Stellenindex BA-X verliert seit einem Jahr – langsam, aber sicher

Es wird höchste Zeit für eine aktuelle Statistik! Heute möchten wir die Entwicklung des Stellenindex BA-X vorstellen. Mit diesem Index versucht die Bundesagentur für Arbeit, das Angebot an Arbeitsplätzen auf dem deutschen Arbeitsmarkt abzubilden.

Stellenindex BA-X im Juni 2013
Stellenindex BA-X im Juni 2013

Es wird deutlich, dass sich die Situation seit einem Jahr ständig verschlechtert. Der Rückgang ist gering, aber stetig, wenngleich im letzten Monat Juni 2013 eine Verbesserung um einen Punkt zu erkennen ist. Als Trendwende kann man das jedoch noch nicht sehen, dazu müssen die nächsten Monate abgewartet werden.

Die BA interpretiert das Ergebnis folgendermaßen:

Die Kräftenachfrage ist bereits seit Anfang 2012 tendenziell rückläufig. Dies dürfte vor allem darauf zurückzuführen sein, dass sich die Unternehmen angesichts fortdauernder internationaler Konjunkturrisiken bei zusätzlichen Neueinstellungen zurückhaltender zeigen als beispielsweise noch 2010 oder 2011.

Verglichen mit den Vorjahren bewegt sich der BA-X noch immer auf einem ordentlichen Niveau. Im Januar 2010, gegen Ende der letzten Krise auf dem Arbeitsmarkt, lag er bei gerade einmal 118 Punkten, den Höchstwert der vergangenen drei Jahren erreichte er dann Ende 2011 mit 179 Punkten.

Von einem (aus Arbeitnehmersicht) sehr guten Arbeitsmarkt kann aber nicht gesprochen werden. Natürlich ist zu berücksichtigen, dass die Situation in unterschiedlichen Branchen stark voneinander abweichen mag (Fachkräftemangel). Offensichtlich wird es jedoch von Monat zu Monat schwieriger für Arbeitssuchende, eine Beschäftigung zu finden, da die Stellenangebote Ingesamt weniger werden.

2013 – AVGS nur noch mit Zertifizierung

Seit dem Beginn des Jahres ist es endgültig: mit dem AVGS dürfen nur noch Personalvermittler beauftragt werden, die eine Zertifizierung nachweisen können. Viele kleine Arbeitsvermittler dürften damit ihren Betrieb eingestellt haben und nun selbst ein Fall für die Bundesagentur für Arbeit geworden sein…

Wirksamkeit der Zertifizierung fraglich

Wir werden, sobald es hierzu erste belastbare Daten gibt, in einem ausführlichen Beitrag auf die Auswirkungen des Zertifizierungszwanges für Arbeitsvermittler eingehen. Wie sicherlich nicht nur zwischen den Zeilen gelesen werden kann, sind die Herausgeber dieses Blogs überhaupt nicht begeistert von solch bürokratischen Monstern, deren Wirksamkeit sehr begrenzt sein dürfte. Denn so werden die tatsächlichen Arbeiten, mit denen sich ein Arbeitsvermittler beschäftigt, in vielen Fällen einfach ausgelagert.

Anders gesagt: die teuren Zertifizierungsgebühren machen nur für größere Vermittler Sinn, Ein-Mann-Unternehmen (die kein Fall für die Arbeitsagentur werden möchten) werden sich diesen nun eben als Freelancer andienen. Im Prinzip führen sie ihre Geschäfte ganz normal weiter, nur die Abrechnung des AVGS wird eben über einen Dritten, d.h. den zertifizierten Mittelständler erfolgen.

Was schon mit BIO nicht funktioniert

Eine Parallele drängt sich ganz aktuell auf, wenn man die Berichterstatung zu den fälschlich ausgezeichneten BIO-Eiern verfolgt. Hier erfolgte die Zertifizierung durch sogenannte „Sachkundige Stellen“. Im rechtlichen Sinne sind dies Beliehene, also Privatfirmen, die in einem engen Rahmen hoheitliche Autorität ausüben dürfen (was man z.B. auch vom TÜV kennt).

