Er ist wieder Zeit für eine neue Statistik! Die „Ablösung“ des Vermittlungsgutscheins (VGS) durch den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) im April 2012 stellt für den Statistiker ein Problem dar. Zumindest in der Zeit des Übergangs, in der zwar keine VGS mehr ausgegeben, wohl aber eingelöst werden können, müssen wir hier mit zwei Werten arbeiten. Der nach unserer Auffassung (erwartungsgemäß) hektisch verlaufene Wechsel zum AVGS tat ein übriges, um das Zahlenmaterial, auf dem unsere aktuelle Statistik basiert, weiter zu kontaminieren.
Doch wir wollen nicht länger warten, hier ist die erste Statistik zum AVGS! Grundlage ist wie immer die Zahl der ausgezahlten ersten Raten für eine erfolgreiche Vermittlung.
Im August 2012 erstmals mehr ausgezahlte AVGS
Die Einführung des AVGS (bzw. dessen Komponente „Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung“) zum ersten April führt im Mai zu ersten Auszahlungen, da eine Auszahlung der Prämie an den Arbeitsvermittler erst nach erfolgreicher sechswöchiger Beschäftigung des vermittelten Arbeitnehmers erfolgt. Hier hat sich nichts geändert, weshalb die Statistik problemlos in der bekannten Form weiter geführt werden kann – und somit interessante Aussagen und Vergleiche ermöglichen wird, wenn wir die Entwicklung in den nächsten Monaten und Jahren weiter verfolgen werden.
Der August war der ersten Monat, in dem der AVGS den VGS überholt hat. Und da seit April keine VGS mehr ausgestellt werden, werden die letzten Altfälle des VGS bald Geschichte sein. Addiert man die ausgezahlten Vermittlungsprämien AVGS und VGS zusammen, ergibt sich folgendes Bild: Im Mai 2012 erfolgten kumuliert 2367 Auszahlungen der ersten Rate, im Juni 1692, im Juli 1390 und im August 1297. Vergleichen wir die Werte mit dem Vorjahr so wird ein deutlicher Rückgang erkennbar: im Mai 2011 wurden noch 1738 Prämien für erfolgreiche Vermittlungen ausgezahlt, im Juni 2995, im Juli 1945 und im August 2011 waren es 2109.
Wird der AVGS ausgebremst?
Diese deutlichen Unterschiede lassen sich nicht durch eine höhere Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt erklären, die es Arbeitsuchenden erleichtet, ohne fachliche Hilfe eine neue Stelle zu erhalten. Vielmehr deutet sie auf eine rigidere Praxis seitens der Bundesagentur für Arbeit bzw. der zuständigen lokalen Stellen bei der Anwendung des AVGS hin. Die dazu erschienene Denkschrift zum AVGS haben wir in einer Rezension vorgestellt. In diesem Buch finden sich zahlreiche Belege aus der Praxis für die These, dass der Einsatz des AVGS – im Vergleich zum alten Vermittlungsgutschein – massiv erschwert wird. Wird die Bundesagentur für Arbeit diese Praxis fortführen? Gerade im abklingenden Arbeitsmarkt wäre der Verzicht auf das bewährte Mittel „Vermittlung mittels Gutschein“ eine denkbare schlechte Strategie. Wir werden die Entwicklung weiter beobachten!