Arbeitsvermittler und Vermittlungsgutscheine
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Offenbar ist Ihnen bereits bekannt, dass Arbeitsvermittler den Vermittlungsgutschein einlösen können, den Sie vorher bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt haben. Prima! Damit hätten Sie Ihre Aufgabe eigentlich schon erfüllt, denn das weitere wird durch den Arbeitsvermittler erledigt, der der Bundesagentur für Arbeit auf Anfrage den Nachweis liefern muss, dass er Sie in ein Beschäftigungsverhältnis vermittelt hat.
Sie sollten natürlich in den Gesprächen darlegen, dass Sie an der Position interessiert sind, die Ihnen der Arbeitsvermittler, der den Vermittlungsgutschein erhalten möchte, anbietet. Und im unausweichlichen Bewerbungsgespräche beim neuen Arbeitgeber einen guten Eindruck hinterlassen, damit Sie die Stelle auch bekommen!
Daran hat der Arbeitsvermittler ein Eigeninteressen, denn Arbeitsvermittler erhalten den Vermittlungsgutschein nur dann, wenn der vermittelte Arbeitnehmer auch eine bestimmte Zeit einer Tätigkeit nachkommt, für den vollen Betrag von brutto 2000 Euro verlangt der Gesetzgeber hier sechs Monate. Dadurch soll verhindert werden, dass mit dem Vermittlungsgutschein ein Missbrauch betrieben wird.