Wird der Vermittlungsgutschein 2011 noch an ALG2-Bezieher ausgegeben?

Liebe Leser von www.vermittlungsgutschein.info,

aus aktuellem Anlass möchten wir auf eine Entwicklung hinweisen, die weder Arbeitsvermittlern, noch Arbeitslosen gefallen wird.

Vermittlungsgutschein in Hamburg nur noch bei ALG1-Status?
Vermittlungsgutschein in Hamburg nur noch bei ALG1-Status?

Ein Arbeitsvermittler aus Hamburg hat uns Informationen zukommen lassen, dass die Jobcenter in Hamburg 2011 nur noch Vermittlungsgutscheine für Arbeitslose mit „komplexen Problemlagen“ ausgeben werden.

Hintergrund seien die drastischen Kürzungen des Bundes im sog. Eingliederungsbudget (2011 stehen in Hamburg vorläufig über 40 Mio. € weniger zur Verfügung) und die in letzter Zeit massiven Warnungen vor Mißbrauch von Vermittlungsgutscheinen. Hierbei handelt es sich um die Gruppe der ALG2-Bezieher (Hartz IV).

Eine schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Badde (SPD) wird in den nächsten Tagen durch den Hamburger Senat beantwortet werden und für mehr Klarheit sorgen. Im folgenden die Anfrage, die sich mit dem Vermittlungsgutschein und privaten Arbeitsvermittlern in Hamburg befasst, im Original:

Durch die drastischen Einsparungen der von CDU und FDP getragenen Bundesregierung bei den Eingliederungsleistungen in den Arbeitsmarkt stehen der team.arbeit.hamburg für 2011 130 Mio. Euro und damit 57 Mio. Euro weniger als noch in diesem Jahr für Maßnahmen zur Verfügung.
Bisher hat sich der Senat bedeckt gehalten, wie die Einsparungen in Hamburg im Einzelnen erfolgen sollen, lediglich zur geplanten Reduzierung der Arbeitsgelegenheiten gab es am 5. November eine gemeinsame Pressemitteilung mit der Agentur für Arbeit und der team.arbeit.hamburg.
Nach unseren Informationen sind am 1. Dezember Private Jobvermittlungsagenturen per Anruf darüber informiert worden, dass ab sofort keine Vermittlungsgutscheine für Arbeitslose, die sich in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II – im allgemeinen Sprachgebrauch „Hartz IV) befinden, mehr ausgestellt werden.
Die Ausgabe von Vermittlungsgutscheinen für SGB II-Empfängerinnen und Empfänger ist eine Ermessensentscheidung nach § 16 SGB II in Verbindung mit § 421g SGB III. Die team.arbeit.hamburg hielt dieses Instrument bisher für sinnvoll – es gab keine Hinweise darauf, dass es eingestellt werden soll. 2009 sollten 3500 Vermittlungsgutscheine ausgegeben werden (vgl. Drs. 19/4287). 2010 waren bis zum 10. November 2010 bereits 2.638.500 Euro für dieses Instrument abgeflossen (vgl. Drs. 19/7818). Eine derart abrupte Einstellung einer Maßnahme, ohne dass dies vorher zur Diskussion gestellt und mit den betroffenen Unternehmen gesprochen wurde, ist nicht nur ausgesprochen schlechter Umgang, es gefährdet auch Arbeitsplätze bei den betroffenen Unternehmen, denen nicht einmal genügend Zeit gegeben wird, sich auf die veränderten Bedingungen einzustellen.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Wie war die Integrationsquote von Vermittlungsgutscheinen im Rahmen des SGB II in den Jahren 2009 und 2010?
2. Wir beurteilt der Senat die bisherige Arbeit der Privaten Arbeitsvermittler allgemein und in Hamburg?
3. Hält der Senat den Vermittlungsgutschein für ein gutes und geeignetes Instrument, um SGB II – Empfängerinnen und Empfänger in eine sozialversicherungspflichtige Arbeit zu vermitteln?
4. Wie viele Vermittlungsgutscheine wurden 2009 und 2010 bis zum 30. November jeweils von der team.arbeit.hamburg an SGB II – Empfängerinnen und Empfänger ausgegeben? Wie viele wurden in den gleichen Zeiträumen eingelöst?
5. Wie viele Agenturen bzw. Private Vermittler sind bisher in Hamburg aufgrund von Vermittlungsgutscheinen für SGB II – Empfängerinnen und Empfänger tätig geworden?
6. Ist es richtig, dass ab dem 1. Dezember 2010 keine Vermittlungsgutscheine mehr für die Arbeitslose in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) mehr ausgestellt werden? Gibt es Ausnahmen? Wenn ja, welche und auf welcher Grundlage?
7. Ist es richtig, dass die Vermittler und Agenturen, die Vermittlungsgutscheine ausgeben, erst am 1. Dezember 2010 telefonisch darüber informiert wurden, dass mit sofortiger Wirkung keine Vermittlungsgutscheine an SGB II – Empfängerinnen und –Empfänger mehr ausgegeben werden? Wenn ja, warum wurde diese Vorgehensweise gewählt?
8. Werden die entsprechenden Vermittler und Agenturen noch schriftlich über diese Entscheidung und deren Beweggründe informiert?
a. Wenn ja, wann und warum ist dies bisher nicht passiert?
b. Wenn nein, warum hält die team.arbeit.hamburg, bzw. der Senat dies nicht für erforderlich?
9. Werden bundesweit keine Vermittlungsgutscheine für diesen Personenkreis mehr ausgestellt oder handelt es sich um eine Entscheidung der team.arbeit.hamburg, um einen Teil der Sparvorgaben des Bundes auf diese Weise umzusetzen?
a. Falls es ein bundesweite Vorgehensweise ist, was ist hierfür die rechtliche Grundlage? Ist die Ausgabe von Vermittlungsgutscheinen ab dem 1.1.2011 im SGB II nicht mehr vorgesehen oder handelt es sich weiterhin um eine Ermessensentscheidung? Gibt es dazu eine entsprechende Fachanweisung oder Richtlinie? Wenn ja, welche und mit welchem Datum?
b. Falls es sich um eine Entscheidung der team.arbeit.hamburg handelt, wann wurde diese in welchem Rahmen getroffen? Wer war in die Entscheidung einbezogen?
c. Falls es sich um eine Entscheidung auf Hamburger Ebene handelt, was waren die Gründe dafür, zukünftig keine Vermittlungsgutscheine für SGB II – Empfängerinnen und Empfänger mehr auszugeben?

