Neue Regeln für Ausbildung und Umschulung ab Juli 2023

Im Zuge der Einführung des Bürgergelds ergeben sich auch für den Bereich Ausbildung und Umschulung Änderungen. Der AVGS bleibt davon unberührt, jedoch ist eine Kombination von Leistungen gegebenenfalls möglich.

Wenn Sie mit Unterstützung des Jobcenters einen Berufsabschluss durch eine Ausbildung oder Umschulung nachholen möchten, ist dies ab sofort auch über einen Zeitraum von 3 Jahren möglich. Bisher war die maximale Dauer auf 2 Jahre begrenzt.

Dadurch können besondere Lebensumstände besser berücksichtigt werden, wie beispielsweise die Kinderbetreuung bei Alleinerziehenden.

Weiterbildung – es gibt mehr Geld!

Als Kundin oder Kunde des Jobcenters haben Sie zukünftig die Möglichkeit, ein Weiterbildungsgeld in Höhe von monatlich 150 Euro zu erhalten. Dieses wird gezahlt, wenn Sie an einer Weiterbildung teilnehmen, die zu einem Berufsabschluss führt. Über den AVGS können Qualifizierungsmaßnahmen finanziert werden, und nun ist auch die Gewährung eines (zusätzlichen) Taschengelds möglich!

Darüber hinaus können Sie eine Weiterbildungsprämie für bestandene Zwischen- und Abschlussprüfungen erhalten. Diese Förderung war ursprünglich bis Ende 2023 befristet.

Für Weiterbildungen, die nicht auf einen Berufsabschluss abzielen, können Sie zukünftig einen Bürgergeldbonus beantragen. Dieser beträgt 75 Euro pro Monat. Voraussetzung hierfür ist, dass die entsprechende Weiterbildung länger als 8 Wochen dauert.

Akademiker Coaching mit Vermittlungsgutschein

Durch den Coaching Vermittlungsgutschein der Arbeitsagentur wird Akademikern während der Arbeitslosigkeit Coaching ermöglicht. So stellt Arbeitslosigkeit für Akademiker und Führungskräfte eine Chance dar.

Coaching Begriffsdefinition

Der Begriff “Coach” kommt aus dem Englischen und bedeutet “Kutsche. Er zeigt die Möglichkeit sich von einem Ort zu einem anderen zu bewegen. Heutzutage wird Coaching als Sammelbegriff für verschiedene individuelle Beratungsmethoden wie beispielsweise Teamcoaching oder Projektcoaching verwendet.

Beim Coaching wird die Entwickung einer Lösung begleitet jedoch keine konkreten Lösungsvorschläge durch den Coach geliefert. Das ist auch der Unterschied zur klassischen Beratung.

Vermittlungsgutschein und Akademiker Coaching

Das Coaching wird, unter Vorraussetzung des Vorhandenseins eines Vermittlungsgutscheines welcher auf mindestens zwei – und maximal vier Monate ausgestellt ist, zu 100% von der Arbeitsagentur übernommen. Neben Zielfindung und Selbstmotivation zählt auch die Entwicklung von Strategien zu den Bestandteilen des Coachingprogramms.

Das Akademiker Coaching mit einem Gesamtumfang von 78 Stunden kombiniert Maßnahmen wie Genogrammerstellung oder Durchführung von Einzelcoachings. Ziel ist es bei der Planung und Neuausrichtung der beruflichen Zukunft zu unterschützten, einen geeigneten Job zu finden oder sogar eine eigene Existenz zu gründen während Arbeitssuchende von professionellen Coaches betreut werden.

Die Genogrammarbeit durchleuchtet und behandelt die Familiengeschichte bezüglich unbewusster hemmender Prägungen. Sie ist eine Methode der systemischen Familientherapie. Durch Genogramme können komplexe Familiensysteme übersichtlich dargestellt werden. In das Genogramm werden zentrale Fakten wie z.B. Namen, Herkunft, Krankheiten etc. eingetragen. Viel wichtiger sind allerdings Hintergrundinformationen wie beispielsweise Eigenheiten der Familienmitglieder, Details der Familienatmosphären und, ganz wichtig, Tabubereiche wie ausgegrenzte Personen, vorzeitig Verstorbene oder „schwarze Schafe“. Ein Genogramm hilft beim Herausarbeiten von generationsübergreifenden Mustern.

