Buchrezension „Denkschrift zum neuen AVGS (Dorothea Hegele, Thomas Krug, Dirk Feiertag und Thomas Bloch)

Unter dem etwas sperrigen Titel „Denkschrift zum neuen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein AVGS MPAV Entwicklung seit der Instrumentenreform 2012“ wird Endes des Monats September 2012 erstmals eine umfassende Betrachtung der jüngsten Reform des Vermittlungsgutscheins in Buchform auf den Markt kommen.

Die Autoren Dorothea Hegele, Thomas Krug, Dirk Feiertag und Thomas Bloch bringen hierbei vollkommen unterschiedliche berufliche Hintergründe ein. Zwei Gemeinsamkeiten sind jedoch erkennbar: Alle leben sie in Leipzig, und alle sind mit der Reform des Vermittlungsgutscheins, der nun als Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein firmiert, nicht sonderlich zufrieden.

AVGS BuchBei dem Buch handelt es sich weniger um eine klassische Monographie, sondern eher um eine Mischung aus kritischen Anmerkungen, rechtlichen Synopsen und reichlich Dokumenten aus der tagtäglichen Auseinandersetzung zwischen Privaten Arbeitsvermittlern, Arbeitssuchenden und der Bundesagentur für Arbeit.

Was wird von den Autoren kritisiert? Die wichtigsten Fehlentwicklungen werden gleich zu Beginn des Buches als eine „Einführung in die Problemlage“ in Form von 12 Kernproblemen und einigen „weiteren Problemen“ abgehandelt. Ein paar Beispiele, die die Autoren aus ihrer eigenen beruflichen Praxis und durch umfangreiche Recherche ermitteln konnten:

  • Die Bundesagentur für Arbeit belehre die Arbeitssuchenden, dass sie keinen Vermittlungsvertrag abschließen sollen. Dies führe zu großer Rechtsunsicherheit, denn die Arbeitssuchenden würden einen solchen Vertragsabschluss aus Angst vor Sanktionen verständlicherweise meiden. Private Arbeitsvermittler dürfen ohne Vertrag jedoch nicht tätig werden!
  • Gängige Praxis sei mittlerweile eine zeitliche Beschränkung der Gültigkeit des AVGS, obwohl im Gesetz lediglich in Form einer Kann-Regelung die Möglichkeit einer solchen vorgegeben ist. Eine Anweisung von Höchstgrenzen zwischen drei und sechs Monaten durch die Bundesagentur sei nach Auffassung der Autoren „mangels Rechtsetzungskompetenz rechtswidrig und aufzuheben“.
  • Auch die regionale Einschränkung, in der die Gültigkeit des AVGS auf Vermittlungen im Wohnort des Arbeitssuchenden beschränkt werden und/oder sogar Sitz des PAV die Auszahlung der Vermittlungsprämie möglich oder unmöglich machen, wird im Buch, das inklusive Anlagen 185 Seiten umfasst, kritisiert. „Gerade diese willkürliche Festlegung des Arbeits- und damit einhergehend unter Umständen auch des Wohnortes nach freiem Ermessen durch Mitarbeiter der deutschen Arbeitsverwaltung ist verfassungswidrig.“, so die Analyse des Autorenteams.
  • Kritisiert wird ebenso die neue und für den Arbeitssuchenden sehr ungünstige Regelung, dass der Arbeitsbeginn in der Gültigkeitsdauer des AVGS MPAV liegen muss, wo bisher das Vorliegen einer Einstellungszusage oder die Unterzeichnung des Arbeits-vertrages ausreichend war.

Unsere Meinung zur Denkschrift zum neuen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein: Die Autoren haben diese und viele weitere Verschlechterungen gefunden. Diese werden sicherlich nicht dafür sorgen, dass über den Vermittlungsgutschein eine nennenswerte Zahl von Arbeitsuchenden eine Chance auf eine sozial-versicherungspflichtige Beschäftigung erhalten wird. Der Status vor der April-Reform war in vielen Punkten sogar vorteilhafter.