Natürlich haben diese Privatfirmen ein Gewinninteresse, was im Falle der Bundesagentur für Arbeit nicht vorliegt (zumindest nicht so ausgeprägt). Und genau wie bei den BIO-Eiern kann man davon ausgehen, dass im Rahmen dieser Zertifizierung nicht so genau hingesehen wird, denn Zeit ist Geld – lieber zwei schnelle Zertifizierungen durchführen als eine intensive, wenn man damit am Ende das doppelte Geld verdienen kann.

AVGS wird so nicht attraktiver

So wird der AVGS bewusst noch unattraktiver gemacht, als er es ohnehin schon ist: die Sätze wurden seit Ewigkeiten nicht mehr angehoben, und die tatsächliche Praxis der Fillialen der Arbeitsagentur versucht dieses Instrument durch fehlerhafte Beratung mies zu machen. Dabei sollte die politik doch daran interessiert sein, angesichts der sich verschlechternden Lage auf dem deutschen Arbeitsmarkt alle Möglichkeiten zu nutzen, um Beschäftigung zu schaffen!

BA-Index im Sinkflug

Der Stellenindex BA-X, mit dem die Bundesagentur für Arbeit das Angebot an Arbeitsplätzen auf dem deutschen Arbeitsmarkt abbildet, ist in diesem Jahr kontinuierlich gesunken. Somit stehen in der Jobbörse des Arbeitsagentur, aber auch in anderen Stellenbörsen,  die mit berücksichtigt werden, weniger offene Stellen zur Verfügung. Eine solche Entwicklung war angesichts der sich eintrübenden Wirtschaftslage zu erwarten. Die Arbeitskräftenachfrage im Allgemeinen und der BA-X im Besonderen werden von Volkswirten als nachlaufender Konunkturindikatore bezeichnet, da das Angebot an Arbeitsplätzen immer einige Monate hinter dem Wirtschaftswachstum „herläuft“: Bevor Firmen nennenswerte Neueinstellungen vornehmen, wird üblicherweise erst versucht, die Mehrarbeit durch Überstunden und/oder Zeitarbeit zu kompensieren.

Anders gesagt: Auch wenn die deutsche Konjunktur 2013 wieder anspringen sollte, was derzeit wenig wahrscheinlich ist, müsste mindestens ein halbes Jahr Zeit vergehen, bis auch das Angebot an tatsächlich zu besetzenden Arbeitsplätzen und damit der BA-X wieder merklich zunehmen wird.

BA Stellenindex 2012
Der Stellenindex BA-X kennt in diesem Jahr nur eine Richtung – nach unten!

 

Statstik zum AVGS/VGS-Übergang

Er ist wieder Zeit für eine neue Statistik! Die „Ablösung“ des Vermittlungsgutscheins (VGS)  durch den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) im April 2012 stellt für den Statistiker ein Problem dar. Zumindest in der Zeit des Übergangs, in der zwar keine VGS mehr ausgegeben, wohl aber eingelöst werden können, müssen wir hier mit zwei Werten arbeiten. Der nach unserer Auffassung (erwartungsgemäß) hektisch verlaufene Wechsel zum AVGS tat ein übriges, um das Zahlenmaterial, auf dem unsere aktuelle Statistik basiert, weiter zu kontaminieren.

Doch wir wollen nicht länger warten, hier ist die erste Statistik zum AVGS! Grundlage ist wie immer die Zahl der ausgezahlten ersten Raten für eine erfolgreiche Vermittlung.

VGS-AVGS Statistik für 2012
VGS-AVGS Statistik für 2012

 

Im August 2012 erstmals mehr ausgezahlte AVGS

Die Einführung des AVGS (bzw. dessen Komponente „Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung“) zum ersten April führt im Mai zu ersten Auszahlungen, da eine Auszahlung der Prämie an den Arbeitsvermittler erst nach erfolgreicher sechswöchiger Beschäftigung des vermittelten Arbeitnehmers erfolgt. Hier hat sich nichts geändert, weshalb die Statistik problemlos in der bekannten Form weiter geführt werden kann – und somit interessante Aussagen und Vergleiche ermöglichen wird, wenn wir die Entwicklung in den nächsten Monaten und Jahren weiter verfolgen werden.