Beim Einzelcoaching wird in die Beratung das Umfeld und die Familie miteinbezogen. Es werden Vergangenheit, Vorstellungen, Ziele und Strategien besprochen und entwickelt. Auch Zwischenziele werden gesetzt und Selbstkontrollmechanismen vereinbart. Das Einzelcoaching ermöglicht eine umfassende Bearbeitung der Anliegen des Klienten. Häufig gehen die Maßnahmen des Coaches auch in den privaten Bereich, da berufliche und private Themen oft nicht zu trennen sind oder sich gegenseitig beeinflussen. Durch die intensive, individuelle sowie vertrauliche Beziehung sind auch kurzfristige Ergebnisse möglich.

Die aktuelle Arbeitsmarktlage und Entwicklung in Deutschland

Der Arbeitsmarkt im November 2015 zeige eine gute Lage und Entwicklung. Neben gesunkenen Arbeitslosenzahlen könne ein Anstieg der Erwerbstätigkeit sowie eine höhere Beschäftigung verzeichnet werden, so (BA), Frank-J. Weise, Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit.

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit in Deutschland

Die Arbeitslosenzahlen sind von Oktober auf November 2015 um 16.000 auf 2.633.000 Menschen gesunken. Saisonbereinigt ist das ein Rückgang um 13.000 im Vergleich zum Vormonat. Auch gegenüber dem Vorjahr ist der Rückgang ersichtlich. 2014 waren hier 84.000 Menschen weniger arbeitssuchend.

In Bezug auf die Unterbeschäftigung sieht man ebenfalls eine positive Entwicklung. Als unterbeschäftigt zählen auch Personen die sich in entlastenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sowie in kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit befinden. Hier kann saisonbereinigt ein Minus von 8.000 verzeichnet werden. Insgesamt galten 3.482.000 Personen im November 2015 als unterbeschäftigt – 154.000 weniger als im Vorjahr.

Die nach dem ILO (International-Labour-Organization) – Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosigkeit betrug im Oktober 2015 1,86 Millionen. Die Erwerbslosenquote lag bei 4,4 %.

Unterschied Arbeitslosigkeit und Erwerbslosigkeit

Die Arbeitsmarktstatistik nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) und die Statistik nach dem ILO-Erwerbsstatuskonzept unterscheiden sich im Bezug auf die Definition von Arbeitslosigkeit und Erwerbslosigkeit im Detail.

In beiden Fällen zählen Personen zu Arbeitslosen oder Erwerbslosen, wenn sie ohne Arbeit sind, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen sowie Arbeit suchen. Trotzdem fällt die Arbeitslosigkeit der SGB-Arbeitsmarktstatistik höher aus als die Erwerbslosigkeit des ILO-Erwerbsstatuskonzepts. Der Grund dafür ist die unterschiedliche Definition der Begriffsmerkmale.

Die Unterschiede:

  • Erhebungsmethoden
  • Altersabgrenzung
  • Aktive Arbeitssuche
  • Verfügbarkeit
  • Das Ein-Stunden-Kriterium

Laut ILO zählt jeder als erwerbstätig, der pro Woche wenigstens eine Stunde erwerbstätig war. Zudem reicht bereits die Suche nach einer Tätigkeit von wenigstens einer Stunde, um als Erwerbsloser zu gelten. Im Gegensatz dazu wird die Arbeitslosigkeit im Sozialgesetzbuch auch bei einer Beschäftigung von weniger als 15 Wochenstunden nicht ausgeschlossen. Das SGB fordert aber die Suche nach einer Beschäftigung von mind. 15 Stunden pro Woche.

  • Teilnahme an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik

Entwicklung in der Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung für Arbeitssuchende in Deutschland

Im Vergleich zum November des Vorjahres waren im Bereich der Arbeitslosenversicherung (SGB III) im November 2015 764.000 Menschen als arbeitslos gemeldet. Das ist ein Rückgang von 70.000. 748.000 Personen erhielten in diesem November Arbeitslosengeld, 50.000 weniger als vor einem Jahr.

Die Zahl der Bezieher von Arbeitslosengeld II betrug im November 4.297.000. Gegenüber November des letzten Jahres ist das ein Rückgang von 13.000. Bezüglich der Grundsicherung für Arbeitssuchende waren 1.869.000 Personen arbeitslos gemeldet, 13.000 weniger als 2014.

Arbeitskräftenachfrage in Deutschland

Auch die Arbeitskräftenachfrage in Deutschland steigt. Im Gegensatz zum November 2014 waren dieses Jahr 96.000 mehr Arbeitsstellen bei der Bundesagentur für Arbeit ausgeschrieben.