10. Gab es im Vorwege der Entscheidung von Seiten der team.arbeit.hamburg Hinweise, dass dieses Instrument für SGBII – Empfängerinnen und Empfänger reduziert oder vollständig abgeschafft werden soll? Wenn ja, wann und in welcher Form?
11. Gab es im Vorwege der Entscheidung von Seiten der team.arbeit.hamburg Gespräche mit den Agenturen, bzw. Vermittlern, die bisher Vermittlungsgutscheine für SGB II – Empfängerinnen und Empfänger ausgegeben haben? Wenn ja, wann, in welchem Rahmen und mit wem?
12. Welchen Einspareffekt erwartet der Senat bzw. die team.arbeit.hamburg 2011 von der Einstellung des Vermittlungsgutscheins für SGB II – Empfängerinnen und Empfänger?

Die kleine Anfrage von Frau Badde zum Thema Vermittlungsgutschein ist auch auf ihrer Internetseite nachzulesen.

Die Kürzungen im Eingliederungsbudget werden vermutlich kein nur auf auf die Hansestadt Hamburg beschränktes Phänomen sein. Wer uns ähnliche Entwicklungen aus anderen Teilen der Republik mitteilen kann und möchte, soll dies bitte in den Kommentaren tun oder uns eine E-Mail zukommen lassen.

Gibt es in Bayern, Berlin oder NRW vergleichbare Pläne für das Jahr 2011, eine Ausgabe des Vermittlungsgutscheins an ALG2-Bezieher (Hartz IV) nur noch in Härtefällen zu ermöglichen? Auf welcher gesetzlichen Grundlage wird diese Einschränkung realisiert und wie sieht es hier mit dem Thema Vertrauensschutz aus? Wir werden weiter dazu berichten.

