Statstik zum AVGS/VGS-Übergang

Er ist wieder Zeit für eine neue Statistik! Die „Ablösung“ des Vermittlungsgutscheins (VGS)  durch den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) im April 2012 stellt für den Statistiker ein Problem dar. Zumindest in der Zeit des Übergangs, in der zwar keine VGS mehr ausgegeben, wohl aber eingelöst werden können, müssen wir hier mit zwei Werten arbeiten. Der nach unserer Auffassung (erwartungsgemäß) hektisch verlaufene Wechsel zum AVGS tat ein übriges, um das Zahlenmaterial, auf dem unsere aktuelle Statistik basiert, weiter zu kontaminieren.

Doch wir wollen nicht länger warten, hier ist die erste Statistik zum AVGS! Grundlage ist wie immer die Zahl der ausgezahlten ersten Raten für eine erfolgreiche Vermittlung.

VGS-AVGS Statistik für 2012
VGS-AVGS Statistik für 2012

 

Im August 2012 erstmals mehr ausgezahlte AVGS

Die Einführung des AVGS (bzw. dessen Komponente „Vermittlung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung“) zum ersten April führt im Mai zu ersten Auszahlungen, da eine Auszahlung der Prämie an den Arbeitsvermittler erst nach erfolgreicher sechswöchiger Beschäftigung des vermittelten Arbeitnehmers erfolgt. Hier hat sich nichts geändert, weshalb die Statistik problemlos in der bekannten Form weiter geführt werden kann – und somit interessante Aussagen und Vergleiche ermöglichen wird, wenn wir die Entwicklung in den nächsten Monaten und Jahren weiter verfolgen werden.

Der August war der ersten Monat, in dem der AVGS den VGS überholt hat. Und da seit April keine VGS mehr ausgestellt werden, werden die letzten Altfälle des VGS bald Geschichte sein. Addiert man die ausgezahlten Vermittlungsprämien AVGS und VGS zusammen, ergibt sich folgendes Bild: Im Mai 2012 erfolgten kumuliert 2367 Auszahlungen der ersten Rate, im Juni 1692, im Juli 1390 und im August 1297. Vergleichen wir die Werte mit dem Vorjahr so wird ein deutlicher Rückgang erkennbar: im Mai 2011 wurden noch 1738 Prämien für erfolgreiche Vermittlungen ausgezahlt, im Juni 2995, im Juli 1945 und im August 2011 waren es 2109.

Wird der AVGS ausgebremst?

Diese deutlichen Unterschiede lassen sich nicht durch eine höhere Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt erklären, die es Arbeitsuchenden erleichtet, ohne fachliche Hilfe eine neue Stelle zu erhalten. Vielmehr deutet sie auf eine rigidere Praxis seitens der Bundesagentur für Arbeit bzw. der zuständigen lokalen Stellen bei der Anwendung des AVGS hin. Die dazu erschienene Denkschrift zum AVGS haben wir in einer Rezension vorgestellt. In diesem Buch finden sich zahlreiche Belege aus der Praxis für die These, dass der Einsatz des AVGS – im Vergleich zum alten Vermittlungsgutschein – massiv erschwert wird. Wird die Bundesagentur für Arbeit diese Praxis fortführen? Gerade im abklingenden Arbeitsmarkt wäre der Verzicht auf das bewährte Mittel „Vermittlung mittels Gutschein“ eine denkbare schlechte Strategie. Wir werden die Entwicklung weiter beobachten!

 

Buchrezension „Denkschrift zum neuen AVGS (Dorothea Hegele, Thomas Krug, Dirk Feiertag und Thomas Bloch)

Unter dem etwas sperrigen Titel „Denkschrift zum neuen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein AVGS MPAV Entwicklung seit der Instrumentenreform 2012“ wird Endes des Monats September 2012 erstmals eine umfassende Betrachtung der jüngsten Reform des Vermittlungsgutscheins in Buchform auf den Markt kommen.

