Archiv für die Kategorie „Allgemeines“

Frohes Jahr 2012

Dienstag, 3. Januar 2012

Wir wünschen allen Lesern von www.vermittlungsgutschein.info ein frohes neues Jahr 2012! Bleiben Sie uns gesonnen, besonders freuen wir uns über Kommentare oder Mails, gerne auch mit Themenvorschlägen!

 

Das Team von www.vermittlungsgutschein.info

Der Arbeitskreis Leipziger Personalvermittler wird aktiv!

Freitag, 24. Juni 2011

Auf Wunsch unserer Leipziger Kollegen, die sich für den Erhalt des Vermittlungsgutscheins einsetzen, möchten wir Ihnen diese Pressemitteilung nicht vorenthalten:

 

Pressemitteilung vom 08.06.2011
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- Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
- IAB-Kurzbericht 11/2011
- Gegendarstellung des Arbeitskreises Leipziger Personalvermittler e.V. zum IAB-
Kurzbericht 11/2011 bezüglich der Ausführungen zum Vermittlungsgutschein
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Der Vermittlungsgutschein ist besser als sein Ruf

Gesetzesänderung geplant ohne neue Forschungsarbeit

In diesem Jahr 2011 soll der Bundestag über die Zukunft und weitere Ausgestaltung auch des Vermittlungsgutscheines entscheiden. Dazu sollten nach dem Koalitionsvertrag von 2009 die arbeitsmarktpolitischen Instrumente der Bundesagentur für Arbeit auf den Prüfstand gestellt werden.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales legte neben dem Entwurf des „Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt“ dazu als „wissenschaftliche Evaluierung“ den Kurzbericht 11/2011 des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bei der Bundesagentur für Arbeit vor.
Das IAB erforschte aber nicht aktuell den Vermittlungsgutschein. Statt dessen werden für den Vermittlungsgutschein mangelnde Wirksamkeit und massive Mitnahmeeffekte unterstellt.
Der Arbeitskreis Leipziger Personalvermittler e.V. überreichte am 07.06.2011 dem Bundestag eine Gegendarstellung zum Kurzbericht des Institutes für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung 11/2011.

Darin konnte nachgewiesen werden, dass gar keine Evaluierung stattgefunden hat und wie vom IAB und der Bundesministerin für Arbeit und Soziales aktiv getäuscht wird.

Erfolge vor allem für Hartz-IV-Empfänger

So wird behauptet, dass vom Vermittlungsgutschein hauptsächlich Kurzzeitarbeitslose mit besseren Arbeitsmarktchancen profitieren würden. Anhand der öffentlich zugänglichen Zahlen wird in der Gegendarstellung verdeutlicht, dass der Vermittlungsgutschein in besonderem Maße für Hartz-IV-Empfänger ein Erfolgsmodell ist. Deutschlandweit betreffen 55,66 Prozent der Privatvermittlungen diesen Personenkreis, in Sachsen sogar 61,81 Prozent. Die sogenannte Verbleibsquote, die die Beschäftigung auch noch nach über 6 Monaten untersucht und zum Vergleichsmaß für die Wirksamkeit von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten dient, ist für Hartz-IV-Empfänger mit 62 Prozent errechnet worden.

Damit ist der Vermittlungsgutschein das einzige arbeitsmarktpolitische Instrument, das sich nicht nur positiv auf die Statistik, sondern tatsächlich auf die Lebenswirklichkeit arbeitsuchender Hartz-IV-Empfänger
auswirkt. Langzeitarbeitslosigkeit kann erfolgreich und nachhaltig aufgebrochen werden.

Hartz-IV-Empfänger haben aber keinen Anspruch auf den Vermittlungsgutschein, sie müssen ihren Fallmanager darum bitten. Mit „ermessenslenkenden Weisungen“ haben etliche Jobcenter und Optionskommunen den Vermittlungsgutschein faktisch abgeschafft.

Die Bundesregierung konnte sich leider nicht entschließen, den Vermittlungsgutschein für IV-Empfänger zur Pflichtleistung zu machen, um die beachtlichen Erfolge noch mehr zu steigern.

Verlängerung der Wartezeit auf den Vermittlungsgutschein auf drei Monate

In dem Gesetzentwurf werden Änderungen am Vermittlungsgutschein vorgeschlagen. So soll die Wartezeit bis zum Rechtsanspruch auf den Vermittlungsgutschein für ALG-I-Empfänger von jetzt sechs Wochen auf drei Monate verlängert werden.

