Vermittlungsgutschein wird immer weniger genutzt

Der Vermittlungsgutschein (AVGS-MPAV), der 2002 zunächst befristet eingeführt wurde, ist ein Instrument zur Unterstützung von Arbeitsuchenden. Ziel ist es, Arbeitslose beim Übergang in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu unterstützen und gleichzeitig den Wettbewerb zwischen öffentlicher und privater Arbeitsvermittlung zu fördern. Der Gutschein richtet sich vor allem an Arbeitslose, die Arbeitslosengeld beziehen und die mindestens sechs Wochen arbeitslos waren, ohne eine neue Anstellung zu finden. Diese Personengruppe hat unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf den Vermittlungsgutschein und kann damit eine private Arbeitsvermittlung ihrer Wahl in Anspruch nehmen.

Funktionsweise und Anforderungen des Vermittlungsgutscheins

Arbeitslose, die den Gutschein erhalten, können ihn bei einer zugelassenen privaten Arbeitsvermittlung einlösen. Die Vermittlungsdienste umfassen sowohl die Vorbereitung der Arbeitsvermittlung, wie die Feststellung der vorhandenen Qualifikationen, als auch die Durchführung der eigentlichen Stellenvermittlung. Erst nach einer erfolgreichen Vermittlung in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird die private Arbeitsvermittlung vergütet. Die reguläre Vergütung beträgt 2.500 Euro und kann in bestimmten Fällen, wie bei der Vermittlung von Langzeitarbeitslosen oder Menschen mit Behinderungen, auf bis zu 3.000 Euro ansteigen. Diese Zahlung erfolgt gestaffelt: 1.250 Euro nach einer sechswöchigen Beschäftigungsdauer und der verbleibende Betrag nach sechs Monaten, sofern das Arbeitsverhältnis fortbesteht.

Damit eine erfolgreiche Vermittlung mit dem Gutschein abgerechnet werden kann, muss das Arbeitsverhältnis spezifische Bedingungen erfüllen: Es darf nicht von Beginn an auf weniger als drei Monate begrenzt sein, muss mindestens 15 Wochenstunden umfassen und darf kein Minijob sein. Zusätzlich darf die vermittelte Person nicht zum selben Arbeitgeber zurückkehren, bei dem sie zuletzt angestellt war; für solche Fälle gibt es zeitliche Einschränkungen.

Gründe für die sinkende Nutzung des Vermittlungsgutscheins

Obwohl der Vermittlungsgutschein ursprünglich als bedeutendes arbeitsmarktpolitisches Instrument eingeführt wurde, ist die Nutzung in den letzten Jahren stark zurückgegangen. Während im Jahr 2013 noch rund 43.000 dieser Gutscheine eingelöst wurden, fiel diese Zahl bis 2022 auf knapp 4.000. Die Gründe für diesen Rückgang sind vielfältig: Einerseits sehen private Arbeitsvermittlungen die Vergütung als zu niedrig und beklagen, dass die bürokratischen Hürden und die restriktiven Zahlungsbedingungen die Abrechnung und damit die Wirtschaftlichkeit der Dienstleistung erschweren. Arbeitsuchende selbst könnten den Markt für private Arbeitsvermittlungen als wenig transparent oder unattraktiv empfinden, da viele Vermittlungsdienste ihre Effizienz nur bedingt unter Beweis stellen konnten. Zudem könnten Arbeitsagenturen und Jobcenter dem Vermittlungsgutschein ein eher geringes Erfolgspotential zuschreiben, da nur ein kleiner Teil der ausgegebenen Gutscheine tatsächlich eingelöst wird.

Ein weiterer wesentlicher Faktor ist der Rückgang der Arbeitslosenzahlen in Deutschland. Zwischen 2013 und 2022 sank die Zahl der Arbeitslosen von rund 3 Millionen auf 2,4 Millionen, was ebenfalls zur geringeren Nachfrage nach arbeitsmarktpolitischen Förderinstrumenten wie dem Vermittlungsgutschein beigetragen haben könnte.

Erfolg und Langfristigkeit der Vermittlungen

Trotz des Rückgangs bei der Inanspruchnahme gibt es Hinweise darauf, dass der Vermittlungsgutschein für einige Arbeitsuchende durchaus eine nachhaltige Perspektive bietet. Die Statistik zeigt, dass etwa die Hälfte der vermittelten Beschäftigten mit bewilligtem Gutschein nach mindestens sechs Monaten noch im Arbeitsverhältnis verbleibt. Insgesamt blieben im Zeitraum von Oktober 2020 bis September 2021 rund drei Viertel aller Personen, die aus der Arbeitslosigkeit in eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit wechselten (mit oder ohne Gutschein), für mindestens sechs Monate durchgängig beschäftigt – allerdings nicht zwangsläufig beim gleichen Arbeitgeber.

