Vermittlungsgutschein wird immer weniger genutzt

Der Vermittlungsgutschein (AVGS-MPAV), der 2002 zunächst befristet eingeführt wurde, ist ein Instrument zur Unterstützung von Arbeitsuchenden. Ziel ist es, Arbeitslose beim Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu unterstützen und gleichzeitig den Wettbewerb zwischen öffentlicher und privater Arbeitsvermittlung zu fördern. Der Gutschein richtet sich vor allem an Arbeitslose, die Arbeitslosengeld beziehen und die mindestens sechs Wochen arbeitslos waren, ohne eine neue Anstellung zu finden. Diese Personengruppe hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf den Vermittlungsgutschein und kann damit eine private Arbeitsvermittlung ihrer Wahl in Anspruch nehmen.

Funktionsweise und Anforderungen des Vermittlungsgutscheins

Arbeitslose, die den Gutschein erhalten, können ihn bei einer zugelassenen privaten Arbeitsvermittlung einlösen. Die Vermittlungsdienste umfassen sowohl die Vorbereitung der Arbeitsvermittlung, wie die Feststellung der vorhandenen Qualifikationen, als auch die Durchführung der eigentlichen Stellenvermittlung. Erst nach einer erfolgreichen Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird die private Arbeitsvermittlung vergütet. Die reguläre Vergütung beträgt 2.500 Euro und kann in bestimmten Fällen, wie bei der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen oder Menschen mit Behinderungen, auf bis zu 3.000 Euro ansteigen. Diese Zahlung erfolgt gestaffelt: 1.250 Euro nach einer sechswöchigen Beschäftigungsdauer und der verbleibende Betrag nach sechs Monaten, sofern das Arbeitsverhältnis fortbesteht.

Damit eine erfolgreiche Vermittlung mit dem Gutschein abgerechnet werden kann, muss das Arbeitsverhältnis spezifische Bedingungen erfüllen: Es darf nicht von Beginn an auf weniger als drei Monate begrenzt sein, muss mindestens 15 Wochenstunden umfassen und darf kein Minijob sein. Zusätzlich darf die vermittelte Person nicht zum selben Arbeitgeber zurückkehren, bei dem sie zuletzt angestellt war; für solche Fälle gibt es zeitliche Einschränkungen.

Gründe für die sinkende Nutzung des Vermittlungsgutscheins

Obwohl der Vermittlungsgutschein ursprünglich als bedeutendes arbeitsmarktpolitisches Instrument eingeführt wurde, ist die Nutzung in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Während im Jahr 2013 noch rund 43.000 dieser Gutscheine eingelöst wurden, fiel diese Zahl bis 2022 auf knapp 4.000. Die Gründe für diesen Rückgang sind vielfältig: Einerseits sehen private Arbeitsvermittlungen die Vergütung als zu niedrig und beklagen, dass die bürokratischen Hürden und die restriktiven Zahlungsbedingungen die Abrechnung und damit die Wirtschaftlichkeit der Dienstleistung erschweren. Arbeitsuchende selbst könnten den Markt für private Arbeitsvermittlungen als wenig transparent oder unattraktiv empfinden, da viele Vermittlungsdienste ihre Effizienz nur bedingt unter Beweis stellen konnten. Zudem könnten Arbeitsagenturen und Jobcenter dem Vermittlungsgutschein ein eher geringes Erfolgspotential zuschreiben, da nur ein kleiner Teil der ausgegebenen Gutscheine tatsächlich eingelöst wird.

Ein weiterer wesentlicher Faktor ist der Rückgang der Arbeitslosenzahlen in Deutschland. Zwischen 2013 und 2022 sank die Zahl der Arbeitslosen von rund 3 Millionen auf 2,4 Millionen, was ebenfalls zur geringeren Nachfrage nach arbeitsmarktpolitischen Förderinstrumenten wie dem Vermittlungsgutschein beigetragen haben könnte.

Erfolg und Langfristigkeit der Vermittlungen

Trotz des Rückgangs bei der Inanspruchnahme gibt es Hinweise darauf, dass der Vermittlungsgutschein für einige Arbeitsuchende durchaus eine nachhaltige Perspektive bietet. Die Statistik zeigt, dass etwa die Hälfte der vermittelten Beschäftigten mit bewilligtem Gutschein nach mindestens sechs Monaten noch im Arbeitsverhältnis verbleibt. Insgesamt blieben im Zeitraum von Oktober 2020 bis September 2021 rund drei Viertel aller Personen, die aus der Arbeitslosigkeit in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit wechselten (mit oder ohne Gutschein), für mindestens sechs Monate durchgängig beschäftigt – allerdings nicht zwangsläufig beim gleichen Arbeitgeber.

Wettbewerb zwischen öffentlicher und privater Arbeitsvermittlung

Ein Ziel des Vermittlungsgutscheins ist es, den Wettbewerb zwischen öffentlichen und privaten Arbeitsvermittlungen zu stärken. Dies soll dazu beitragen, die Effizienz im Bereich der Arbeitsvermittlung zu erhöhen und Arbeitslosen mehr Eigenverantwortung zu geben. Für Arbeitgeber kann die Zusammenarbeit mit privaten Arbeitsvermittlern von Vorteil sein, da sie den Aufwand für die Personalrekrutierung reduzieren kann. Private Arbeitsvermittler, die den Gutschein einlösen, können sowohl gewinnorientierte als auch gemeinnützige Unternehmen sein, die neben der Arbeitsvermittlung teilweise zusätzliche Dienstleistungen wie Weiterbildung oder Beratung anbieten. Diese ergänzenden Leistungen können jedoch nicht über den Vermittlungsgutschein abgerechnet werden.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass der Vermittlungsgutschein trotz seiner ursprünglichen Bedeutung an Relevanz verloren hat. Die Nutzung ist aus verschiedenen strukturellen und institutionellen Gründen rückläufig, während der allgemeine Rückgang der Arbeitslosenzahlen eine verringerte Nachfrage nach Vermittlungsdienstleistungen zur Folge hat. Dennoch bleibt der Gutschein für bestimmte Personengruppen ein nützliches Mittel, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden. Angesichts des derzeitigen wirtschaftlichen Abschwungs in Deutschland, insbesondere auch im Industriesektor, ist jedoch mit einer Zunahme der Nachfrage nach Vermittlungsgutscheinen zu rechnen.

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