Die Bundesagentur für Arbeit hat die Informationen zum Vermittlungsgutschein überarbeitet. Eine wichtige Neuerung ist die auf drei Monate begrenzte Gültigkeit des Vermittlungsgutscheins. In der Praxis wurde diese drei-Monats-Vergabe bereits in der Vergangenheit so gehandhabt.
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Hinweisen der Agentur für Arbeit zum Vermittlungsgutschein.
Möglicherweise wird sich im Laufe des Jahres für das erfolgreiche Instrument Vermittlungsgutschein noch eine grundsätzliche Änderung (oder eine Verlängerung zu den gegenwärtigen Bedingungen) ergeben. Die neue Bundesregierung hat hier bereits Reformen angedeutet. Es besteht auf jeden Fall Handlungsbedarf, denn nach dem jetzigen Gesetzesstand würde der Vermittlungsgutschein Ende des Jahres 2010 auslaufen, was sicherlich nicht sinnvoll wäre.