Die Autoren Dorothea Hegele, Thomas Krug, Dirk Feiertag und Thomas Bloch bringen hierbei vollkommen unterschiedliche berufliche Hintergründe ein. Zwei Gemeinsamkeiten sind jedoch erkennbar: Alle leben sie in Leipzig, und alle sind mit der Reform des Vermittlungsgutscheins, der nun als Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein firmiert, nicht sonderlich zufrieden.

AVGS BuchBei dem Buch handelt es sich weniger um eine klassische Monographie, sondern eher um eine Mischung aus kritischen Anmerkungen, rechtlichen Synopsen und reichlich Dokumenten aus der tagtäglichen Auseinandersetzung zwischen Privaten Arbeitsvermittlern, Arbeitssuchenden und der Bundesagentur für Arbeit.

Was wird von den Autoren kritisiert? Die wichtigsten Fehlentwicklungen werden gleich zu Beginn des Buches als eine „Einführung in die Problemlage“ in Form von 12 Kernproblemen und einigen „weiteren Problemen“ abgehandelt. Ein paar Beispiele, die die Autoren aus ihrer eigenen beruflichen Praxis und durch umfangreiche Recherche ermitteln konnten:

  • Die Bundesagentur für Arbeit belehre die Arbeitssuchenden, dass sie keinen Vermittlungsvertrag abschließen sollen. Dies führe zu großer Rechtsunsicherheit, denn die Arbeitssuchenden würden einen solchen Vertragsabschluss aus Angst vor Sanktionen verständlicherweise meiden. Private Arbeitsvermittler dürfen ohne Vertrag jedoch nicht tätig werden!
  • Gängige Praxis sei mittlerweile eine zeitliche Beschränkung der Gültigkeit des AVGS, obwohl im Gesetz lediglich in Form einer Kann-Regelung die Möglichkeit einer solchen vorgegeben ist. Eine Anweisung von Höchstgrenzen zwischen drei und sechs Monaten durch die Bundesagentur sei nach Auffassung der Autoren „mangels Rechtsetzungskompetenz rechtswidrig und aufzuheben“.
  • Auch die regionale Einschränkung, in der die Gültigkeit des AVGS auf Vermittlungen im Wohnort des Arbeitssuchenden beschränkt werden und/oder sogar Sitz des PAV die Auszahlung der Vermittlungsprämie möglich oder unmöglich machen, wird im Buch, das inklusive Anlagen 185 Seiten umfasst, kritisiert. „Gerade diese willkürliche Festlegung des Arbeits- und damit einhergehend unter Umständen auch des Wohnortes nach freiem Ermessen durch Mitarbeiter der deutschen Arbeitsverwaltung ist verfassungswidrig.“, so die Analyse des Autorenteams.
  • Kritisiert wird ebenso die neue und für den Arbeitssuchenden sehr ungünstige Regelung, dass der Arbeitsbeginn in der Gültigkeitsdauer des AVGS MPAV liegen muss, wo bisher das Vorliegen einer Einstellungszusage oder die Unterzeichnung des Arbeits-vertrages ausreichend war.

Unsere Meinung zur Denkschrift zum neuen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein: Die Autoren haben diese und viele weitere Verschlechterungen gefunden. Diese werden sicherlich nicht dafür sorgen, dass über den Vermittlungsgutschein eine nennenswerte Zahl von Arbeitsuchenden eine Chance auf eine sozial-versicherungspflichtige Beschäftigung erhalten wird. Der Status vor der April-Reform war in vielen Punkten sogar vorteilhafter.

Durch die Neuregelungen werden gleich zwei Gruppen belastet: Arbeitssuchenden wird ein bewährtes und relativ unbürokratisches Förderinstrument entzogen, um einen neuen Job zu finden. Und nicht zu vergessen: viele Private Arbeitsvermittler sehen sich mit massiven Existenzsorgen konfrontiert, da der AVGS oft die Haupteinnahmequelle dargestellt hat und seit der Reform massive Umsatzrückgänge unterstellt werden können – auch wenn hierzu noch keine verlässlichen Zahlen vorliegen. Das Buch richtet sich an Praktiker, kritische Leistungsempfänger und ein arbeitsmarktpolitisch interessiertes Publikum. Es handelt sich nicht um eine „leichte Kost“, insbesondere Private Arbeitsvermittler werden sich über dieses neue Standardwerk freuen – denn Alternativen finden sich auf dem Büchermarkt derzeit nicht. Und das seitens der Bundesagentur für Arbeit zu Verfügung gestellte Informationsmaterial ist mangelhaft.