Durch die Neuregelungen werden gleich zwei Gruppen belastet: Arbeitssuchenden wird ein bewährtes und relativ unbürokratisches Förderinstrument entzogen, um einen neuen Job zu finden. Und nicht zu vergessen: viele Private Arbeitsvermittler sehen sich mit massiven Existenzsorgen konfrontiert, da der AVGS oft die Haupteinnahmequelle dargestellt hat und seit der Reform massive Umsatzrückgänge unterstellt werden können – auch wenn hierzu noch keine verlässlichen Zahlen vorliegen. Das Buch richtet sich an Praktiker, kritische Leistungsempfänger und ein arbeitsmarktpolitisch interessiertes Publikum. Es handelt sich nicht um eine „leichte Kost“, insbesondere Private Arbeitsvermittler werden sich über dieses neue Standardwerk freuen – denn Alternativen finden sich auf dem Büchermarkt derzeit nicht. Und das seitens der Bundesagentur für Arbeit zu Verfügung gestellte Informationsmaterial ist mangelhaft.

Die Leipziger Autoren haben einen Anstoß geliefert, um diese Problematik in die Öffentlichkeit zu bringen. Die sich gerade verschlechternde Arbeitsmarktkonjunktur wird ihren Teil dazu beitragen, dass Arbeitsmarktpolitik wieder verstärkt in den Medien aufgegriffen werden wird. Und ein sich daraus entwickelnder öffentlicher Diskurs sollte hoffentlich mit dazu beitragen, dass die Bundesagentur für Arbeit einige mehr als zweifelhafte Praktiken einstellt. Im Endeffekt könnte auch eine Nachbesserung der unklar formulierten Gesetzestexte dafür Sorge tragen, das nachweisbar wirksame Instrument „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“ zum Nutzen der deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wieder nennenswert einzusetzen.

Branchentarifbindung immer unbedeutender

Das Institut für Arbeitsmarktforschung, das zur Bundesagentur für Arbeit gehört und tiefgehende Forschung zum deutschen Arbeitsmarkt betreibt, hat eine aktuelle Übersicht zur Branchentarifbindung in Deutschland veröffentlicht. Die Daten stammen aus den Befragungen des IAB-Tarifpanels, bei denen jährlich 15.000 Betriebe befragt werden.

Interessant sind die regionalen Unterschiede: Während in Ostdeutschland bereits seit dem Jahr 2000 für weniger als 50 Prozent der Beschäftigten ein Branchentarifvertrag Anwendung findet, ist es in Westdeutschland mit 2011 54 Prozent noch bei der Mehrheit der Beschäftigten der Fall. Ein Blick auf die Grafik lässt jedoch vermuten, dass bis zum Endes des Jahrzehnts auch in Westdeutschland nur noch eine Minderheit unter der Geltung eines Branchentarifvertrags arbeiten wird.

Zu beachten ist jedoch, dass viele Unternehmen sich an den Branchentarifverträgen orientieren. 20 Prozent der in Westdeuschland und 25 Prozent der im Osten der Republik Beschäftigten arbeiteten 2011 nach Angaben des IAB in Betrieben, die sich an einem Branchentarifvertrag orientierten. Für weitere sieben Prozent der Beschäftigten im Westen und zwölf Prozent im Osten galt ein zwischen Betrieb und Gewerkschaft abgeschlossener Firmentarifvertrag.

 

Der Branchentarifvertrag in Deutschland - wie oft findet er Anwendung?
Der Branchentarifvertrag in Deutschland - wie oft findet er Anwendung?

Aktuelle Grafik zum Stellenindex BA-X

Da wir im letzten Artikel von einem abflauenden Boom auf dem deutschen Arbeitsmarkt berichtet hatten, ist es Zeit, dies durch weiteres Zahlenmaterial zu belegen. Der monatlich durch die Bundesagentur für Arbeit erhobene Stellenindex BA-X ist ein Indikator, aus dem sich das Angebot an freien Arbeitsplätzen in Deutschland erkennen lässt. Ein Bild sagt bekanntlich mehr als 1000 Worte, daher soll die Grafik zum Stellenindex BA-X  (Stand: Mai 2012) hier einfach einmal für sich sprechen.

Der Stellenindex BA-X zeigt Anfang 2012 keine klare Richtung mehr.
Der Stellenindex BA-X zeigt Anfang 2012 keine klare Richtung mehr.