Der August war der ersten Monat, in dem der AVGS den VGS überholt hat. Und da seit April keine VGS mehr ausgestellt werden, werden die letzten Altfälle des VGS bald Geschichte sein. Addiert man die ausgezahlten Vermittlungsprämien AVGS und VGS zusammen, ergibt sich folgendes Bild: Im Mai 2012 erfolgten kumuliert 2367 Auszahlungen der ersten Rate, im Juni 1692, im Juli 1390 und im August 1297. Vergleichen wir die Werte mit dem Vorjahr so wird ein deutlicher Rückgang erkennbar: im Mai 2011 wurden noch 1738 Prämien für erfolgreiche Vermittlungen ausgezahlt, im Juni 2995, im Juli 1945 und im August 2011 waren es 2109.

Wird der AVGS ausgebremst?

Diese deutlichen Unterschiede lassen sich nicht durch eine höhere Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt erklären, die es Arbeitsuchenden erleichtet, ohne fachliche Hilfe eine neue Stelle zu erhalten. Vielmehr deutet sie auf eine rigidere Praxis seitens der Bundesagentur für Arbeit bzw. der zuständigen lokalen Stellen bei der Anwendung des AVGS hin. Die dazu erschienene Denkschrift zum AVGS haben wir in einer Rezension vorgestellt. In diesem Buch finden sich zahlreiche Belege aus der Praxis für die These, dass der Einsatz des AVGS – im Vergleich zum alten Vermittlungsgutschein – massiv erschwert wird. Wird die Bundesagentur für Arbeit diese Praxis fortführen? Gerade im abklingenden Arbeitsmarkt wäre der Verzicht auf das bewährte Mittel „Vermittlung mittels Gutschein“ eine denkbare schlechte Strategie. Wir werden die Entwicklung weiter beobachten!

 

Buchrezension „Denkschrift zum neuen AVGS (Dorothea Hegele, Thomas Krug, Dirk Feiertag und Thomas Bloch)

Unter dem etwas sperrigen Titel „Denkschrift zum neuen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein AVGS MPAV Entwicklung seit der Instrumentenreform 2012“ wird Endes des Monats September 2012 erstmals eine umfassende Betrachtung der jüngsten Reform des Vermittlungsgutscheins in Buchform auf den Markt kommen.

Die Autoren Dorothea Hegele, Thomas Krug, Dirk Feiertag und Thomas Bloch bringen hierbei vollkommen unterschiedliche berufliche Hintergründe ein. Zwei Gemeinsamkeiten sind jedoch erkennbar: Alle leben sie in Leipzig, und alle sind mit der Reform des Vermittlungsgutscheins, der nun als Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein firmiert, nicht sonderlich zufrieden.

AVGS BuchBei dem Buch handelt es sich weniger um eine klassische Monographie, sondern eher um eine Mischung aus kritischen Anmerkungen, rechtlichen Synopsen und reichlich Dokumenten aus der tagtäglichen Auseinandersetzung zwischen Privaten Arbeitsvermittlern, Arbeitssuchenden und der Bundesagentur für Arbeit.

Was wird von den Autoren kritisiert? Die wichtigsten Fehlentwicklungen werden gleich zu Beginn des Buches als eine „Einführung in die Problemlage“ in Form von 12 Kernproblemen und einigen „weiteren Problemen“ abgehandelt. Ein paar Beispiele, die die Autoren aus ihrer eigenen beruflichen Praxis und durch umfangreiche Recherche ermitteln konnten:

  • Die Bundesagentur für Arbeit belehre die Arbeitssuchenden, dass sie keinen Vermittlungsvertrag abschließen sollen. Dies führe zu großer Rechtsunsicherheit, denn die Arbeitssuchenden würden einen solchen Vertragsabschluss aus Angst vor Sanktionen verständlicherweise meiden. Private Arbeitsvermittler dürfen ohne Vertrag jedoch nicht tätig werden!
  • Gängige Praxis sei mittlerweile eine zeitliche Beschränkung der Gültigkeit des AVGS, obwohl im Gesetz lediglich in Form einer Kann-Regelung die Möglichkeit einer solchen vorgegeben ist. Eine Anweisung von Höchstgrenzen zwischen drei und sechs Monaten durch die Bundesagentur sei nach Auffassung der Autoren „mangels Rechtsetzungskompetenz rechtswidrig und aufzuheben“.
  • Auch die regionale Einschränkung, in der die Gültigkeit des AVGS auf Vermittlungen im Wohnort des Arbeitssuchenden beschränkt werden und/oder sogar Sitz des PAV die Auszahlung der Vermittlungsprämie möglich oder unmöglich machen, wird im Buch, das inklusive Anlagen 185 Seiten umfasst, kritisiert. „Gerade diese willkürliche Festlegung des Arbeits- und damit einhergehend unter Umständen auch des Wohnortes nach freiem Ermessen durch Mitarbeiter der deutschen Arbeitsverwaltung ist verfassungswidrig.“, so die Analyse des Autorenteams.
  • Kritisiert wird ebenso die neue und für den Arbeitssuchenden sehr ungünstige Regelung, dass der Arbeitsbeginn in der Gültigkeitsdauer des AVGS MPAV liegen muss, wo bisher das Vorliegen einer Einstellungszusage oder die Unterzeichnung des Arbeits-vertrages ausreichend war.

Unsere Meinung zur Denkschrift zum neuen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein: Die Autoren haben diese und viele weitere Verschlechterungen gefunden. Diese werden sicherlich nicht dafür sorgen, dass über den Vermittlungsgutschein eine nennenswerte Zahl von Arbeitsuchenden eine Chance auf eine sozial-versicherungspflichtige Beschäftigung erhalten wird. Der Status vor der April-Reform war in vielen Punkten sogar vorteilhafter.

Durch die Neuregelungen werden gleich zwei Gruppen belastet: Arbeitssuchenden wird ein bewährtes und relativ unbürokratisches Förderinstrument entzogen, um einen neuen Job zu finden. Und nicht zu vergessen: viele Private Arbeitsvermittler sehen sich mit massiven Existenzsorgen konfrontiert, da der AVGS oft die Haupteinnahmequelle dargestellt hat und seit der Reform massive Umsatzrückgänge unterstellt werden können – auch wenn hierzu noch keine verlässlichen Zahlen vorliegen. Das Buch richtet sich an Praktiker, kritische Leistungsempfänger und ein arbeitsmarktpolitisch interessiertes Publikum. Es handelt sich nicht um eine „leichte Kost“, insbesondere Private Arbeitsvermittler werden sich über dieses neue Standardwerk freuen – denn Alternativen finden sich auf dem Büchermarkt derzeit nicht. Und das seitens der Bundesagentur für Arbeit zu Verfügung gestellte Informationsmaterial ist mangelhaft.

Die Leipziger Autoren haben einen Anstoß geliefert, um diese Problematik in die Öffentlichkeit zu bringen. Die sich gerade verschlechternde Arbeitsmarktkonjunktur wird ihren Teil dazu beitragen, dass Arbeitsmarktpolitik wieder verstärkt in den Medien aufgegriffen werden wird. Und ein sich daraus entwickelnder öffentlicher Diskurs sollte hoffentlich mit dazu beitragen, dass die Bundesagentur für Arbeit einige mehr als zweifelhafte Praktiken einstellt. Im Endeffekt könnte auch eine Nachbesserung der unklar formulierten Gesetzestexte dafür Sorge tragen, das nachweisbar wirksame Instrument „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“ zum Nutzen der deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wieder nennenswert einzusetzen.

Branchentarifbindung immer unbedeutender

Das Institut für Arbeitsmarktforschung, das zur Bundesagentur für Arbeit gehört und tiefgehende Forschung zum deutschen Arbeitsmarkt betreibt, hat eine aktuelle Übersicht zur Branchentarifbindung in Deutschland veröffentlicht. Die Daten stammen aus den Befragungen des IAB-Tarifpanels, bei denen jährlich 15.000 Betriebe befragt werden.