Zwar soll der Vermittlungsgutschein auch als Ermessensentscheidung nun schon früher ausgestellt werden können. Die privaten Arbeitsvermittler befürchten aber, dass die im Hartz-IV-Bereich oft unhaltbare Situation nun auch die Empfänger von ALG I treffen wird. Allein ein interne Geschäftsanweisung der Bundesagentur oder des Leiters einer Arbeitsagentur reicht dann nämlich wie etwa beim Jobcenter Hamburg aus, den Fallmanagern pauschal für bestimmte Personengruppen die Ausstellung des Vermittlungsgutscheins zu untersagen. Arbeitslose werden auch nicht einsehen, warum sie bei ihrer (Arbeitslosen-)Versicherung um eine Leistung bitten müssen.

Daher lautet die langjährige Forderung aus der Praxis, dass jeder Arbeitssuchende einen Rechtsanspruch auf den Vermittlungsgutschein haben soll, und das ohne Wartezeit und Leistungsbezug.

Mitnahmeeffekte bestätigten sich nicht

Die behaupteten Mitnahmeeffekte bei jeder fünften Privatvermittlung konnten durch Quellenforschung als freie Erfindung des IAB entlarvt werden. Zwar gab es im Jahr 2006 mit Zahlenmaterial von 2003-2004 eine Befragung einzelner Arbeitsloser mit diesem Ergebnis. Der Autor dieser Studie stellte aber schon damals zugleich fest, dass seine Daten diese Mitnahmeeffekte nicht belegten. Diese Anmerkung wurde aber nun nicht mehr mit zitiert.

Die übergroße Mehrzahl der privaten Arbeitsvermittler arbeitet redlich und ehrlich. Alle privaten Arbeitsvermittler werden ab 2013 außerdem eine Zulassung und Zertifizierung benötigen. Diesen Schritt begrüßen die privaten Arbeitsvermittler, führt er doch zu noch mehr Qualität und Transparenz ihrer Arbeit.

Privatvermittlung als Einsparpotential
Eine einzige Vermittlung durch die Arbeitsagenturen kostete 2007 nach einer Berechnung durchschnittlich 5.268,00 Euro (Prof. Hegele, der Vermittlungsgutschein, Wissenschaftsverlag Berlin, 2008).

Private Arbeitsvermittler erhalten in der Regel aus dem Vermittlungsgutschein nach 6 Wochen Beschäftigung 1.000,00 Euro inklusive Umsatzsteuer und nach 6 Monaten noch einmal 1.000,00 Euro brutto.

Die Privatvermittlungen sind nachhaltiger und wesentlich billiger. Durch die höhere Effizienz der meisten privaten Arbeitsvermittlungen können durch zügigere Vermittlungen sehr viele Leistungen an Arbeitslosengeld eingespart werden.

Der Vermittlungsgutschein wird die öffentliche Arbeitsvermittlung nicht ersetzen, kann diese aber in erheblichem und noch stärkerem Maße unterstützen. Er hat sein Potential gezeigt und sollte verbessert statt verschlechtert werden.

 

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Die Gegendarstellung kann per E-Mail angefordert werden: info@aklpv.de
Sie ist auch hier abrufbar: http://aklpv.de/iab_gegendarstellung.pdf

Arbeitskreis Leipziger Personalvermittler e.V.

Der Vorstand
Dipl.-Jur. Thomas Krug, Krug-Personal Leipzig
Ines Gerling, Ines Gerling Private Arbeitsvermittlung Leipzig
Katrin Böttke, B&B Jobvermittlung Leipzig

Infografik Vermittlungsgutschein

Donnerstag, 26. Mai 2011

Bilder sagen mehr als Tausend Worte. Deshalb haben wir eine kleine Infografik erstellt, die in vier Schritten das System “Vermittlungsgutschein” leicht verständlich erklärt. Viel Spaß damit!

Infografik Vermittlungsgutschein

Infografik Vermittlungsgutschein

Nutzung: Die Grafik können Sie gerne für Ihre Arbeit verwenden. Sollten Sie eine Nutzung auf Ihrer Internetseite beabsichtigen, setzen Sie bitte unter der Grafik einen Link auf die Seite www.vermittlungsgutschein.info. Wenn Sie eine größere Auflösung benötigen oder sonstige Wünsche haben – mailen Sie uns einfach an!

Weise: Mehr als 2 Millionen ausländische Fachkräfte bis 2025 notwendig

Montag, 16. Mai 2011

Der Vorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Frank Weise, hat sich in einem Interview mit der Tageszeitung „Die Welt“ für eine verstärkte Anwerbung von qualifizierten Fachkräften im Ausland ausgesprochen. Anders sei der zu erwartende Mangel an Fachkräften nicht zu bewältigen.