Wettbewerb zwischen öffentlicher und privater Arbeitsvermittlung

Ein Ziel des Vermittlungsgutscheins ist es, den Wettbewerb zwischen öffentlichen und privaten Arbeitsvermittlungen zu stärken. Dies soll dazu beitragen, die Effizienz im Bereich der Arbeitsvermittlung zu erhöhen und Arbeitslosen mehr Eigenverantwortung zu geben. Für Arbeitgeber kann die Zusammenarbeit mit privaten Arbeitsvermittlern von Vorteil sein, da sie den Aufwand für die Personalrekrutierung reduzieren kann. Private Arbeitsvermittler, die den Gutschein einlösen, können sowohl gewinnorientierte als auch gemeinnützige Unternehmen sein, die neben der Arbeitsvermittlung teilweise zusätzliche Dienstleistungen wie Weiterbildung oder Beratung anbieten. Diese ergänzenden Leistungen können jedoch nicht über den Vermittlungsgutschein abgerechnet werden.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass der Vermittlungsgutschein trotz seiner ursprünglichen Bedeutung an Relevanz verloren hat. Die Nutzung ist aus verschiedenen strukturellen und institutionellen Gründen rückläufig, während der allgemeine Rückgang der Arbeitslosenzahlen eine verringerte Nachfrage nach Vermittlungsdienstleistungen zur Folge hat. Dennoch bleibt der Gutschein für bestimmte Personengruppen ein nützliches Mittel, um in den Arbeitsmarkt integriert zu werden. Angesichts des derzeitigen wirtschaftlichen Abschwungs in Deutschland, insbesondere auch im Industriesektor, ist jedoch mit einer Zunahme der Nachfrage nach Vermittlungsgutscheinen zu rechnen.

Zehn Prozent weniger offene Stellen als vor einem Jahr

Im ersten Quartal 2024 wurden bundesweit 1,57 Millionen vakante Stellen registriert. Im Vergleich zum Vorquartal sank die Anzahl der offenen Positionen um etwa 158.000, was einem Rückgang von rund 9 Prozent entspricht. Verglichen mit dem ersten Quartal 2023 zeigt sich ein ähnlicher Rückgang mit einem Minus von 180.000 oder rund 10 Prozent. Dies geht aus der IAB-Stellenerhebung hervor, einer regelmäßigen Umfrage des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). „Der Arbeitsmarkt zeigte sich im ersten Quartal deutlich abgekühlt“, erklärte Arbeitsmarktforscher Alexander Kubis.

In Westdeutschland waren im ersten Quartal 2024 1,28 Millionen Stellen zu besetzen, in Ostdeutschland 285.000. Auf 100 ausgeschriebene Stellen kamen bundesweit im ersten Quartal 2024 etwa 180 arbeitslos gemeldete Personen, was im Vergleich zum Vorquartal und Vorjahresquartal ein Anstieg von rund 30 Arbeitslosen bedeutet. Das Verhältnis von Arbeitslosen zu offenen Stellen lag somit bei 1,8. In Ostdeutschland kamen durchschnittlich 230 und in Westdeutschland 170 arbeitslos gemeldete Personen auf 100 offene Stellen. „Der Anstieg ist in beiden Regionen eine Folge der saisonbereinigt weiter gestiegenen Arbeitslosigkeit sowie der sinkenden Zahl an offenen Stellen“, erläutert IAB-Arbeitsmarktforscher Alexander Kubis.

Der primäre und sekundäre Sektor zusammen – also die Bereiche Landwirtschaft, Bergbau, verarbeitendes Gewerbe, Bau-, Wasser- und Energiewirtschaft – verzeichneten mit rund 328.000 offenen Stellen einen Rückgang von 17 Prozent im Vergleich zum Vorjahresquartal und 19 Prozent im Vergleich zum Vorquartal. Im Dienstleistungsbereich – dem sogenannten tertiären Sektor – fiel der Rückgang mit minus 8 Prozent zum Vorjahresquartal und minus 6 Prozent zum Vorquartal auf 1,24 Millionen offene Stellen hingegen etwas moderater aus. „Mit Ausnahme der öffentlichen Verwaltung, des Bereichs Information und Kommunikation sowie dem Handel sind auch hier die meisten Betriebe bei Neueinstellungen derzeit zurückhaltender als noch vor einem Jahr“, so Kubis weiter.

Quelle: IAB

Immer mehr Angestellte im Öffentlichen Dienst


In Deutschland verzeichnete der öffentliche Dienst von 2006 bis 2022 eine stetige Zunahme seiner Mitarbeiterzahl, trotz einer weitgehend gleichbleibenden Bevölkerung. Im Jahr 2006 lag die Anzahl der Angestellten bei 4576,0 Tausend und stieg kontinuierlich an, erreichte 2022 jedoch einen Höchststand von 5206,0 Tausend.

