 Jahren möglich. Bisher war die maximale Dauer auf 2 Jahre begrenzt.
Dadurch können besondere Lebensumstände besser berücksichtigt werden, wie beispielsweise die Kinderbetreuung bei Alleinerziehenden.
Weiterbildung – es gibt mehr Geld!
Als Kundin oder Kunde des Jobcenters haben Sie zukünftig die Möglichkeit, ein Weiterbildungsgeld in Höhe von monatlich 150 Euro zu erhalten. Dieses wird gezahlt, wenn Sie an einer Weiterbildung teilnehmen, die zu einem Berufsabschluss führt. Über den AVGS können Qualifizierungsmaßnahmen finanziert werden, und nun ist auch die Gewährung eines (zusätzlichen) Taschengelds möglich!
Darüber hinaus können Sie eine Weiterbildungsprämie für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen erhalten. Diese Förderung war ursprünglich bis Ende 2023 befristet.
Für Weiterbildungen, die nicht auf einen Berufsabschluss abzielen, können Sie zukünftig einen Bürgergeldbonus beantragen. Dieser beträgt 75 Euro pro Monat. Voraussetzung hierfür ist, dass die entsprechende Weiterbildung länger als 8 Wochen dauert.