Die Leipziger Autoren haben einen Anstoß geliefert, um diese Problematik in die Öffentlichkeit zu bringen. Die sich gerade verschlechternde Arbeitsmarktkonjunktur wird ihren Teil dazu beitragen, dass Arbeitsmarktpolitik wieder verstärkt in den Medien aufgegriffen werden wird. Und ein sich daraus entwickelnder öffentlicher Diskurs sollte hoffentlich mit dazu beitragen, dass die Bundesagentur für Arbeit einige mehr als zweifelhafte Praktiken einstellt. Im Endeffekt könnte auch eine Nachbesserung der unklar formulierten Gesetzestexte dafür Sorge tragen, das nachweisbar wirksame Instrument „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“ zum Nutzen der deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wieder nennenswert einzusetzen.

Infografik Vermittlungsgutschein

Bilder sagen mehr als Tausend Worte. Deshalb haben wir eine kleine Infografik erstellt, die in vier Schritten das System „Vermittlungsgutschein“ leicht verständlich erklärt. Viel Spaß damit!

Infografik Vermittlungsgutschein
Infografik Vermittlungsgutschein

Nutzung: Die Grafik können Sie gerne für Ihre Arbeit verwenden. Sollten Sie eine Nutzung auf Ihrer Internetseite beabsichtigen, setzen Sie bitte unter der Grafik einen Link auf die Seite www.vermittlungsgutschein.info. Wenn Sie eine größere Auflösung benötigen oder sonstige Wünsche haben – mailen Sie uns einfach an!

Vermittlungsgutschein: Dramatischer Rückgang zum Jahresbeginn 2011

VGS brechen in Q1/2011 um 68 Prozent gegenüber dem ersten Quartal 2010 ein

Der durch die Bundesagentur für Arbeit ausgegebene Vermittlungsgutschein findet immer weniger Verwendung. Im ersten Quartal 2011, also den Monaten Januar, Februar und März, sank die Zahl der ausgezahlten ersten Raten an die privaten Arbeitsvermittler gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 68 Prozent ab. Nur 3774 mal fand im gesamten ersten Quartal 2011 eine Auszahlung der ersten Rate des Vermittlungsgutscheins statt, die nach einer Beschäftigungsaufnahme des vermittelten Arbeitnehmers und einer anschließenden sechwöchigen Beschäftigungsdauer erfolgt. Alleine im März 2010 waren es mit 3059 Auszahlungen fast genau so viele.

Vermittlungsgutscheine Anfang 2010 und Anfang 2011
Vermittlungsgutscheine Anfang 2010 und Anfang 2011

Die Ratenzahlung ist eine gute Metrik, um den Erfolg des Vermittlungsgutscheins, der sich in den letzten Jahren als fester Bestandteil der deutschen Arbeitsmarktpolitik etablieren konnte, zu quantifizieren. Nach einem Zeitraum von 6 Monaten erfolgt die zweite Ratenauszahlung, wenn der vermittelte Arbeitnehmer weiterhin einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht. Viele private Personalvermittler finanzieren sich zu einem großen Teil über dieses staatliche Gutscheinsystem.

Warum werden weniger Vermittlungsgutscheine ausgezahlt?

