Entscheidungsjahr für Vermittlungsgutschein

Wir wünschen allen Lesern von Vermittlungsgutschein.info ein frohes und erfolgreiches Jahr 2011. Wie die jüngsten Ereignisse in Hamburg zeigen (vielen Dank für die zahlreichen Mails aus der Hansestadt), muss sich der Vermittlungsgutschein im neuen Jahr beweisen. In Zeiten knapper Kassen ist kein Instrument der Arbeitsmarktpolitik gegen Einsparungen immun. Die Wirksamkeit und die hohe Effizienz des VGS zu zeigen wird auch in diesem Jahr unser Ziel sein – damit dieses marktnahe Instrument langfristig erhalten bleibt und vielen Arbeitslosen die Chance auf einen beruflichen Neuanfang gibt.

Private Arbeitsvermittler alle kriminell?

Leider ist das „Image“ von VGS und privaten Arbeitsvermittlern in den letzten Monaten durch eine relativ einseitige Berichtserstattung in den Medien beschädigt worden. Jüngstes Beispiel: Die aktuelle Print-Ausgabe des SPIEGEL (1/2011) widmete sich der Hartz-Industrie. Unter der Überschrift „Die Hartz-Fabrik: Das Geschäft mit der Arbeitslosigkeit brummt.“ werden dabei ausgerechnet die privaten Arbeitsvermittler als die wirklich „bösen Buben“ dargestellt:

Die privaten Arbeitsvermittler sind sozusagen das Rotlichtmilieu im milliardenschweren Hartz-IV-Business, ihr Geschäft ist eine Art Kuppelei. Wem es gelingt, einem Arbeitslosen zu einer Stelle zu verhelfen, der darf einen Gutschein beim Jobcenter einlösen. Die Provision beträgt bis zu 2500 Euro. Die ersten 1000 Euro gibt es nach sechs Wochen, den Rest nach sechs Monaten.

Wenn man mal beiseite lässt, dass hier nicht darauf hingewiesen, wird, dass es sich bei der Prämie um einen Bruttobetrag handelt – die Bezeichnung „Rotlichtmilieu im Hartz-IV-Business“ ist nicht nur eine Beleidigung, sondern sie erweckt irrigerweise noch den Eindruck, dass der Vermittlungsgutschein nur für Hartz-IV-Bezieher genutzt werden kann. Gerade das ist aber nicht der Fall, und die Vergabe an diese Gruppe wird zunehmend erschwert.

Dass hier durch das wichtigste deutsche Nachrichtenmagazin eine Zuordnung der Arbeitsvermittler in ein (mehr oder weniger) kriminelles Milieu unternommen wird, ist eine Beleidigung für alle ehrlichen Personalvermittler, und dazu kann man ruhigen Gewissens die überwiegende Mehrheit zählen. Für uns, die Autoren von Vermittlungsgutschein.info, sind solche „Diskussionsbeiträge“ überaus motivationsfördernd – denn wir möchten den VGS populärer machen und mit Vorurteilen aufräumen. Dies werden wir auch 2011 versuchen.


Vermittlungsgutschein

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16 Gedanken zu „Entscheidungsjahr für Vermittlungsgutschein“

  1. Zitat
    „Die privaten Arbeitsvermittler sind sozusagen das Rotlichtmilieu im milliardenschweren Hartz-IV-Business, ihr Geschäft ist eine Art Kuppelei. Wem es gelingt, einem Arbeitslosen zu einer Stelle zu verhelfen, der darf einen Gutschein beim Jobcenter einlösen. Die Provision beträgt bis zu 2500 Euro. Die ersten 1000 Euro gibt es nach sechs Wochen, den Rest nach sechs Monaten.“

    Das könnte auch so gesehen werden

    Die Zeitungs- und Zeitschriftenverlage sind sozusagen das Rotlichtmilieu im milliardenschweren Werbegeschäft, ihr Geschäft ist eine Art Kuppelei. Wem es gelingt, einem Leser/in zum lesen einer Anzeige durch Abdruck zu verhelfen, der darf er den Werbenden eine dicke Rechnung schreiben. 100.000 Euro sind da je nach der Größe und Auflage schnell fällig.