Interessant sind die regionalen Unterschiede: Während in Ostdeutschland bereits seit dem Jahr 2000 für weniger als 50 Prozent der Beschäftigten ein Branchentarifvertrag Anwendung findet, ist es in Westdeutschland mit 2011 54 Prozent noch bei der Mehrheit der Beschäftigten der Fall. Ein Blick auf die Grafik lässt jedoch vermuten, dass bis zum Endes des Jahrzehnts auch in Westdeutschland nur noch eine Minderheit unter der Geltung eines Branchentarifvertrags arbeiten wird.

Zu beachten ist jedoch, dass viele Unternehmen sich an den Branchentarifverträgen orientieren. 20 Prozent der in Westdeuschland und 25 Prozent der im Osten der Republik Beschäftigten arbeiteten 2011 nach Angaben des IAB in Betrieben, die sich an einem Branchentarifvertrag orientierten. Für weitere sieben Prozent der Beschäftigten im Westen und zwölf Prozent im Osten galt ein zwischen Betrieb und Gewerkschaft abgeschlossener Firmentarifvertrag.

 

Der Branchentarifvertrag in Deutschland - wie oft findet er Anwendung?
Der Branchentarifvertrag in Deutschland - wie oft findet er Anwendung?

Aktuelle Grafik zum Stellenindex BA-X

Da wir im letzten Artikel von einem abflauenden Boom auf dem deutschen Arbeitsmarkt berichtet hatten, ist es Zeit, dies durch weiteres Zahlenmaterial zu belegen. Der monatlich durch die Bundesagentur für Arbeit erhobene Stellenindex BA-X ist ein Indikator, aus dem sich das Angebot an freien Arbeitsplätzen in Deutschland erkennen lässt. Ein Bild sagt bekanntlich mehr als 1000 Worte, daher soll die Grafik zum Stellenindex BA-X  (Stand: Mai 2012) hier einfach einmal für sich sprechen.

Der Stellenindex BA-X zeigt Anfang 2012 keine klare Richtung mehr.
Der Stellenindex BA-X zeigt Anfang 2012 keine klare Richtung mehr.

 

Leicht kann aus der Grafik abgelesen werden, dass der BA-X seinen Aufwärtstrend, der im gesamten Jahr 2012 vorhanden war, offensichtlich verloren hat. Der BA-X beruht auf konkreten Stellengesuchen der Unternehmen. Die BA stellt den Stellenindex folgendermaßen dar:

Er signalisiert die Einstellungsbereitschaft in Deutschland und bildet die Entwicklung der Arbeitskräftenachfrage am ersten Arbeitsmarkt ab. In den saisonbereinigten Index fließen die bei der BA gemeldeten ungeförderten Arbeitsstellen, die Stellen für Freiberufler und Selbständige sowie die gemeldeten Stellen aus der privaten Arbeitsvermittlung ein.

Auch wenn es im Mai – verglichen mit dem April – etwas aufwärts ging (und da saisonale Faktoren heraus gerechnet sind, verbesserte sich das Arbeitsplatzangebot demnach leicht) – die Zeiten des Aufschwungs am Arbeitsmarkt sind erst einmal vorbei. Er verharrt auf einem – zugegebenermaßen hohen – Niveau. Dadurch dürften auch die Hoffnungen, dass sich die Arbeitslosigkeit weiter merklich reduziert, in Luft auflösen. Auch der demographische Wandel, also die Tatsache, dass mehr Menschen aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden als neue eintreten, wir d die Arbeitslosigkeit in 2012 nur langsam abschmelzen lassen.

Boom am Arbeitsmarkt schwächt sich im Mai 2012 ab

Nach den gestern veröffentlichen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit ist Arbeitslosigkeit vom April auf Mai 2012 um 108.000 auf 2.855.000 zurückgegangen. Im Vergleich zum Vorjahr reduzierte sich die Anzahl der arbeitslosen Menschen damit um 105.000.