Besonders gefragt waren, sicherlich auch aufgrund des Weihnachtsgeschäfts, Personen in den Berufsfeldern Verkehr, Logistik und Verkauf. Aber auch Berufe in der Maschinen- und Fahrzeugtechnik, Metallerzeugung, -bearbeitung, Metallbau, Mechatronik, Energie- und Elektrotechnik sowie medizinische Gesundheitsberufe sind von Bedeutung. Der aussagekräftige Stellenindex der Bundesagentur für Arbeit (BA-X) – welcher einen Indikator für die Nachfrage nach Arbeitskräften in Deutschland darstellt– stieg im November 2015 um vier auf insgesamt 206 Punkte.


(BA), Frank-J. Weise

(BA), Frank-J. Weise (Quelle: Bundesagentur für Arbeit)
(BA), Frank-J. Weise (Quelle: Bundesagentur für Arbeit)

Frank-Jürgen Weise, geboren am 08.10.1951 in Radebeul.

Nachdem er zuerst als Verantwortlicher für Finanzen in den Vorstand berufen wurde, wurde Weise am 6. Februar 2004 Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit. Zusätzlich ist er seit April 2014 Vorstandschef der Hertie-Stiftung und seit September 2015 Leiter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Die aktuelle Arbeitslosigkeit in Deutschland

Neue Zahlen zur Arbeitslosigkeit in Deutschland – Die günstige Arbeitsmarktentwicklung hält an!

Durch die Herbstbereinigung ist die Arbeitslosigkeit nach dem Sommer gesunken. Zwar gab es durch die Saisonbereinigung einen minimalen Anstieg im Vergleich zum Vorjahr; trotzdem hält die günstige Arbeitsmarktentwicklung in Deutschland an. So sind im September 88.000 Menschen weniger arbeitslos im Vergleich zum Vormonat, deutschlandweit suchen 2.708.000 nach einem Job. Das ist ein Rückgang von 0,2 Prozentpunkten im Vergleich zum August und somit 6,2%. Allerdings ist die Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich leicht gestiegen. 2014 waren 100.000 Menschen weniger arbeitslos gemeldet.

Arbeitslosigkeit, Erwerbslosigkeit und Unterbeschäftigung in Deutschland

Im Gegensatz zum Vorjahr hat sich die Arbeitslosigkeit nach Saisonbereinigung im Vergleich zum Vormonat um 2.000 leicht erhöht. Die Unterbeschäftigung, die auch Personen in entlastenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und in kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit mit zählt, hat sich saisonbereinigt um 12.000 verringert. Insgesamt belief sich die Unterbeschäftigung im September 2015 auf 3.510.000 Personen. Das sind 182.000 weniger als im Jahr davor.

Die nach dem ILO (International-Labour-Organization) – Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosigkeit betrug im August 2015 1,83 Millionen und die Erwerbslosenquote lag bei 4,4 Prozent.

Unterschied Arbeitslosigkeit und Erwerbslosigkeit

Die Arbeitsmarktstatistik nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) und die Statistik nach dem ILO-Erwerbsstatuskonzept unterscheiden sich im Bezug auf die Definition von Arbeitslosigkeit und Erwerbslosigkeit im Detail.

In beiden Fällen zählen Personen zu Arbeitslosen oder Erwerbslosen, wenn sie ohne Arbeit sind, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen sowie Arbeit suchen. Trotzdem fällt die Arbeitslosigkeit der SGB-Arbeitsmarktstatistik höher aus als die Erwerbslosigkeit des ILO-Erwerbsstatuskonzepts. Der Grund dafür ist die unterschiedliche Definition der Begriffsmerkmale.

Hier gibt es Unterschiede:

  • Erhebungsmethoden
  • Altersabgrenzung
  • Aktive Arbeitssuche
  • Verfügbarkeit
  • Das Ein-Stunden-Kriterium

Laut ILO zählt jeder als erwerbstätig, der pro Woche wenigstens eine Stunde erwerbstätig war. Zudem reicht bereits die Suche nach einer Tätigkeit von wenigstens einer Stunde, um als Erwerbsloser zu gelten. Im Gegensatz dazu wird die Arbeitslosigkeit im Sozialgesetzbuch auch bei einer Beschäftigung von weniger als 15 Wochenstunden nicht ausgeschlossen. Das SGB fordert aber die Suche nach einer Beschäftigung von mind. 15 Stunden pro Woche.