    Geht auch z.B. mit Immobilienmaklern, Zeitungsverkäufern, Versicherungskaufleuten, Bänkern und und und

    Armer Spiegel! Das ist die Krone des Journalismus?

  2. ich finde die hochentiere sind verblötet das ist keine politik das ist blötheit dann wundet ihn das so viele arbeitslosse gibt, ein beispiel ich selbst habe 2 gute jobs angeboden bekommen da hiess es ich bekomme kein Vermittlungsgutschein und so kommt mann nie weg davon mann hat keine hilfe vom arbeitsamt offenbach

  3. Als Personalvermittler mit und ohne VMG möchte ich auch mal kurz ein Statement geben.
    Der Vermittungsgutschein der Ämter ist doch das effektivste und kaufmännisch Sinnvollste was bisher beschlossen wurde. Keine Leistung = kein Geld. Im Zweifel sogar, Leistung und trotzdem kein Geld (siehe Beispiel weiter unten).
    Punkt 1
    Erste Rate nach 6 Wochen und die Zweite nach 6 Monaten. Das sind 333,33€ Brutto pro Monat. Als Nettogewinn bleiben vielleicht 190€ im Monat übrig. Davon sind sämtliche Ausgaben zu bestreiten. Miete, Personal, Sozialbeiträge etc.
    Punkt 2
    Die Zahlungen in den Zeiträumen entfällt komplett sobald nur ein Tag nicht durchgängig gearbeitet wurde oder das Arbeitsverhältnis, durch wen auch immer, vorher beendet wird.
    Dazu ein Fall der mir selbst passiert ist:
    Bewerber wird nach 2 Tagen, natürlich kostenfreien, Bewerbungscoaching an eine Firma vermittelt. Arbeitet dort 5 Wochen und meldet sich bei dieser ab, weil er ein anderes Angebot am Wohnort wahrnehmen will. Bekommt dort aber nicht den gewünschten Vertrag und meldet sind 4 Tage später wieder bei dem durch mich vermittelten Arbeitgeber, der ihn auch wieder einstellt. Er arbeitet nunmehr 1 Jahr dort. Der Arbeitsgeber ist sehr zufrieden.
    Ergebnis für den Vermittler: keinerlei Vergütung!

    Die Kostenposition für den Steuerzahler beläuft sich auf max. 280,00 netto € pro Monat. Wenn alles klappt und der Bewerber auch 6 Monate arbeitet. – und man darf dabei zudem berücksichtigen, dass der Bewerber in diesen 6 Monaten zusätzlich wieder in die Sozialkassen einzahlt und sich diese „Last“ noch reduziert.

    diesem stehen Einsprungen gegenüber:
    – Kosten Arbeitslosengeld für Suchenden entfällt
    – Kosten für Bearbeiter der Agenturen entfällt
    +++
    sollte die Kosten eines Vermittlungsgutscheines doch mehr als decken.

    Zu den Mißbrauchsvorwürfen:
    Ich weiss nicht wer auf diese Weise arbeiten kann. Als Vermittler muss man passgenau vermitteln und daran interessiert sein das der Mitarbeiter im Unternehmen verbleibt.

    1. weil, sonst weder Rate 1 noch Rate 2 gezahlt wird
    und
    2. Der Arbeitgeber bei einer schlechten Vermittlung nie wieder ein Angebot von mir annehmen würde.
    3.
    Die Arbeitsagenturen haben ab 2011 in der Regel 4 1/2 Monate Vorlauf einen Bewerber in ein neues Arbeitsverhältnis zu bringen, bevor überhaupt ein Arbeitsvermittler dies auf Grundlage eines Vermittlungsgutscheines tun kann. Bis 2010 waren es gar 5 Monate (meldepflicht + Wartezeit für die Ausstellung)
    und
    wir haben nur unsere Vermittlungstätigkeit durch Kenntnisse auf dem Arbeitsmarkt und das entscheidenen etwas mehr Zeit für das Kerngeschäft, die punktgenaue Vermittlung und Beratung des Arbeitssuchenden.
    – Wir können/haben nicht die Möglichkeit Maßnahmen/Förderungen/Weiterbildungen/Umschulungen anzubieten. Wir können nicht auf den Bewerber einwirken, was ja auch völlig wiedersinnig wäre, denn, wenn er nicht will, gibts keine 1. Rate, keine 2. Rate und keine Chance weiteren Bewerbern bei einem Arbeitgeber zu helfen.