Diese Zunahme deutet auf ineffiziente Ressourcennutzung hin, der wachsende Bürokratieapparat ist gerade in Zeiten eines angeblichen Fachkräftemangel nicht plausibel. Trotz der Bemühungen, die öffentlichen Ausgaben zu kontrollieren, scheint der öffentliche Dienst in Deutschland weiter zu expandieren, was auf ineffektive Verwaltungsstrukturen und mangelnde Reformen zurückzuführen ist.

Beschäftigung Öffentlicher Dienst in Deutschland Statistik

Der kontinuierliche Anstieg der Mitarbeiterzahl gleichbleibender Bevölkerungszahl wirft Fragen zur Effizienz und Nachhaltigkeit des öffentlichen Sektors auf. Es ist wichtig, diese Entwicklungen kritisch zu hinterfragen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um eine übermäßige Bürokratisierung zu vermeiden und die Effizienz der öffentlichen Verwaltung zu verbessern.

Vermittlungsgutschein kaum noch bei Arbeitsvermittlern genutzt

Die aktuellste Statstik (die Werte für 2023 werden erst im April veröffentlich) zeigen ein trauriges Bild: Die Nutzung der Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine, eingelöst bei Trägern der privaten Arbeitsvermittlung (AVGS-MPAV), ist auf einen Tiefststand von nur noch 3819 für das gesamte Jahr 2022 gesunken.

Wie ist dies zu erklären bei einer nach wie vor hohen Arbeitslosigkeit (typischerweise wird der AVGS gerade von Personen nachgefragt, die trotz Fachkräftemangel Probleme auf dem Arbeitsmarkt haben)? Vor zehn Jahren waren das die Zahlen für zwei Monate.

Sicherlich gibt es hier mehrere Gründe: Die Gutscheine werden trotz einer Rekordinflation nicht angepasst, sind dadurch für Private Arbeitsvermittler unattraktiver geworden. Auch scheint die Arbeitsagentur hier gezielt darauf hinzuwirken, das dieses bewährte Instrument immer weniger eingesetzt wird: Möglicherweise werden in Frage kommende Arbeitssuchende überhaupt nicht über diese Möglichkeit informiert.

Gerade bei der Integration von Flüchtlingen in den Arbeitsmarkt wäre es sehr sinnvoll, mehr AGVS zu genehmigen.

IAB-Experte Enzo Weber zum Abschwung am Arbeitmarkt

Nachdem die deutsche Wirtschaft bereits im Winterhalbjahr 2022/23 leicht geschrumpft ist, hat sie die Wachstumsschwäche auch im Frühjahr nicht überwinden können und stagniert seither. Enzo Weber, Leiter des Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“ am IAB, spricht im Interview über die aktuelle IAB-Prognose zur Entwicklung von Wirtschaft und Arbeitsmarkt.

Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Aussagen (also nicht wortwörtlich), das komplette Interview kann hier nachgelesen werden:

Zur prognostizierten Erholung der deutschen Wirtschaft

Der Wirtschaftsabschwung hat sich in Deutschland festgesetzt. Die Inflation befindet sich immer noch auf hohem Niveau und fällt nur langsam, während die Zinsen steigen. Das beeinträchtigt natürlich den Konsum und auch das Baugewerbe. Hinzu kommt eine schwache Auslandsnachfrage. Die Erholung der Konjunktur setzt aus all diesen Gründen später ein, als wir noch zu Jahresbeginn angenommen hatten. Für dieses Jahr prognostizieren wir dementsprechend jetzt einen Rückgang des Bruttoinlandsprodukts von 0,6 Prozent.

Optimismus für 2024 berechtigt?

Ja, davon gehen wir aus. Für nächstes Jahr erwarten wir eine niedrigere Inflation und damit einhergehend auch wieder eine wirtschaftliche Erholung mit einem Wachstum von 1,1 Prozent. Die Konjunkturdynamik sollte global wieder anziehen, und damit auch unser Außenhandel. Auch die Industrieproduktion dürfte sich wieder erholen. Die hohen Tarifabschlüsse und die Inflationsprämien unterstützen den Konsum. Das gilt auch für das neu eingeführte Bürgergeld. Es wird im Jahr 2024 noch einmal erhöht und unterstützt einkommensschwächere Haushalte.

Lässt der aktuell noch anhaltende Wirtschaftsabschwung die Arbeitslosigkeit wieder steigen?

Der Arbeitsmarkt wird durch den anhaltenden Wirtschaftsabschwung natürlich beeinträchtigt. Gemessen an der schwachen Konjunktur hält er sich aber vergleichsweise gut. Die Zahl der Arbeitslosen wird unseren Prognosen zufolge dennoch um 190.000 in diesem und um 60.000 Personen im kommenden Jahr zunehmen. Das IAB-Arbeitsmarktbarometer signalisiert in den nächsten Monaten eine ungünstige Entwicklung für die Arbeitslosigkeit. Dies liegt auch daran, dass viele Ukrainerinnen und Ukrainer derzeit noch an Integrationskursen und anderen Maßnahmen teilnehmen und anschließend auf Jobsuche gehen werden. Ich sehe aber die größere Herausforderung bei der Verfestigung der Langzeitarbeitslosigkeit.