Saisonbereinigt, das heißt wenn die saisonalen Faktoren aus den Zahlen heraus gerechnet werden,  hat sich die Arbeitslosigkeit jedoch nicht verändert. Diese Entwicklung war bereits in den letzten Monaten erkennbar, die Arbeitsagentur macht für den abgeschwächte Rückgang der Arbeitslosigkeit auch den geringeren Einsatz von Arbeitsmarktpolitik verantwortlich. Die konjunkturellen Kräfte haben den Einfluss dieses Rückgangs auf die Arbeitslosigkeit nicht mehr kompensieren können, wobei die positive Grundtendenz aber bestehen bleibt.

Dem Faktor „geringere Einsatz von Arbeitsmarktpolitik“ kann man auch den zurückhaltend ausgegebenen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zurechnen. Hierzu werden wir bald eine aktuelle Statistik veröffentlichen.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung haben weiter zugenommen und liegen deutlich über dem Vorjahresniveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen im April gegenüber dem Vorjahr um 572.000 auf 41,42 Millionen gestiegen

Die Nachfrage nach Arbeitskräften bewegt sich auf hohem Niveau. Im Mai belief sich der Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auf 499.000, 29.000 mehr als im Vorjahr. Besonders gesucht sind zurzeit Fachleute in den Bereichen Mechatronik, Elektro, Metall, Maschinen-/Fahrzeugbau, Logistik, Gesundheit und Handel. Der Stellenindex der BA, der BA-X, ist von April auf Mai um zwei auf 173 Punkte gestiegen, gegenüber dem Vorjahr liegt er mit acht Punkten im Plus.

 

Vorstand der BA verdient auf Kanzler-Niveau

Leider konnten wir im Geschäftsbericht der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2011, der am 4. April 2012 vorgestellt wurde, überhaupt keine Informationen zum Vermittlungsgutschein finden. Bedauerlich, dass ein solch erfolgreiches Instrument, dass Jahr für Jahr Tausende Menschen in sozialversichungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse führt, in der Außendarstellung der BA eine offensichtlich untergeordnete Rolle spielt. Hier wird der Geschäftsbericht 2012 zum Download bereitgestellt. (Link am 24.11.2014 aktualisiert)

Frank Weise, Chef der Bundesagentur für Arbeit
Frank Weise, Chef der Bundesagentur für Arbeit, und seine Vorstandskollegen verdienen auf Kanzlerniveau

Dafür ist uns etwas anderes aufgefallen: ohne jetzt eine Neid-Debatte zu beginnen sind die Bezüge der BA-Vorstände doch erstaunlich hoch. Man könnte durchaus von einem Einkommen auf Niveau der Bundeskanzlerin sprechen.

Hier der entsprechende Absatz des Geschäftsberichts:

Während des abgelaufenen Jahres wurden die Geschäfte der BA durch Herrn Frank-J. Weise
(Vorstandsvorsitzender), Herrn Heinrich Alt (Vorstandsmitglied) und Herrn Raimund Becker (Vor-
standsmitglied) geführt. Die an die Mitglieder des Vorstands ausgezahlten Bezüge beliefen sich
im Jahr 2011 insgesamt auf rund 730.000 Euro.

Eine Aufschlüsselung fehlt, aber es darf unterstellt werden, dass der Chef der Arbeitsagentur, Frank Weise, einen etwas größeren Anteil als seine beiden Kollegen erhält.

Und wie viel verdient nun die Bundeskanzlerin? Laut Wikipedia erhält sie 226.000 € pro Jahr (Besoldungstabelle von 2009. Hinzu kommen beamtenrechtliche Zuschläge in Höhe von etwa 22.000 €. Die Bundesregierung hat sich übrigens gerade eine Gehaltserhöhung genehmigt, bis August 2013 werden Kanzlerin und Minister um insgesamt 5,7 Prozent mehr verdienen.

Wir wollen – und können auf die Schnelle – jetzt nicht genau nachrechnen, was nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben am Ende herauskommt, auch die Versorgungsleistungen – kurz das gesamte „Package“ – dürfte etwas unterschiedlich ausfallen. Und doch ist es äußerst interessant zu sehen, dass im Vorstand der BA – hierbei handelt es sich immer noch um eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Bundesministerium für Arbeit und Soziales untersteht – in etwa genau so viel verdient wird wie „zwei Etagen höher“, die Kanzlerin steht ja über dem zuständigen Minister für Arbeit und Soziales.

Kommentare sind immer, hier sogar besonders willkommen!

Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kommt

Der deutsche Bundestag beschloss am 23. September 2011 mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ weitreichende Änderungen bezüglich der Nutzung des Vermittlungsgutscheins. Ab dem 1. April 2012 treten diverse Neuregelungen in Kraft, so wird der Vermittlungsgutschein umgetauft, der neue Name Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) soll unterstreichen, dass sein Einsatzspektrum deutlich ausgeweitet wird. Auch wird das bewährte Instrument entfristet, d.h. es erlangt den Status einer regulären Maßnahme, mit der die Leistungsträger die Beschäftigungssituation in Deutschland nun also langfristig verbessern können.

 

Die wichtigsten Änderungen, die am 1. April 2012 in Kraft treten, im Einzelnen:

 Was ändert sich am 01.04.2012 für ALG1-Bezieher?

Die Wartezeiten werden (aus Sicht der Anspruchberechtigten) verbessert: Bezieher von Arbeitslosengeld I (ALG1) können den AVGS nach dem Ermessen der Arbeitsagentur bereits ab dem ersten Tag der Arbeitslosmeldung erhalten. Sind sie länger als sechs Wochen Arbeitslosigkeit und bezogen innerhalb der letzten drei Monate Arbetislosengeld I, so haben sie sogar einen Rechtsanspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.

 

Änderungen für ALG2-Bezieher (Hartz IV)

Personen, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erhalten, können nach dem Ermessen des Jobcenters / der Optionskommune den Vermittlungsgutschein ohne Wartezeit erhalten.

 

Personen, die weder ALG1 noch ALG2 beziehen (Nichtleistungsbezieher)

Nichtleistungsbezieher (Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug) bekommen nach der Novellierung erstmals die Chance, den (neuen) Vermittlungsgutschein zu nutzen. Dieser wird – analog zu der Anwendung bei ALG2-Beziehern, nach dem Ermessen des Leistungsträgers erteilt.

 Honorare bleiben unverändert

Die finanzielle Ausgestaltung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins wurde nicht geändert. Hier gelten die vom Vermittlungsgutschein bekannten Bestimmungen, sowohl was die Höhe, als auch was die Auszahlungsmodalitäten betreffen. Somit fand seit Januar 2005 keine Erhöhung mehr statt. Das Honorar, das ein privater Arbeitsvermittler für eine erfolgreiche Vermittlung erhält, beläuft sich auf 2.000 Euro, bei Langzeitarbeitslosen und Behinderten ist eine Aufstockung auf 2.500 Euro möglich, auch bei den Auszahlungsbedingungen des Vermittlungsgutscheines bleibt alles wie gehabt (1.000 Euro nach 6 Wochen Beschäftigung, Restsumme nach 6 Monaten).

 

Zertifizierung für private Arbeitsvermittler bald zwingend vorgeschrieben

Nach dem Ablauf einer Übergangsfrist müssen Vermittler, die auf Basis des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins vermitteln möchten, dem 1. Januar 2013 eine Zertifizierung nachweisen. Auf diesen für private Arbeitsvermittler sehr wichtigen Punkt werden wir in einem gesonderten Beitrag eingehen. Eine Zertifizierung kann sehr teuer werden und gerade für kleine Personalvermittler, da die Zertifizierung zudem regelmäßig erneuert werden muss, dazu führen, dass das bisherige Geschäftsmodell so nicht mehr tragfähig ist. Wir werden versuchen, diesen Sachverhalt kompetent aufzuarbeiten.

 

Wirkungsbereich wird ausgeweitet

Neu ist die Möglichkeit für Arbeitssuchende, über den AVGS auch Leistungen wie Bewerbungstraining und -coaching in Anspruch nehmen zu können. Für mittels Aktivierungsgutschein abrechenbare Maßnahmen ist für den Ausführenden (Bildungsträger, Arbeitsvermittler usw.) eine gesonderte Träger- und Maßnahmezertifizierung nötig.