 

Leicht kann aus der Grafik abgelesen werden, dass der BA-X seinen Aufwärtstrend, der im gesamten Jahr 2012 vorhanden war, offensichtlich verloren hat. Der BA-X beruht auf konkreten Stellengesuchen der Unternehmen. Die BA stellt den Stellenindex folgendermaßen dar:

Er signalisiert die Einstellungsbereitschaft in Deutschland und bildet die Entwicklung der Arbeitskräftenachfrage am ersten Arbeitsmarkt ab. In den saisonbereinigten Index fließen die bei der BA gemeldeten ungeförderten Arbeitsstellen, die Stellen für Freiberufler und Selbständige sowie die gemeldeten Stellen aus der privaten Arbeitsvermittlung ein.

Auch wenn es im Mai – verglichen mit dem April – etwas aufwärts ging (und da saisonale Faktoren heraus gerechnet sind, verbesserte sich das Arbeitsplatzangebot demnach leicht) – die Zeiten des Aufschwungs am Arbeitsmarkt sind erst einmal vorbei. Er verharrt auf einem – zugegebenermaßen hohen – Niveau. Dadurch dürften auch die Hoffnungen, dass sich die Arbeitslosigkeit weiter merklich reduziert, in Luft auflösen. Auch der demographische Wandel, also die Tatsache, dass mehr Menschen aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden als neue eintreten, wir d die Arbeitslosigkeit in 2012 nur langsam abschmelzen lassen.

Vorstand der BA verdient auf Kanzler-Niveau

Leider konnten wir im Geschäftsbericht der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2011, der am 4. April 2012 vorgestellt wurde, überhaupt keine Informationen zum Vermittlungsgutschein finden. Bedauerlich, dass ein solch erfolgreiches Instrument, dass Jahr für Jahr Tausende Menschen in sozialversichungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse führt, in der Außendarstellung der BA eine offensichtlich untergeordnete Rolle spielt. Hier wird der Geschäftsbericht 2012 zum Download bereitgestellt. (Link am 24.11.2014 aktualisiert)

Frank Weise, Chef der Bundesagentur für Arbeit
Frank Weise, Chef der Bundesagentur für Arbeit, und seine Vorstandskollegen verdienen auf Kanzlerniveau

Dafür ist uns etwas anderes aufgefallen: ohne jetzt eine Neid-Debatte zu beginnen sind die Bezüge der BA-Vorstände doch erstaunlich hoch. Man könnte durchaus von einem Einkommen auf Niveau der Bundeskanzlerin sprechen.

Hier der entsprechende Absatz des Geschäftsberichts:

Während des abgelaufenen Jahres wurden die Geschäfte der BA durch Herrn Frank-J. Weise
(Vorstandsvorsitzender), Herrn Heinrich Alt (Vorstandsmitglied) und Herrn Raimund Becker (Vor-
standsmitglied) geführt. Die an die Mitglieder des Vorstands ausgezahlten Bezüge beliefen sich
im Jahr 2011 insgesamt auf rund 730.000 Euro.

Eine Aufschlüsselung fehlt, aber es darf unterstellt werden, dass der Chef der Arbeitsagentur, Frank Weise, einen etwas größeren Anteil als seine beiden Kollegen erhält.

Und wie viel verdient nun die Bundeskanzlerin? Laut Wikipedia erhält sie 226.000 € pro Jahr (Besoldungstabelle von 2009. Hinzu kommen beamtenrechtliche Zuschläge in Höhe von etwa 22.000 €. Die Bundesregierung hat sich übrigens gerade eine Gehaltserhöhung genehmigt, bis August 2013 werden Kanzlerin und Minister um insgesamt 5,7 Prozent mehr verdienen.

Wir wollen – und können auf die Schnelle – jetzt nicht genau nachrechnen, was nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben am Ende herauskommt, auch die Versorgungsleistungen – kurz das gesamte „Package“ – dürfte etwas unterschiedlich ausfallen. Und doch ist es äußerst interessant zu sehen, dass im Vorstand der BA – hierbei handelt es sich immer noch um eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Bundesministerium für Arbeit und Soziales untersteht – in etwa genau so viel verdient wird wie „zwei Etagen höher“, die Kanzlerin steht ja über dem zuständigen Minister für Arbeit und Soziales.

Kommentare sind immer, hier sogar besonders willkommen!