Die Arbeitslosigkeit von Niedrigqualifizierten liegt deutlich über dem Stand von 2019. Und trotzdem wächst die Beschäftigung?

Die Erwerbstätigkeit reagiert in Deutschland seit der Weltfinanzkrise im Jahr 2009 wesentlich robuster auf konjunkturelle Schwankungen als davor. Angesichts der gestiegenen Arbeitskräfteknappheit versuchen viele Betriebe, ihre Beschäftigten selbst in konjunkturellen Schwächephasen zu halten. Diese grundsätzliche Stabilität kommt dem Arbeitsmarkt auch bei der Verarbeitung des wirtschaftlichen Schocks infolge des Krieges gegen die Ukraine zugute. Wir gehen davon aus, dass sich der Aufwärtstrend bei der Beschäftigung fortsetzen wird – aufgrund des nun mehrere Quartale anhaltenden Wirtschaftsabschwungs gibt es aber zunächst einen Dämpfer.

Wie bewertet er den sehr hohen Arbeitskräftebedarf in einigen Branchen?

In der Pflege steigt der Bedarf aufgrund der alternden Bevölkerung, in der Bildung durch den Ausbau von Kindertagesstätten, im Handwerk unter anderem wegen der Energiewende und in der IT im Zuge der Digitalisierung. Allerdings wird das Beschäftigungswachstum langfristig durch Personalmangel in vielen Bereichen begrenzt.

Die Herausforderungen der deutschen Wirtschaft und des Arbeitsmarktes

Die deutsche Wirtschaft hat im Winterhalbjahr 2022/23 einen leichten Rückgang verzeichnet und konnte diese Wachstumsschwäche auch im Frühjahr nicht überwinden, was zu einer anhaltenden Stagnation geführt hat. Enzo Weber, Leiter des Forschungsbereichs „Prognosen und gesamtwirtschaftliche Analysen“ am IAB, gibt in diesem Interview Einblick in die aktuelle IAB-Prognose zur Entwicklung der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes.

Optimistischer Ausblick für 2024

Können wir für das Jahr 2024 optimistischer sein? Ja, das ist durchaus möglich. Für das kommende Jahr erwarten wir eine niedrigere Inflation, was wiederum eine wirtschaftliche Erholung mit einem Wachstum von 1,1 Prozent zur Folge haben sollte. Die weltweite Konjunktur dürfte sich wieder beleben, was sich positiv auf unseren Außenhandel auswirken wird. Auch die Industrieproduktion sollte wieder Fahrt aufnehmen. Die hohen Tarifabschlüsse und die Inflationsprämien werden den Konsum weiterhin stützen. Dies gilt auch für das neu eingeführte Bürgergeld, das im Jahr 2024 erneut erhöht wird und einkommensschwächere Haushalte unterstützt.

Arbeitslosigkeit in Zeiten des anhaltenden Wirtschaftsabschwungs

Natürlich wird der Arbeitsmarkt durch den anhaltenden wirtschaftlichen Abschwung beeinflusst. Im Vergleich zur schwachen Konjunktur hält er sich jedoch vergleichsweise gut. Unsere Prognosen zeigen dennoch, dass die Arbeitslosenzahlen in diesem Jahr um 190.000 und im kommenden Jahr um 60.000 Personen steigen werden. Das IAB-Arbeitsmarktbarometer signalisiert in den nächsten Monaten eine ungünstige Entwicklung in Bezug auf die Arbeitslosigkeit. Dies hängt auch damit zusammen, dass viele Ukrainerinnen und Ukrainer derzeit an Integrationskursen und anderen Maßnahmen teilnehmen und anschließend auf Jobsuche gehen werden. Die größte Herausforderung sehe ich jedoch in der Verfestigung der Langzeitarbeitslosigkeit.

Langzeitarbeitslosigkeit als Herausforderung

Warum ist das so? Die Jobchancen für Arbeitslose sind seit Beginn der Pandemie gesunken und haben sich seitdem nicht wieder erholt. Demzufolge liegt die Langzeitarbeitslosigkeit deutlich über dem Niveau vor der Pandemie, obwohl wir insgesamt einen hohen Bedarf an Arbeitskräften haben. Auch die Arbeitslosigkeit von Geringqualifizierten liegt deutlich über dem Stand von 2019. Dennoch wächst die Beschäftigung. Wie lässt sich das erklären?