    Hier wird sich aus meiner Sicht auf das völlig falsche „Opfer“ gestürzt. Der Vermittlungsgutschein ist in meinen Augen in der Gesamtheit ein kostenneutrales Arbeitsmarktintrument ohne jeglichem Risiko und eine mögliche Hilfe für die Arbeitssuchenden.

    Würde mich freuen, wenn ich andere Positionen dazu hören kann.

  4. … und zu dem Umstand das die Gutscheine nicht ausgestellt werden dürfen/sollen ist schon ein „dickes Ding“. Die Ämter haben 10 Wochen Zeit zu vermitteln bevor das ein Arbeitsvermittler kann und nichts häl sie davon ab dies auch nach der Ausstellung des Gutscheines zu tun.
    Hier wird aus einem überhaupt nicht vorhandenen Problem eines gemacht. Lobbyarbeit/Ablenkung??? anderes kann ich mir das nicht vorstellen, höre aber gern Gegenpositionen.

  5. Habe mir die Mühe gemacht und den Spiegel Bericht gelesen. Findet in fielen Passagen meine Zustimmung. Was die Bewerber mir über ihre Maßnahmen erzählen ist himmelschreiend. Da passt das Beispiel mit dem Puzzeln und dem Plasteost beängstigender Weise noch lange nicht die Spitze an Unsinn. Dort wird Geld bereitsgestellt das nur im geringsten Maße einen Nutzen hat. Wenn man diesen Maßnahmen nur Geld zahlt, wenn dann auch eine Vermittlung erfolgt, dann wär die Sache rund. Sonst ist das doch nur Kosmetik der Statistik und kostet zusätzlich Geld. Dann nämlich mit einem weiteren Kostenfaktor Weiterbildungsträger – ohne zwingendes Erfolgsergebnis (Vermittlung) für ein Geldfluss. Das sind leider keine Weiterbildungen sondern nur Beschäftigungsmaßnahmen für die Statistik, da sind Firmen gern sofort zur Stelle. Ich möchte aber auch ganz klar sagen, dass es sehr sinnvolle wichtige und wirkliche Weiterbildung gibt!
    Zu den Beispielen der Abzocker der Vermittlungsgutscheine behaupte ich, dass das Einzelfälle sind und wenn dann nur kurzfristig oder bei etwas Kontrolle garnicht nicht funktionieren würde. Und es kann sich wenn ja nur um die erste Rate handeln. Ein Arbeitsloser ist mindestens 6 Wochen raus aus dem Amt. Wenn ich den Gutschein aufrechne sind das 666 € Brutto im Monat. Das sollte doch zumindest ein Monatsverdienst wiederspiegeln. Wenn er keinen Lohn zahlt, ist doch anzunehmen, dass man nicht weiterarbeitet (es wird auch Ausnahen geben). Dann kommt er nicht auf die erforderlichen 6 Wochen um seinen Gutschein einzulösen. Wirtschaftliche Verflechtungen unter den Parteien müssen zusätzlich knallhart aufgedeckt werden.
    Meine Meinung ist „Es lässt sich so schön einfach rechnen“ Gutschein mal X ist so und so viel, für Populismus bestens geeignet. Ich behaupte, es gibt keinen Missbrauch für die zweite Rate. Für die Erste ist das glücklicherweise sehr erschwert durch die 6 wöchige Beschäftigungspflicht und in der Summe, kein Geld für den Bewerber, keine Kosten für die Agentur, armortisiert.
    Da werden aus Spatzen riesen Adler gemacht. Ich bleib dabei, der Vermittlungsgutschein ist absolut sinnvoll, vorallem in kaufmännischer Hinsicht für den Staat.