Wenn Sie unsere Seite und den Vermittlungsgutschein als solchen unterstützen möchten, können Sie gerne einen Vermittlungsgutschein-Banner auf Ihrer Internetseite einbauen. Hier mehr dazu. Kreative Einfälle für weitere Bannertexte o.ä. sind herzlich willkommen und werden sofort umgesetzt!

20 Gedanken zu „Wird der Vermittlungsgutschein 2011 noch an ALG2-Bezieher ausgegeben?“

  1. Und dann wird sich beschwert, das die Quoten nicht höher ausfallen? Es werden unnützige Trainingsmassnahmen durchgeführt, die den grössten Teil der Bewerber nichts bringt und bei effektiven Mitteln wird gespart? ich bin gespannt auf die Antwort, die nun aussteht.

  2. Ich finde es unmöglich! Bewerbungstraining für Leute über 50 ! LKW Führerscheine für Leute die überhaupt keine Lust haben den zu machen. Trainingsmaßnahmen noch und noch…..zu 90% ohne jeden sinnvollen Zweck. Hauptsache die Leute gelten als „vermittelt“ oder nicht mehr arbeitslos. Wir vermitteln, als private Arbeitsvermittlung, ca. 40 Leute monatlich! Wieviele Menschen erhalten denn bitte vernüftige Jobs von ARGE und Bundesagentur??? Besser sollte man mehr ein Auge auf unseriöse Arbeitsvermittler richten, die den VGS missbrauchen und mit Schicksalen der Bewerber Reibach machen!!!!

  3. Aber Hallo, die großen Unternehmen wie Dekra, Tertia, Internationaler Bund und weiß der Teufel was noch alles müssen doch am Leben erhalten werden….Gott segne die Lobbyarbeit 😉 Was vernünftig ist oder was nicht, ist hier nicht die Frage…..

  4. Hallo, kann mich der Kritik von Sabine und Solvita (schönes Name!) nur anschließen. VGS ist ein effektives und effizientes Mittel der Arbeitsmarktpolitik. Basta. Warum für andere Maßnahmen Geld da ist? Weil kein privater Vermittler bei der BA als Lobbyist arbeitet! Wer bitte sitzt denn da so im Aufsichtsrat – und welche Interessen haben die an möglichst vielen „Fortbildungsmaßnahmen“???

  5. Unabhängig davon, ob es den Privaten Arbeitsvermittlern (PAV) gefallen wird – der Vermittlungsgutschein (VGS) muss bleiben!

    Grund: Es gibt keine andere Ausgabe im Bereich der Vermittlung, die so viel Erfolg bringt.

    Beweis: Geld fließt nur dann den Vermittlern zu, wenn die in Gegenleistung auch vermittelt haben UND die Arbeit mindestens 6 Wochen (für die erste Rate, 6 Monate für die zweite Rate) besteht.

    Während jeder Euro für Bildungsmaßnahmen unter der Hoffnung der Vermittlung ausgegeben wird, wird jeder Euro des Vermittlungsgutscheins aufgrund des Beweises der Vermittlung ausgegeben.

    In einem Rechenbeispiel beweise ich, dass der Nutzen des VGS für die Bundesrepublik z. B. bei einer Arbeit mit 1.500 Euro Brutto 8.200 Euro beträgt, die Kosten dagegen nur 1.680 Euro.

    Unter dem Titel: Sparen Sie Heizöl, heizen Sie mit der Herdplatte!
    http://arbeitweg.de/index.php?option=com_content&view=article&id=156:sparen-sie-heizoel-heizen-sie-mit-dem-elektronherd&catid=1:aktuelle-nachrichten
    können Sie das Rechenbeispiel nachlesen.

  6. Guten Tag,

    wir sind sehr gespannt auf weitere Entwicklungen. Haben heute mit zwei sehr kompetenten und höher angesiedelten Personen bei der Agentur für Arbeit gesprochen. Diese wissen aktuell auch noch nichts und hängen in der Luft.

    Wir werden nächste Woche (da wir hier nur 8 km von der Zentrale in Nürnberg entfernt aktiv sind) bei der Bundesagentur für Arbeit aufschlagen und eine klare Aussage fordern, da aktuell von dieser Maßnahme 5 Arbeitsplätze inkl. meiner Gesamtexistenz bedroht sind.

