Der Arbeitskreis Leipziger Personalvermittler wird aktiv!

Auf Wunsch unserer Leipziger Kollegen, die sich für den Erhalt des Vermittlungsgutscheins einsetzen, möchten wir Ihnen diese Pressemitteilung nicht vorenthalten:

 

Pressemitteilung vom 08.06.2011
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– Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
– IAB-Kurzbericht 11/2011
– Gegendarstellung des Arbeitskreises Leipziger Personalvermittler e.V. zum IAB-
Kurzbericht 11/2011 bezüglich der Ausführungen zum Vermittlungsgutschein
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Der Vermittlungsgutschein ist besser als sein Ruf

Gesetzesänderung geplant ohne neue Forschungsarbeit

In diesem Jahr 2011 soll der Bundestag über die Zukunft und weitere Ausgestaltung auch des Vermittlungsgutscheines entscheiden. Dazu sollten nach dem Koalitionsvertrag von 2009 die arbeitsmarktpolitischen Instrumente der Bundesagentur für Arbeit auf den Prüfstand gestellt werden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legte neben dem Entwurf des „Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ dazu als „wissenschaftliche Evaluierung“ den Kurzbericht 11/2011 des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bei der Bundesagentur für Arbeit vor.
Das IAB erforschte aber nicht aktuell den Vermittlungsgutschein. Statt dessen werden für den Vermittlungsgutschein mangelnde Wirksamkeit und massive Mitnahmeeffekte unterstellt.
Der Arbeitskreis Leipziger Personalvermittler e.V. überreichte am 07.06.2011 dem Bundestag eine Gegendarstellung zum Kurzbericht des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 11/2011.

Darin konnte nachgewiesen werden, dass gar keine Evaluierung stattgefunden hat und wie vom IAB und der Bundesministerin für Arbeit und Soziales aktiv getäuscht wird.

Erfolge vor allem für Hartz-IV-Empfänger

So wird behauptet, dass vom Vermittlungsgutschein hauptsächlich Kurzzeitarbeitslose mit besseren Arbeitsmarktchancen profitieren würden. Anhand der öffentlich zugänglichen Zahlen wird in der Gegendarstellung verdeutlicht, dass der Vermittlungsgutschein in besonderem Maße für Hartz-IV-Empfänger ein Erfolgsmodell ist. Deutschlandweit betreffen 55,66 Prozent der Privatvermittlungen diesen Personenkreis, in Sachsen sogar 61,81 Prozent. Die sogenannte Verbleibsquote, die die Beschäftigung auch noch nach über 6 Monaten untersucht und zum Vergleichsmaß für die Wirksamkeit von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten dient, ist für Hartz-IV-Empfänger mit 62 Prozent errechnet worden.

Damit ist der Vermittlungsgutschein das einzige arbeitsmarktpolitische Instrument, das sich nicht nur positiv auf die Statistik, sondern tatsächlich auf die Lebenswirklichkeit arbeitsuchender Hartz-IV-Empfänger
auswirkt. Langzeitarbeitslosigkeit kann erfolgreich und nachhaltig aufgebrochen werden.

Hartz-IV-Empfänger haben aber keinen Anspruch auf den Vermittlungsgutschein, sie müssen ihren Fallmanager darum bitten. Mit „ermessenslenkenden Weisungen“ haben etliche Jobcenter und Optionskommunen den Vermittlungsgutschein faktisch abgeschafft.

Die Bundesregierung konnte sich leider nicht entschließen, den Vermittlungsgutschein für IV-Empfänger zur Pflichtleistung zu machen, um die beachtlichen Erfolge noch mehr zu steigern.

Verlängerung der Wartezeit auf den Vermittlungsgutschein auf drei Monate

In dem Gesetzentwurf werden Änderungen am Vermittlungsgutschein vorgeschlagen. So soll die Wartezeit bis zum Rechtsanspruch auf den Vermittlungsgutschein für ALG-I-Empfänger von jetzt sechs Wochen auf drei Monate verlängert werden.

Zwar soll der Vermittlungsgutschein auch als Ermessensentscheidung nun schon früher ausgestellt werden können. Die privaten Arbeitsvermittler befürchten aber, dass die im Hartz-IV-Bereich oft unhaltbare Situation nun auch die Empfänger von ALG I treffen wird. Allein ein interne Geschäftsanweisung der Bundesagentur oder des Leiters einer Arbeitsagentur reicht dann nämlich wie etwa beim Jobcenter Hamburg aus, den Fallmanagern pauschal für bestimmte Personengruppen die Ausstellung des Vermittlungsgutscheins zu untersagen. Arbeitslose werden auch nicht einsehen, warum sie bei ihrer (Arbeitslosen-)Versicherung um eine Leistung bitten müssen.

Daher lautet die langjährige Forderung aus der Praxis, dass jeder Arbeitssuchende einen Rechtsanspruch auf den Vermittlungsgutschein haben soll, und das ohne Wartezeit und Leistungsbezug.