Für den Rückgang drängen sich zwei mögliche Erklärungen auf: Ein veränderter Arbeitsmarkt oder eine veränderte Vergabepraxis der Bundesagentur für Arbeit bzw. der Argen. Die anziehende konjunkturelle Entwicklung wird den Arbeitsmarkt zweifelsohne belebt haben, doch wo Unternehmen verstärkt einstellen, dürfte auch die Nachfrage nach Vermittlungsgutscheinen steigen bzw. die Erfolgsquote der privaten Arbeitsvermittler zunehmen. Indizien, dass die Vergabe restriktiver erfolgt, konnten zuletzt bei der lokalen Vermittlungsgutschein-Praxis in Hamburg erkannt werden. Ob sich der drastische Rückgang alleine auf das Handeln der Arbeitsagentur bzw. weiterer mit der Ausgabe der Vermittlungsgutscheine betrauten Einrichtungen erklären lässt, kann hier nicht beantwortet werden. Fakt ist, dass diese Entwicklung dramatisch ist und viele private Arbeitsvermittler in ihrer Existenz bedrohen wird, sollte sich dieser Trend über die nächsten Monate hinaus fortsetzen.

VGS 2011 – Antwort des Hamburger Senats

Im Beitrag Wird der Vermittlungsgutschein 2011 noch ans ALG2-Bezieher ausgegeben? sind wir zuletzt der Entwicklung in Hamburg nachgegangen. Ein freundlicher Leser von Vermittlungsgutschein.info hatte uns darauf hingewiesen, dass in Hamburg für das neue Jahr (bzw. eigentlich bereits ab Anfang Dezember) anscheinend erhebliche Einschränkungen bei der Vergabe des Vermittlungsgutscheins an ALG2-Empfänger beabsichtigt sein.

Zwischenzeitlich wurde die schriftliche kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Badde (SPD) durch den Hamburger Senat beantwortet. Zum besseren Verständnis zuerst noch einmal die Fragen an den Hamburger Senat:

1. Wie war die Integrationsquote von Vermittlungsgutscheinen im Rahmen des SGB II in den Jahren 2009 und 2010?
2. Wir beurteilt der Senat die bisherige Arbeit der Privaten Arbeitsvermittler allgemein und in Hamburg?
3. Hält der Senat den Vermittlungsgutschein für ein gutes und geeignetes Instrument, um SGB II – Empfängerinnen und Empfänger in eine sozialversicherungspflichtige Arbeit zu vermitteln?
4. Wie viele Vermittlungsgutscheine wurden 2009 und 2010 bis zum 30. November jeweils von der team.arbeit.hamburg an SGB II – Empfängerinnen und Empfänger ausgegeben? Wie viele wurden in den gleichen Zeiträumen eingelöst?
5. Wie viele Agenturen bzw. Private Vermittler sind bisher in Hamburg aufgrund von Vermittlungsgutscheinen für SGB II – Empfängerinnen und Empfänger tätig geworden?
6. Ist es richtig, dass ab dem 1. Dezember 2010 keine Vermittlungsgutscheine mehr für die Arbeitslose in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) mehr ausgestellt werden? Gibt es Ausnahmen? Wenn ja, welche und auf welcher Grundlage?
7. Ist es richtig, dass die Vermittler und Agenturen, die Vermittlungsgutscheine ausgeben, erst am 1. Dezember 2010 telefonisch darüber informiert wurden, dass mit sofortiger Wirkung keine Vermittlungsgutscheine an SGB II – Empfängerinnen und –Empfänger mehr ausgegeben werden? Wenn ja, warum wurde diese Vorgehensweise gewählt?
8. Werden die entsprechenden Vermittler und Agenturen noch schriftlich über diese Entscheidung und deren Beweggründe informiert?
a. Wenn ja, wann und warum ist dies bisher nicht passiert?
b. Wenn nein, warum hält die team.arbeit.hamburg, bzw. der Senat dies nicht für erforderlich?
9. Werden bundesweit keine Vermittlungsgutscheine für diesen Personenkreis mehr ausgestellt oder handelt es sich um eine Entscheidung der team.arbeit.hamburg, um einen Teil der Sparvorgaben des Bundes auf diese Weise umzusetzen?
a. Falls es ein bundesweite Vorgehensweise ist, was ist hierfür die rechtliche Grundlage? Ist die Ausgabe von Vermittlungsgutscheinen ab dem 1.1.2011 im SGB II nicht mehr vorgesehen oder handelt es sich weiterhin um eine Ermessensentscheidung? Gibt es dazu eine entsprechende Fachanweisung oder Richtlinie? Wenn ja, welche und mit welchem Datum?
b. Falls es sich um eine Entscheidung der team.arbeit.hamburg handelt, wann wurde diese in welchem Rahmen getroffen? Wer war in die Entscheidung einbezogen?
c. Falls es sich um eine Entscheidung auf Hamburger Ebene handelt, was waren die Gründe dafür, zukünftig keine Vermittlungsgutscheine für SGB II – Empfängerinnen und Empfänger mehr auszugeben?

