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	Kommentare zu: Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) kommt	</title>
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	<description>Nutzen Sie die kostenlosen Vermittlungsgutscheine (AVGS)! Infos über die Leistungen der Arbeitsagentur im Bereich Personalvermittlung und Arbeitsvermittlung.</description>
	<lastBuildDate>Wed, 25 Apr 2018 05:47:51 +0000</lastBuildDate>
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		<title>
		Von: Tina		</title>
		<link>https://www.vermittlungsgutschein.info/der-aktivierungs-und-vermittlungsgutschein-avgs-kommt#comment-1899</link>

		<dc:creator><![CDATA[Tina]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 25 Apr 2018 05:47:51 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Als Antwort auf &lt;a href=&quot;https://www.vermittlungsgutschein.info/der-aktivierungs-und-vermittlungsgutschein-avgs-kommt#comment-160&quot;&gt;admin&lt;/a&gt;.

Stimmt überhaupt nicht die Firmen stellen die Leute ein weil sie einf das Geld vom Amt wollen und nach 6 Monaten ciao 
Hör auf Sonen bullshit zu verbreiten ich hab mich bis dato immer allein beworben aber nix ohne vermittlungsgutschein denk erstmal nach bevor irwas so hoch stellst es ist eine FRECHEIT Leute nicht einzustellen wegen eines Schreibens was das Amt ausfüllen muss und wenn man kein dreckiger Assi is und kein Hartz 4 bezieht oder alg dann bekommt man 20% der Stellen mich !? Hallo und das bei so einer hohen Arbeitslosen Rate und so vielen unterbesetzten Firmen]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Als Antwort auf <a href="https://www.vermittlungsgutschein.info/der-aktivierungs-und-vermittlungsgutschein-avgs-kommt#comment-160">admin</a>.</p>
<p>Stimmt überhaupt nicht die Firmen stellen die Leute ein weil sie einf das Geld vom Amt wollen und nach 6 Monaten ciao<br />
Hör auf Sonen bullshit zu verbreiten ich hab mich bis dato immer allein beworben aber nix ohne vermittlungsgutschein denk erstmal nach bevor irwas so hoch stellst es ist eine FRECHEIT Leute nicht einzustellen wegen eines Schreibens was das Amt ausfüllen muss und wenn man kein dreckiger Assi is und kein Hartz 4 bezieht oder alg dann bekommt man 20% der Stellen mich !? Hallo und das bei so einer hohen Arbeitslosen Rate und so vielen unterbesetzten Firmen</p>
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		<title>
		Von: Mandy		</title>
		<link>https://www.vermittlungsgutschein.info/der-aktivierungs-und-vermittlungsgutschein-avgs-kommt#comment-772</link>

		<dc:creator><![CDATA[Mandy]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 10 Jan 2017 10:36:50 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Guten Tag 
Ich bin momentan in einer Teilzeitstelle (seit 04.04.2015 beschäftigt) und bekomme noch vom Jobcenter aufgestockt ich könnt aber eine Vollzeitstelle habe wofür ich aber einen vermittlungsgutschein brauche. 
Mein Sachbearbeiterin meinte das mir keiner zustehen würde nach  einem gesetzt und §. 
Meine frage ist jetzt ob das stimmt oder ob ich genau so einen anspruch darauf hätte als aufstockerin?

Danke im vorraus für eine antwort]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Guten Tag<br />
Ich bin momentan in einer Teilzeitstelle (seit 04.04.2015 beschäftigt) und bekomme noch vom Jobcenter aufgestockt ich könnt aber eine Vollzeitstelle habe wofür ich aber einen vermittlungsgutschein brauche.<br />
Mein Sachbearbeiterin meinte das mir keiner zustehen würde nach  einem gesetzt und §.<br />
Meine frage ist jetzt ob das stimmt oder ob ich genau so einen anspruch darauf hätte als aufstockerin?</p>
<p>Danke im vorraus für eine antwort</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Mandy		</title>
		<link>https://www.vermittlungsgutschein.info/der-aktivierungs-und-vermittlungsgutschein-avgs-kommt#comment-592</link>