Frohes Jahr 2012

Wir wünschen allen Lesern von www.vermittlungsgutschein.info ein frohes neues Jahr 2012! Bleiben Sie uns gesonnen, besonders freuen wir uns über Kommentare oder Mails, gerne auch mit Themenvorschlägen!

 

Das Team von www.vermittlungsgutschein.info

Der Arbeitskreis Leipziger Personalvermittler wird aktiv!

Auf Wunsch unserer Leipziger Kollegen, die sich für den Erhalt des Vermittlungsgutscheins einsetzen, möchten wir Ihnen diese Pressemitteilung nicht vorenthalten:

 

Pressemitteilung vom 08.06.2011
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– Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
– IAB-Kurzbericht 11/2011
– Gegendarstellung des Arbeitskreises Leipziger Personalvermittler e.V. zum IAB-
Kurzbericht 11/2011 bezüglich der Ausführungen zum Vermittlungsgutschein
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Der Vermittlungsgutschein ist besser als sein Ruf

Gesetzesänderung geplant ohne neue Forschungsarbeit

In diesem Jahr 2011 soll der Bundestag über die Zukunft und weitere Ausgestaltung auch des Vermittlungsgutscheines entscheiden. Dazu sollten nach dem Koalitionsvertrag von 2009 die arbeitsmarktpolitischen Instrumente der Bundesagentur für Arbeit auf den Prüfstand gestellt werden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legte neben dem Entwurf des „Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ dazu als „wissenschaftliche Evaluierung“ den Kurzbericht 11/2011 des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bei der Bundesagentur für Arbeit vor.
Das IAB erforschte aber nicht aktuell den Vermittlungsgutschein. Statt dessen werden für den Vermittlungsgutschein mangelnde Wirksamkeit und massive Mitnahmeeffekte unterstellt.
Der Arbeitskreis Leipziger Personalvermittler e.V. überreichte am 07.06.2011 dem Bundestag eine Gegendarstellung zum Kurzbericht des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 11/2011.

Darin konnte nachgewiesen werden, dass gar keine Evaluierung stattgefunden hat und wie vom IAB und der Bundesministerin für Arbeit und Soziales aktiv getäuscht wird.

Erfolge vor allem für Hartz-IV-Empfänger

So wird behauptet, dass vom Vermittlungsgutschein hauptsächlich Kurzzeitarbeitslose mit besseren Arbeitsmarktchancen profitieren würden. Anhand der öffentlich zugänglichen Zahlen wird in der Gegendarstellung verdeutlicht, dass der Vermittlungsgutschein in besonderem Maße für Hartz-IV-Empfänger ein Erfolgsmodell ist. Deutschlandweit betreffen 55,66 Prozent der Privatvermittlungen diesen Personenkreis, in Sachsen sogar 61,81 Prozent. Die sogenannte Verbleibsquote, die die Beschäftigung auch noch nach über 6 Monaten untersucht und zum Vergleichsmaß für die Wirksamkeit von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten dient, ist für Hartz-IV-Empfänger mit 62 Prozent errechnet worden.

Damit ist der Vermittlungsgutschein das einzige arbeitsmarktpolitische Instrument, das sich nicht nur positiv auf die Statistik, sondern tatsächlich auf die Lebenswirklichkeit arbeitsuchender Hartz-IV-Empfänger
auswirkt. Langzeitarbeitslosigkeit kann erfolgreich und nachhaltig aufgebrochen werden.

Hartz-IV-Empfänger haben aber keinen Anspruch auf den Vermittlungsgutschein, sie müssen ihren Fallmanager darum bitten. Mit „ermessenslenkenden Weisungen“ haben etliche Jobcenter und Optionskommunen den Vermittlungsgutschein faktisch abgeschafft.

Die Bundesregierung konnte sich leider nicht entschließen, den Vermittlungsgutschein für IV-Empfänger zur Pflichtleistung zu machen, um die beachtlichen Erfolge noch mehr zu steigern.

Verlängerung der Wartezeit auf den Vermittlungsgutschein auf drei Monate

In dem Gesetzentwurf werden Änderungen am Vermittlungsgutschein vorgeschlagen. So soll die Wartezeit bis zum Rechtsanspruch auf den Vermittlungsgutschein für ALG-I-Empfänger von jetzt sechs Wochen auf drei Monate verlängert werden.