10. Gab es im Vorwege der Entscheidung von Seiten der team.arbeit.hamburg Hinweise, dass dieses Instrument für SGBII – Empfängerinnen und Empfänger reduziert oder vollständig abgeschafft werden soll? Wenn ja, wann und in welcher Form?
11. Gab es im Vorwege der Entscheidung von Seiten der team.arbeit.hamburg Gespräche mit den Agenturen, bzw. Vermittlern, die bisher Vermittlungsgutscheine für SGB II – Empfängerinnen und Empfänger ausgegeben haben? Wenn ja, wann, in welchem Rahmen und mit wem?
12. Welchen Einspareffekt erwartet der Senat bzw. die team.arbeit.hamburg 2011 von der Einstellung des Vermittlungsgutscheins für SGB II – Empfängerinnen und Empfänger?

Antwort des Senats der Hansestadt Hamburg (datiert auf den 10.12.2010)

Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der team.arbeit.hamburg, Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II (team.arbeit.hamburg) und der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Nord. Ein Teil der abgefragten Daten wird statistisch nicht gesondert erhoben beziehungsweise kann in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht ermittelt werden.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

Zu 1. und 5.:
Siehe Vorbemerkung

Zu 2.:
Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.

Zu 3.:
Siehe Drucksache 19/4287. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.

Zu 4.:
Im Jahr 2009 wurden bis zum 30. November 2.820 Vermittlungsgutscheine eingelöst. Im Jahr 2010 waren es bis zum 30. November 2.868 Vermittlungsgutscheine. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Zu 6. bis 8., 8. b), 9. bis 11.:
Nein. Es können weiterhin Vermittlungsgutscheine ausgegeben werden. team.arbeit.hamburg hat zur Inanspruchnahme des Vermittlungsgutscheins eine ermessenslenkende Weisung herausgegeben, die am 1. Dezember 2011 in Kraft getreten ist.
Siehe
http://www.team-arbeit-hamburg.de/deutsch/informationen/weisungen/arbeitsanleitungen/index.php.
unter Hinweise auf arbeitsmarktpolitische Instrumente.

Zu 8. a):
Entfällt.

Zu 12.:
Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.

Anmerkung von Vermittlungsgutschein.info

Hier der Direktlink zur erwähnten PDF-Datei, in der die „ermessenslenkende Weisung“ konkretisiert wird: Download „Hinweise auf arbeitsmarktpolitische Instrumente“ (leider nicht mehr aktiv)

Daraus der für den Vermittlungsgutschein relevante Abschnitt f)

Angesichts der verbesserten Situation auf dem Arbeitsmarkt und der planerischen Rahmenbedingungen im Eingliederungshaushalt von team.arbeit.hamburg sind steuernde Maßnahmen erforderlich, um der steigenden Inanspruchnahme des VGS (§ 421g SGB III) zu begegnen.

Vermittlungsgutscheine werden ab 01.12.2010 ausschließlich an arbeitsuchende und arbeitslose Kunden von team.arbeit.hamburg ausgegeben, mit mindestens 3 Handlungsbedarfen aus 2 verschiedenen Schlüsselgruppen, die das Ziel der Aufnahme einer Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt hat. VGS können daher nur an Kunden mit einer komplexen Profillage ausgehändigt werden. Im Übrigen sind die gesetzlichen Regelungen zum VGS zu beachten.