  6. Warum sollen Steuerzahler (Arbeitnehmer, sowie Arbeitgeber) für die Vermittlung von Arbeitskraft bezahlen?
    Wer damit verdienen will, daß andere für ihn Aufträge erledigen, sollte für die Suche nach eben diesen auch bezahlen.
    Begünstigt werden durch solche Vermittlungsgutscheine doch nur die, die so viel Arbeit haben (und damit auch schon Geld), daß sie die Arbeit nicht mehr Selbst erledigen können, oder damit noch mehr Geld verdienen wollen.
    Wer etwas von anderen erledigt haben will sollte dafür soviel zahlen, daß der andere auch davon leben kann.
    Daß denen die Arbeit zu vergeben haben, Arbeitsvermittlung entgegenkommt, zumal dann wenn sie dafür nicht bezahlen müssen, führt doch automatisch dazu daß sie diese Gegebenheit pflegen.

  7. In diesem Jahr soll die Evaluierung stattfinden. Diese Evaluierung ist auch im Koalitionsvertrag festgelegt. Einzige „Forschungsergebnisse“ dazu beim BMAS sind Berichte des IAB, des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung. Dazu gibt es aus 2011 einen „Sachstandsbericht“. In diesem wird auf den Kurzbericht 21/2010 verwiesen. Dieser Kurzbericht wurde erstellt aufgrund von Datensätzen und Literatur bis Ende 2007.

    Die Parlamentarier sollen also mit alten Zahlen und Fakten über unsere Zukunft entscheiden?

    Dazu kommt, dass das IAB rechtlich und dienstrechtlich der Bundesanstalt für Arbeit untersteht. Die Bundesanstalt ist aber erklärter Feind des Vermittlungsgutscheines! Die Neutraliät des IAB ist daher unbedingt anzuzweifeln.

    Ergo: Hier wird vom Gegner selbst und dazu noch mit uralten Zahlen eine neutrale „Forschungstätigkeit“ vorgegauckelt.

    Protestiert bitte zuhauf gegen diesen Skandal!

    Krug, Vorsitzender des Arbeitskreises Leipziger Personalvermittler e.V.

  8. Seit 2004 bin ich als Personalvermittlerin selbstständig tätig. Vorher war ich 10 Jahre in einer Personalberatung angestellt, habe meinen Beruf also von der Pike auf gelernt. Seriösität in allen Belangen ist für mich selbstverständlich – ohne diese wäre ein Erfolg auch nicht möglich. Jetzt habe ich eine Frage zum Vermittlungsgutschein ALG II-Empfänger: Von einem Jobcenter im Rheinland wurde die Aussage getätigt, dass dort die Frist zur Ausstellung eines Vermittlungsgutscheins nicht nach sechswöchiger sondern erst nach dreimonatiger Arbeitslosigkeit beträgt. Ist dies rechtens? Für eine kompetente Antwort bedanke ich mich im Voraus ganz herzlich.

  9. Der Vermittlungsgutschein wurde um 1 Jahr bis zum 31. Dezember 2011 verlängert, die Wartezeit auf nunmehr wieder 6 Wochen verkürzt. Die Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit zum Vermittlungsgutschein (GA-VGS) wurde entsprechend angepasst. Mir wäre nicht bekannt, dass diese Regelung nicht auf die Job-Center zutrifft….

    Aber um völlige Klarheit zu haben, einfach bei der BA in Nürnberg anrufen, das Problem erläutern. Da gibt es die Info aus erster Hand 🙂

  10. Hallo an alle Mitstreiter,

    der IAB und das BMAS spielen mit falschen Karten. Da es vielen von uns an die Existenz gehen dürfte, haben wir uns mal gewehrt. Ich wundere mich nur, dass vermittlungsgutschein.info hier nicht auf unsere Mails reagiert hat bis jetzt und unsere Aktion radaktionell bearbeiten konnte.