  • Teilnahme an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik

Entwicklung in der Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung für Arbeitssuchende

Insgesamt erhielten 764.000 Personen im September 2015 Arbeitslosengeld. Das sind 62.000 weniger als im Vorjahr. Im September 2015 waren 799.000 Personen als arbeitslos gemeldet, was im Vergleich zum selben Monat des Vorjahres 86.000 weniger sind.

Der Großteil der Bezieher von Arbeitslosengeld II ist nicht arbeitslos, sondern mindestens 15 Wochenstunden erwerbstätig, betreut klein Kinder, pflegt Angehörige oder befindet sich noch in Ausbildung. Auch hier wurde ein Rückgang um 2000 Personen auf 4.344.000 im Vergleich zu September 2014.

Arbeitskräftenachfrage in Deutschland

Auch die Mitarbeiternachfrage steigt. Diesen September waren mit 600.000 Stellen und damit 81.000 mehr ausgeschrieben als im Vorjahr. Besonders gefragt sind zurzeit Arbeitskräfte in der Metallerzeugung und -bearbeitung, im Metallbau, Verkauf sowie Verkehr und in der Logistik. Auch in den Berufsfeldern Maschinen und Fahrzeugtechnik, Mechatronik sowie Energie- und Elektrotechnik werden verstärkt Arbeitskräfte gesucht.

Der Stellenindex der Bundesagentur für Arbeit (BA-X) stellt einen Indikator für die Nachfrage nach Arbeitskräften in der Bundesrepublik Deutschland dar. Sein Anstieg um einen Punkt auf derzeit 195 Punkte unterstreicht den Aufwärtstrend in der Arbeitsmarktentwicklung Deutschlands zusätzlich.

Buchrezension „Denkschrift zum neuen AVGS (Dorothea Hegele, Thomas Krug, Dirk Feiertag und Thomas Bloch)

Unter dem etwas sperrigen Titel „Denkschrift zum neuen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein AVGS MPAV Entwicklung seit der Instrumentenreform 2012“ wird Endes des Monats September 2012 erstmals eine umfassende Betrachtung der jüngsten Reform des Vermittlungsgutscheins in Buchform auf den Markt kommen.

Die Autoren Dorothea Hegele, Thomas Krug, Dirk Feiertag und Thomas Bloch bringen hierbei vollkommen unterschiedliche berufliche Hintergründe ein. Zwei Gemeinsamkeiten sind jedoch erkennbar: Alle leben sie in Leipzig, und alle sind mit der Reform des Vermittlungsgutscheins, der nun als Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein firmiert, nicht sonderlich zufrieden.

AVGS BuchBei dem Buch handelt es sich weniger um eine klassische Monographie, sondern eher um eine Mischung aus kritischen Anmerkungen, rechtlichen Synopsen und reichlich Dokumenten aus der tagtäglichen Auseinandersetzung zwischen Privaten Arbeitsvermittlern, Arbeitssuchenden und der Bundesagentur für Arbeit.

Was wird von den Autoren kritisiert? Die wichtigsten Fehlentwicklungen werden gleich zu Beginn des Buches als eine „Einführung in die Problemlage“ in Form von 12 Kernproblemen und einigen „weiteren Problemen“ abgehandelt. Ein paar Beispiele, die die Autoren aus ihrer eigenen beruflichen Praxis und durch umfangreiche Recherche ermitteln konnten:

  • Die Bundesagentur für Arbeit belehre die Arbeitssuchenden, dass sie keinen Vermittlungsvertrag abschließen sollen. Dies führe zu großer Rechtsunsicherheit, denn die Arbeitssuchenden würden einen solchen Vertragsabschluss aus Angst vor Sanktionen verständlicherweise meiden. Private Arbeitsvermittler dürfen ohne Vertrag jedoch nicht tätig werden!
  • Gängige Praxis sei mittlerweile eine zeitliche Beschränkung der Gültigkeit des AVGS, obwohl im Gesetz lediglich in Form einer Kann-Regelung die Möglichkeit einer solchen vorgegeben ist. Eine Anweisung von Höchstgrenzen zwischen drei und sechs Monaten durch die Bundesagentur sei nach Auffassung der Autoren „mangels Rechtsetzungskompetenz rechtswidrig und aufzuheben“.
  • Auch die regionale Einschränkung, in der die Gültigkeit des AVGS auf Vermittlungen im Wohnort des Arbeitssuchenden beschränkt werden und/oder sogar Sitz des PAV die Auszahlung der Vermittlungsprämie möglich oder unmöglich machen, wird im Buch, das inklusive Anlagen 185 Seiten umfasst, kritisiert. „Gerade diese willkürliche Festlegung des Arbeits- und damit einhergehend unter Umständen auch des Wohnortes nach freiem Ermessen durch Mitarbeiter der deutschen Arbeitsverwaltung ist verfassungswidrig.“, so die Analyse des Autorenteams.
  • Kritisiert wird ebenso die neue und für den Arbeitssuchenden sehr ungünstige Regelung, dass der Arbeitsbeginn in der Gültigkeitsdauer des AVGS MPAV liegen muss, wo bisher das Vorliegen einer Einstellungszusage oder die Unterzeichnung des Arbeits-vertrages ausreichend war.

Unsere Meinung zur Denkschrift zum neuen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein: Die Autoren haben diese und viele weitere Verschlechterungen gefunden. Diese werden sicherlich nicht dafür sorgen, dass über den Vermittlungsgutschein eine nennenswerte Zahl von Arbeitsuchenden eine Chance auf eine sozial-versicherungspflichtige Beschäftigung erhalten wird. Der Status vor der April-Reform war in vielen Punkten sogar vorteilhafter.

Durch die Neuregelungen werden gleich zwei Gruppen belastet: Arbeitssuchenden wird ein bewährtes und relativ unbürokratisches Förderinstrument entzogen, um einen neuen Job zu finden. Und nicht zu vergessen: viele Private Arbeitsvermittler sehen sich mit massiven Existenzsorgen konfrontiert, da der AVGS oft die Haupteinnahmequelle dargestellt hat und seit der Reform massive Umsatzrückgänge unterstellt werden können – auch wenn hierzu noch keine verlässlichen Zahlen vorliegen. Das Buch richtet sich an Praktiker, kritische Leistungsempfänger und ein arbeitsmarktpolitisch interessiertes Publikum. Es handelt sich nicht um eine „leichte Kost“, insbesondere Private Arbeitsvermittler werden sich über dieses neue Standardwerk freuen – denn Alternativen finden sich auf dem Büchermarkt derzeit nicht. Und das seitens der Bundesagentur für Arbeit zu Verfügung gestellte Informationsmaterial ist mangelhaft.

Die Leipziger Autoren haben einen Anstoß geliefert, um diese Problematik in die Öffentlichkeit zu bringen. Die sich gerade verschlechternde Arbeitsmarktkonjunktur wird ihren Teil dazu beitragen, dass Arbeitsmarktpolitik wieder verstärkt in den Medien aufgegriffen werden wird. Und ein sich daraus entwickelnder öffentlicher Diskurs sollte hoffentlich mit dazu beitragen, dass die Bundesagentur für Arbeit einige mehr als zweifelhafte Praktiken einstellt. Im Endeffekt könnte auch eine Nachbesserung der unklar formulierten Gesetzestexte dafür Sorge tragen, das nachweisbar wirksame Instrument „Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein“ zum Nutzen der deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wieder nennenswert einzusetzen.

Branchentarifbindung immer unbedeutender

Das Institut für Arbeitsmarktforschung, das zur Bundesagentur für Arbeit gehört und tiefgehende Forschung zum deutschen Arbeitsmarkt betreibt, hat eine aktuelle Übersicht zur Branchentarifbindung in Deutschland veröffentlicht. Die Daten stammen aus den Befragungen des IAB-Tarifpanels, bei denen jährlich 15.000 Betriebe befragt werden.

Interessant sind die regionalen Unterschiede: Während in Ostdeutschland bereits seit dem Jahr 2000 für weniger als 50 Prozent der Beschäftigten ein Branchentarifvertrag Anwendung findet, ist es in Westdeutschland mit 2011 54 Prozent noch bei der Mehrheit der Beschäftigten der Fall. Ein Blick auf die Grafik lässt jedoch vermuten, dass bis zum Endes des Jahrzehnts auch in Westdeutschland nur noch eine Minderheit unter der Geltung eines Branchentarifvertrags arbeiten wird.

Zu beachten ist jedoch, dass viele Unternehmen sich an den Branchentarifverträgen orientieren. 20 Prozent der in Westdeuschland und 25 Prozent der im Osten der Republik Beschäftigten arbeiteten 2011 nach Angaben des IAB in Betrieben, die sich an einem Branchentarifvertrag orientierten. Für weitere sieben Prozent der Beschäftigten im Westen und zwölf Prozent im Osten galt ein zwischen Betrieb und Gewerkschaft abgeschlossener Firmentarifvertrag.

 

Der Branchentarifvertrag in Deutschland - wie oft findet er Anwendung?
Der Branchentarifvertrag in Deutschland - wie oft findet er Anwendung?

Aktuelle Grafik zum Stellenindex BA-X

Da wir im letzten Artikel von einem abflauenden Boom auf dem deutschen Arbeitsmarkt berichtet hatten, ist es Zeit, dies durch weiteres Zahlenmaterial zu belegen. Der monatlich durch die Bundesagentur für Arbeit erhobene Stellenindex BA-X ist ein Indikator, aus dem sich das Angebot an freien Arbeitsplätzen in Deutschland erkennen lässt. Ein Bild sagt bekanntlich mehr als 1000 Worte, daher soll die Grafik zum Stellenindex BA-X  (Stand: Mai 2012) hier einfach einmal für sich sprechen.

Der Stellenindex BA-X zeigt Anfang 2012 keine klare Richtung mehr.
Der Stellenindex BA-X zeigt Anfang 2012 keine klare Richtung mehr.

 

Leicht kann aus der Grafik abgelesen werden, dass der BA-X seinen Aufwärtstrend, der im gesamten Jahr 2012 vorhanden war, offensichtlich verloren hat. Der BA-X beruht auf konkreten Stellengesuchen der Unternehmen. Die BA stellt den Stellenindex folgendermaßen dar:

Er signalisiert die Einstellungsbereitschaft in Deutschland und bildet die Entwicklung der Arbeitskräftenachfrage am ersten Arbeitsmarkt ab. In den saisonbereinigten Index fließen die bei der BA gemeldeten ungeförderten Arbeitsstellen, die Stellen für Freiberufler und Selbständige sowie die gemeldeten Stellen aus der privaten Arbeitsvermittlung ein.

Auch wenn es im Mai – verglichen mit dem April – etwas aufwärts ging (und da saisonale Faktoren heraus gerechnet sind, verbesserte sich das Arbeitsplatzangebot demnach leicht) – die Zeiten des Aufschwungs am Arbeitsmarkt sind erst einmal vorbei. Er verharrt auf einem – zugegebenermaßen hohen – Niveau. Dadurch dürften auch die Hoffnungen, dass sich die Arbeitslosigkeit weiter merklich reduziert, in Luft auflösen. Auch der demographische Wandel, also die Tatsache, dass mehr Menschen aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden als neue eintreten, wir d die Arbeitslosigkeit in 2012 nur langsam abschmelzen lassen.

Vorstand der BA verdient auf Kanzler-Niveau

Leider konnten wir im Geschäftsbericht der Bundesagentur für Arbeit für das Jahr 2011, der am 4. April 2012 vorgestellt wurde, überhaupt keine Informationen zum Vermittlungsgutschein finden. Bedauerlich, dass ein solch erfolgreiches Instrument, dass Jahr für Jahr Tausende Menschen in sozialversichungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse führt, in der Außendarstellung der BA eine offensichtlich untergeordnete Rolle spielt. Hier wird der Geschäftsbericht 2012 zum Download bereitgestellt. (Link am 24.11.2014 aktualisiert)

Frank Weise, Chef der Bundesagentur für Arbeit
Frank Weise, Chef der Bundesagentur für Arbeit, und seine Vorstandskollegen verdienen auf Kanzlerniveau

Dafür ist uns etwas anderes aufgefallen: ohne jetzt eine Neid-Debatte zu beginnen sind die Bezüge der BA-Vorstände doch erstaunlich hoch. Man könnte durchaus von einem Einkommen auf Niveau der Bundeskanzlerin sprechen.

Hier der entsprechende Absatz des Geschäftsberichts:

Während des abgelaufenen Jahres wurden die Geschäfte der BA durch Herrn Frank-J. Weise
(Vorstandsvorsitzender), Herrn Heinrich Alt (Vorstandsmitglied) und Herrn Raimund Becker (Vor-
standsmitglied) geführt. Die an die Mitglieder des Vorstands ausgezahlten Bezüge beliefen sich
im Jahr 2011 insgesamt auf rund 730.000 Euro.