Wir meinen: Die Zeiten für Arbeitsvermittler in Hamburg (und nicht nur da) werden härter. Die „verbesserten Situation auf dem Arbeitsmarkt“ würde also zu einer steigenden Inanspruchnahme des VGS führen – diese Begründung widerspricht nicht nur jeder Logik, sondern läuft auch dem Ziel des Vermittlungsgutscheins entgegen, Menschen schneller in Beschäftigungsverhältnisse zu führen.

Institut der deutschen Wirtschaft: Wartezeit für VGS sollte wegfallen

Das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) hat in einer Meldung, die sich auf die veröffentlichte und hier bereits vorgestellte Studie zum Vermittlungsgutschein bezog, für einen Wegfall der Wartezeit plädiert, ab der ein Vermittlungsgutschein beantragt werden darf.

Institut der deutschen Wirtschaft in Köln
Institut der deutschen Wirtschaft in Köln

Nach der derzeitigen Rechtslage besteht für Arbeitslosengeld-1-Bezieher (ALG1) nur dann ein Rechtsanspruch auf den Vermittlungsgutschein, wenn sie vor der Beantragung mindestens zwei Monate arbeitslos gemeldet waren. Die zweimonatige Wartefrist wird ab 2011 auf sechs Wochen reduziert. „Im Interesse einer zügigen Vermittlung wäre allerdings die ersatzlose Streichung der Wartezeit die beste Lösung“, so das IW.

Hier finden Sie die aktuellen Voraussetzungen für den Vermittlungsgutschein in unserer Inforubrik.

In der Meldung wird auch darauf Bezug genommen, dass sich Private Vermittler in ihrer Arbeit oft behindert fühlten. Diese argumentierten, dass die bürokratischen Hürden zur Einlösung der Gutscheine bei einer erfolgreichen Vermittlung unnötig hoch seien. Zudem sei die Vergütung für die Vermittlung schwieriger Fälle zu niedrig und obendrein seit der Einführung des Instruments im Jahr 2002 nicht angehoben worden.

Das IW weist ferne darauf hin, dass der Vermittlungsgutschein im Portfolio der arbeitsmarktpolitischen Instrumente  ein Nischendasein führe: Von den Gesamtausgaben für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen in Höhe von insgesamt 16,8 Milliarden Euro entfallen darauf ganze 45 Millionen Euro. Hier finden Sie die zitierte Meldung des Institut der deutschen Wirtschaft zum Vermittlungsgutschein.

Dem IW-Standpunkt wird sich vermutlich jeder Arbeitsvermittler anschließen können. Die Wartezeiten erhöhen letztlich nur die Arbeitslosenzahlen, und jeder Monate, den ein Arbeitssuchender ohne Beschäftigung in der Warteschleife verbringt, reduziert dessen Chancen auf eine Festanstellung.

Studie zum Vermittlungsschein

Studie Vermittlungsgutschein des IAB
Studie Vermittlungsgutschein des IAB

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit hat vor ein paar Tagen eine sehr interessante und ausführliche Studie zum Vermittlungsgutschein veröffentlicht. Jeder, der professionell mit dem Vermittlungsgutschein in Berührung kommt oder sich einfach für dieses Instrument der Arbeitsmarktpolitik interessiert, sollte sich die Studie einmal durchlesen:

Hier gibt es die Studie des IAB zum kostenlosen Download.

Ein paar erste Erkenntnisse: Seit 2004 wurden jährlich zwischen 50.000 und 68.000 Vermittlungsgutscheine eingelöst. Das sind weniger als 10 Prozent der ausge­gebenen Vermittlungsgutscheine.
Eine Beschäftigung wird oft ohne seine Nutzung aufgenommen. Inhaber von Gutschei­nen waren eher Arbeitslose mit besse­ren Beschäftigungschancen. Diese Positivauswahl hat sich zwischen
2004 und 2007 verstärkt.