Frank Weise, Chef der Bundesagentur für Arbeit

Frank Weise, Chef der Bundesagentur für Arbeit

Bis zum Jahr 2025 werde in der deutschen Wirtschaft ein Bedarf an Fachkräften in einer Größenordnung von sechs bis sieben Millionen entstanden sein. Dieser lasse sich „über das Mobilisieren von Arbeitskräften bei uns im Lande vielleicht zur Hälfte füllen“, so Weise.

Er wies auf das Potenzial hin, das erziehende Mütter darstellen, die mangels adäquater Kinderbetreungsangebot nicht für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Auch bei den Langzeitarbeitslosen sieht er Chancen, Arbeitskräfte für den Arbeitsmarkt zu gewinnen. Derzeit sind bei im Mai 2011 vermutlich wieder unter drei Millionen Arbeitslosen etwa 30 Prozent kurzzeitarbeitslos. „Der Rest, also mehr als zwei Drittel, sind Hartz-IV-Empfänger, die oft schwieriger zu vermitteln sind“, so Weise.

Fachkräfte müssen im Ausland gewonnen werden, damit Wirtschaft weiter wachse

„Im schlimmsten Fall werden die Firmen verlagern, also dahin gehen, wo Fachkräfte sind, und sie werden rationalisieren, um auf weniger Fachkräfte angewiesen zu sein“ befürchtet Weise. „Doch auch dann werden der Wirtschaft immer noch mehr als zwei Millionen qualifizierte Arbeitskräfte fehlen. Die müssen im Ausland gewonnen und hierzulande integriert werden, damit unsere Wirtschaft weiter gut wachsen kann.“

Weiter kritisiert der Bundesagenturchef den überbordenden Gebrauch der sogenannten Ein-Euro-Jobber. Die durch die Politik gewollte Zurückführung dieser Maßnahme bezeichnet er als richtig.

Bezug nehmend auf die Zeitarbeit, die derzeit wieder boomt, äußert sich Weise gespalten. Einerseits sei diese wichtig, um Auftragsspitzen abzudecken. Der Jobmotor seien jedoch die festen Beschäftigungsverhältnisse. Die Tatsache, dass in Deutschland bald wieder eine Million Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Zeitarbeiter beschäftigt seien, bezeichnet Weise als kritisch. Diese Entwicklung hätte Rückwirkungen auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, „weil bei Zeitarbeit die Tätigkeit und damit die Beitragszahlung oft unterbrochen werden. Man müsste sich fragen, ob eine solche Entwicklung im Sinne der sozialen Marktwirtschaft ist.“

Für das eigene Haus, die Bundesagentur für Arbeit, stellte Weise einen Stellenabbau von 10.000 Arbeitsplätzen bis zum Jahr 2015 in Aussicht. Angesichts zurückgehender Haushaltsmittel – bis 2013/14 müssen sieben Milliarden Euro eingespart werden – helfe auch die anziehende Konjunktur und die dadurch steigenden Beiträge nur zum Teil bei der Finanzierung der Arbeitsagentur. Ohne Einsparungen werde es bei der Bundesagentur für Arbeit ein Defizit geben. Beitragserhöhungen lehnte Weise jedoch ab, da diese den wirtschaftlichen Aufschwung gefährden könnten.

BA-X: Stellenangebote nehmen deutlich zu

Mittwoch, 16. März 2011

Der Stellenindex BA-X setzt seinen Aufwärtstrend fort – mit zunehmenden Tempo! Der BA-X übersteigt im Februar das Maximum des letzten Aufschwungs aus dem Jahr 2007, als er einen Maximalwert von 165 Punkten erreichte. Im Februar notierte der Index, der das tatsächliche Stellenangebot in Deutschland abbilden soll, bei 166 Punkten – vor einem Jahr, im Februar 2010, waren es noch 120. Interessant ist, dass das Wachstum seit November 2010 beträchtlich ist – die Kurve zeigt verlichen mit unserem Chart, der die Entwicklung bis zum November darstellte (als das Vorkrisenniveau auf dem deutschen Arbeitsmarkt erreicht wurde), jetzt noch deutlicher nach oben.