    Also, hier unsere Pressemitteilung und die Gegendarstellung. Tragt sie in allen sozialen Netzwerken in die Welt!

    http://aklpv.de/pressemitteilung_iab_gegendarstellung.pdf
    http://aklpv.de/iab_gegendarstellung.pdf

  11. Dass die privaten Vermittler den Gutschein verteidigen, ist mir klar. Da ich täglich nach Stellen im Internet suche, fällt mir schon seit Langem auf, dass es die meisten Jobs nur über private Vermittler gibt und es werden immer mehr. Wieso gibt es eigentlich Arbeitsamt und Jobcenter. Da gibt es doch schon genug, die dafür zuständig sind. Und wenn ich lese, man bekommt dadurch die Chance aus der Arbeitslosigkeit raus zu kommen 🙂 ??
    Mein privater Vermittler hat mich auch nur in Zeitarbeit vermittelt. Und nach 8 Monaten war ich wieder arbeitslos. Die kassieren die Kohle und ich sitze wieder zu Hause. Es gibt ja auch Arbeitsnehmer, die sich beruflich verändern wollen. Dann soll man noch 2000 Euro für einen anderen Job bezahlen?

  12. Der Vermittlungsgutschein ist gut, aber die GmbH’s die diesen dann einlösen sind nicht gut.

    Ein Argument gegen die Meinung das der VGS sehr knapp berechnet ist; 333,33 Brutto im Monat ist wenig, keine Frage, aber ein Personalvermittler wird doch nicht wohl nur eine Arbeitsstelle in sechs Monaten vermitteln!!!

    Sucht heutzutage jemand ganz normale Arbeit (nicht gerade Programmierer oder Filialleiter, sondern sowas wie Kassentätigkeit, Treppen putzen oder eine Tätigkeit ohne besondere Anforderungen) muss man feststellen, dass es fast nur Stellenangebote von Privaten Arbeitsvermittlern gibt, die auf Basis eines VGS oder nur gegen Honorar tätig werden. Das Honorar beträgt dann 500€.
    So, man nähme nun an, jemand (im schlimmsten Falle, alleinerziehende Mutter) arbeitet!!!, z.B. in Teilzeit; und möchte/muss aus bestimmten Gründen z.B. zu lange Anfahrtzeit, etwas zu wenig Gehalt oder sogar Mobbing Ihren Arbeitgeber wechseln.
    Was nun, Sie geht auf die Seite der Arbeitsagentur oder anderen Stellenportalen und sucht in der Jobbörse nach Alternativen, zack die Person hat etwas gefunden. Jedoch muss die Person dann Feststellen, weil Sie auf einen VGS keinen Anspruch hat, muss Sie für die Vermittlung bezahlen. (Auch wenn die Person in Vollzeit beschäftigt ist, sind 500€ sehr viel Geld), das wollte ich nur zur Bezeichnung “Rotlichtmilieu“ loswerden.

    Warum wollen die Privaten Arbeitsvermittlungen so viel Geld haben.
    Die haben doch einen Vielzahl an Stellenangeboten, das läuft ja da nicht so ab das der „arme“ Vermittler alles alleine im Büro macht, die Firmen schöpfen aus dem Vollen, das funktioniert bei den über Beziehungen, die müssen nicht Klinken putzen, die werden aufgesucht.

    Büros, Lohnkosten; das sind die einzigen Ausgaben die Sie haben, aber warum macht man den sein Büro mitten im Zentrum einer Stadt auf, wo die Mieten sehr hoch sind auf, na klar es gibt bestimmt ein paar kleine Buden, die machen ja auch nicht die Mehrzahl aller Stellenangeboten aus.
    Die Leute die die Stellenausschreibungen formulieren, da kann man sich die Haare raufen, dreizeiler sind das, mit Anforderungen und Aussagen wie übertarifliche Bezahlungen (6,89€). Der Rest ist „Wir sind eins der führenden Unternehmen für Personalvermittlung…“; und was interessiert den jemanden der Arbeit sucht, welche Betriebsgröße der Arbeitsvermittler hat.
    Der Suchende will wissen wo und was für Arbeit auf eine zukommen würde, sattdessen ist der Arbeitgeber anonymisiert.

    Der Vermittunsgutschein im Wert von 2000€ egal ob Brutto, sollte nicht diesen Leuten zu gute kommen, sondern den Arbeitnehmer!!!
    Denn das wäre eine ernorme Motivation.

    MfG
    Grabowski

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