Mitnahmeeffekte bestätigten sich nicht

Die behaupteten Mitnahmeeffekte bei jeder fünften Privatvermittlung konnten durch Quellenforschung als freie Erfindung des IAB entlarvt werden. Zwar gab es im Jahr 2006 mit Zahlenmaterial von 2003-2004 eine Befragung einzelner Arbeitsloser mit diesem Ergebnis. Der Autor dieser Studie stellte aber schon damals zugleich fest, dass seine Daten diese Mitnahmeeffekte nicht belegten. Diese Anmerkung wurde aber nun nicht mehr mit zitiert.

Die übergroße Mehrzahl der privaten Arbeitsvermittler arbeitet redlich und ehrlich. Alle privaten Arbeitsvermittler werden ab 2013 außerdem eine Zulassung und Zertifizierung benötigen. Diesen Schritt begrüßen die privaten Arbeitsvermittler, führt er doch zu noch mehr Qualität und Transparenz ihrer Arbeit.

Privatvermittlung als Einsparpotential
Eine einzige Vermittlung durch die Arbeitsagenturen kostete 2007 nach einer Berechnung durchschnittlich 5.268,00 Euro (Prof. Hegele, der Vermittlungsgutschein, Wissenschaftsverlag Berlin, 2008).

Private Arbeitsvermittler erhalten in der Regel aus dem Vermittlungsgutschein nach 6 Wochen Beschäftigung 1.000,00 Euro inklusive Umsatzsteuer und nach 6 Monaten noch einmal 1.000,00 Euro brutto.

Die Privatvermittlungen sind nachhaltiger und wesentlich billiger. Durch die höhere Effizienz der meisten privaten Arbeitsvermittlungen können durch zügigere Vermittlungen sehr viele Leistungen an Arbeitslosengeld eingespart werden.

Der Vermittlungsgutschein wird die öffentliche Arbeitsvermittlung nicht ersetzen, kann diese aber in erheblichem und noch stärkerem Maße unterstützen. Er hat sein Potential gezeigt und sollte verbessert statt verschlechtert werden.

 

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Die Gegendarstellung kann per E-Mail angefordert werden: info@aklpv.de
Sie ist auch hier abrufbar: http://aklpv.de/iab_gegendarstellung.pdf

Arbeitskreis Leipziger Personalvermittler e.V.

Der Vorstand
Dipl.-Jur. Thomas Krug, Krug-Personal Leipzig
Ines Gerling, Ines Gerling Private Arbeitsvermittlung Leipzig
Katrin Böttke, B&B Jobvermittlung Leipzig

4 Gedanken zu „Der Arbeitskreis Leipziger Personalvermittler wird aktiv!“

  1. Liebe Kolleginnen und Kollegen,

    die Verunglimpfung unseres Berufsstandes und die bösartige Ignoranz aller aufklärenden Worte reißt nicht ab. Eine Äußerung des Parlamentarischen Staatssekretärs im BMAS Hans-Joachim Fuchtel (CDU) Ende August 2011 in Bautzen bei einer Diskussion wurde in der Presse wie folgt wiedergegeben:

    „So wurde beispielsweise der Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein nach erst 12 Wochen Arbeitslosigkeit beanstandet. Fuchtel begründete dies mit einer nachgewiesen hohen Missbrauchsquote gerade dieses Eingliederungsinstrumentes.“
    Quelle: http://www.bautzenerbote.de/2011/08/26/wir-konnen-auf-keinen-verzichten/

    Wir, der Arbeitskreis Leipziger Personalvermittler e.V. haben den Parl. Staatssekretär Fuchtel zu einer Stellungnahme mit einem Nachweis der angeblichen Mißbrauchsquote aufgefordert und ihm zugleich mitgeteilt, dass wir derartige strafbewehrte Verleumdungen unseres Berufsstandes und damit aller Privaten Arbeitsvermittler nicht mehr hinzunehmen gewillt sind.

    Ich möchte auf diesem Wege alle Kolleginnen und Kollegen dazu aufrufen, gegen die Äußerungen zu protestieren und gern unsere Gegendarstellung mit einer ausführlicheren Begründung mitzuzeichnen. Bitte schreiben Sie an die Bundestagsabgeordneten! Ihre Stellungnahme (als PDF an info@aklpv.de) würden wir dann mit veröffentlichen.

    Bitte gehen Sie auch zu Ihren Bundestagsabgeordneten in Ihrem Wahlkreis und tragen Sie die Prolematik vor!

    Wahrscheinlich Ende September soll das vermaledeite Gesetz im Bundestag verabschiedet werden, es eilt also.

    Wir schaffen das!

    Mit kollegialen Grüßen

    Thomas Krug
    Vorsitzender des Arbeitskreises Leipziger Personalvermittler e.V.

  2. Hallo Herr Krug,

    erläutern Sie doch mal genau wo geschrieben steht das sich private Arbeitsvermittler zertifizieren müssen. Die Betonung liegt auf müssen.
    Zwischen hohen Anforderungen an Vermittler u. “ Pflicht zur Zertifizierung “ besteht ein Unterschied,
    Aber vermutlich handeln Sie wie immer in vorauseilenden Gehorsam-wie es sich für einen **** gehört.

  3. Sehr geehrter Herr Kempowski, bitte beschränken Sie sich bei Ihren Kommentaren auf das Thema Vermittlungsgutschein, sonst müssen wir Ihre Beiträge leider redigieren. Danke sehr.

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