    An alle Kolleginnen und Kollegen trotzdem ein schönes Wochenende…

    Gruß aus Schwabach

    Patric Dries

  7. Hallo Frau Dries, vielen Dank für Ihren Kommentar.

    „Wir werden nächste Woche (da wir hier nur 8 km von der Zentrale in Nürnberg entfernt aktiv sind) bei der Bundesagentur für Arbeit aufschlagen und eine klare Aussage fordern“

    Vielleicht können Sie ja dann auch posten, was Sie herausfinden konnten. Ebenfalls noch ein schönes Wochenende.

    Mit freundlichen Grüßen
    Dirk Steffes

  8. Völlig unverständlich. Selbst wenn jeder Arbeitssuchende vom ersten Tag an mit dem VGS ausgestattet werden würde, würde nur das Papier auf den er gedruckt ist als Kosten anfallen. Jeder weiß doch, dass das Geld erst bei erfolgreicher Vermittlung fließt. Arbeitsunwillige mit VGS erhöhen ja nicht die Kosten der Verwaltung. Aber umgekehrt wird ein Schuh daraus: Bewerber ohne VGS haben geringere Chancen auf erfolgreiche Vermittlung, weil sich dann nicht mal mehr die PAV um sie kümmern werden… 🙁

  9. Hallo Herr Dries,

    haben Sie in Nürnberg einen konkreten Ansprechpartner im Visier? Ich würde mich gerne anschliessen und auch meinen „Senf“ dazu abgeben. Ich denke, man muss denen vielleicht mal vorrechnen, was diese unsinnigen Sparmassnahmen den Steuerzahler kostet. Kurze Info wäre prima!

    Guten Start in die neue Woche!

  10. Die Arbeitsanleitung zum VGS für ALG 2 ist auf der Homepage der Team-Arbeit nachzulesen. Es geht hier nicht um Missbrauch-der Wortlaut: „Angesichts der verbesserten Situation auf dem Arbeitsmarkt und der planerischen Rahmenbedingungen im Eingliederungshaushalt von team.arbeit.hamburg sind steuerende Massnahmen erforderlich, um die steigende Inanspruchnahme des VGS zu begegnen!“

    Wie passt denn so eine Aussage, zu der Behauptung das der VGS nicht effektiv ist? Welchen Zweck hat der VGS?

  11. Servus Mitstreiter,

    wir haben gerade mit Bewerbern aus Koblenz, Dortmund und auch aus Hamburg telefoniert und wollen Sie eigentlich bei unseren Kunden vorstellen…ABER denkste! Sie bekommen KEINEN Vermittlungsgutschein ausgehändigt!!! Das ist kein Einzelfall mehr, das ist eine riesengrosse Sche+++!!!! Sind alle super qualifiziert und könnten ab 01.01.2011 sofort anfangen! Tja mal eben 3000,- Euro nicht verdient…Die Agenturen meinen ´das Sie erst einmal abwarten sollen bis eine Entscheidung getroffen wird!!! Vorher bekommen Sie keinen Schein. bei anderen Bewerbern bzw. bei anderen „Vermittlern“ der gleichen Agentur für „Arbeit“ bekommen aber Bewerber einen VGS ausgehändigt! Was soll den so ein „Sche+++. Entrweder Sie bekommen einen oder Nicht, aber hier wird nach Nase entschieden. Wir sagen dazu nur: Leckt mich am +++!!! Wie soll das für uns weitergehen??? Ich galube ich stelle einen Antrag an die Bundesregierung und wir bennenne uns in „Griechenland“ oder „Opel“ um, dann bekomme ich noch genug Geld zugeschustert…Kann doch der liebe Steuerzahler dann bezahlen! Aber moment mal ICH BIN DER STEUERZAHLER. Aber worauf soll ich den Steuern zahlen, wenn ich keinen Umsatz mache??? Tja so ein Teufelskreis…

  12. Der Steuerzahler kommt jeden Monat für ALG 2 Empfänger auf-so sieht es aus!

    Der IAB stellt den VGS als uneffektiv dar und auf der anderen Seite wird der VGS nur noch an Härtefälle ausgegeben, um die steigende Inanspruchnahme des VGS zu begegnen. Das verstehe mal, wer will!