Zwar soll der Vermittlungsgutschein auch als Ermessensentscheidung nun schon früher ausgestellt werden können. Die privaten Arbeitsvermittler befürchten aber, dass die im Hartz-IV-Bereich oft unhaltbare Situation nun auch die Empfänger von ALG I treffen wird. Allein ein interne Geschäftsanweisung der Bundesagentur oder des Leiters einer Arbeitsagentur reicht dann nämlich wie etwa beim Jobcenter Hamburg aus, den Fallmanagern pauschal für bestimmte Personengruppen die Ausstellung des Vermittlungsgutscheins zu untersagen. Arbeitslose werden auch nicht einsehen, warum sie bei ihrer (Arbeitslosen-)Versicherung um eine Leistung bitten müssen.

Daher lautet die langjährige Forderung aus der Praxis, dass jeder Arbeitssuchende einen Rechtsanspruch auf den Vermittlungsgutschein haben soll, und das ohne Wartezeit und Leistungsbezug.

Mitnahmeeffekte bestätigten sich nicht

Die behaupteten Mitnahmeeffekte bei jeder fünften Privatvermittlung konnten durch Quellenforschung als freie Erfindung des IAB entlarvt werden. Zwar gab es im Jahr 2006 mit Zahlenmaterial von 2003-2004 eine Befragung einzelner Arbeitsloser mit diesem Ergebnis. Der Autor dieser Studie stellte aber schon damals zugleich fest, dass seine Daten diese Mitnahmeeffekte nicht belegten. Diese Anmerkung wurde aber nun nicht mehr mit zitiert.

Die übergroße Mehrzahl der privaten Arbeitsvermittler arbeitet redlich und ehrlich. Alle privaten Arbeitsvermittler werden ab 2013 außerdem eine Zulassung und Zertifizierung benötigen. Diesen Schritt begrüßen die privaten Arbeitsvermittler, führt er doch zu noch mehr Qualität und Transparenz ihrer Arbeit.

Privatvermittlung als Einsparpotential
Eine einzige Vermittlung durch die Arbeitsagenturen kostete 2007 nach einer Berechnung durchschnittlich 5.268,00 Euro (Prof. Hegele, der Vermittlungsgutschein, Wissenschaftsverlag Berlin, 2008).

Private Arbeitsvermittler erhalten in der Regel aus dem Vermittlungsgutschein nach 6 Wochen Beschäftigung 1.000,00 Euro inklusive Umsatzsteuer und nach 6 Monaten noch einmal 1.000,00 Euro brutto.

Die Privatvermittlungen sind nachhaltiger und wesentlich billiger. Durch die höhere Effizienz der meisten privaten Arbeitsvermittlungen können durch zügigere Vermittlungen sehr viele Leistungen an Arbeitslosengeld eingespart werden.

Der Vermittlungsgutschein wird die öffentliche Arbeitsvermittlung nicht ersetzen, kann diese aber in erheblichem und noch stärkerem Maße unterstützen. Er hat sein Potential gezeigt und sollte verbessert statt verschlechtert werden.

 

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Die Gegendarstellung kann per E-Mail angefordert werden: info@aklpv.de
Sie ist auch hier abrufbar: http://aklpv.de/iab_gegendarstellung.pdf

Arbeitskreis Leipziger Personalvermittler e.V.

Der Vorstand
Dipl.-Jur. Thomas Krug, Krug-Personal Leipzig
Ines Gerling, Ines Gerling Private Arbeitsvermittlung Leipzig
Katrin Böttke, B&B Jobvermittlung Leipzig

Infografik Vermittlungsgutschein

Bilder sagen mehr als Tausend Worte. Deshalb haben wir eine kleine Infografik erstellt, die in vier Schritten das System „Vermittlungsgutschein“ leicht verständlich erklärt. Viel Spaß damit!

Infografik Vermittlungsgutschein
Infografik Vermittlungsgutschein

Nutzung: Die Grafik können Sie gerne für Ihre Arbeit verwenden. Sollten Sie eine Nutzung auf Ihrer Internetseite beabsichtigen, setzen Sie bitte unter der Grafik einen Link auf die Seite www.vermittlungsgutschein.info. Wenn Sie eine größere Auflösung benötigen oder sonstige Wünsche haben – mailen Sie uns einfach an!