Robuste Erwerbstätigkeit in Deutschland

Die Erwerbstätigkeit in Deutschland reagiert seit der Weltfinanzkrise im Jahr 2009 wesentlich stabiler auf konjunkturelle Schwankungen als zuvor. Angesichts des gestiegenen Fachkräftemangels versuchen viele Unternehmen, ihre Mitarbeiter auch in wirtschaftlich schwächeren Phasen zu halten. Diese grundlegende Stabilität wirkt sich auch positiv auf den Arbeitsmarkt im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Auswirkungen des Ukraine-Konflikts aus. Wir gehen davon aus, dass der positive Trend bei der Beschäftigung anhalten wird, aber aufgrund des langanhaltenden wirtschaftlichen Abschwungs in den nächsten Quartalen gedämpft wird.

Fazit

Die wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Entwicklung steht angesichts der anhaltenden wirtschaftlichen Schwäche, tiefgreifender Transformationen und des Fachkräftemangels vor zahlreichen Herausforderungen. Die grundlegende Knappheit an Arbeitskräften dürfte sich durch die in den Ruhestand gehenden Babyboomer weiter verschärfen. Der hohe Wettbewerb um Arbeitskräfte bietet jedoch die Möglichkeit, Potenziale auf dem Arbeitsmarkt zu nutzen und die vorhandenen Arbeitskräfte produktiver einzusetzen. Die grüne Transformation und die fortschreitende Digitalisierung bringen Chancen für Innovation, Technologieentwicklung und neue Wertschöpfung mit sich. Hierfür ist ein umfassendes Transformationsprogramm erforderlich, das auf Investitionsförderung, Infrastruktur, Kompetenzentwicklung und Datenpolitik setzt und gleichzeitig die Fachkräftesicherung gewährleistet.

Fachkräftemangel in IT-Branche nimmt weiter zu

Im vergangenen Jahr erreichte der Fachkräftemangel in IT-Berufen in Deutschland ein neues Rekordniveau. Insgesamt gab es im Jahr 2022 bundesweit durchschnittlich 67.924 offene Stellen im Bereich der Informationstechnik – so viele wie noch nie seit Beginn der Beobachtungsperiode im Jahr 2010, wie das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (Kofa) des arbeitgebernahen Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) am Donnerstag berichtete. Gleichzeitig gab es nur 27.136 arbeitslose Personen mit einer IT-Qualifikation.

Die Kofa-Experten berichteten, dass der Bedarf an qualifizierten Fachkräften in der Branche aufgrund des zunehmenden Ausbaus der digitalen Infrastruktur in allen Wirtschaftsbereichen steigt. Bereits seit 2015 konnten nicht mehr alle Stellen in IT-Berufen mit qualifizierten arbeitslosen Personen besetzt werden. Während der Corona-Pandemie kam es zwar vorübergehend zu einem Rückgang der Zahl der offenen Stellen. Doch seit 2021 ist die Zahl wieder deutlich gestiegen.

Insbesondere Fachkräfte mit Hochschulabschluss gesucht

Zehntausende Fachkräfte fehlen Laut der Studie besteht insbesondere ein großer Mangel an Expertinnen und Experten mit einem Hochschulabschluss. Im vergangenen Jahr fehlten allein fast 34.000 Fachkräfte in diesem Bereich. Für acht von zehn offenen Stellen auf diesem Qualifikationsniveau gab es laut Kofa keine qualifizierten arbeitslosen Personen. Die Kofa-Experten betonten, dass sich diese Lücke kurz- bis mittelfristig auch nicht durch Absolventinnen und Absolventen von Studiengängen schließen lässt. Da die Zahl der Studierenden in den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik in den ersten Hochschulsemestern in den vergangenen Jahren abgenommen hat, ist sogar mit einem weiteren Rückgang der Absolventenzahlen zu rechnen.

Eine Möglichkeit für Unternehmen im Kampf gegen den Fachkräftemangel in der IT-Branche besteht in der Rekrutierung von IT-Fachkräften aus dem Ausland. Eine vielversprechende Strategie ist jedoch auch, Quereinsteigern aus anderen Berufsgruppen und Aufsteigern von niedrigeren Qualifikationsniveaus eine Chance zu geben.

Tolle Chancen für Quereinsteiger

Der hohe Anteil an Quereinstiegen zeigt, dass Unternehmen, die IT-Experten suchen, auf den Fachkräftemangel reagieren und überdurchschnittlich viele Quereinsteiger und berufliche Aufsteiger einstellen. Dies ist zum einen durch den enormen Druck aufgrund des Fachkräftemangels bedingt, wird aber auch dadurch begünstigt, dass der Einstieg für Quereinsteiger in IT-Berufen vergleichsweise leichter ist als in anderen Berufsfeldern. In IT-Akademikerberufen scheinen Berufserfahrung sowie non-formale und informelle Bildung eine größere Bedeutung zu haben als in anderen Berufen. Solche Qualifikationen lassen sich mitunter bereits mit Maßnahmen erwerben, die durch einen Bildungsgutschein finanzierbar sind.