Einige Ergebnisse der Studie

Der Vermittlungsgutschein scheint im Osten der Republik besser zu funktionieren, Hartz-IV-Empfänger sind jedoch eine eher schlechte Kundschaft für Arbeitsvermittler, da Sie öfter die neue Stelle abbrechen:

Ostdeutsche Arbeitslose haben eine höhere Wahrscheinlichkeit als westdeutsche, sowohl einen VGS zu erhalten als auch einen Job mit Ein­ lösung des Gutscheins anzutreten. Arbeitslosengeld-II-Empfänger
haben dieselben Chancen auf einen Job mit Einlösung des Gutscheins wie andere Arbeitslose. Sie blei­ben nach der Einlösung jedoch mit geringerer Wahrscheinlichkeit für mindestens ein halbes Jahr be­schäftigt.

Der Vermittlungsgutschein ist derzeit befristet – bis zum Ende des nächsten Jahres (2011) wird er auf jeden Fall noch ausgegeben, danach könnte er ins Regelinstrumentarium übernommen werden.

Die geringe Einlösungsquote der Vermittlungsguscheine von 7 bis 9 Prozent erklärt die Studie folgendermaßen:

Arbeitslosengeld-II-Empfänger haben dieselben Chancen auf einen Job mit Einlösung des Gutscheins wie andere Arbeitslose. Sie blei­ben nach der Einlösung jedoch mit geringerer Wahrscheinlichkeit für mindestens ein halbes Jahr be­schäftigt.
Aufseiten der privaten Arbeitsvermittlungen bestehen Selektionsmechanismen, die systematisch zum Ausschluss bzw. zur Aufwandsminimierung für manche Gruppen von Arbeitslosen führen. Viele Gutscheininhaber suchen sich deshalb selbst eine Stelle oder finden sie mit Unterstützung der Arbeitsagentur oder Grundsicherungsstelle. Ihre Zahl übersteigt zu jeder Zeit die Zahl derjenigen, die mit Einlösung des Gutscheins einen neuen Job finden.

Die Studie liefert so viele Daten für den Vermittlungsgutschein und dessen Einsatz von 2004 bis heute, dass wir sie sicherlich in ein paar weiteren Beiträgen noch etwas genauer auswerten werden. Die Autoren Sarah Bernhard und Dr. Thomas Kruppe, beide wissenschaftliche Mitarbeiter im Forschungsbereich „Arbeitsförderung und Erwerbstätigkeit“ im IAB, haben eine sehr gute Untersuchung verfasst.

Vermittlungsgutschein wird wieder häufiger ausgegeben

Der Vermittlungsgutschein der Bundesagentur für Arbeit wird wieder häufiger ausgegeben. Zumindest deuten die jüngsten Zahlen darauf hin. Hier die Statistik für die beiden letzten Monate, entnommen dem monatlichen Bericht zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt in Deutschland, den die BA herausgibt:

  • Bewilligte erste Vermittlungsgutschein-Rate im Monat Juni 2010:  3471 Fälle
  • Bewilligte erste Vermittlungsgutschein-Rate im Monat Mai 2010: 1939 Fälle

Nachdem im April eine starke Delle bei der Auszahlung der ersten Vermittlungsgutschein-Rate, die wir hier als Indikator für den Vermittlungsgutschein an sich nutzen, festzustellen war und diese sich auch im Mai fortsetzte,. sind die Zahlen jetzt wieder auf dem Niveau der ersten Monate des Jahres 2010 angekommen. Der zeitweilige Rückgang könnte auf eine Haushaltssperre der Arbeitsagentur zurückzuführen sein.

Über die Zukunft des Vermittlungsgutscheins gibt des dagegen noch keine neuen Informationen. Die sich anscheinend besser als erwartend entwickelnden Staatsfinanzen sollten die Wahrscheinlichkeit, dass das erfolgreiche Vermittlungsinstrument abgeschafft wird, jedoch reduzieren. Für die vielen mittelständischen privaten Arbeitsvermittler, für die der Vermittlungsgutschein die wichtigste Einnahmequelle darstellt, wäre eine rasche Klärung mehr als wünschenswert.

Kabinettsklausur: Arbeitsagentur muss sparen

Heute ist die Kabinettsklausur der Bundesregierung zu Ende gegangen. In einem Eckpunktepapier sind die Einsparungsvereinbarungen skizziert. Insgesamt summieren sich die Einsparungen auf 80 Milliarden Euro bis zum Jahr 2014.

Hier ein Auszug aus dem Eckpunktepapier:

6. Stärkung der Autonomie der Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesregierung wird die Autonomie der Bundesagentur für Arbeit stärken. Dies wird mit einer höheren Flexibilität bei der Ausgestaltung der Arbeitsmarktprogramme hin zu mehr Ermessensleistungen eingehen.
Das System der Arbeitslosenversicherung wird so aufgestellt werden, dass es mittel- und langfristig ohne Darlehen oder Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt wirtschaften kann. Unterjährigen Liquiditätsbedarfen soll die Bundesagentur für Arbeit durch die Möglichkeit eigener kurzfristiger Kreditaufnahme begegnen können.

Auch in Punkt 3 wird bereits auf die zukünftige Arbeitsmarktpolitik eingegangen:

Durch optimierte Vermittlung und die Rückwirkungen der demografischen Entwicklung auf den Arbeitsmarkt wird sich mittelfristig eine Belebung des Arbeitsmarktes im SGB II Bereich ergeben. Dies schlägt sich im Bundeshaushalt mit zusätzlichen Einsparungen ab dem Jahr 2013 nieder.

Unsere Meinung: Der Vermittlungsgutschein der Arbeitsagentur findet im Sparpapier keine Erwähung. Bis die grundlegenden Vereinbarungen jedoch in fertigen Gesetzen ihren Abschluss finden, kann aber noch viel passieren… Wobei eine „optimierte Vermittlung“ unserere Meinung nach noch stärker auf den Vermittlungsgutschein setzen sollte. Die Bundesarbeitsministerin von der Leyen wird in den nächsten Tagen hoffentlich zu einer Klärung der offenen Fragen beitragen.

Kabinettsklausur – wo wird bei der Arbeitsagentur gespart?

Am Sonntag und Montag kommt das Bundeskabinett zu einer Klausur im Bundeskanzleramt zusammen. Hierbei wird die Bundesregierung über die Eckpunkte der Haushaltsplanung für 2011 sowie über die mittelfristige Finanzplanung beraten. Im Bundeshaushalt müssen mit Blick auf die Schuldenbremse und den Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt erhebliche Konsolidierungsschritte erfolgen.

Es ist klar, dass auch auf den größten Einzelhaushalt (Volumen des Einzelplan 11: 127,9 Mrd. Euro für das Jahr 2009), den für Arbeit und Soziales, erhebliche Einschnitte zukommen werden. In welchen Bereichen gespart werden muss, ist noch vollkommen offen. Bundesarbeitsministerin von der Leyen wies in ihrer Kommentierung der erfreulichen Arbeitsmarktzahlen für den Monat Mai () darauf hin, dass die stabile Lage am Arbeitsmarkt kein Selbstläufer sei und der Strukturwandel unabhängig von der wirtschaftlichen Lage fortschreite.

Um diese Riesenaufgabe zu bewältigen, brauchen wir auch künftig eine leistungsfähige und effiziente Arbeitsvermittlung.

Die arbeitsmarktpolitischen Mittel der Bundesagentur für Arbeit sind ein so großer Haushaltsposten, dass man hier an Einschnitten nicht vorbeikommen wird. Ob auch der Vermittlungsgutschein hiervon betroffen sein wird, bleibt abzuwarten. Seine hohe Wirksamkeit und das verglichen mit anderen Mitteln, z.B. dem Bildungsgutschein, geringe Volumen sollten die möglichen Sparforderungen etwas relativieren. Die Ergebnisse der Kabinettsklausur werden mit Spannung erwartet – nicht nur bei der Arbeitsagentur.