Eine Aufschlüsselung fehlt, aber es darf unterstellt werden, dass der Chef der Arbeitsagentur, Frank Weise, einen etwas größeren Anteil als seine beiden Kollegen erhält.

Und wie viel verdient nun die Bundeskanzlerin? Laut Wikipedia erhält sie 226.000 € pro Jahr (Besoldungstabelle von 2009. Hinzu kommen beamtenrechtliche Zuschläge in Höhe von etwa 22.000 €. Die Bundesregierung hat sich übrigens gerade eine Gehaltserhöhung genehmigt, bis August 2013 werden Kanzlerin und Minister um insgesamt 5,7 Prozent mehr verdienen.

Wir wollen – und können auf die Schnelle – jetzt nicht genau nachrechnen, was nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben am Ende herauskommt, auch die Versorgungsleistungen – kurz das gesamte „Package“ – dürfte etwas unterschiedlich ausfallen. Und doch ist es äußerst interessant zu sehen, dass im Vorstand der BA – hierbei handelt es sich immer noch um eine bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Bundesministerium für Arbeit und Soziales untersteht – in etwa genau so viel verdient wird wie „zwei Etagen höher“, die Kanzlerin steht ja über dem zuständigen Minister für Arbeit und Soziales.

Kommentare sind immer, hier sogar besonders willkommen!

Der Arbeitskreis Leipziger Personalvermittler wird aktiv!

Auf Wunsch unserer Leipziger Kollegen, die sich für den Erhalt des Vermittlungsgutscheins einsetzen, möchten wir Ihnen diese Pressemitteilung nicht vorenthalten:

 

Pressemitteilung vom 08.06.2011
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– Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
– IAB-Kurzbericht 11/2011
– Gegendarstellung des Arbeitskreises Leipziger Personalvermittler e.V. zum IAB-
Kurzbericht 11/2011 bezüglich der Ausführungen zum Vermittlungsgutschein
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Der Vermittlungsgutschein ist besser als sein Ruf

Gesetzesänderung geplant ohne neue Forschungsarbeit

In diesem Jahr 2011 soll der Bundestag über die Zukunft und weitere Ausgestaltung auch des Vermittlungsgutscheines entscheiden. Dazu sollten nach dem Koalitionsvertrag von 2009 die arbeitsmarktpolitischen Instrumente der Bundesagentur für Arbeit auf den Prüfstand gestellt werden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legte neben dem Entwurf des „Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ dazu als „wissenschaftliche Evaluierung“ den Kurzbericht 11/2011 des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bei der Bundesagentur für Arbeit vor.
Das IAB erforschte aber nicht aktuell den Vermittlungsgutschein. Statt dessen werden für den Vermittlungsgutschein mangelnde Wirksamkeit und massive Mitnahmeeffekte unterstellt.
Der Arbeitskreis Leipziger Personalvermittler e.V. überreichte am 07.06.2011 dem Bundestag eine Gegendarstellung zum Kurzbericht des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 11/2011.

Darin konnte nachgewiesen werden, dass gar keine Evaluierung stattgefunden hat und wie vom IAB und der Bundesministerin für Arbeit und Soziales aktiv getäuscht wird.

Erfolge vor allem für Hartz-IV-Empfänger

So wird behauptet, dass vom Vermittlungsgutschein hauptsächlich Kurzzeitarbeitslose mit besseren Arbeitsmarktchancen profitieren würden. Anhand der öffentlich zugänglichen Zahlen wird in der Gegendarstellung verdeutlicht, dass der Vermittlungsgutschein in besonderem Maße für Hartz-IV-Empfänger ein Erfolgsmodell ist. Deutschlandweit betreffen 55,66 Prozent der Privatvermittlungen diesen Personenkreis, in Sachsen sogar 61,81 Prozent. Die sogenannte Verbleibsquote, die die Beschäftigung auch noch nach über 6 Monaten untersucht und zum Vergleichsmaß für die Wirksamkeit von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten dient, ist für Hartz-IV-Empfänger mit 62 Prozent errechnet worden.

Damit ist der Vermittlungsgutschein das einzige arbeitsmarktpolitische Instrument, das sich nicht nur positiv auf die Statistik, sondern tatsächlich auf die Lebenswirklichkeit arbeitsuchender Hartz-IV-Empfänger
auswirkt. Langzeitarbeitslosigkeit kann erfolgreich und nachhaltig aufgebrochen werden.

Hartz-IV-Empfänger haben aber keinen Anspruch auf den Vermittlungsgutschein, sie müssen ihren Fallmanager darum bitten. Mit „ermessenslenkenden Weisungen“ haben etliche Jobcenter und Optionskommunen den Vermittlungsgutschein faktisch abgeschafft.

Die Bundesregierung konnte sich leider nicht entschließen, den Vermittlungsgutschein für IV-Empfänger zur Pflichtleistung zu machen, um die beachtlichen Erfolge noch mehr zu steigern.

Verlängerung der Wartezeit auf den Vermittlungsgutschein auf drei Monate

In dem Gesetzentwurf werden Änderungen am Vermittlungsgutschein vorgeschlagen. So soll die Wartezeit bis zum Rechtsanspruch auf den Vermittlungsgutschein für ALG-I-Empfänger von jetzt sechs Wochen auf drei Monate verlängert werden.

Zwar soll der Vermittlungsgutschein auch als Ermessensentscheidung nun schon früher ausgestellt werden können. Die privaten Arbeitsvermittler befürchten aber, dass die im Hartz-IV-Bereich oft unhaltbare Situation nun auch die Empfänger von ALG I treffen wird. Allein ein interne Geschäftsanweisung der Bundesagentur oder des Leiters einer Arbeitsagentur reicht dann nämlich wie etwa beim Jobcenter Hamburg aus, den Fallmanagern pauschal für bestimmte Personengruppen die Ausstellung des Vermittlungsgutscheins zu untersagen. Arbeitslose werden auch nicht einsehen, warum sie bei ihrer (Arbeitslosen-)Versicherung um eine Leistung bitten müssen.

Daher lautet die langjährige Forderung aus der Praxis, dass jeder Arbeitssuchende einen Rechtsanspruch auf den Vermittlungsgutschein haben soll, und das ohne Wartezeit und Leistungsbezug.

Mitnahmeeffekte bestätigten sich nicht

Die behaupteten Mitnahmeeffekte bei jeder fünften Privatvermittlung konnten durch Quellenforschung als freie Erfindung des IAB entlarvt werden. Zwar gab es im Jahr 2006 mit Zahlenmaterial von 2003-2004 eine Befragung einzelner Arbeitsloser mit diesem Ergebnis. Der Autor dieser Studie stellte aber schon damals zugleich fest, dass seine Daten diese Mitnahmeeffekte nicht belegten. Diese Anmerkung wurde aber nun nicht mehr mit zitiert.

Die übergroße Mehrzahl der privaten Arbeitsvermittler arbeitet redlich und ehrlich. Alle privaten Arbeitsvermittler werden ab 2013 außerdem eine Zulassung und Zertifizierung benötigen. Diesen Schritt begrüßen die privaten Arbeitsvermittler, führt er doch zu noch mehr Qualität und Transparenz ihrer Arbeit.

Privatvermittlung als Einsparpotential
Eine einzige Vermittlung durch die Arbeitsagenturen kostete 2007 nach einer Berechnung durchschnittlich 5.268,00 Euro (Prof. Hegele, der Vermittlungsgutschein, Wissenschaftsverlag Berlin, 2008).

Private Arbeitsvermittler erhalten in der Regel aus dem Vermittlungsgutschein nach 6 Wochen Beschäftigung 1.000,00 Euro inklusive Umsatzsteuer und nach 6 Monaten noch einmal 1.000,00 Euro brutto.

Die Privatvermittlungen sind nachhaltiger und wesentlich billiger. Durch die höhere Effizienz der meisten privaten Arbeitsvermittlungen können durch zügigere Vermittlungen sehr viele Leistungen an Arbeitslosengeld eingespart werden.

Der Vermittlungsgutschein wird die öffentliche Arbeitsvermittlung nicht ersetzen, kann diese aber in erheblichem und noch stärkerem Maße unterstützen. Er hat sein Potential gezeigt und sollte verbessert statt verschlechtert werden.

 

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Die Gegendarstellung kann per E-Mail angefordert werden: info@aklpv.de
Sie ist auch hier abrufbar: http://aklpv.de/iab_gegendarstellung.pdf

Arbeitskreis Leipziger Personalvermittler e.V.

Der Vorstand
Dipl.-Jur. Thomas Krug, Krug-Personal Leipzig
Ines Gerling, Ines Gerling Private Arbeitsvermittlung Leipzig
Katrin Böttke, B&B Jobvermittlung Leipzig