Sie haben mitbekommen, dass der AVGS auch für die Zusammenarbeit mit einem privaten Arbeitsvermittler eingesetzt werden kann? Hier haben wir die wichtigsten Fakten – Stand 2023 – zusammengefasst.
Bei der Suche nach einem Job können Sie sich auch von einer privaten Arbeitsvermittlung unterstützen lassen. Wenn Sie mithilfe eines solchen Unternehmens eine Stelle finden, kann Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter die Vermittlungskosten übernehmen.
Anspruch auf einen AVGS für die private Arbeitsvermittlung
Grundsätzlich entscheidet Ihre Vermittlungs- oder Integrationsfachkraft als Expertin oder Experte für den Arbeitsmarkt, ob Ihnen eine private Arbeitsvermittlung weiterhelfen kann.
Als Kundin oder Kunde der Agentur für Arbeit haben Sie Anspruch auf einen AVGS für die private Arbeitsvermittlung, wenn Sie länger als 6 Wochen arbeitslos sind und Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
Als Kundin oder Kunde des Jobcenters haben Sie keinen rechtlichen Anspruch auf einen AVGS für die private Arbeitsvermittlung.
Gültigkeit des AVGS für die private Arbeitsvermittlung
Der AVGS für die private Arbeitsvermittlung ist nur für einen bestimmten Zeitraum gültig. Dies beträgt normalerweise 3 bis 6 Monate. In einigen Fällen ist auch die Region festgelegt, in die vermittelt werden soll. Bitte lesen Sie den Gutschein daher aufmerksam durch.
Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernimmt die Vermittlungskosten nur, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie haben von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein für die private Arbeitsvermittlung (kurz: AVGS MPAV) erhalten.
- Die von der privaten Arbeitsvermittlung vermittelte Beschäftigung ist versicherungspflichtig und dauert mindestens 3 Monate.
- Sie nehmen eine Beschäftigung innerhalb der festgelegten Region und Gültigkeitsdauer des AVGS MPAV auf.
- Die von Ihnen gewählte private Arbeitsvermittlung ist von einer anerkannten Stelle zugelassen.
Zulassung der privaten Arbeitsvermittlung
Die private Arbeitsvermittlung muss an bestimmten Tagen zugelassen sein, damit die Kosten übernommen werden können. Konkret sind dies die folgenden Tage im Vermittlungsprozess:
- Tag, an dem der Vermittlungsvertrag unterschrieben wird
- Tag der Vermittlung, das heißt der Tag, an dem Sie den Arbeitsvertrag abschließen oder eine mündliche Vereinbarung oder Zusage von einem Unternehmen erhalten
- Tag, an dem Sie die Beschäftigung aufnehmen
Und so verwenden Sie den AVGS MPAV
Hier sind die Schritte, um den Vermittlungsgutschein zu erhalten:
Schritt 1: Beantragen Sie den Gutschein für die private Arbeitsvermittlung schnell und einfach über das Online-Portal.
Schritt 2: Überprüfen Sie nach Erhalt des AVGS für die private Arbeitsvermittlung die Angaben auf dem Gutschein.
Schritt 3: Suchen Sie sich eine private Arbeitsvermittlung und schließen Sie, falls noch nicht geschehen, mit dieser einen Vermittlungsvertrag ab.
Schritt 4: Nachdem Ihnen die private Arbeitsvermittlung eine Stelle vermittelt hat, übergeben Sie ihr den Gutschein. Die private Arbeitsvermittlung erhält dann von der Agentur für Arbeit oder dem