Stellenindex BA-X im Februar 2011

Stellenindex BA-X im Februar 2011

“Inwieweit der BA-X in den kommenden Monaten noch weiter steigt, bleibt abzuwarten. Aktuell signalisieren die Betriebe auf jeden Fall hohe Einstellungsbereitschaft und berichten teilweise von Problemen, ausreichend (hoch-)qualifzierte Fachkräfte zu finden.”, so der Kommentar der Bundesagentur für Arbeit zum aktuellen Februar-Bericht.

Durch die Vorkommnisse in Japan könnte die Weltkonjunktur möglicherweise in Mitleidenschaft gezogen werden. Dies würde auch die deutschen Joblokomotiven betreffen, die stark auf den Export angewiesenen Branchen Chemie, Maschinenbau und Automobilindustrie. Doch darüber kann derzeit nur spekuliert werden. Die Februarwerte waren davon noch vollkommen unbelastet.

 

Entscheidungsjahr für Vermittlungsgutschein

Freitag, 7. Januar 2011

Wir wünschen allen Lesern von Vermittlungsgutschein.info ein frohes und erfolgreiches Jahr 2011. Wie die jüngsten Ereignisse in Hamburg zeigen (vielen Dank für die zahlreichen Mails aus der Hansestadt), muss sich der Vermittlungsgutschein im neuen Jahr beweisen. In Zeiten knapper Kassen ist kein Instrument der Arbeitsmarktpolitik gegen Einsparungen immun. Die Wirksamkeit und die hohe Effizienz des VGS zu zeigen wird auch in diesem Jahr unser Ziel sein – damit dieses marktnahe Instrument langfristig erhalten bleibt und vielen Arbeitslosen die Chance auf einen beruflichen Neuanfang gibt.

Private Arbeitsvermittler alle kriminell?

Leider ist das “Image” von VGS und privaten Arbeitsvermittlern in den letzten Monaten durch eine relativ einseitige Berichtserstattung in den Medien beschädigt worden. Jüngstes Beispiel: Die aktuelle Print-Ausgabe des SPIEGEL (1/2011) widmete sich der Hartz-Industrie. Unter der Überschrift “Die Hartz-Fabrik: Das Geschäft mit der Arbeitslosigkeit brummt.” werden dabei ausgerechnet die privaten Arbeitsvermittler als die wirklich “bösen Buben” dargestellt:

Die privaten Arbeitsvermittler sind sozusagen das Rotlichtmilieu im milliardenschweren Hartz-IV-Business, ihr Geschäft ist eine Art Kuppelei. Wem es gelingt, einem Arbeitslosen zu einer Stelle zu verhelfen, der darf einen Gutschein beim Jobcenter einlösen. Die Provision beträgt bis zu 2500 Euro. Die ersten 1000 Euro gibt es nach sechs Wochen, den Rest nach sechs Monaten.

Wenn man mal beiseite lässt, dass hier nicht darauf hingewiesen, wird, dass es sich bei der Prämie um einen Bruttobetrag handelt – die Bezeichnung “Rotlichtmilieu im Hartz-IV-Business” ist nicht nur eine Beleidigung, sondern sie erweckt irrigerweise noch den Eindruck, dass der Vermittlungsgutschein nur für Hartz-IV-Bezieher genutzt werden kann. Gerade das ist aber nicht der Fall, und die Vergabe an diese Gruppe wird zunehmend erschwert.

Dass hier durch das wichtigste deutsche Nachrichtenmagazin eine Zuordnung der Arbeitsvermittler in ein (mehr oder weniger) kriminelles Milieu unternommen wird, ist eine Beleidigung für alle ehrlichen Personalvermittler, und dazu kann man ruhigen Gewissens die überwiegende Mehrheit zählen. Für uns, die Autoren von Vermittlungsgutschein.info, sind solche “Diskussionsbeiträge” überaus motivationsfördernd – denn wir möchten den VGS populärer machen und mit Vorurteilen aufräumen. Dies werden wir auch 2011 versuchen.


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VGS 2011 – Antwort des Hamburger Senats

Montag, 13. Dezember 2010

Im Beitrag Wird der Vermittlungsgutschein 2011 noch ans ALG2-Bezieher ausgegeben? sind wir zuletzt der Entwicklung in Hamburg nachgegangen. Ein freundlicher Leser von Vermittlungsgutschein.info hatte uns darauf hingewiesen, dass in Hamburg für das neue Jahr (bzw. eigentlich bereits ab Anfang Dezember) anscheinend erhebliche Einschränkungen bei der Vergabe des Vermittlungsgutscheins an ALG2-Empfänger beabsichtigt sein.

