Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kommt

Der deutsche Bundestag beschloss am 23. September 2011 mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ weitreichende Änderungen bezüglich der Nutzung des Vermittlungsgutscheins. Ab dem 1. April 2012 treten diverse Neuregelungen in Kraft, so wird der Vermittlungsgutschein umgetauft, der neue Name Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) soll unterstreichen, dass sein Einsatzspektrum deutlich ausgeweitet wird. Auch wird das bewährte Instrument entfristet, d.h. es erlangt den Status einer regulären Maßnahme, mit der die Leistungsträger die Beschäftigungssituation in Deutschland nun also langfristig verbessern können.

 

Die wichtigsten Änderungen, die am 1. April 2012 in Kraft treten, im Einzelnen:

 Was ändert sich am 01.04.2012 für ALG1-Bezieher?

Die Wartezeiten werden (aus Sicht der Anspruchberechtigten) verbessert: Bezieher von Arbeitslosengeld I (ALG1) können den AVGS nach dem Ermessen der Arbeitsagentur bereits ab dem ersten Tag der Arbeitslosmeldung erhalten. Sind sie länger als sechs Wochen Arbeitslosigkeit und bezogen innerhalb der letzten drei Monate Arbetislosengeld I, so haben sie sogar einen Rechtsanspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein.

 

Änderungen für ALG2-Bezieher (Hartz IV)

Personen, die Arbeitslosengeld II (Hartz IV) erhalten, können nach dem Ermessen des Jobcenters / der Optionskommune den Vermittlungsgutschein ohne Wartezeit erhalten.

 

Personen, die weder ALG1 noch ALG2 beziehen (Nichtleistungsbezieher)

Nichtleistungsbezieher (Arbeitssuchende ohne Leistungsbezug) bekommen nach der Novellierung erstmals die Chance, den (neuen) Vermittlungsgutschein zu nutzen. Dieser wird – analog zu der Anwendung bei ALG2-Beziehern, nach dem Ermessen des Leistungsträgers erteilt.

 Honorare bleiben unverändert

Die finanzielle Ausgestaltung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins wurde nicht geändert. Hier gelten die vom Vermittlungsgutschein bekannten Bestimmungen, sowohl was die Höhe, als auch was die Auszahlungsmodalitäten betreffen. Somit fand seit Januar 2005 keine Erhöhung mehr statt. Das Honorar, das ein privater Arbeitsvermittler für eine erfolgreiche Vermittlung erhält, beläuft sich auf 2.000 Euro, bei Langzeitarbeitslosen und Behinderten ist eine Aufstockung auf 2.500 Euro möglich, auch bei den Auszahlungsbedingungen des Vermittlungsgutscheines bleibt alles wie gehabt (1.000 Euro nach 6 Wochen Beschäftigung, Restsumme nach 6 Monaten).

 

Zertifizierung für private Arbeitsvermittler bald zwingend vorgeschrieben

Nach dem Ablauf einer Übergangsfrist müssen Vermittler, die auf Basis des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins vermitteln möchten, dem 1. Januar 2013 eine Zertifizierung nachweisen. Auf diesen für private Arbeitsvermittler sehr wichtigen Punkt werden wir in einem gesonderten Beitrag eingehen. Eine Zertifizierung kann sehr teuer werden und gerade für kleine Personalvermittler, da die Zertifizierung zudem regelmäßig erneuert werden muss, dazu führen, dass das bisherige Geschäftsmodell so nicht mehr tragfähig ist. Wir werden versuchen, diesen Sachverhalt kompetent aufzuarbeiten.

 

Wirkungsbereich wird ausgeweitet

Neu ist die Möglichkeit für Arbeitssuchende, über den AVGS auch Leistungen wie Bewerbungstraining und -coaching in Anspruch nehmen zu können. Für mittels Aktivierungsgutschein abrechenbare Maßnahmen ist für den Ausführenden (Bildungsträger, Arbeitsvermittler usw.) eine gesonderte Träger- und Maßnahmezertifizierung nötig.

 

37 Gedanken zu „Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kommt“

  1. Brauche dringend einen Vermittlungsgutschein ich kann meine neue Stelle in der Produktion nicht aufnehmen da die einen Vermittlungsgutschein benötigen.

  2. @Frau Paul: Sprechen Sie mit Ihrem Berater bei der Arbeitsagentur / dem Jobcenter. Den Vermittlungsgutschein können Sie auch telefonisch bei Ihrem Leistungsträger beantragen. Dafür müssen Sie nach der noch geltenden Rechtslage mindestens 6 Wochen arbeitslos sein und Leistungen beziehen. Den Vermittlunggutschein bekommt dann der Private Arbeitsvermittler, der Sie tatsächlich vermittelt hat.

    Viel Erfolg!

  3. Hallo, dann hab ich jetzt endlich mal die Chance auf einen Vermittlungsgutschein auch wenn ich kein Leistungsempfänger bin?!
    Das find ich jetzt mal richtig gut.

  4. ich könnte ein Vollzeitstelle bekommen aber das Arbeitsamt weiget sich da ich eine 400,-Euro stelle habe mir ein Vermittlungsgutschein zu geben weis echt nicht was ich davon halten soll ich könnte aus dem Amt raus ,aber ohne den Schein keine Chance

  5. @ sandra fischer

    sind sie bei agentur oder sgb2(hatz) unter leistungsbezug?

    stellen sie doch mal schriftlich ein Antrag auf den Vermittlungsgutschein und schildern sie das eine Vermittlung in Vollzeit dadurch sehr wahrscheinlich möglich wäre. Verlange schriftliche Antwort zu deinem Anliegen.
    So wird es aktenkundig wenn es nicht zu einem Gutschein kommt, bzw. wenn der Arbeitgeber dich auf Grund der nicht-Erstellung des VGS nicht einstellt, bzw. dir absagt. ALLES zur Akte geben. so sehen die es vielleicht ein und geben Gutschein doch noch raus. Versuch ist es wert. Oder?
    ich habe trotz 400euro stelle trotzdem einen bekommen.

  6. Ich finde es Schade, dass man diesen Gutschein benötigt. Es gibt so viele offene Stellen. Aber meistens hört man wenn sie einen Vermittlungsgutschein haben arbeiten wir für sie kostenlos ( aber dafür auf Staatskosten). Muss so etwas sein????

  7. Ich habe heute gehört, daß man nur noch einen Vermittlungsgutschein bekommt. Man muß sich also jetzt gut überlegen, mit welcher privaten Vermittlungsagentur zusammenarbeitet. Ist das korrekt?

  8. Hallo Manuela, da hat sich nichts geändert, auch in der Vergangenheit hat man nur einen Vermittlungsgutschein erhalten. Den können Sie kopieren und dann die Kopien mehreren Personalvermittlern geben, damit diese wissen, dass Sie berechtigt sind. Das Original erhält dann am Ende der Vermittler, der Sie in eine neue Beschäftigung gebracht hat.

  9. Hallo Frau Knappe, Sie können natürlich auch versuchen, sich selbst bei Firmen zu bewerben – dann brauchen Sie keinen Vermittlungsgutschein. Aber da diese Leistung für Sie ja kostenlos und in der Regel sehr wirksam ist, und volkswirtschaftlich erwiesenermaßen alle davon profitieren, sollte man das Instrument positiver bewerten. Der Vermittlungsgutschein ist eines der besten Fördermittel, die es überhaupt gibt!

    1. Stimmt überhaupt nicht die Firmen stellen die Leute ein weil sie einf das Geld vom Amt wollen und nach 6 Monaten ciao
      Hör auf Sonen bullshit zu verbreiten ich hab mich bis dato immer allein beworben aber nix ohne vermittlungsgutschein denk erstmal nach bevor irwas so hoch stellst es ist eine FRECHEIT Leute nicht einzustellen wegen eines Schreibens was das Amt ausfüllen muss und wenn man kein dreckiger Assi is und kein Hartz 4 bezieht oder alg dann bekommt man 20% der Stellen mich !? Hallo und das bei so einer hohen Arbeitslosen Rate und so vielen unterbesetzten Firmen

  10. „Für Träger, die ausschließlich die Arbeitsvermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung anbieten (§ 45 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III) ist keine Maßnahmezulassung erforderlich. “

    Somit ist also keine Zertifizierung für private Arbeitsvermittler notwendig.

  11. @Andreas

    Auch Vermittler, die nach dem 31.12.2012 ausschl. erfolgsbezogen auf AVGS Basis vermitteln möchten, benötigen eine Zertifizierung. Wenn Sie zusätzliche Maßnahmen anbieten möchten, werden die gesondert zertifiziert. Ohne Zertifizierung läuft nach dem 31.12. leider nichts mehr.

  12. Die Meldungen zur Zertifizierung sind etwas unklar. Wir werden das in einem eigenen Post behandeln, wenn wir dazu etwas mehr Material finden können.

    Hier zwei Fundstellen (jeweils http://www.arbeitsagentur.de):

    „Das Erfordernis einer Zulassung von Maßnahmen gilt künftig – wie bisher – für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung und künftig auch für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 SGB III, die im Rahmen des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins gefördert werden. “

    Und das, was Andreas bereits zitiert hat:
    „Für Träger, die ausschließlich die Arbeitsvermittlung in versicherungspflichtige Beschäftigung anbieten (§ 45 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 SGB III) ist keine Maßnahmezulassung erforderlich. “

    Auf den ersten Blick ein Widerspruch – da der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein jedoch wesentlich mehr erlaubt, als eine reine Arbeitsvermittlung könnte man das so interpretieren: Reine Arbeitsvermittlung ist OHNE Zertifizierung möglich, darüber hinaus gehende Dienstleistungen können nur NACH Zertifizierung über den AVGS abgerechnet werden (Beispiele: Bewerbertraining, Coaching).

  13. Hallo, die Rechtslage erscheint mir sehr, sehr unklar. Unter diesen Umständen kann man niemanden zu einer Existenzgründung als privater Arbeitsvermittler raten, sehr schade dass ganze…

  14. Hallo, ich bin 39 Jahre alt, derzeit selbstständig, höre aber zum Anfang Mai 2012 nach 7 Jahren wieder auf und bin auf der Suche nach einer Arbeitsstelle im kaufmännischem Bereich. Arbeitssuchend bin ich bei der Arbeitsagentur bereits gemeldet. Eine private Vermittlung benötigte einen Vermittlungsgutschein, welcher mir von der Agentur für Arbeit nicht gewährt wird, weil ich angeblich zulange aus meinem alten Beruf raus bin. Ich war 7 Jahre selbstständig mit einem Ladengeschäft und habe alles selbst organisiert ( Einkauf, Verkauf, Marketing, Buchhaltung etc.) Gelernt habe ich Großhandelskauffrau, Weiterbildung Handelsfachwirt, diverse Telefontrainings, Englisch beherrsche ich in Wort und Schrift. Leider wird mir der Gutschein nicht gewährt. Was kann ich tun?

  15. Ich bin von jemand anderem darauf angesprochen worden – weil es ihm seine Vermittlerin ausdrücklich gesagt hat – und ich habe auf meinem AVGS nun selbst nachgesehen. Wahrscheinlich ging auch die Frage von Manuela S. eher in diese Richtung.

    Auf dem Gutschein steht: „Mit dem [AVGS] können Sie EINEN zugelassenen Träger Ihrer Wahl mit der Arbeitsvermittlung […] beauftragen.“

    EINEN ist fett gedruckt und der Hinweis der Vermittlerin ging in diese Richtung. Man darf nur noch EINEN Vermittler beauftragen! Wie sinnfrei!Wenn ich richtig liege, durfte ich bisher mehrere Vermittlungsverträge abschließen, und alle Vermittler wollten auch eine Kopie des Vermittlungsgutscheines. So wollte ich es eigentlich weiter machen. Und nun darf ich nur noch EINEN beauftragen? Kann mir jemand den Sinn erläutern? Die Chancen sind doch größer, wenn mehrere beauftragt werden!

  16. Allen Arbeitsvermittlern die Probleme mit der verzögerten Auszahlung von Vermittlungsgutscheinen haben, empfehle ich die Geltendmachung Ihrer Mahngebühren auf der Basis von folgendem Gerichtsurteil (siehe link http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=119614&s0=vermittlungsgutscheine&s1=&words=&sensitive). Ich stelle die Mahngebühren basierend auf diesem Urteil gnadenlos in Rechnung und treibe sie notfalls auch mittels gerichtlichem Mahnverfahren ein. Daraus ergibt sich für den untätigen Bearbeiter/in in der BA oder ARGE das Problem, dass sie sich bei Ihrem Vorgesetzten für die zusätzlichen Kosten verantworten müssen. Das wirkt wie Medizin gegen Untätigkeit im Amt.

  17. Hallo,
    meine Beraterin hat den AVGS abgelehrt, erhalte ab dem 01.05.12 kein Geld mehr vom AA. Sie schreibt es macht keinen Sinn. Wie schreibe ich einen vernünftigen Widerspruch?

  18. Hallo Herr Müller,

    das neue Gesetz enthält leider noch viele Unklarheiten und schlechte Formulierungen.

    In dem von Ihnen geschilderter Fall gab es seitens der BA schon eine Konkretisierung. Es bleibt nach wie vor dabei das mehrere Vermittler beauftragt werden können und der der sie erfolgreich in Arbeit vermittelt bekommt ihr Original vom Vermittlungsgutschein.

  19. Sehr geehrte Frau Knoppan,

    haben Sie den AVGS schriftlich beantragt? das wäre der erste wichtige Schritt. Damit wird das ganze zum Verwaltungsakt und die Damen und Herren der Behörde müssen dann auch schriftlich begründen warum sie keinen AVGS bekommen. Gegen diese schriftliche Ablehnung können sie dann einen Widerspruch einlegen. sollte dieser Widerspruch abgelehnt werden, können sie vor das Sozialgericht ziehen, diese Instanz ist für sie kostenfrei!!! Aber alle diese Schritte müssen zuvor erledigt sein. Nur die Aussage das es keinen Sinn macht ihnen einen AVGS auszustellen wird vor Gericht nicht stand halten!

  20. Hallo,
    ich war ca. 10 Jahre selbstständig und will wieder als Angestellter arbeiten, da ich aus strukturellen Gründen meine Selbstständigkeit aufgeben muss.
    Ich bin seit Anfang Februar bei der zuständigen Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet. Auf meine Bitte auf Ausstellung eines Vermittlungsgutscheines im letzten Beratungsgespräch bekam ich die Antwort, ich könne keinen bekommen, da ich, Zitat „rein arbeitssuchend“ geführt werde.
    Welche Möglichkeiten habe ich?

  21. Hallo Reinhold, die Einstufung „rein arbeitssuchend“ ist mir nicht bekannt. bitte den zuständigen Sachbearbeiter erneut um einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS), und wenn er weiter ablehnt, soll er das schriftlich begründen (worauf du ein Recht hast). Dagegen kannst du dann Widerspruch erheben, d.h. der Vorgesetzte wird die Sache prüfen.

  22. ? Aus der neuen Regelung heraus habe ich erlesen können, das man den Vermittlungsgutschein bekommt, wenn man einen befristeten Arbeitsvertrag hat und daher sich auch frühzeitig (3 Monate vorher)arbeitssuchend gemeldet hat. Am ersten Tag der Arbeitslosigkeit und wer Anspruch auf ALG1 hat bekommt ihn sofort.
    Meine Sachbearbeiterin hat ihn mir verwehrt!!!!
    Werde schriftlich nochmal einen Antrag stellen. Angeblich bekomme ich ihn erst nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit.

  23. Meine Frage ist, warum bekome ich keinen Vermittlungsgutschein?
    Ich habe eine Umschulung als Reha- maßnahme über die Deutsche Rentenversicherung gemacht. Meine Umschulung habe ich mit erfolg beendet und würde mich nun gerne Bewerben aber wo es gibt ja nur noch Private Arbeitsvermittler auf dem Markt und die möchten ja Geld für eine Vermittlung. Bei der Rentenversicherung gibt es kein Geld für solche Maßnahmen. Was soll ich also davon halten Arbeit gibt es nur für Leute mit Geld, die sich den Arbeitsvermittler nicht leisten können müssen unweigerlich in Hartz IV. Obwohl ich nun über 20 Jahre gearbeitet habe, habe ich keinen anspruch auf diesen Vermittlungsgutschein. Das ist eine Lücke in ihrem neuen Gesetz, den ich bin nicht nicht der einzigste der aus Gesundheitlichen Gründen seinen alten Beruf nicht ausüben kann. Warum hat der Staat den erst meine Umschulung bezahlt wen er kein interesse daran hat das auch leute mit Reha hintergrund wieder in Arbeit kommen.

  24. Mir geht es z. Z. ähnlich. Ich machte vor Jahren eine Umschulung über den Rentenversicherungsträger. Als alleinerziehende Mutti eines 9jährigen Kindes habe ich so schon geringere Chancen, dazu meine gesundheitliche Einschränkung.

    Nachdem mein letzter Vermittlungsgutschein abgelaufen ist wurde die Ausstellung eines neuen Aktivierungsgutschein per el-Mail abgelehnt mit der Begründung, für den AVGS sei zukünftig der Rentenversicherungsträger verantwortlich.

    Die Betreuerin der RV schrieb mir, dass grundsätzlich keine AVGS ausgestellt werden können. Jedoch könne einzelfallbezogen für EINEN bestimmten Vermittler Kosten erstattet werden. Der Vermittler muss dazu Stellung nehmen, weshalb er mir einen Job besorgen könne. Ich meinerseits muss dem RV Beweise meiner Eigenbemühungen vorlegen. Könnte ich auch – bisher. Seit ein paar Wochen suche ich jedoch vergebens nach für mich relevante Josbangebot. Da Vermittler wie Pilze aus dem Boden schießen und ohne Einschaltung mehrerer Vermittler man einfach keine Chance auf dem Arbeitsmarkt hat. Nun schreib ich Blindbewerbungen, damit man mir nicht noch mein Geld (Hartz IV) kürzen kann. Ich habe keinen Schwerbehindertenausweis und keinen Gleichstellungsantrag gestellt. Weshalb steht mir nun kein Vermittlungsgutschein mehr zu? Was kann ich tun?

  25. Hallo,
    ich benötige auch einen Vermittlungsgutschein und nun ist die Frage ob ich den wirklich kopieren und verschiedenen Privaten Arbeitsvermittlungen geben darf?
    Wie läuft das ganze überhaupt ab?
    War noch nie bei einer Privaten Arbeitsvermittlung.
    Würde mich über eine Antwort freuen.

  26. Hallo Sabrina, ja, genau so solltest du das machen. Nur unseriöse Vermittler werden das Original verlangen und dir somit die Möglichkeit nehmen, auch andere Private Arbeitsvermittler einzuschalten. Wobei du jetzt auch nicht auf 20 Vermittler zugehen solltest. Lieber 2, 3, bei denen du ein gutes Gefühl hast und die über Kompetenz in deiner Region bzw. bei deinem Berufsbild verfügen.

  27. Hallo zusammen,
    ich war heute im Amt und mir hat man gesagt das ich den AVGS erst nach 6 Wochen bekomme, verstehe ich nicht weil ich ALG 1 bekomme. Habe ich was falsch verstanden?

    Beste Grüße
    Carsten

  28. Ich hätte auch gerne eine Frage zum Aktivierungsgutschein. Ich bin seit dem 1.4. arbeitslos. Im Juni bekam ich meinen Gutschein- gültig bis zum 31.08.2012. Am 9.8. 2012 habe mich mich an einen priv. Arbeitsvermittler gewandt, der mir eine Stelle am 9.8.2012 vermittelte. Meine Unterlagen reichte er dorthin weiter. Jetzt aktuell am 2.09.2012 meldet sich endlich der neue potentielle Arbeitgeber und möchte mich ganz schnell einstellen- zum 10.09.2012. Am 3.09.2012 stellte ich per e-mail einen neuen Antrag auf Aktievierungsgutschein. Daß der Vertrag nicht mehr im August zu stande kam, dafür kann ich nix, der neue AG hat sich ja erst im September gemeldet. Ich hoffe doch, daß ich einen anschließenden Aktivierungsgutschein erhalte- sonst wäre es ja nie möglich, im letzten Monat einen Arbeitsvermittler damit zu beauftragen. Betreuer meldet sich aber nicht.

  29. Hallo verehrte Disk-Interessierte,

    ich arbeite im Bereich von LTA-Umschulungen und erlebe regelmäßig, daß ALG 1-Beziehern bei Arbeitslosigkeit unmittelbar nach Ende ihrer Bildungsmaßnahme für die Rentenversicherung oder Berufsgenossen-schaft zuständig sind/waren – auch wenn sie die geforderten Alo/ALG-Wartezeiten erfüllen – der Vermittlungsgutschein verwehrt wird mit der Begründung einer anderen Trägerzuständigkeit! Ist diese Ablehnung/-Begründung rechtens. Mir sind aus einschlägigen Gesetztestexten keine diesbezüglichen Hinweise bekannt und entsprechende Anworten von AA-Mitarbeitern müssen ja nicht immer korrekt sein !!!

  30. Hallo zusammen,

    ich bin 48 jahre alt und habe eine 8 jährige Tochter. Bin nun über 1 Jahr arbeitslos. Seit Ende Juni 2012 ohne Leistungsbezug. Während meiner Arbeitslosigkeit habe ich über 300 Bewerbungen geschrieben. Nichts hat’s gebracht! Beim ARLG I Bezug wurde mir ein Vermittlungsgutschein ausgestellt und ich habe einen privaten Arbeitsvermittler beauftragt.
    Dieser hat nun eine Teilzeitstelle (die auch mit Familie vereinbar ist) gefunden. Meine Gebühr für die Vermittlung beträgt ca. 900 Euro.
    Habe als Nichtleistungsempfänger bei der Agentur für Arbeit einen Antrag für einen AVGS gestellt! Dieser wurde mir aus folgenden Gründen verweigert:
    Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende können einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten, wenn die Ausstellung notwendig für die Erreichung einer beruflichen Eingliederung ist. Auf dem für Sie in Betracht kommenden Arbeitsmarkt sind ausreichend Arbeitsstellen ohne die Notwendigkeit eines Vermittlungsgutscheins vorhanden. Da eine Eingliederung somit auch ohne den AVGS erreicht werden kann, ist eine Ausstellung nicht möglich. Die Rechtsgrundlagen befinden sich in §45 Sozialgesetzbuch III. –auf Wunsch können Sie auch einen schriftlichen Bescheid erhalten

    Diesen Bescheid habe ich angefordert! Möchte Widerspruch einlegen!
    Ist doch total bekloppt, dass man einen Vermittlungsgutschein vorher erhält, da ja auch da genügend Stellen da waren!!!!

    Wisst Ihr noch was ich machen kann?
    Dachte langzeitarbeitslos (über 1 Jahr) kleines Kind 8 Jahre und ohne Leistungsbezug reichen völlig aus?

    Würde mich über Antworten freuen, da 900 Euro eine Menge Geld für mich sind!

  31. Hallo Brigitte,
    diese Entscheidung der Arbeitsagentur macht in der Tag überhaupt keinen Sinn, zumal du nachweisen kannst, ohne Vermittler nicht erfolgreich gewesen zu sein. Widerspruch ist der richtige Weg, mal abwarten, welche Begründung du dann erhältst.

  32. Leider wurde jetzt diese eine Möglichkeit für ALG II Bezieher an einen AVGS zu kommen zur „Kann-Bestimmung“ gemacht.
    Ich werde da nie mehr in den Genuss kommen weil mir von der DRV ein Eingliederungszuschuss bewilligt wurde, so hatte man im Jobcenter argumentiert!

    Obwohl 90 % der Stellenangebote in der Branche in der ich mich bewerbe über PAV läuft.

    Das wäre eine super Sache mit Unterstützung vom Jobcenter durch AVGS und DRV jetzt droht mir mit 52 J. das erstemal eine lange Arbeitslosigkeit weil ich nicht an die Jobs dran komme!!

  33. Also ich bin seit eig.3 Monaten arbeitslos wurde vom Arbeitsamt abgemeldet bei meldeverspatung,und nun neu Arbeitssuchende gemeldet,seit einer Woche werde ich von einen Sachbearbeiter zum anderen geschickt weil ich einen avgs beantragt hatte was ich dazu noch sagen muss..ich müsste den Herrschaften vom Arbeitsamt ersteinmal erklären was den überhaupt ein avgs wäre..lasscherlich oder?!naja nachdem mir dann der avgs zugesagt wurde und am nächsten Tag wieder abgesagt wurde werde ich mich jetzt mit der Teamleitung auseinandersetzen,ICH FINDE ES EINE UNVERSCHAMPTHEIT dass die Leute die arbeiten wollen und Zusagen bekommen WENN man den avgs vorlegt einen Job zubekommen in Vollzeit auf so einen Schein warten müssen bis man sich dann mal einig ist ob ja oder nein . Ich kann nur dazu sagen dass Mann die Jobs wie Jogurts in der Sonne sind, und wer muss wieder den ganzen Stress WIR. Aber Hauptsache die Büro futzis sitzen auf ihren hohen ros und Drucken uns Tausende von Leih Firmen aus wo man sich dann bewerben soll also tut mir leid dafür brauche ich nicht zum arbeitsamt zugehen um mir das ausdrücken zulassen was ich eigentlich meiden will weil ich auf längerfristig arbeiten will.

  34. Ich bin Vollzeit berufstätig, arbeite ca. 60 km vom Wohnort entfernt.
    Aufgrund der Rentenablehnung meines Mannes bin ich im Bezug vom ALG II ( Aufstocker). Um einen heimatnahen Job zu bekommen, bräuchte ich den AVGS. Dieser wurde mir mündlich verwehrt, da ich ja in Arbeit bin.
    Habe ich eine Möglichkeit, doch an so einen AVGS zu gelangen??
    Liebe Grüsse

  35. Guten Tag
    Ich bin momentan in einer Teilzeitstelle (seit 04.04.2015 beschäftigt) und bekomme noch vom Jobcenter aufgestockt ich könnt aber eine Vollzeitstelle habe wofür ich aber einen vermittlungsgutschein brauche.
    Mein Sachbearbeiterin meinte das mir keiner zustehen würde nach einem gesetzt und §.
    Meine frage ist jetzt ob das stimmt oder ob ich genau so einen anspruch darauf hätte als aufstockerin?

    Danke im vorraus für eine antwort

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