		<dc:creator><![CDATA[Mandy]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 14 Oct 2014 07:39:50 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Ich bin Vollzeit berufstätig, arbeite ca. 60 km vom Wohnort entfernt. 
Aufgrund der Rentenablehnung meines Mannes bin ich im Bezug vom ALG II ( Aufstocker). Um einen heimatnahen Job zu bekommen, bräuchte ich den AVGS. Dieser wurde mir mündlich verwehrt, da ich ja in Arbeit bin. 
Habe ich eine Möglichkeit, doch an so einen AVGS zu gelangen?? 
Liebe Grüsse]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich bin Vollzeit berufstätig, arbeite ca. 60 km vom Wohnort entfernt.<br />
Aufgrund der Rentenablehnung meines Mannes bin ich im Bezug vom ALG II ( Aufstocker). Um einen heimatnahen Job zu bekommen, bräuchte ich den AVGS. Dieser wurde mir mündlich verwehrt, da ich ja in Arbeit bin.<br />
Habe ich eine Möglichkeit, doch an so einen AVGS zu gelangen??<br />
Liebe Grüsse</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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		<title>
		Von: Aylin		</title>
		<link>https://www.vermittlungsgutschein.info/der-aktivierungs-und-vermittlungsgutschein-avgs-kommt#comment-185</link>

		<dc:creator><![CDATA[Aylin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Nov 2012 21:34:03 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Also ich bin seit eig.3 Monaten arbeitslos wurde vom Arbeitsamt abgemeldet bei meldeverspatung,und nun neu Arbeitssuchende gemeldet,seit einer Woche werde ich von einen Sachbearbeiter zum anderen geschickt weil ich einen avgs beantragt hatte  was ich dazu noch sagen muss..ich müsste den Herrschaften vom Arbeitsamt ersteinmal erklären was den überhaupt ein avgs wäre..lasscherlich oder?!naja nachdem mir dann der avgs zugesagt wurde und am nächsten Tag wieder abgesagt wurde werde ich mich jetzt mit der Teamleitung auseinandersetzen,ICH FINDE ES EINE UNVERSCHAMPTHEIT dass die Leute die arbeiten wollen und Zusagen bekommen WENN man den avgs vorlegt einen Job zubekommen in Vollzeit auf so einen Schein warten müssen bis man sich dann mal einig ist ob ja oder nein . Ich kann nur dazu sagen dass Mann die Jobs wie Jogurts in der Sonne sind, und wer muss wieder den ganzen Stress WIR. Aber Hauptsache die Büro futzis sitzen auf ihren hohen ros und Drucken uns Tausende von Leih Firmen aus wo man sich dann bewerben soll also tut mir leid dafür brauche ich nicht zum arbeitsamt zugehen um mir das ausdrücken zulassen was ich eigentlich meiden will weil ich auf längerfristig arbeiten will.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Also ich bin seit eig.3 Monaten arbeitslos wurde vom Arbeitsamt abgemeldet bei meldeverspatung,und nun neu Arbeitssuchende gemeldet,seit einer Woche werde ich von einen Sachbearbeiter zum anderen geschickt weil ich einen avgs beantragt hatte  was ich dazu noch sagen muss..ich müsste den Herrschaften vom Arbeitsamt ersteinmal erklären was den überhaupt ein avgs wäre..lasscherlich oder?!naja nachdem mir dann der avgs zugesagt wurde und am nächsten Tag wieder abgesagt wurde werde ich mich jetzt mit der Teamleitung auseinandersetzen,ICH FINDE ES EINE UNVERSCHAMPTHEIT dass die Leute die arbeiten wollen und Zusagen bekommen WENN man den avgs vorlegt einen Job zubekommen in Vollzeit auf so einen Schein warten müssen bis man sich dann mal einig ist ob ja oder nein . Ich kann nur dazu sagen dass Mann die Jobs wie Jogurts in der Sonne sind, und wer muss wieder den ganzen Stress WIR. Aber Hauptsache die Büro futzis sitzen auf ihren hohen ros und Drucken uns Tausende von Leih Firmen aus wo man sich dann bewerben soll also tut mir leid dafür brauche ich nicht zum arbeitsamt zugehen um mir das ausdrücken zulassen was ich eigentlich meiden will weil ich auf längerfristig arbeiten will.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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		<title>
		Von: Rolando		</title>
		<link>https://www.vermittlungsgutschein.info/der-aktivierungs-und-vermittlungsgutschein-avgs-kommt#comment-184</link>

		<dc:creator><![CDATA[Rolando]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 19 Nov 2012 07:09:46 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Leider wurde jetzt diese eine Möglichkeit für ALG II Bezieher an einen AVGS zu kommen zur &quot;Kann-Bestimmung&quot; gemacht.
Ich werde da nie mehr in den Genuss kommen weil mir von der DRV ein Eingliederungszuschuss bewilligt wurde, so hatte man im Jobcenter argumentiert!

Obwohl 90 % der Stellenangebote in der Branche in der ich mich bewerbe über PAV läuft.

Das wäre eine super Sache mit Unterstützung vom Jobcenter durch AVGS und DRV jetzt droht mir mit 52 J. das erstemal eine lange Arbeitslosigkeit weil ich nicht an die Jobs dran komme!!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Leider wurde jetzt diese eine Möglichkeit für ALG II Bezieher an einen AVGS zu kommen zur &#8222;Kann-Bestimmung&#8220; gemacht.<br />
Ich werde da nie mehr in den Genuss kommen weil mir von der DRV ein Eingliederungszuschuss bewilligt wurde, so hatte man im Jobcenter argumentiert!</p>
<p>Obwohl 90 % der Stellenangebote in der Branche in der ich mich bewerbe über PAV läuft.</p>
<p>Das wäre eine super Sache mit Unterstützung vom Jobcenter durch AVGS und DRV jetzt droht mir mit 52 J. das erstemal eine lange Arbeitslosigkeit weil ich nicht an die Jobs dran komme!!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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		<title>
		Von: admin		</title>
		<link>https://www.vermittlungsgutschein.info/der-aktivierungs-und-vermittlungsgutschein-avgs-kommt#comment-183</link>

		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 Oct 2012 10:13:00 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hallo Brigitte,
diese Entscheidung der Arbeitsagentur macht in der Tag überhaupt keinen Sinn, zumal du nachweisen kannst, ohne Vermittler nicht erfolgreich gewesen zu sein. Widerspruch ist der richtige Weg, mal abwarten, welche Begründung du dann erhältst.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Brigitte,<br />
diese Entscheidung der Arbeitsagentur macht in der Tag überhaupt keinen Sinn, zumal du nachweisen kannst, ohne Vermittler nicht erfolgreich gewesen zu sein. Widerspruch ist der richtige Weg, mal abwarten, welche Begründung du dann erhältst.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Brigitte		</title>
		<link>https://www.vermittlungsgutschein.info/der-aktivierungs-und-vermittlungsgutschein-avgs-kommt#comment-182</link>

		<dc:creator><![CDATA[Brigitte]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 Oct 2012 09:53:15 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.vermittlungsgutschein.info/?p=499#comment-182</guid>

					<description><![CDATA[Hallo zusammen,

ich bin 48 jahre alt und habe eine 8 jährige Tochter. Bin nun über 1 Jahr arbeitslos. Seit Ende Juni 2012 ohne Leistungsbezug. Während meiner Arbeitslosigkeit habe ich über 300 Bewerbungen geschrieben. Nichts hat&#039;s gebracht! Beim ARLG I Bezug wurde mir ein Vermittlungsgutschein ausgestellt und ich habe einen privaten Arbeitsvermittler beauftragt.
Dieser hat nun eine Teilzeitstelle (die auch mit Familie vereinbar ist) gefunden. Meine Gebühr für die Vermittlung beträgt ca. 900 Euro.
Habe als Nichtleistungsempfänger bei der Agentur für Arbeit einen Antrag für einen AVGS gestellt! Dieser wurde mir aus folgenden Gründen verweigert:
Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende können einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten, wenn die Ausstellung notwendig für die Erreichung einer beruflichen Eingliederung ist. Auf dem für Sie in Betracht kommenden Arbeitsmarkt sind ausreichend Arbeitsstellen ohne die Notwendigkeit eines Vermittlungsgutscheins vorhanden. Da eine Eingliederung somit auch ohne den AVGS erreicht werden kann, ist eine Ausstellung nicht möglich. Die Rechtsgrundlagen befinden sich in §45 Sozialgesetzbuch III. --auf Wunsch können Sie auch einen schriftlichen Bescheid erhalten

Diesen Bescheid habe ich angefordert! Möchte Widerspruch einlegen!
Ist doch total bekloppt, dass man einen Vermittlungsgutschein vorher erhält, da ja auch da genügend Stellen da waren!!!!

Wisst Ihr noch was ich machen kann?
Dachte langzeitarbeitslos (über 1 Jahr) kleines Kind 8 Jahre und ohne Leistungsbezug reichen völlig aus?

Würde mich über Antworten freuen, da 900 Euro eine Menge Geld für mich sind!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,</p>
<p>ich bin 48 jahre alt und habe eine 8 jährige Tochter. Bin nun über 1 Jahr arbeitslos. Seit Ende Juni 2012 ohne Leistungsbezug. Während meiner Arbeitslosigkeit habe ich über 300 Bewerbungen geschrieben. Nichts hat&#8217;s gebracht! Beim ARLG I Bezug wurde mir ein Vermittlungsgutschein ausgestellt und ich habe einen privaten Arbeitsvermittler beauftragt.<br />
Dieser hat nun eine Teilzeitstelle (die auch mit Familie vereinbar ist) gefunden. Meine Gebühr für die Vermittlung beträgt ca. 900 Euro.<br />
Habe als Nichtleistungsempfänger bei der Agentur für Arbeit einen Antrag für einen AVGS gestellt! Dieser wurde mir aus folgenden Gründen verweigert:<br />
Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende können einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten, wenn die Ausstellung notwendig für die Erreichung einer beruflichen Eingliederung ist. Auf dem für Sie in Betracht kommenden Arbeitsmarkt sind ausreichend Arbeitsstellen ohne die Notwendigkeit eines Vermittlungsgutscheins vorhanden. Da eine Eingliederung somit auch ohne den AVGS erreicht werden kann, ist eine Ausstellung nicht möglich. Die Rechtsgrundlagen befinden sich in §45 Sozialgesetzbuch III. &#8211;auf Wunsch können Sie auch einen schriftlichen Bescheid erhalten</p>
<p>Diesen Bescheid habe ich angefordert! Möchte Widerspruch einlegen!<br />
Ist doch total bekloppt, dass man einen Vermittlungsgutschein vorher erhält, da ja auch da genügend Stellen da waren!!!!</p>
<p>Wisst Ihr noch was ich machen kann?<br />
Dachte langzeitarbeitslos (über 1 Jahr) kleines Kind 8 Jahre und ohne Leistungsbezug reichen völlig aus?</p>
<p>Würde mich über Antworten freuen, da 900 Euro eine Menge Geld für mich sind!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: A.Vogl		</title>
		<link>https://www.vermittlungsgutschein.info/der-aktivierungs-und-vermittlungsgutschein-avgs-kommt#comment-181</link>

		<dc:creator><![CDATA[A.Vogl]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 20 Sep 2012 15:08:27 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Hallo verehrte Disk-Interessierte,

ich arbeite im Bereich von LTA-Umschulungen und erlebe regelmäßig, daß ALG 1-Beziehern bei Arbeitslosigkeit unmittelbar nach Ende ihrer Bildungsmaßnahme für die Rentenversicherung oder Berufsgenossen-schaft zuständig sind/waren - auch wenn sie die geforderten Alo/ALG-Wartezeiten erfüllen - der Vermittlungsgutschein verwehrt wird mit der Begründung einer anderen Trägerzuständigkeit! Ist diese Ablehnung/-Begründung rechtens. Mir sind aus einschlägigen Gesetztestexten keine diesbezüglichen Hinweise bekannt und entsprechende Anworten von AA-Mitarbeitern müssen ja nicht immer korrekt sein !!!]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo verehrte Disk-Interessierte,</p>
<p>ich arbeite im Bereich von LTA-Umschulungen und erlebe regelmäßig, daß ALG 1-Beziehern bei Arbeitslosigkeit unmittelbar nach Ende ihrer Bildungsmaßnahme für die Rentenversicherung oder Berufsgenossen-schaft zuständig sind/waren &#8211; auch wenn sie die geforderten Alo/ALG-Wartezeiten erfüllen &#8211; der Vermittlungsgutschein verwehrt wird mit der Begründung einer anderen Trägerzuständigkeit! Ist diese Ablehnung/-Begründung rechtens. Mir sind aus einschlägigen Gesetztestexten keine diesbezüglichen Hinweise bekannt und entsprechende Anworten von AA-Mitarbeitern müssen ja nicht immer korrekt sein !!!</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Barbara		</title>
		<link>https://www.vermittlungsgutschein.info/der-aktivierungs-und-vermittlungsgutschein-avgs-kommt#comment-180</link>

		<dc:creator><![CDATA[Barbara]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 05 Sep 2012 20:52:46 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Ich hätte auch gerne eine Frage zum Aktivierungsgutschein. Ich bin seit dem 1.4. arbeitslos. Im Juni bekam ich meinen Gutschein- gültig bis zum 31.08.2012. Am 9.8. 2012 habe mich mich an einen priv. Arbeitsvermittler gewandt, der mir eine Stelle am 9.8.2012 vermittelte. Meine Unterlagen reichte er dorthin weiter. Jetzt aktuell am 2.09.2012 meldet sich endlich der neue potentielle Arbeitgeber und möchte mich ganz schnell einstellen- zum 10.09.2012. Am 3.09.2012 stellte ich per e-mail einen neuen Antrag auf Aktievierungsgutschein. Daß der Vertrag nicht mehr im August zu stande kam, dafür kann ich nix, der neue AG hat sich ja erst im September gemeldet. Ich hoffe doch, daß ich einen anschließenden Aktivierungsgutschein erhalte- sonst wäre es ja nie möglich, im letzten Monat einen Arbeitsvermittler damit zu beauftragen. Betreuer meldet sich aber nicht.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich hätte auch gerne eine Frage zum Aktivierungsgutschein. Ich bin seit dem 1.4. arbeitslos. Im Juni bekam ich meinen Gutschein- gültig bis zum 31.08.2012. Am 9.8. 2012 habe mich mich an einen priv. Arbeitsvermittler gewandt, der mir eine Stelle am 9.8.2012 vermittelte. Meine Unterlagen reichte er dorthin weiter. Jetzt aktuell am 2.09.2012 meldet sich endlich der neue potentielle Arbeitgeber und möchte mich ganz schnell einstellen- zum 10.09.2012. Am 3.09.2012 stellte ich per e-mail einen neuen Antrag auf Aktievierungsgutschein. Daß der Vertrag nicht mehr im August zu stande kam, dafür kann ich nix, der neue AG hat sich ja erst im September gemeldet. Ich hoffe doch, daß ich einen anschließenden Aktivierungsgutschein erhalte- sonst wäre es ja nie möglich, im letzten Monat einen Arbeitsvermittler damit zu beauftragen. Betreuer meldet sich aber nicht.</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
		<item>
		<title>
		Von: Carsten1968		</title>
		<link>https://www.vermittlungsgutschein.info/der-aktivierungs-und-vermittlungsgutschein-avgs-kommt#comment-179</link>

		<dc:creator><![CDATA[Carsten1968]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 Aug 2012 09:41:36 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.vermittlungsgutschein.info/?p=499#comment-179</guid>

					<description><![CDATA[Hallo zusammen,
ich war heute im Amt und mir hat man gesagt das ich den AVGS erst nach 6 Wochen bekomme, verstehe ich nicht weil ich ALG 1 bekomme. Habe ich was falsch verstanden?

Beste Grüße
Carsten]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo zusammen,<br />
ich war heute im Amt und mir hat man gesagt das ich den AVGS erst nach 6 Wochen bekomme, verstehe ich nicht weil ich ALG 1 bekomme. Habe ich was falsch verstanden?</p>
<p>Beste Grüße<br />
Carsten</p>
]]></content:encoded>
		
			</item>
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