  13. Naja, es ist doch klar das die Vermittlungsgutschein Empfänger hier laut schreien, basiert deren finanzielle Existenz auf diesem VGS. Das Problem ist nunmal der Missbrauch und es ist auch nicht gerade die feine englische Art, wie mit den Geldern intern (zwischen PAV und Unternehmen) umgegangen wird. Da wird dem Arbeitgeber 50% vom VGS versprochen, wenn er den Bewerber einstellt und 6 Monate beschäftigt. Es gibt noch krassere Fälle. Liebe PAV: Eure Weste ist rabenschwarz und der VGS wird untergehen. Sucht euch einen richtigen Job, denn: Wer arbeiten will, der findet eine Arbeitsstelle SELBSTÄNDIG. So sollte es auch sein und bleiben, Geschäftemacherei mit Arbeitslosen ist einfach nur arm.

  14. Guten Tag Herr Dr. Wolfer,
    Ihren kritischen Beitrag (und auch solche sind hier willkommen) möchte ich gerne so kommentieren:

    „Vermittlungsgutschein Empfänger hier laut schreien, basiert deren finanzielle Existenz auf diesem VGS.“
    Ich würde die Arbeitsvermittler nicht als Empfänger bezeichnen, aber ja, diese haben ihre Existenz meist auf dem VGS aufgebaut und würden ohne dieses Instrument in Probleme geraten.

    Missbrauch gibt es überall, also auch bei Arbeitsvermittlern. Es gibt aber wesentlich schlimmere Branchen…

    „Wer arbeiten will, der findet eine Arbeitsstelle SELBSTÄNDIG.“
    Das mag bei vielen Arbeitslosen zutreffen, aber die Tatsache, dass eine Beschäftigungsaufnahme durch den VGS beschleunigt wird, wird wohl niemand abstreiten. Unter dem Strich verdient die Bundesagentur für Arbeit bzw. wir alle (als Beitrags- oder Steuerzahler) vom Vermittlungsgutschein.

    „Geschäftemacherei mit Arbeitslosen ist einfach nur arm.“
    Ich vermute einmal, dass Sie nicht arbeitslos sind. Schön für Sie, aber viele Arbeitslose wissen professionelle Unterstützung bei der Jobsuche zu schätzen – und die privaten Vermittler verdienen damit nicht nur ihre „Brötchen“, sondern haben auch das Gefühl, etwas sinnvolles getan zu haben.

  15. @ Dr. Wolfer – Es dürfte eine einfache Rechnung sein, Ihren Vorwurf in Luft auflösen zu können, das PAV´S und Arbeitgeber „halbe Sache“ machen. Wer stellt einen Arbeitgeber sozialversicheungspflichtig ein (abgesehen von dem Arbeitsaufwand) und beschäftigt diesen 6 Wochen lang, um dann vom VGS angeblich zu profitieren? Die erste Rate über 1000 € wird erst nach sechs Wochen durchgehender Beschäftigung gezahlt. Ihrem Rechenbeispiel zu Folge, bekommt der Arbeitgeber 500 € (die restlichen 500 € gehen dann an die PAV)und muss dafür aber einen Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigen und auch entlohnen. Nicht zu vergessen: Die 1000 € muss die PAV auch noch versteuern-also dürfen Sie von den 500 €, die nun zum Arbeitgeber gehen, noch mal ordentlich was abziehen. Was bleibt unter dem Strich? jetzt sind Sie lieber Dr. Wolfer gefragt und dürfen mir eine Rechnung aufstellen, wie man für 420 € (Einkommenssteuer noch nicht berücksichtigt) einen Angestellten über 6 Wochen beschäftigen kann und dabei den dicken Reibach macht! Vielleicht fällt Ihnen nun auf, das Ihre Behauptung so nicht ganz richtig sein kann! Es gibt sicherlich schwarze Schafe, die nicht korrekt arbeiten! Aber die dürfte es in jeder Branche geben. Vielleicht sollten Sie mal auf der Gegenseite hochrechnen, wieviel Steuergelder für unnütze Massnahmen verpulvert werden. das sollte Anreiz genug für einen berechtigten „Aufreger“ sein.