Die kontinuierliche Weiterbildung ist in IT-Berufen seit Langem fest etabliert, wodurch Beschäftigte die Möglichkeit haben, sich neben dem Beruf weiterzubilden, beispielsweise im Rahmen arbeitsprozessorientierter Weiterbildungsprogramme. Gerade für Quereinsteiger kann das Lernen in der Arbeitsumgebung den Einstieg erleichtern.

Die Bedeutung von außerhalb der formalen Erstausbildung erworbenen IT-Kompetenzen spiegelt sich auch im Fachkräfteeinwanderungsgesetz wider, das für IT-Berufe eine Ausnahmeregelung vorsieht. Bei internationalen IT-Fachkräften hängen die Einwanderungsmöglichkeiten weniger stark von formalen Bildungsabschlüssen ab, sondern berufspraktische Kenntnisse spielen eine zentrale Rolle.

Stellenindex BA-X im Mai 2023 schwächer


Der Stellenindex der Bundesagentur für Arbeit (BA-X) für die Arbeitskräftenachfrage in Deutschland ist im Mai 2023 saisonbereinigt um 2 Punkte auf 122 Punkte gesunken. Dies markiert den anhaltenden Rückgang der gemeldeten Kräftenachfrage über das Jahr hinweg. Der Stellenindex liegt nun 17 Punkte unter dem Allzeithoch des Vorjahresmonats.

Stellenindex b-ax Mai 2023

Im Mai 2023 verzeichneten nur wenige Wirtschaftszweige einen geringen Anstieg der gemeldeten Arbeitsstellen im Vergleich zu April 2023. In den meisten Wirtschaftszweigen blieb die Nachfrage unverändert oder ging zurück, obwohl normalerweise im Frühjahr eher Zuwächse zu verzeichnen sind.

Stellenindex verliert seit einem Jahr stetig

Verglichen mit dem Mai 2022 ist die gemeldete Arbeitskräftenachfrage in den meisten Branchen prozentual zweistellig gesunken, insbesondere in den Bereichen Information und Kommunikation, Gastgewerbe sowie Land- und Forstwirtschaft. Es gibt nur noch wenige Branchen, in denen der Stellenbestand höher ist als vor einem Jahr, nämlich Qualifizierte Unternehmensdienstleistungen, Banken, Finanzen und Versicherungen, der Öffentliche Dienst sowie Bergbau, Energie, Wasser und Entsorgung.

Im Mai 2023 entfallen insgesamt 13 Prozent der gemeldeten Stellen auf Qualifizierte Unternehmensdienstleistungen, 12 Prozent auf das Verarbeitende Gewerbe, 11 Prozent auf den Handel und das Gesundheits- und Sozialwesen, und 7 Prozent auf die Baubranche. 21 Prozent der gemeldeten Arbeitsstellen stammen von Zeitarbeitsunternehmen.

AVGS für Fortbildung nutzen – so funktioniert es 2023

Sie haben mitbekommen, dass der AVGS auch für die eigene Fortbildung genutzt werden kann? Hier wird der aktuelle Stand dazu erklärt.

Wenn Sie eine Maßnahme gefunden haben, die Ihren Bedürfnissen entspricht und die Vorgaben des AVGS erfüllt, geht es so weiter:

  • Kontaktieren Sie den Maßnahmeträger. Er prüft die Vorgaben Ihres AVGS. Kann er Ihnen eine Teilnahme an der Maßnahme zusichern, erhalten Sie von ihm eine Bestätigung.
  • Kontaktieren Sie nun Ihre Vermittlungsfachkraft. Diese prüft, ob Ihnen die Maßnahme beruflich weiterhilft. Sie stellt außerdem fest, ob die Bedingungen des AVGS erfüllt sind.
  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bewilligungsbescheid. Das ist ein Schreiben, in dem steht, dass Sie an der Maßnahme teilnehmen dürfen. Auch der Maßnahmeträger wird darüber informiert, dass Ihre Maßnahme bewilligt wurde.
  • Sie treten die Maßnahme an.
  • Das sollten Sie bei den Kosten beachten
  • Ihnen entstehen keine Kosten für die Maßnahme, wenn Ihre Vermittlungsfachkraft vor der Teilnahme schriftlich zugestimmt hat (Bewilligungsbescheid).

Spartipp: Entstehen Ihnen Kosten für Fahrt und Kinderbetreuung, erstatten wir diese unter bestimmten Voraussetzungen. Bitte fragen Sie vor Beginn der Maßnahme bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter nach.

Der Weg zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Eine Qualifizierung oder ein Coaching kann Ihre Job-Chancen erheblich verbessern. Ob Sie Maßnahmen benötigen und welche, finden Sie im persönlichen Gespräch mit Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter heraus.

