Vermittlungsgutschein

Möchten Sie mehr erfahren über den Vermittlungsgutschein? Dann lesen Sie gerade den richtigen Artikel.

Der Vermittlungsgutschein ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument in Deutschland und soll die Dauer der Arbeitslosigkeit reduzieren. Arbeitssuchende können auf Antrag pro Jahr bis zu vier Vermittlungsgutscheine erhalten und mit diesem einen Personalvermittler damit beauftragen, eine geeignete Arbeitsstelle zu finden. Der Personalvermittler sucht eigenständig nach passenden Vakanzen und versucht, den Arbeitslosen in ein festes Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln. Nur wenn ein solches zustande kommt, hat der Personalvermittler Anspruch auf eine Auszahlung durch die Bundesagentur für Arbeit, d.h. Der Vermittlungsgutschein wird „eingelöst“. Das Verfahren ist für den Arbeitssuchenden vollkommen kostenlos, die Vermittler dürfen kein Geld für ihre Leistung verlangen. Die Vermittlungsprämie steht alleine dem Vermittler zu, man darf sich also nicht selbst „vermitteln“. Die Höhe des Vermittlungsgutscheins beträgt im Regelfall 2000 Euro brutto, d.h. der Vermittler hat hierauf die Umsatzsteuer abzuführen. Auf den Vermittlungsgutschein haben Arbeitslosengeld I – Bezieher einen Rechtsanspruch. Bei Beziehern von Arbeitslosengeld II (Hartz 4) handelt es sich um eine sogenannte Ermessensentscheidung nach § 16 Abs. 1 Sozialgesetzbuch II in Verbindung mit § 421g Sozialgesetzbuch III). Nähere Informationen liefert die örtliche Filiale der Bundesagentur für Arbeit.

Muster eines Vermittlungsgutschein

So sieht ein Vermittlungsgutschein aus, den die Arbeitsagentur dem Antragsteller übergibt. Alle Felder, die hier schwarz markiert sind, lassen Rückschlüsse auf Datum, ausgebende Agentur und Antragsteller zu und sind deshalb unkenntlich gemacht.

Vermittlungsgutschein Muster

Vermittlungsgutschein Muster

Der einseitige Vermittlungsgutschein bleibt im Original beim Arbeitssuchenden, der davon Kopien erstellen und diese den beauftragten Arbeitsvermittlern übergeben kann. Erst wenn eine Vermittlung erfolgreich war, übergibt er den Vermittlungsgutschein an die betreffende Vermittlungsfirma. Diese erhält durch dieses Originaldokument dann die vorgeschriebene Provision durch die Arbeitsagentur ausgezahlt. Die wichtigsten Informationen kann man auch direkt auf dem Vermittlungsgutschein nachlesen.