Zwischenzeitlich wurde die schriftliche kleine Anfrage der Abgeordneten Elke Badde (SPD) durch den Hamburger Senat beantwortet. Zum besseren Verständnis zuerst noch einmal die Fragen an den Hamburger Senat:

1. Wie war die Integrationsquote von Vermittlungsgutscheinen im Rahmen des SGB II in den Jahren 2009 und 2010?
2. Wir beurteilt der Senat die bisherige Arbeit der Privaten Arbeitsvermittler allgemein und in Hamburg?
3. Hält der Senat den Vermittlungsgutschein für ein gutes und geeignetes Instrument, um SGB II – Empfängerinnen und Empfänger in eine sozialversicherungspflichtige Arbeit zu vermitteln?
4. Wie viele Vermittlungsgutscheine wurden 2009 und 2010 bis zum 30. November jeweils von der team.arbeit.hamburg an SGB II – Empfängerinnen und Empfänger ausgegeben? Wie viele wurden in den gleichen Zeiträumen eingelöst?
5. Wie viele Agenturen bzw. Private Vermittler sind bisher in Hamburg aufgrund von Vermittlungsgutscheinen für SGB II – Empfängerinnen und Empfänger tätig geworden?
6. Ist es richtig, dass ab dem 1. Dezember 2010 keine Vermittlungsgutscheine mehr für die Arbeitslose in der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) mehr ausgestellt werden? Gibt es Ausnahmen? Wenn ja, welche und auf welcher Grundlage?
7. Ist es richtig, dass die Vermittler und Agenturen, die Vermittlungsgutscheine ausgeben, erst am 1. Dezember 2010 telefonisch darüber informiert wurden, dass mit sofortiger Wirkung keine Vermittlungsgutscheine an SGB II – Empfängerinnen und –Empfänger mehr ausgegeben werden? Wenn ja, warum wurde diese Vorgehensweise gewählt?
8. Werden die entsprechenden Vermittler und Agenturen noch schriftlich über diese Entscheidung und deren Beweggründe informiert?
a. Wenn ja, wann und warum ist dies bisher nicht passiert?
b. Wenn nein, warum hält die team.arbeit.hamburg, bzw. der Senat dies nicht für erforderlich?
9. Werden bundesweit keine Vermittlungsgutscheine für diesen Personenkreis mehr ausgestellt oder handelt es sich um eine Entscheidung der team.arbeit.hamburg, um einen Teil der Sparvorgaben des Bundes auf diese Weise umzusetzen?
a. Falls es ein bundesweite Vorgehensweise ist, was ist hierfür die rechtliche Grundlage? Ist die Ausgabe von Vermittlungsgutscheinen ab dem 1.1.2011 im SGB II nicht mehr vorgesehen oder handelt es sich weiterhin um eine Ermessensentscheidung? Gibt es dazu eine entsprechende Fachanweisung oder Richtlinie? Wenn ja, welche und mit welchem Datum?
b. Falls es sich um eine Entscheidung der team.arbeit.hamburg handelt, wann wurde diese in welchem Rahmen getroffen? Wer war in die Entscheidung einbezogen?
c. Falls es sich um eine Entscheidung auf Hamburger Ebene handelt, was waren die Gründe dafür, zukünftig keine Vermittlungsgutscheine für SGB II – Empfängerinnen und Empfänger mehr auszugeben?

10. Gab es im Vorwege der Entscheidung von Seiten der team.arbeit.hamburg Hinweise, dass dieses Instrument für SGBII – Empfängerinnen und Empfänger reduziert oder vollständig abgeschafft werden soll? Wenn ja, wann und in welcher Form?
11. Gab es im Vorwege der Entscheidung von Seiten der team.arbeit.hamburg Gespräche mit den Agenturen, bzw. Vermittlern, die bisher Vermittlungsgutscheine für SGB II – Empfängerinnen und Empfänger ausgegeben haben? Wenn ja, wann, in welchem Rahmen und mit wem?
12. Welchen Einspareffekt erwartet der Senat bzw. die team.arbeit.hamburg 2011 von der Einstellung des Vermittlungsgutscheins für SGB II – Empfängerinnen und Empfänger?

Antwort des Senats der Hansestadt Hamburg (datiert auf den 10.12.2010)

Der Senat beantwortet die Fragen auf der Grundlage von Auskünften der team.arbeit.hamburg, Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II (team.arbeit.hamburg) und der Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Nord. Ein Teil der abgefragten Daten wird statistisch nicht gesondert erhoben beziehungsweise kann in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand nicht ermittelt werden.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt:

Zu 1. und 5.:
Siehe Vorbemerkung

Zu 2.:
Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.

