Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Möchten Sie mehr erfahren über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein? Dann lesen Sie gerade den richtigen Artikel.

Den Vermittlungsgutschein gibt es bereits seit 2002

Im Zuge umfangreicher Arbeitsmarktreformen (Hartz-Gesetze) wurde das im Jahr 2002 das Förderinstrument Vermittlungsgutschein geschaffen. In den folgenden Jahren bewährte es sich als marktnahe Förderung, mit der tausende Menschen in eine neue Beschäftigung gebracht werden konnten.

Neuer Name Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein AVGS

Zum 1. April 2012 gab es diverse Änderungen, auch änderte sich der Name dieses Instruments von Vermittlungsgutschein in Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Die möglichen Förderungen wurden ausgeweitet, gleichzeitig jedoch gesetzlich und in der faktischen Anwendung des AVGS restriktive Elemente eingeführt, die auf Kritik in der Fachwelt stießen.

Was versteht man unter dem AVGS?

Der AVGS ist ein arbeitsmarktpolitisches Instrument in Deutschland und soll die Dauer der Arbeitslosigkeit reduzieren. Arbeitssuchende können Vermittlungsgutscheine beantragen und mit diesen einen Personalvermittler beauftragen, eine geeignete Arbeitsstelle zu finden.

Der Personalvermittler sucht eigenständig nach passenden Vakanzen und versucht, den Arbeitslosen in ein festes Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln. Nur wenn ein solches zustande kommt, hat der Personalvermittler Anspruch auf eine Auszahlung durch die Bundesagentur für Arbeit, d.h. der Vermittlungsgutschein wird „eingelöst“. Das Verfahren ist für den Arbeitssuchenden vollkommen kostenlos, die Vermittler dürfen kein Geld für ihre Leistung verlangen.

Die Vermittlungsprämie steht alleine dem Vermittler zu, man darf sich also nicht selbst „vermitteln“. Die Höhe des Vermittlungsgutscheins beträgt im Regelfall 2000 Euro brutto, d.h. der Vermittler hat hierauf die Umsatzsteuer abzuführen.

Auf den Vermittlungsgutschein haben Arbeitslosengeld I – Bezieher (ALG 1) einen Rechtsanspruch, wenn sie innerhalb der letzten drei Monate mindestens 6 Wochen arbeitslos waren. Bei Beziehern von Arbeitslosengeld II (Hartz 4) handelt es sich um eine sogenannte Ermessensentscheidung, ebenso bei Erwerbsaufstockern, Berufsrückkehrern, Fach- und Hochschulabsolventen, gekündigte Arbeitnehmer, Arbeitnehmer 3 Monate vor Ende der Befristung, Beschäftigten in Transfergesellschaften und anderen Personen). Nähere Informationen liefert die örtliche Filiale der Bundesagentur für Arbeit.

Muster eines Vermittlungsgutschein

So sah der „alte“ Vermittlungsgutschein aus, den die Arbeitsagentur dem Antragsteller bis März 2012 ausgab. Alle Felder, die hier schwarz markiert sind, lassen Rückschlüsse auf Datum, ausgebende Agentur und Antragsteller zu und sind deshalb unkenntlich gemacht.

Vermittlungsgutschein Muster
Vermittlungsgutschein Muster

Wie setzt man den AVGS ein?

Der AVGS bleibt im Original beim Arbeitssuchenden, der davon Kopien erstellen und diese den beauftragten privaten Arbeitsvermittlern übergeben kann. Grundsätzlich ist eine Zusammenarbeit mit mehreren Arbeitsvermittlern gleichzeitig möglich, jedoch sollte man dies ggf. kommunizieren.

Erst wenn eine Vermittlung erfolgreich war, übergibt er den Vermittlungsgutschein an die betreffende Vermittlungsfirma. Diese erhält durch dieses Originaldokument dann die geetzlich festgelegte Provision durch die Arbeitsagentur in üblicherweise zwei Raten ausgezahlt. Die wichtigsten Informationen kann man auch direkt auf dem Vermittlungsgutscheins (siehe das Muster oben) nachlesen.

17 Gedanken zu „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“

  1. ich bin seid 28.2.2014 abreitssuchend gemeldet. Mein Vertrag läuft am 31.3.2014 aus. ich könnte ab nächste Woche in meinen Traumjob( den ich auch erlernt habe vor 20 Jahren) zum probearbeiten gehen. Nun soll ich aber mit aller Macht 6 Wochen arbeitslos sein um diesen Bildungsgutschein zu bekommen um diese Arbeit zu bekommen obwohl sie mich sofort nehmen würden. Arbeitsamt sagt nein. ich solle mir dann ein JOb ohne Vermittlung suchen oder die Vermittlung selber zahlen, sehr witzig! Was kann ich tun? welche Höheren Rechtsweg kann ich gehen??? Wer steht und entscheidet über die Arbeitsbetreuer von der Arbeitsagentur? Nicht Jobcenter! WElche Wege kann ich gehen?

  2. hallo ich bin schon jahre arbeitslos . Traue mich nicht zur arbeitsagentur . so das ich auch keiner lei geld bekomme . ich habe einen guten job in aussicht brauche dafür aber einen vermitlungs gutschein . Was soll ich jetzt machen . Mfg Viktoria

    1. Hallo Viktoria,
      es gibt keinen Grund sich nicht zur Arbeitsagentur zu trauen, sie werden dich zu nichts zwingen. Solange du keine Bezüge erhälst kann man dir auch nichts kürzen, zudem ist die Arbeitsagentur eigentlich zum Helfen da, nicht zum schaden 😉
      Geh einfach mal hin und mach dir einen Termin aus, wenn es dir nicht zusagt kannst du immer noch wieder gehen.

  3. Die Arbeitsagenturen sind unserer Erfahrung nach tatsächlich sehr hilfsbereit. Das gilt auch wenn es um die Ausgabe von Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheinen geht.

  4. Hallo
    Was ist mit mir ich habe vom Jobcenter ein Aktivierungs und Vemittlungsgutschein ( AVGS ) für Selbstständige Tätigkeit und es gibt kein einzigen in Raum Dresden einen Träger für 4 Wochen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert