Mindestlohn ist da!

Nach jahrelangen Diskussionen ist der allgemeine Mindestlohn in Deutschland nun also Wirklichkeit geworden! Seit Januar 2015 gibt es für (fast) alle Berufe (und mit nur wenigen Übergangsregelungen) einen Bruttolohn von 8,50 Euro pro Stunde. Kann man davon überhaupt leben? Oder ist der Lohn so hoch, dass Arbeitsplätze verloren gehen? Darüber streiten sich die Experten. Und in den nächsten Monaten und Jahren, sobald erste Statistiken vorliegen, wird diese Diskussion sicherlich Fahrt aufnehmen.

Mindestlohn 2015 eingeführt
Mindestlohn 2015 eingeführt

Hoher Bürokratieaufwand

Fakt ist, dass der Mindestlohn einiges an bürokratischem Aufwand mit sich bringt. Arbeitgeber sind nun verpflichtet, alle geleisteten Arbeitsstunden zu dokumentieren. Das sollte – theoretisch – dazu führen, dass unbezahlte Überstunden der Vergangenheit angehören. Oder ist das vielleicht zu optimistisch gedacht? Wir werden sehen…

Die Überwachung des Mindestlohns wird durch den Zoll vorgenommen und wird dort zu massivem zusätzlichen Personalbedarf führen. Der zuständige Arbeitsbereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit wird durch den Haushaltsgeber um 1600 neue Stellen aufgestockt, wobei die deutsche Zollgewerkschaft einen Mehrbedarf an 2500 Kontrolleuren sieht. Auf jeden Fall werden diese jedoch erst einmal ausgebildet und stehen aktuell noch gar nicht zur Verfügung – die Kontrolldichte dürfte anfangs also relativ lasch sein.

Vorteil: Einfach, verständlich – auch für Migranten

Ein klarer Vorteil des Mindestlohns ist der, dass er leicht zu verstehen ist. Keine Tarifverträge müssen von einem Hilfsarbeiter mit Migrationshintergrund mehr studiert werden um seine Rechte zu kennen (denn diese Hilfslosigkeit wurde durch Arbeitgeber bisher regelmäßig ausgenutzt). Natürlich können in solchen Verträgen höhere Löhne vereinbart werden, aber zumindest wird die ganze Sache etwas einfacher. Und Arbeitgeber, die nach Tarif bezahlen, sind ja von je her eher „seriös“ und tricksen ihre Angestellten nicht aus. Dies sieht man eher bei kleinen Firmen ohne Tarifbindung, und da besonders in einigen Branchen, die traditionell anfällig für Schwarzarbeit sind.

Auch die Ausbeutung von Praktikanten dürfte nun vorbei sein, die trotz der (angeblichen) Vollbeschäftigung und des Fachkräftemangels auch 2014 noch ein weit verbreitetes Phänomen war.

Weitere Infos auf anderen Websites

Die „offizielle“ Website der Bundesregierung zum Mindestlohn: (leider eingestellt)

Der DGB zum Mindestlohn

http://www.mindestlohn.de/

Die Arbeitgeberseite zum Mindestlohn

http://www.arbeitgeber.de/www/arbeitgeber.nsf/id/DE_Mindestlohn

Der Zoll (der den Mindestlohn überwacht)

http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Aufgaben-und-Befugnisse/aufgaben-und-befugnisse_node.html

Weitere Infos

Hier finden Sie bei Balkaninvest.eu weitere Informationen zum neuen Mindestlohn und können eine interessante Diskussion verfolgen, die gerade begonnen hat.

Branchentarifbindung immer unbedeutender

Das Institut für Arbeitsmarktforschung, das zur Bundesagentur für Arbeit gehört und tiefgehende Forschung zum deutschen Arbeitsmarkt betreibt, hat eine aktuelle Übersicht zur Branchentarifbindung in Deutschland veröffentlicht. Die Daten stammen aus den Befragungen des IAB-Tarifpanels, bei denen jährlich 15.000 Betriebe befragt werden.

Interessant sind die regionalen Unterschiede: Während in Ostdeutschland bereits seit dem Jahr 2000 für weniger als 50 Prozent der Beschäftigten ein Branchentarifvertrag Anwendung findet, ist es in Westdeutschland mit 2011 54 Prozent noch bei der Mehrheit der Beschäftigten der Fall. Ein Blick auf die Grafik lässt jedoch vermuten, dass bis zum Endes des Jahrzehnts auch in Westdeutschland nur noch eine Minderheit unter der Geltung eines Branchentarifvertrags arbeiten wird.

Zu beachten ist jedoch, dass viele Unternehmen sich an den Branchentarifverträgen orientieren. 20 Prozent der in Westdeuschland und 25 Prozent der im Osten der Republik Beschäftigten arbeiteten 2011 nach Angaben des IAB in Betrieben, die sich an einem Branchentarifvertrag orientierten. Für weitere sieben Prozent der Beschäftigten im Westen und zwölf Prozent im Osten galt ein zwischen Betrieb und Gewerkschaft abgeschlossener Firmentarifvertrag.

 

Der Branchentarifvertrag in Deutschland - wie oft findet er Anwendung?
Der Branchentarifvertrag in Deutschland - wie oft findet er Anwendung?