Zu 3.:
Siehe Drucksache 19/4287. Im Übrigen hat sich der Senat hiermit nicht befasst.

Zu 4.:
Im Jahr 2009 wurden bis zum 30. November 2.820 Vermittlungsgutscheine eingelöst. Im Jahr 2010 waren es bis zum 30. November 2.868 Vermittlungsgutscheine. Im Übrigen siehe Vorbemerkung.

Zu 6. bis 8., 8. b), 9. bis 11.:
Nein. Es können weiterhin Vermittlungsgutscheine ausgegeben werden. team.arbeit.hamburg hat zur Inanspruchnahme des Vermittlungsgutscheins eine ermessenslenkende Weisung herausgegeben, die am 1. Dezember 2011 in Kraft getreten ist.
Siehe

http://www.team-arbeit-hamburg.de/deutsch/informationen/weisungen/arbeitsanleitungen/index.php.

unter Hinweise auf arbeitsmarktpolitische Instrumente.

Zu 8. a):
Entfällt.

Zu 12.:
Der Senat hat sich hiermit nicht befasst.

Anmerkung von Vermittlungsgutschein.info

Hier der Direktlink zur erwähnten PDF-Datei, in der die “ermessenslenkende Weisung” konkretisiert wird: Download “Hinweise auf arbeitsmarktpolitische Instrumente”

Daraus der für den Vermittlungsgutschein relevante Abschnitt f)

Angesichts der verbesserten Situation auf dem Arbeitsmarkt und der planerischen Rahmenbedingungen im Eingliederungshaushalt von team.arbeit.hamburg sind steuernde Maßnahmen erforderlich, um der steigenden Inanspruchnahme des VGS (§ 421g SGB III) zu begegnen.

Vermittlungsgutscheine werden ab 01.12.2010 ausschließlich an arbeitsuchende und arbeitslose Kunden von team.arbeit.hamburg ausgegeben, mit mindestens 3 Handlungsbedarfen aus 2 verschiedenen Schlüsselgruppen, die das Ziel der Aufnahme einer Beschäftigung auf dem 1. Arbeitsmarkt hat. VGS können daher nur an Kunden mit einer komplexen Profillage ausgehändigt werden. Im Übrigen sind die gesetzlichen Regelungen zum VGS zu beachten.

Wir meinen: Die Zeiten für Arbeitsvermittler in Hamburg (und nicht nur da) werden härter. Die “verbesserten Situation auf dem Arbeitsmarkt” würde also zu einer steigenden Inanspruchnahme des VGS führen – diese Begründung widerspricht nicht nur jeder Logik, sondern läuft auch dem Ziel des Vermittlungsgutscheins entgegen, Menschen schneller in Beschäftigungsverhältnisse zu führen.

Institut der deutschen Wirtschaft: Wartezeit für VGS sollte wegfallen

Montag, 6. Dezember 2010

Das arbeitgebernahe Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW) hat in einer Meldung, die sich auf die veröffentlichte und hier bereits vorgestellte Studie zum Vermittlungsgutschein bezog, für einen Wegfall der Wartezeit plädiert, ab der ein Vermittlungsgutschein beantragt werden darf.

Institut der deutschen Wirtschaft in Köln

Institut der deutschen Wirtschaft in Köln

Nach der derzeitigen Rechtslage besteht für Arbeitslosengeld-1-Bezieher (ALG1) nur dann ein Rechtsanspruch auf den Vermittlungsgutschein, wenn sie vor der Beantragung mindestens zwei Monate arbeitslos gemeldet waren. Die zweimonatige Wartefrist wird ab 2011 auf sechs Wochen reduziert. “Im Interesse einer zügigen Vermittlung wäre allerdings die ersatzlose Streichung der Wartezeit die beste Lösung”, so das IW.

Hier finden Sie die aktuellen Voraussetzungen für den Vermittlungsgutschein in unserer Inforubrik.

In der Meldung wird auch darauf Bezug genommen, dass sich Private Vermittler in ihrer Arbeit oft behindert fühlten. Diese argumentierten, dass die bürokratischen Hürden zur Einlösung der Gutscheine bei einer erfolgreichen Vermittlung unnötig hoch seien. Zudem sei die Vergütung für die Vermittlung schwieriger Fälle zu niedrig und obendrein seit der Einführung des Instruments im Jahr 2002 nicht angehoben worden.

Das IW weist ferne darauf hin, dass der Vermittlungsgutschein im Portfolio der arbeitsmarktpolitischen Instrumente  ein Nischendasein führe: Von den Gesamtausgaben für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen in Höhe von insgesamt 16,8 Milliarden Euro entfallen darauf ganze 45 Millionen Euro. Hier finden Sie die zitierte Meldung des Institut der deutschen Wirtschaft zum Vermittlungsgutschein.

Dem IW-Standpunkt wird sich vermutlich jeder Arbeitsvermittler anschließen können. Die Wartezeiten erhöhen letztlich nur die Arbeitslosenzahlen, und jeder Monate, den ein Arbeitssuchender ohne Beschäftigung in der Warteschleife verbringt, reduziert dessen Chancen auf eine Festanstellung.

Studie zum Vermittlungsschein

Donnerstag, 11. November 2010
Studie Vermittlungsgutschein des IAB

Studie Vermittlungsgutschein des IAB

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit hat vor ein paar Tagen eine sehr interessante und ausführliche Studie zum Vermittlungsgutschein veröffentlicht. Jeder, der professionell mit dem Vermittlungsgutschein in Berührung kommt oder sich einfach für dieses Instrument der Arbeitsmarktpolitik interessiert, sollte sich die Studie einmal durchlesen:

Hier gibt es die Studie des IAB zum kostenlosen Download.

Ein paar erste Erkenntnisse: Seit 2004 wurden jährlich zwischen 50.000 und 68.000 Vermittlungsgutscheine eingelöst. Das sind weniger als 10 Prozent der ausge­gebenen Vermittlungsgutscheine.
Eine Beschäftigung wird oft ohne seine Nutzung aufgenommen. Inhaber von Gutschei­nen waren eher Arbeitslose mit besse­ren Beschäftigungschancen. Diese Positivauswahl hat sich zwischen
2004 und 2007 verstärkt.

Einige Ergebnisse der Studie

Der Vermittlungsgutschein scheint im Osten der Republik besser zu funktionieren, Hartz-IV-Empfänger sind jedoch eine eher schlechte Kundschaft für Arbeitsvermittler, da Sie öfter die neue Stelle abbrechen:

Ostdeutsche Arbeitslose haben eine höhere Wahrscheinlichkeit als westdeutsche, sowohl einen VGS zu erhalten als auch einen Job mit Ein­ lösung des Gutscheins anzutreten. Arbeitslosengeld-II-Empfänger
haben dieselben Chancen auf einen Job mit Einlösung des Gutscheins wie andere Arbeitslose. Sie blei­ben nach der Einlösung jedoch mit geringerer Wahrscheinlichkeit für mindestens ein halbes Jahr be­schäftigt.

Der Vermittlungsgutschein ist derzeit befristet – bis zum Ende des nächsten Jahres (2011) wird er auf jeden Fall noch ausgegeben, danach könnte er ins Regelinstrumentarium übernommen werden.

Die geringe Einlösungsquote der Vermittlungsguscheine von 7 bis 9 Prozent erklärt die Studie folgendermaßen:

Arbeitslosengeld-II-Empfänger haben dieselben Chancen auf einen Job mit Einlösung des Gutscheins wie andere Arbeitslose. Sie blei­ben nach der Einlösung jedoch mit geringerer Wahrscheinlichkeit für mindestens ein halbes Jahr be­schäftigt.
Aufseiten der privaten Arbeitsvermittlungen bestehen Selektionsmechanismen, die systematisch zum Ausschluss bzw. zur Aufwandsminimierung für manche Gruppen von Arbeitslosen führen. Viele Gutscheininhaber suchen sich deshalb selbst eine Stelle oder finden sie mit Unterstützung der Arbeitsagentur oder Grundsicherungsstelle. Ihre Zahl übersteigt zu jeder Zeit die Zahl derjenigen, die mit Einlösung des Gutscheins einen neuen Job finden.

Die Studie liefert so viele Daten für den Vermittlungsgutschein und dessen Einsatz von 2004 bis heute, dass wir sie sicherlich in ein paar weiteren Beiträgen noch etwas genauer auswerten werden. Die Autoren Sarah Bernhard und Dr. Thomas Kruppe, beide wissenschaftliche Mitarbeiter im Forschungsbereich „Arbeitsförderung und Erwerbstätigkeit“ im IAB, haben eine sehr gute Untersuchung verfasst.