Sie entscheiden gemeinsam, ob Ihnen eine Maßnahme weiterhilft. Sinnvoll ist es, sich gut vorzubereiten und im Gespräch gute Argumente zu haben, warum gerade diese Fortbildung dabei helfen wird, die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Falls sie einen guten Vorschlag haben, prüft Ihre Vermittlungsfachkraft, ob Ihre Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihr Jobcenter eine entsprechende Maßnahme bereits anbietet.

Ist das nicht der Fall, können Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten. Bitte beachten Sie: Der AVGS ist eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet: Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.

Neue Regeln für Ausbildung und Umschulung ab Juli 2023

Im Zuge der Einführung des Bürgergelds ergeben sich auch für den Bereich Ausbildung und Umschulung Änderungen. Der AVGS bleibt davon unberührt, jedoch ist eine Kombination von Leistungen gegebenenfalls möglich.

Wenn Sie mit Unterstützung des Jobcenters einen Berufsabschluss durch eine Ausbildung oder Umschulung nachholen möchten, ist dies ab sofort auch über einen Zeitraum von 3 Jahren möglich. Bisher war die maximale Dauer auf 2 Jahre begrenzt.

Dadurch können besondere Lebensumstände besser berücksichtigt werden, wie beispielsweise die Kinderbetreuung bei Alleinerziehenden.

Weiterbildung – es gibt mehr Geld!

Als Kundin oder Kunde des Jobcenters haben Sie zukünftig die Möglichkeit, ein Weiterbildungsgeld in Höhe von monatlich 150 Euro zu erhalten. Dieses wird gezahlt, wenn Sie an einer Weiterbildung teilnehmen, die zu einem Berufsabschluss führt. Über den AVGS können Qualifizierungsmaßnahmen finanziert werden, und nun ist auch die Gewährung eines (zusätzlichen) Taschengelds möglich!

Darüber hinaus können Sie eine Weiterbildungsprämie für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen erhalten. Diese Förderung war ursprünglich bis Ende 2023 befristet.

Für Weiterbildungen, die nicht auf einen Berufsabschluss abzielen, können Sie zukünftig einen Bürgergeldbonus beantragen. Dieser beträgt 75 Euro pro Monat. Voraussetzung hierfür ist, dass die entsprechende Weiterbildung länger als 8 Wochen dauert.

Deutscher Arbeitsmarkt und Migration – schlechte Zahlen

Eine Zusammenfassung des aktuellen „Zuwanderungsmonitors“ des Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). Wer sich die Zahlen ansieht, erkennt: Es läuft nicht rund mit der Integration in den Arbeitsmarkt.

Die ausländische Bevölkerung in Deutschland ist nach Angaben des Ausländerzentralregisters im März 2023 gegenüber Februar 2023 um rund 37.000 Personen gesunken. Im Vergleich zum Vorjahresmonat ist die ausländische Bevölkerung um 9,4 Prozent gewachsen. Dies liegt vor allem am starken Anstieg der Zahl von Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit.

Die Zahl von Personen aus der EU-27 (also allen EU-Mitgliedsstaten) ist im Vorjahresvergleich um 1,8 Prozent gestiegen, von Personen aus den Asylherkunftsländern sogar um 7,4 Prozent. unter Asylherkunftsländer bezeichnet das IBA Personen mit einer Staatsangehörigkeit der zugangsstärksten Herkunftsländer von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern: Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien – damit sind also nicht alle Bewerber umfasst.

Mehr als die Hälfte der Zuzüge aus der Ukraine

Im laufenden Berichtsjahr 2023 sind nach Angaben des Ausländerzentralregisters von Januar bis März rund 325.000 Personen zugezogen. Mit rund 24 Prozent entfällt einer der höchsten Anteile auf Personen mit einer ukrainischen Staatsangehörigkeit. Rund 30 Prozent fallen auf Personen mit einer Staatsangehörigkeit der EU-27. Zum Vergleich: Im Februar 2022 lag der Anteil an Personen mit einer ukrainischen Staatsangehörigkeit an den Zuzügen bei etwa 2 Prozent. Bei den Fortzügen entspricht der Anteil der EU-27-Staatsangehörigen 23 Prozent und ist damit niedriger als im Vorjahreszeitraum (67 %). Bei Personen aus den Asylherkunftsländern entspricht der Anteil an der Zuwanderung 14 Prozent im Vergleich zu 7 Prozent im Vorjahreszeitraum – also eine Veroppelung. An der Abwanderung beträgt deren Anteil 5 Prozent und entspricht in etwa dem des Vorjahreszeitraums.

Beschäftigungszuwachs im Vergleich zum Vorjahresmonat

Die Beschäftigung der ausländischen Staatsangehörigen ist im Februar 2023 gegenüber dem Vorjahresmonat um rund 460.000 Personen (+8,6 %) gestiegen. Unter den Personen mit einer EU-Staatsangehörigkeit stieg die Beschäftigung im gleichen Zeitraum um rund 115.000 (+4,4 %), unter den Staatsangehörigen aus den Asylherkunftsländern um 64.000 Personen (+11,9 %).

Die Beschäftigung von Staatsangehörigen aus den Asylherkunftsländern steigt damit stärker als bei anderen Staatsangehörigkeitsgruppen. Die Beschäftigung von Personen aus der Ukraine ist im Februar 2023 – im elften Monat seit Beginn des Krieges – im Vergleich zum Vorjahresmonat um rund 99.000 Personen (+150,8 %) gestiegen. Beschäftigungsquote gesunken

Im Februar 2023 betrug die Beschäftigungsquote der ausländischen Bevölkerung in Deutschland 52,6 Prozent und ist gegenüber dem Vorjahresmonat um 1,7 Prozentpunkte gesunken. Für die Bevölkerung aus den EU-27-Ländern ist die Beschäftigungsquote um 1,6 Prozentpunkte auf 61,5 Prozent gestiegen.

Die Beschäftigungsquote von Personen aus den Asylherkunftsländern ist im Februar 2023 um 0,5 Prozentpunkte auf 41,0 Prozent gewachsen. Durch den starken Anstieg der ukrainischen Bevölkerung in Deutschland ist deren Beschäftigungsquote im Februar 2023 auf rund 20,4 Prozent gesunken. Im Januar 2022, kurz vor Ausbruch des Krieges, lag diese bei 52,1 Prozent.

Arbeitslosenzahlen der ausländischen Bevölkerung gestiegen

Die absolute Zahl der Arbeitslosen mit ausländischer Staatsangehörigkeit ist im April 2023 gegenüber dem Vorjahresmonat um rund 249.000 Personen gestiegen (+35,2 %). Dabei ist die Zahl der Arbeitslosen mit einer Staatsangehörigkeit aus den EU-27-Ländern um rund 9.500 Personen gestiegen (+4,8 %). Für Personen aus den Asylherkunftsländern ist die Zahl der Arbeitslosen um rund 34.000 Personen (+14,8 %) gestiegen.

Bei ukrainischen Staatsangehörigen ist die Zahl der Arbeitslosen im Vergleich zum Vorjahresmonat um rund 185.000 Personen gestiegen. Der wesentliche Grund dafür dürfte der Wechsel ukrainischer Geflüchteter vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) am 1. Juni 2022 und die damit verbundene statistische Erfassung in der Grundsicherung sein. So werden hilfebedürftige Personen als arbeitslos erfasst, sofern sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Arbeitslosenquote der ausländischen Bevölkerung leicht gestiegen

Die Arbeitslosenquote der ausländischen Bevölkerung lag im Februar 2023 bei 14,9 Prozent und ist somit gegenüber dem Vorjahresmonat um 2,1 Prozentpunkte gestiegen. Unter den Staatsangehörigen aus der EU-27 betrug die Arbeitslosenquote im Februar 2023 8,1 Prozent (-0,2 %-Punkte). Unter den Staatsangehörigen aus den Asylherkunftsländern ist sie im selben Zeitraum um 0,6 Prozentpunkte auf rund 30,0 Prozent gesunken. Für ukrainische Staatsangehörige ist die Arbeitslosenquote im Februar 2023 auf 54,1 Prozent (+42,6 %-Punkte) gesunken.

Wie bei den Arbeitslosenzahlen dürfte der Wechsel ukrainischer Geflüchteten vom Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) am 1. Juni 2022 auch der wesentliche Grund für diesen Anstieg der Arbeitslosenquote sein. Zahl der SGB-II-Leistungsbeziehenden gestiegen Die absolute Zahl der ausländischen SGB-II-Leistungsbeziehenden ist im Januar 2023 im Vergleich zum Vorjahresmonat um rund 648.000 Personen gestiegen (+33,8 %).

Bei Personen mit einer Staatsangehörigkeit der EU-27-Länder gab es einen Rückgang von 13.000 Personen (-3,1 %). Im gleichen Zeitraum ist die Zahl der SGB-II-Leistungsbeziehenden aus den Asylherkunftsländern um 450 Personen (+0,1 %) gestiegen. Die SGB-II-Hilfequote steigt im Vergleich zum Vorjahresmonat Die SGB-II-Hilfequote der ausländischen Bevölkerung lag im Januar 2023 bei 21,0 Prozent und ist gegenüber dem Vorjahresmonat um 3,2 Prozentpunkte gestiegen. Für die Bevölkerung aus den EU-27-Ländern lag die SGB-II-Hilfequote bei 8,9 Prozent (-0,4 %-Punkte), für die Bevölkerung aus den Asylherkunftsländern bei 45,0 Prozent (-3,9 %-Punkte).

Fazit: Auch ohne Ukraine-Effekt keine guten Zahlen

Selbst wenn man die Auswirkungen des Ukrainekriegs und die damit verbundene Migration von zumeist nicht erwerbsfähigen Personen ausklammert, fällt die Migrationsbilanz sehr schlecht aus.