Weise: Mehr als 2 Millionen ausländische Fachkräfte bis 2025 notwendig

Der Vorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Frank Weise, hat sich in einem Interview mit der Tageszeitung „Die Welt“ für eine verstärkte Anwerbung von qualifizierten Fachkräften im Ausland ausgesprochen. Anders sei der zu erwartende Mangel an Fachkräften nicht zu bewältigen.

Frank Weise, Chef der Bundesagentur für Arbeit
Frank Weise, Chef der Bundesagentur für Arbeit

Bis zum Jahr 2025 werde in der deutschen Wirtschaft ein Bedarf an Fachkräften in einer Größenordnung von sechs bis sieben Millionen entstanden sein. Dieser lasse sich „über das Mobilisieren von Arbeitskräften bei uns im Lande vielleicht zur Hälfte füllen“, so Weise.

Er wies auf das Potenzial hin, das erziehende Mütter darstellen, die mangels adäquater Kinderbetreungsangebot nicht für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Auch bei den Langzeitarbeitslosen sieht er Chancen, Arbeitskräfte für den Arbeitsmarkt zu gewinnen. Derzeit sind bei im Mai 2011 vermutlich wieder unter drei Millionen Arbeitslosen etwa 30 Prozent kurzzeitarbeitslos. „Der Rest, also mehr als zwei Drittel, sind Hartz-IV-Empfänger, die oft schwieriger zu vermitteln sind“, so Weise.

Fachkräfte müssen im Ausland gewonnen werden, damit Wirtschaft weiter wachse

„Im schlimmsten Fall werden die Firmen verlagern, also dahin gehen, wo Fachkräfte sind, und sie werden rationalisieren, um auf weniger Fachkräfte angewiesen zu sein“ befürchtet Weise. „Doch auch dann werden der Wirtschaft immer noch mehr als zwei Millionen qualifizierte Arbeitskräfte fehlen. Die müssen im Ausland gewonnen und hierzulande integriert werden, damit unsere Wirtschaft weiter gut wachsen kann.“

Weiter kritisiert der Bundesagenturchef den überbordenden Gebrauch der sogenannten Ein-Euro-Jobber. Die durch die Politik gewollte Zurückführung dieser Maßnahme bezeichnet er als richtig.

Bezug nehmend auf die Zeitarbeit, die derzeit wieder boomt, äußert sich Weise gespalten. Einerseits sei diese wichtig, um Auftragsspitzen abzudecken. Der Jobmotor seien jedoch die festen Beschäftigungsverhältnisse. Die Tatsache, dass in Deutschland bald wieder eine Million Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Zeitarbeiter beschäftigt seien, bezeichnet Weise als kritisch. Diese Entwicklung hätte Rückwirkungen auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, „weil bei Zeitarbeit die Tätigkeit und damit die Beitragszahlung oft unterbrochen werden. Man müsste sich fragen, ob eine solche Entwicklung im Sinne der sozialen Marktwirtschaft ist.“

Für das eigene Haus, die Bundesagentur für Arbeit, stellte Weise einen Stellenabbau von 10.000 Arbeitsplätzen bis zum Jahr 2015 in Aussicht. Angesichts zurückgehender Haushaltsmittel – bis 2013/14 müssen sieben Milliarden Euro eingespart werden – helfe auch die anziehende Konjunktur und die dadurch steigenden Beiträge nur zum Teil bei der Finanzierung der Arbeitsagentur. Ohne Einsparungen werde es bei der Bundesagentur für Arbeit ein Defizit geben. Beitragserhöhungen lehnte Weise jedoch ab, da diese den wirtschaftlichen Aufschwung gefährden könnten.

BA-X: Stellenangebote nehmen deutlich zu

Der Stellenindex BA-X setzt seinen Aufwärtstrend fort – mit zunehmenden Tempo! Der BA-X übersteigt im Februar das Maximum des letzten Aufschwungs aus dem Jahr 2007, als er einen Maximalwert von 165 Punkten erreichte. Im Februar notierte der Index, der das tatsächliche Stellenangebot in Deutschland abbilden soll, bei 166 Punkten – vor einem Jahr, im Februar 2010, waren es noch 120. Interessant ist, dass das Wachstum seit November 2010 beträchtlich ist – die Kurve zeigt verlichen mit unserem Chart, der die Entwicklung bis zum November darstellte (als das Vorkrisenniveau auf dem deutschen Arbeitsmarkt erreicht wurde), jetzt noch deutlicher nach oben.

Stellenindex BA-X im Februar 2011
Stellenindex BA-X im Februar 2011

„Inwieweit der BA-X in den kommenden Monaten noch weiter steigt, bleibt abzuwarten. Aktuell signalisieren die Betriebe auf jeden Fall hohe Einstellungsbereitschaft und berichten teilweise von Problemen, ausreichend (hoch-)qualifzierte Fachkräfte zu finden.“, so der Kommentar der Bundesagentur für Arbeit zum aktuellen Februar-Bericht.

Durch die Vorkommnisse in Japan könnte die Weltkonjunktur möglicherweise in Mitleidenschaft gezogen werden. Dies würde auch die deutschen Joblokomotiven betreffen, die stark auf den Export angewiesenen Branchen Chemie, Maschinenbau und Automobilindustrie. Doch darüber kann derzeit nur spekuliert werden. Die Februarwerte waren davon noch vollkommen unbelastet.

 

Entscheidungsjahr für Vermittlungsgutschein

Wir wünschen allen Lesern von Vermittlungsgutschein.info ein frohes und erfolgreiches Jahr 2011. Wie die jüngsten Ereignisse in Hamburg zeigen (vielen Dank für die zahlreichen Mails aus der Hansestadt), muss sich der Vermittlungsgutschein im neuen Jahr beweisen. In Zeiten knapper Kassen ist kein Instrument der Arbeitsmarktpolitik gegen Einsparungen immun. Die Wirksamkeit und die hohe Effizienz des VGS zu zeigen wird auch in diesem Jahr unser Ziel sein – damit dieses marktnahe Instrument langfristig erhalten bleibt und vielen Arbeitslosen die Chance auf einen beruflichen Neuanfang gibt.

Private Arbeitsvermittler alle kriminell?

Leider ist das „Image“ von VGS und privaten Arbeitsvermittlern in den letzten Monaten durch eine relativ einseitige Berichtserstattung in den Medien beschädigt worden. Jüngstes Beispiel: Die aktuelle Print-Ausgabe des SPIEGEL (1/2011) widmete sich der Hartz-Industrie. Unter der Überschrift „Die Hartz-Fabrik: Das Geschäft mit der Arbeitslosigkeit brummt.“ werden dabei ausgerechnet die privaten Arbeitsvermittler als die wirklich „bösen Buben“ dargestellt:

Die privaten Arbeitsvermittler sind sozusagen das Rotlichtmilieu im milliardenschweren Hartz-IV-Business, ihr Geschäft ist eine Art Kuppelei. Wem es gelingt, einem Arbeitslosen zu einer Stelle zu verhelfen, der darf einen Gutschein beim Jobcenter einlösen. Die Provision beträgt bis zu 2500 Euro. Die ersten 1000 Euro gibt es nach sechs Wochen, den Rest nach sechs Monaten.

Wenn man mal beiseite lässt, dass hier nicht darauf hingewiesen, wird, dass es sich bei der Prämie um einen Bruttobetrag handelt – die Bezeichnung „Rotlichtmilieu im Hartz-IV-Business“ ist nicht nur eine Beleidigung, sondern sie erweckt irrigerweise noch den Eindruck, dass der Vermittlungsgutschein nur für Hartz-IV-Bezieher genutzt werden kann. Gerade das ist aber nicht der Fall, und die Vergabe an diese Gruppe wird zunehmend erschwert.

Dass hier durch das wichtigste deutsche Nachrichtenmagazin eine Zuordnung der Arbeitsvermittler in ein (mehr oder weniger) kriminelles Milieu unternommen wird, ist eine Beleidigung für alle ehrlichen Personalvermittler, und dazu kann man ruhigen Gewissens die überwiegende Mehrheit zählen. Für uns, die Autoren von Vermittlungsgutschein.info, sind solche „Diskussionsbeiträge“ überaus motivationsfördernd – denn wir möchten den VGS populärer machen und mit Vorurteilen aufräumen. Dies werden wir auch 2011 versuchen.


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