Informationen für Vermittlungsgutscheine

Möchten Sie mehr Informationen für Vermittlungsgutscheine? Dann lesen Sie gerade den richtigen Artikel.

Für den Vermittlungsgutschein werden als Voraussetzungen verlangt, dass der Antragsteller Arbeitslosengeld 1 empfängt. Bei Arbeitslosengeld 2 hat er erst einmal keinen Rechtsanspruch, die Vergabe erfolgt nach pflichtgemäßen Ermessen (Ermessensentscheidung).

Ihren konkreten Fall besprechen Sie am besten mit dem zuständigen Sachbearbeiter bei der Bundesagentur für Arbeit (ehemals Arbeitsamt).