Wirtschaftsweise: Gute Aussicht für Arbeitsmarkt

Mittwoch, 10. November 2010

Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, umgangssprachlich als Rat der “Wirtschaftsweisen”  bekannt, legte heute sein Jahresgutachten 2010/11 mit dem Titel Chancen für einen stabilen Aufschwung vor. In den Gutachten wird regelmäßig eine Darstellung der wirtschaftlichen Lage und deren absehbaren Entwicklung skizziert. Der Sachverständigenrat, den es bereits seit 1963 gibt, besteht aus fünf Mitgliedern: Aktuell gehören dem Rat Herr Prof. Wolfgang Franz als Vorsitzender, Prof. Peter Bofinger, Prof. Christoph M. Schmidt, Prof. Wolfang Wiegard und Prof. Beatrice Weder di Mauro an.

Was können wir dem aktuellen Gutachten nun aus der Sicht eines Personalvermittlers entnehmen? Wie der Titel bereits andeutet, geben sich die Wirtschaftsweisen recht optimistisch. Auch was den Arbeitsmarkt angeht sehen sie einige Anzeichen für eine weitere Verbesserung, also ein höheres Beschäftigungsniveau bei sinkenden Arbeitslosenzahlen:

Der Arbeitsmarkt hat sich im Jahr 2010 unerwartet positiv entwickelt. Die jahresdurchschnittliche Anzahl der Arbeitslosen belief sich auf 3,2 Millionen Personen, die Beschäftigung stieg auf fast 40,5 Millionen Erwerbstätige an. Die Kurzarbeit ging massiv zurück. Im Jahr 2011 wird sich die Lage voraussichtlich weiter entspannen. (S. 257)

Der Bericht weist auf die erfreulichen Arbeitslosenzahlen hin, ohne die Effekte einer statistischen Neuberechnung zu vergessen, die die Zahlen kleiner erscheinen lassen, als sie es tatsächlich sind:

Entgegen den Befürchtungen, die Anzahl der registriert Arbeitslosen könnte im Jahr 2010 in Deutschland wieder knapp 5 Millionen Personen erreichen (OECD, 2009), ist sie im Oktober 2010 erstmals seit 18 Jahren auf
unter drei Millionen Personen gesunken. Zu diesem günstigen Ergebnis hat allerdings ein statistischer Effekt beigetragen, denn seit dem Jahr 2009 werden Arbeitslose, die in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen durch externe Dritte betreut werden, nicht mehr als registriert Arbeitslose erfasst. (S.258)

Langfristig positive Entwicklungen seien durch die Wirtschaftskrise nur unterbrochen worden und setzten sich nun weiter fort:

Die Belebung auf dem Arbeitsmarkt nahm im Jahr 2010 – nach einer leichten Abschwächung im Jahr 2009 – wieder zu. Besonders die Vielzahl der (Langzeit-) Arbeitslosen, die im ersten Halbjahr 2010 wieder eine Beschäftigung gefunden haben, stimmt positiv. Die Dynamisierung des Arbeitsmarkts in Folge der Reformen am Arbeitsmarkt scheint damit durch die Krise nur kurz unterbrochen worden zu sein und dürfte noch nicht abgeschlossen sein. (S.259)

Dem Bericht ist auch zu entnehmen, dass das Kurzarbeit-Volumen deutlich zurückgegangen ist:

Die Anzahl der Kurzarbeiter ist seit dem Höchststand im Mai 2009 bis April 2010 von 1,47 Millionen Personen auf 631 000 Personen zurückgegangen. In Vollzeitäquivalenten gemessen, hat die Kurzarbeit seit dem Höchststand im April 2009 bis April 2010 um mehr als die Hälfte abgenommen und belief sich im April 2010 auf 193 000 Kurzarbeiter. Inwieweit mit dem Rückgang der Kurzarbeiter Entlassungen verbunden waren oder die Kurzarbeiter
wieder Vollzeit im Unternehmen beschäftigt wurden, lässt sich aufgrund fehlender Daten nicht belegen. Zu vermuten ist, dass ohne Kurzarbeit die Arbeitslosigkeit stärker angestiegen wäre. (S.261)

Zuletzt sei noch auf diese interessante Grafik verwiesen, die ebenfall dem Jahresgutachten 2010/11 der Wirtschaftsweisen entnommen ist:

Prognose für den Arbeitsmarkt 2011

Prognose für den Arbeitsmarkt 2011

Auch hier ist erkennbar: Die Krise scheint überwunden, der Arbeitsmarkt funktioniert wieder und viele Branchen stellen ein.

Hier geht es weiter zum Internetauftritt des Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Dort können Sie auch die komplette Fassung des Berichts 2010/2011 abrufen.