Vermittlungsgutscheine: Der Koalitionsvertrag verspricht neue Ansätze

Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP behandelt auch das Thema Vermittlungsgutscheine. Hier wird engekündigt, marktgerecht ausgestaltete Vermittlungsgutscheine bereits ab Beginn der Arbeitslosigkeit einzusetzen. Unter der Überschrift „Effizienzsteigerung bei den Arbeitsmarktinstrumenten“ ist im Koalitionsvertrag folgendes zu erfahren (Punkt 7.1.):

Wir stehen für eine effektive und effiziente Arbeitsmarktpolitik, die Arbeitslose dabei unterstützt, rasch wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu finden. Denn unser Ziel der aktiven Arbeitsmarktpolitik ist es, Arbeitssuchende erfolgreich in Beschäftigung zu vermitteln. Das gilt insbesondere auch für diejenigen Arbeitssuchenden, die spezifische Schwierigkeiten am Arbeitsmarkt haben und einen großen Bedarf an Qualifizierung und Weiterbildung aufweisen. Die Arbeitsmarktinstrumente der Arbeitsverwaltung müssen mit dieser Maßgabe auf den Prüfstand gestellt werden. Wir wollen die Vielzahl der bestehenden Arbeitsmarktinstrumente deutlich reduzieren. Unser Ziel ist es, vor Ort ein hohes Maß an Ermessenspielraum – kombiniert mit einem wirksamen Controlling – zu erreichen und dadurch die Integration in den Arbeitsmarkt entsprechend den regionalen Bedingungen deutlich zu verbessern. Die Koalition wird deshalb Voraussetzungen dafür schaffen, dass neue Lösungsansätze wie z. B. die „Bürgerarbeit“ oder marktgerecht ausgestaltete Vermittlungsgutscheine ab Beginn der Arbeitslosigkeit erprobt werden können.

Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zu mehr Wachstum und Beschäftigung sowie zur Stabilisierung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung. Wir begegnen den Sorgen vieler Menschen vor Abstieg und Überforderung, indem wir marktgerechte Arbeitsplätze fördern statt Arbeitslosigkeit zu finanzieren. Das Prinzip des „Förderns und Forderns“ bleibt Maßstab unseres Handelns.

Quelle: http://cdu.de/

Es bleibt zu hoffen, dass unter „marktgerechter Augestaltung“ eine Erhöhung der Summen zu verstehen ist, die Arbeitsvermittlern bei einer erfolgreichen Vermittlung zustehen. Denn nur so kann eine stärkere Dynamik in die Nutzung der für die Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit so sinnvollen Vermittlungsgutscheine erreicht werden. Gerade in der derzeitig schwierigen Lage am Arbeitsmarkt ist die Tätigkeit der Arbeitsvermittler schwieriger als je zuvor – dies sollte von staatlicher Seite auch finanziell honoriert werden, indem der Wert der ermittlungsgutscheine aufgestockt werden.

Die Möglichkeit, Vermittlungsgutscheine bereits ab Beginn der Arbeitslosigkeit zu nutzen, muss offensiv angegangen werden und darf sich nicht auf Pilotprojekte beschränken.

Kein Vermittlungsgutschein für Schweiz

Die Schweiz ist ein interessanter Ort, um eine Beschäftigung aufzunehmen. Hohes Lohnniveau und ein allgemein hoher Lebensstandard ziehen auch viele deutsche Staatsbürger an. Doch eine Vermittlung in die Schweiz ist privaten Arbeitsvermittlern untersagt – so will es das schweizerische Recht. Dadurch ist es auch nicht möglich, einen Vermittlungsgutschein für die Schweiz zu beantragen – schließlich darf eine rechtswidrige Handlung nicht auch noch mit deutschen Steuergeldern unterstützt werden. Mehr Infos liefert der entsprechende Beitrag auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit – kein VGS für Vermittlung in die Schweiz

Bei Vermittlungen in Mitgliedsstaaten der EU ist es jedoch möglich, den Vermittlungsgutschein in Anspruch zu nehmen. Vielleicht tritt die Schweiz ja eines Tages noch der EU zu, dann würde sich der Status der deutschen Arbeitssuchenden verbessern.

Bundesagentur für Arbeit

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Internetseite Vermittlungsgutschein.info in keiner Weise mit der Bundesagentur für Arbeit verbunden ist. Das Informationsangebot rund um den Vermittlungsgutschein wird als privat finanziertes  informationelles Ergänzungsangebot zu den umfangreichen Informationen der Bundesagentur für Arbeit betrieben.

Wir freuen uns über Kommentare! Gerne mit persönlichen Vermittlungsgutschein-Erfahrungen.

Infos zum Vermittlungsgutschein

Guten Tag! Sie suchen Infos zum Vermittlungsgutschein? Dann sind Sie hier genau richtig, denn dieser Internetauftritt möchte über genau dieses arbeitsmarktpolitische Mittel Vermittlungsgutschein Informationen liefern.

Wir werden Schritt für Schritt darlegen, was bei einem Antrag des Vermittlungsscheins zu beachten ist. Erst einmal muß natürlich geklärt werden, ob eine Berechtigung vorliegt. Dann ist ein Arbeitsvermittler bzw. Personalvermittler zu finden. Im Idealfall sollte so auch schnell eine Beschäftigung gefunden sein. Alles muß natürlich mit der Bundesagentur für Arbeit abgestimmt werden, die für die Verwaltung der Vermittlungsgutscheine zuständig ist.