  16. Hier reden viele alles durcheinander hohen Wirrwarr um nichts! 1.) Das Wirtschaftswunder ist vorbei, es muss ein anderes Denken also her!
    2. Verfassungswidrig halte ich es aber schon sehr kriminell und werde solche Gruppenkreise als Nötigung (§240 I StGB) dastehen lassen, die Vermittlungsgutscheine bei ALGI II Kassieren wollen, das ist ein Unding der untersten Würde, Pfui..

    ARGE´n müssen sparen, im Gegensatz, was sie aufbauen schmeißen sie mit der anderen Hand schon wieder um? Was soll das?? Richtig ist wer Arbeit´s sucht wird sie auch bestimmt finden ohne den Quatsch der Steuerzahler sinnlose Vermittlungsscheine zu brauchen, dass halte ich als Privater Jurist sowieso kriminell von Steuerverschwendung, andere mehr auf der Haut zu liegen zu können und bezahlen das noch durch den Staat, unmöglich!! Also kriminell!

    Das Arbeitsamt (ARGE) ist ja selbst durch Satzungen verpflichtet bereits Arbeitssuchende zu unterstützen zu müssen, was hier aber nur betrieben wird ist reinstes gelabere um nichts. Die Hartzgesetze gehören schon längst vom Markt, da auch Bundesarbeitsministerin Frau Ursula von der Leyen hochhinaus versagte in allen Bereichen der Regelungen!

    Denn wer Arbeitet muss auch Geld verdienen und darf nach Satzungen erst gar nicht auf der Tasche der Arbeitsämter ARGE´n liegen, was ist hier nur kaputt in Deutschland Billiglöhne zu setzen? Gewerbesteuer betrügerisch durch leere Haushaltskassen aufstocken ziehen betrügerisch Blitzer als Verkehrssicherheit vor, doch die Frage ist was hier eigentlich mit der Demokratie noch ist Bürger derart so zu demütigen zu müssen? Ja der Knabe sitzt immer an der Quelle, wie ein Wolfgang Schäuble, der dort bestimmt auch nicht hingehört!
    Hier sitzen falsche Leute am Wer die hier nach dem Artikel § 20 III GG die Sozialstaat abschaffen nur damit ja wollen, betreiben mit ihrer Liest Propaganda bolschewistischer antifaschistischen Aufmarsch auch unter anderem den Handelssklavereibetrieb zu schaffen; -. s. Eineurojobbern unter Zwangsmaßnahme gestellt zu haben betrügerisch! s. Hartzgesetze kriminelle betrügerische Sperrungen etc. Modellversuch ist aber bereits abgelaufen, es gibt noch vieles dazu.

    Vermittlungsscheine ist Leute in Arbeit gebracht zu haben, dazu möchte ich aber mal gerne wissen, was die BA seinerzeit dazu schon an fallender Ausgabe dazu tätigte?

    Frau von der Leyen jetzt sind sie wieder dran. Abschrift erhält sie hiervon.

    Durch die drastischen Einsparungen der von CDU und FDP und auch allen anderen, hat nur einen Sinn, der dürfte auch jeden ganz klar sein; – Diätenerhöhungen –

    Und zu aller Schluss, wenn ich Arbeitsminister wäre! Würde ich die Zeitarbeitsfirmen alle aus dem Land jagen! Denn sie haben den meisten Teil beizutragen, dass die jetzt noch immer hohe Arbeitslosigkeit Bestand hat, aufhält zur Senkung zukommen!

    Bis dahin.. MAD

  17. Hallo,ich bin eine 29Jährige Mutter von einer drei Jährigen Tochter und bin seit einem Jar arbeitslos un bekomme Alg II.Vor kurzem habe ich einen Vermittlungsgutschein beantragt und Ihn nicht bekommen.(hätte endlich wieder einen Job)Grund:Ich wäre nicht körperlich eingeschränkt…..

Schreibe einen Kommentar zu Mark Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert