AVGS für Fortbildung nutzen – so funktioniert es 2023

Sie haben mitbekommen, dass der AVGS auch für die eigene Fortbildung genutzt werden kann? Hier wird der aktuelle Stand dazu erklärt.

Wenn Sie eine Maßnahme gefunden haben, die Ihren Bedürfnissen entspricht und die Vorgaben des AVGS erfüllt, geht es so weiter:

  • Kontaktieren Sie den Maßnahmeträger. Er prüft die Vorgaben Ihres AVGS. Kann er Ihnen eine Teilnahme an der Maßnahme zusichern, erhalten Sie von ihm eine Bestätigung.
  • Kontaktieren Sie nun Ihre Vermittlungsfachkraft. Diese prüft, ob Ihnen die Maßnahme beruflich weiterhilft. Sie stellt außerdem fest, ob die Bedingungen des AVGS erfüllt sind.
  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie von Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bewilligungsbescheid. Das ist ein Schreiben, in dem steht, dass Sie an der Maßnahme teilnehmen dürfen. Auch der Maßnahmeträger wird darüber informiert, dass Ihre Maßnahme bewilligt wurde.
  • Sie treten die Maßnahme an.
  • Das sollten Sie bei den Kosten beachten
  • Ihnen entstehen keine Kosten für die Maßnahme, wenn Ihre Vermittlungsfachkraft vor der Teilnahme schriftlich zugestimmt hat (Bewilligungsbescheid).

Spartipp: Entstehen Ihnen Kosten für Fahrt und Kinderbetreuung, erstatten wir diese unter bestimmten Voraussetzungen. Bitte fragen Sie vor Beginn der Maßnahme bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter nach.

Der Weg zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein

Eine Qualifizierung oder ein Coaching kann Ihre Job-Chancen erheblich verbessern. Ob Sie Maßnahmen benötigen und welche, finden Sie im persönlichen Gespräch mit Ihrer Ansprechpartnerin oder Ihrem Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter heraus.

Sie entscheiden gemeinsam, ob Ihnen eine Maßnahme weiterhilft. Sinnvoll ist es, sich gut vorzubereiten und im Gespräch gute Argumente zu haben, warum gerade diese Fortbildung dabei helfen wird, die Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Falls sie einen guten Vorschlag haben, prüft Ihre Vermittlungsfachkraft, ob Ihre Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihr Jobcenter eine entsprechende Maßnahme bereits anbietet.

Ist das nicht der Fall, können Sie einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten. Bitte beachten Sie: Der AVGS ist eine sogenannte Ermessensleistung. Das bedeutet: Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf.

DIHK-Präsident warnt: Lehrstellen bleiben unbesetzt

Während vor einigen Jahren noch die Angst vor der Lehrstellen-Knappheit die Runde machte, hat sich diese Entwicklung 2010 ins Gegenteil umgekehrt. Nach Angaben des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) warten derzeit mehr als 30.000 Lehrstellen, die in den Lehrstellenbörsen der Industrie- und Handelskammern erfasst wurden, auf Bewerber – und damit deutlich mehr als im Vorjahr.

DIHK-Präsident Hans Heinrich Driftmann
DIHK-Präsident Hans Heinrich Driftmann

„Für die außergewöhnlich hohe Nachfrage an Azubis in diesem Jahr gibt es zwei Gründe: die sinkenden Bewerberzahlen durch die demografische Entwicklung und die wieder anspringende Konjunktur“, sagte der DIHK-Präsident Hans Heinrich Driftmann im Vorfeld des „Tags der Ausbildungschance“ gegenüber der „Bild am Sonntag“.

Interessant ist, dass gerade die Regionen Probleme mit der Besetzung der freien Lehrstellen haben, die in der Vergangenheit am lautesten über einen Lehrstellenmangel geklagt hatten: Jeder dritte freie Platz ist im Osten Deutschlands zu finden, obwohl dort nur jeder fünfte Ausbildungsvertrag abgeschlossen wird.

Besonders viele Ausbildungsplätze sind auch in Stuttgart (2.061 Plätze) und Hamburg (1.648) noch unbesetzt. Praktisch alle Branchen klagen über einen Bewerbermangel. Die meisten Angebote gibt es in den kaufmännischen Berufen, beim Handel sowie in der Gastronomie. Aber auch bei beliebten technischen Berufen wie dem Mechatroniker und dem Fachinformatiker sowie den Medienberufen sind Plätze frei. Die Besetzung der Lehrstellen droht zu einem ernsten Problem für die deutsche Wirtschaft zu werden.